Montag, 14. September 2009

Hat Fritzmann Megadownloads verkauft?

In den letzten Tagen häufen sich anonyme Hinweise, die mich per Mail erreichten, daß Valentin Fritzmann (InQnet GmbH, Wien) das Projekt mega-downloads.net verkauft haben soll. Die Hinweise verdichten sich, daß der neue Besitzer offensichtlich ein alter Bekannter ist: Christopher Metz, Wien/Dubai. Immerhin verkaufte dieser das Abzockprojekt damals an Valentin Fritzmann; man könnte also von einem Rückkauf sprechen. Die aktuellen Entwicklungen im Firmengeflecht sprechen eine deutliche Sprache und lassen erste Rückschlüsse zu. Ich werde weiter recherchieren und berichten.

(wird fortgesetzt)

Interview mit Rechtsanwalt Bender zu seinem Gutachten über Megadownloads

Hallo, Herr Bender. Zunächst einmal vielen Dank, daß Sie sich für  dieses Interview Zeit genommen haben. Sie erstellen im letzten Jahr ein Gutachten zum Thema Megadownloads.  Wer gab dieses Gutachten in Auftrag und was sollte durch Ihr Gutachten bewiesen werden?
Zunächst weise ich darauf hin, dass ich als Anwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet bin. Da das Gutachten von der damaligen Mandantin selbst veröffentlicht wurde, gehe ich aber davon aus, dass hier keine Einwände entgegenstehen. Das Gutachten wurde von der damaligen Betreiberin von www.mega-downloads.net im April 2007 in Auftrag gegeben. Es ist also inzwischen 2 Jahre alt. Es sollte Stellung dazu genommen werden ob die Seite www.mega-downloads.net die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben in der geforderten Art und Weise enthält.

Es ging also lediglich um die Startseite von mega-downloads.net, auf der bekanntlich deutlich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurde?
Ja. Es ging im Grunde genommen darum, ob bei einer Anmeldung des Nutzers über die Seite www.mega-downloads.net ein Vertrag zustande kommt.

Im November 2008 stand in Ihrer Kanzlei plötzlich und unerwartet Sat 1 / Akte 09 vor der Tür. Fielen Sie aus allen Wolken?
Das nicht gerade, aber ich war schon sehr überrascht.

Wussten Sie, daß Ihr Gutachten dazu missbraucht wurde, den geneppten Kunden von Megadownloads Seriosität vorzugaukeln? Immerhin wurde es zeitweise als Anhang mit verschickt.
Nein, das war mir erst später bekannt geworden, als mir von Rechnungsempfängern, die auch das Gutachten erhielten, davon berichtet wurde. Nach Erstellung des Gutachtens im Jahre 2007 hatte ich keinen Kontakt mehr zu der Mandantin.

Erlebten Sie Reaktionen auf dieses Gutachten, und falls ja, wie haben Sie darauf reagiert?
Es gab einige Rückmeldungen. Ich erhielt Anrufe von Rechnungsempfängern, die aufgrund des beigefügten Gutachtens der Meinung waren, ich sei mit dem Forderungseinzug beauftragt. Ich habe deshalb die damalige Mandantin gebeten, das Gutachten nicht in dieser Weise zu verwenden.
 
Heute ist bekannt, daß die wenigsten Nutzer über die eigentliche Startseite von Megadownloads in die Abofalle tappten, sondern vielmehr über sogenannte "Landingpages", die eben keine Kostenpflicht auswiesen. Wie beurteilen Sie dies nun im Kontext?
Ob das so war, kann ich nicht beurteilen. Wenn jedoch auf die Kostenpflicht nicht hingewiesen wird, handelt es sich um eine Abo-Falle. Ich lasse mich ungern für solche Zwecke einspannen.

