Dienstag, 13. September 2011

Terminhinweis: Megapreis GmbH ./. Frickemeier (Landgericht Bielefeld) ++Update++

Ohne mich schon heute in Details zu verlieren möchte ich auf einen kurzfristig anberaumten Termin vor dem Landgericht Bielefeld hinweisen.

Um was geht es? Nun, meine Berichterstattung in Sachen "Legal Highs" (ich berichtete hier, hier und hier) wollten sich die Abzocker aus dem Netzwerk um Frank Babenhauserheide nicht gefallen lassen und unternahmen erneut den Versuch, mich durch Einstweilige Verfügungen mundtot zu machen. Ansatzweise gelang das auch, in dem gleich zwei Einstweilige Verfügungen beim LG Bielefeld ohne mündliche Verhandlung "durchgewunken" wurden. Immerhin hatten sowohl Frank Babenhauserheide als auch die Rechtsanwältin Corinna Lubbe Eidesstattliche Versicherungen vorgelegt.

Somit habe ich meinen Bericht überarbeitet und die monierten Passagen selbstverständlich entfernt. Offenbar reichte das der Gegenseite aber nicht, denn zwei weitere Anträge auf Erlass von Einstweiligen Verfügungen wurden beim Landgericht Bielefeld eingereicht. Einer der beiden Anträge wurde mangels Verfügungsgrund zurückgewiesen. Und nun ist (endlich) Schluss mit lustig - denn das Landgericht Bielefeld fasste in Sachen des vierten Antrages auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung folgenden Beschluss:

  • Es soll nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden werden
  • Das persönliche Erscheinen der Antragstellerin (Megapreis GmbH) und des Antragsgegners (Claus Frickemeier) wird angeordnet
  • Das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Megapreis GmbH (Frank Babenhauserheide) wird angeordnet
Montag, 19.09.2011, 11.00 Uhr
Erdgeschoss, Sitzungssaal 16, Niederwall 71, 33602 Bielefeld

+++ Update vom 15.09.2011 +++
Auf Antrag des Klägervertreters wurde der Termin aufgehoben. 

Neuer Termin ist bestimmt auf 

Montag, 10.10.2011, 11.30 Uhr
Erdgeschoss, Sitzungssaal 16, Niederwall 71, 33602 Bielefeld

Weiterhin führt das Landgericht Bielefeld in diesem Beschluss aus:
"Das Gericht weist die Parteien darauf hin, dass erhebliche Bedenken hinsichtlich des Bestehens eines Verfügungsanspruches und -grundes bestehen."
und begründet dies ausführlich. So umfasst dieser Beschluss ganze vier Seiten und beleuchtet auch das Thema Law Hunting, in dem es vorsichtig formuliert:
"...erscheint es nicht vollkommen fernliegend, dass die einstweilige Verfügung rechtsmissbräuchlich als Druckmittel..."
Tja, werte Abzocker. Das Law Hunting reicht genau bis hierher und nicht weiter. Seien Sie sich der Tatsache versichert, dass ich bestens vorbereitet pünktlich zur Verhandlung erscheinen und vielleicht auch noch die eine oder andere Überraschung im Gepäck haben werde.

5 Kommentare:

  1. Achtung, vor dem LG besteht Anwaltszwang. Also Anwalt engagieren und ggf. *vorher* PKH Antrag machen. Wobei ich mir vorstellen kann, dass die Leute den EV-Antrag einfach zurückziehen werden. Schliesslich haben sie ja schon drei erfolgreiche, laut Deinen Angaben.

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  2. Der Form halber: nicht drei, sondern 2 EV wurden durchgewunken ohne mündliche Verhandlung. Eine dritte EV wurde zurückgewiesen - und die vierte wird am kommenden Montag verhandelt.

    Selbstverständlich werde ich mit Anwalt erscheinen.

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  3. Viel Glück. Das Ganze klingt zwischen den Zeilen wie "Reue" des Gerichts und einer Einladung, gegen die früheren EVen Widerspruch einzulegen. Laut IT Recht Kanzlei gilt: "Der Widerspruch ist nicht fristgebunden. Wird er erst nach vielen Monaten eingelegt, kann ihm aber der Verwirkungseinwand entgegen gehalten werden."

    tick... tick... tick...

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  4. "Vielleicht" was im Gepäck zu haben, genügt aber wieder einmal nicht! Wenn meine Frau mir was einpackt, habe ich gleich auch Frühstück für die Arbeit bei, vielleicht!

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  5. Das "vielleicht" streiche ich ersatzlos.

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