tag:blogger.com,1999:blog-452013178448506450.post542994551766565148..comments2023-05-17T17:01:22.184+02:00Comments on Inside mega-downloads.net 8.0: Nebelkerze oder Fakt? Merlinapoli mahnt angeblich erneut!Unknownnoreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-452013178448506450.post-82482245689028331462010-02-16T22:25:12.651+01:002010-02-16T22:25:12.651+01:00"Ach was, wer nicht zahlt kann sein Geld beha...<i>"Ach was, wer nicht zahlt kann sein Geld behalten!"</i><br /><br />Das ist der <i>zivilrechtliche</i> Aspekt. Die Vorspiegelung falscher Tatsachen in der Rechnung aber kann entscheidend für die <i>strafrechtliche</i> Beurteilung sein.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-452013178448506450.post-32233696208689312782010-02-16T21:49:20.414+01:002010-02-16T21:49:20.414+01:00Ach was, wer nicht zahlt kann sein Geld behalten!
...Ach was, wer nicht zahlt kann sein Geld behalten!<br />Es ist eigentlich Wurscht von welcher Landingpage oder Anmeldeseite der "Geprellte" auf dieses dubiose Angebot gestoßen ist, soweit ich weiß hat ein Gericht schon die generelle Zahlungspflicht, wegen nicht ersichtlicher Leistung, insgesamt verneint und zwar auch wenn dort ein Preis zu "sehen" war!<br />Kann sein das es das viel zitierte Berliner Urteil war, kann auch ein anderes gewesen sein. Da ich bisher (toi, toi, toi) niemals eine Mahnung zu Gesicht bekam und mich auf Inet - Seiten grundsätzlich nicht für Freeware registriere, außer mir ist die Firma als seriös bekannt wie z.B. Eset oder Avast.<br />Selbst die sogenannte IP, die da angeblich gespeichert wurde, kann nicht als Beweis angeführt werden das man dort überhaupt war und irgendetwas eingegeben oder gedownloadet hätte!<br />Die kann nämlich im Idealfall nur einem Computer zugeordnet werden, nicht aber einer bestimmten Person!<br /><br />Also cool bleiben und ab nach Ablage "P"!bima221https://www.blogger.com/profile/06911166314680645111noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-452013178448506450.post-58776008667286926432010-02-16T20:29:03.857+01:002010-02-16T20:29:03.857+01:00"Erklärung:
Auf dieser Internetseite haben Si...<i>"Erklärung:<br />Auf <b>dieser</b> Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens..."</i><br /><br />In diesem Satz wird durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhalten.<br /><br />Die einzige oberhalb dieses Satzes genannte Internetseite ist<br /><a href="http://www.mega-downloads.net/" rel="nofollow">http://www.mega-downloads.net/</a> .<br />Die einzige von dort aus verlinkte Anmeldeseite ("Jetzt Mitglied werden") ist<br /><a href="http://www.mega-downloads.net/anmelden" rel="nofollow">http://www.mega-downloads.net/anmelden</a> .<br />Dort ist der im Fließtext stehende Preis unterstrichen.<br /><br />Tatsächlich aber wurden die User z.B. über bezahlte Google-Suchergebnisse zu Suchbegriffen wie "openoffice" o.ä. auf Anmledeseiten wie <a href="http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?p=43836#p43836" rel="nofollow">diese</a> geleitet. Dort war der Preis im Fließtext, falls vorhanden, nicht unterstrichen. Außerdem der Darstellung des Preises gab es auch andere Irreführungen, wie Überschrift, Layout, Formulierung zur Testzeit, fehlender referenzierter Link "Leistungsbeschreibung" etc.<br /><br />Da dem Rechnungsempfänger vorgespiegelt wird, dass von seinem PC aus eine Anmeldeseite mit unterstrichenem Preis benutzt wurde, sieht er eventuell keinen ausreichenden Grund, mit Hinweis auf Irrtum einen Vertragsschluss zu bestreiten - und zahlt. Wäre ihm oberhalb der "Erklärung" die URL der tatsächlich benutzten Anmeldeseite genannt worden, wäre ihm die Irreführung auf der Seite klar gewesen und hätte einen beidseitig gewollten Vertragsschluss begründet bestritten.Anonymousnoreply@blogger.com