Würden Sie mit Ihrem heutigen Kenntnisstand erneut ein solches Gutachten erstellen?
Es ist Teil meiner Arbeit, Rechtsgutachten zu erstellen. Ich bin seither jedoch bei der Auswahl der Aufträge etwas vorsichtiger. Ein solches Gutachten wird es von mir nicht mehr geben. Wie gesagt, ich lasse mich nicht gerne für solche Zwecke einspannen.

Möchten Sie meinen Lesern sonst noch etwas mitteilen?
Letztendlich muss der Internetnutzer darauf achten, wem er seine persönlichen Daten übermittelt. Hier wird oft zu sorglos gehandelt. Betreiber von Abo-Fallen profitieren davon, dass die Nutzer ihre persönlichen Daten unüberlegt preisgeben. Ich kann hiervor nur warnen.

Herr Rechtsanwalt Bender, ich bedanke mich für das Interview!

Neuer Geldeintreiber für Megadownloads

Es muss schon so richtig gescheppert haben im Netzwerk um Babenhauserheide, Rogalski und Fritzmann. Nicht anders ist zu erklären, daß der Forderungseinzug für die Mega-Abzocke nun nicht mehr über die Collector GmbH betrieben wird. Still und heimlich gibt es aktuell einen neuen Geldeintreiber:

Proinkasso GmbH, Rodenbacher Chaussee 6, 63457 Hanau.

Wer ist diese Proinkasso GmbH? Nun, man möge sich hier, hier oder hier über das Inkasso-Unternehmen informieren. Was wird nun aus der Collector GmbH und der L & H GmbH? Hat Babenhauserheide den doch so lukrativen Auftrag freiwillig abgegeben oder sind die Herren aus Wien nun mit ihrer Geduld mit dem Kalletaler Pferdehändler endgütig am Ende? Wie auch immer: es ist schon bezeichnend, wenn ausgerechnet die Proinkasso GmbH nun zum Eintreiber mutierte. Offensichtlich ist das Unternehmen noch schmerzbefreiter als Babenhauserheide & Co.

Übrigens: auch dieses aktuelle Konto, welches in den Mahnschreiben angegeben ist, wurde bereits seitens der Staatsanwaltschaft Hannover eingefroren.

Herr "Rechtsanwalt" Hasenbäumer, nun wird es eng!

"Rechtsanwalt" Ralf Hasenbäumer hat, wie berichtet, drei eidestattliche Versicherungen gegenüber dem Landgericht Bielefeld abgegeben, um im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich zu verhindern, daß es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Das ist ihm dummerweise gelungen. Das Gericht prüfte offensichtlich die gemachten Angaben nicht, denn sonst wären diverse Ungereimtheiten (um nicht zu sagen: klare Lügen) aufgefallen, die ich hiermit in den Fokus stelle:

Ohne mich bereits jetzt in Details verlieren zu wollen sei erwähnt, daß hier nachweisbar bewusst falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben wurden - und das werde ich beweisen. Falls Sie, werter (?) Herr "Rechtsanwalt" tatsächlich glauben, alleine Ihr Berufsstand würde ausreichen, selbst die Gerichte belügen zu können, so dürfte das nur kurzfristig der Fall sein. Um nur ein Beispiel zum Thema "alle Verfahren gegen Babenhauserheide aufgrund erwiesener Unschuld eingestellt" zu nennen zitiere ich gerne aus dem Artikel der Neuen Westfälischen Zeitung, in der es heißt:

"Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld bestätigte, wurde Mitte August ein Verfahren gegen ihn wegen Geldwäscheverdachts nach Hannover abgegeben, wo nun die Hauptermittlungen laufen."






Die geneigte Leserschaft mag für sich entscheiden, wie sich die eidesstattlichen Versicherungen des Herrn "Rechtsanwaltes" lesen. Leider habe ich ja derzeit noch den virtuellen Maulkorb des Landgerichts Bielefelds, allzu gerne würde ich weitere Beweise hier posten. Nun, ich werde sicher nicht den Fehler machen, mich nicht an die Untersagung zu halten und werde stattdessen meine Rechtsmittel ausschöpfen.