Donnerstag, 27. Mai 2010

Abofallen auch im zweiten Jahr bezahlen? Nein!

Derzeit quillt mein Postfach fast über mit ständig den gleichen Fragen verunsicherter Opfer von mega-downloads.net. Tenor: "Ich habe dummerweise im ersten Jahr bezahlt, nun bekomme ich die Folgerechnung für das zweite Jahr. Muss ich diese Rechnung nun auch bezahlen, weil ich ja die erste Rechnung bereits zahlte?".

Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat das bereits 2008 entschieden. „Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530)", urteilten die Richter des VIII. Zivilsenats (Urt. v. 11.11.2008 – Az. VIII ZR 265/07).

Computerbetrug.de hat zu diesem Thema einen sehr schönen Artikel geschrieben. Lesen, verstehen - und danach handeln; und vor allem nicht einschüchtern lassen lautet die Devise!