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Freitag, 10. August 2012

Verbraucherzentrale obsiegt gegen Inkassounternehmen und Abofallenbetreiber

Vor zirka 2 Jahren begann die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Banken und Sparkassen anzuschreiben, um diesen mitzuteilen, dass Inkassounternehmen über deren Konten "schmutziges Geld" aus Abofallen eintreiben. Viele der angeschriebenen Geldinstitute kündigten daraufhin die entsprechenden Konten.

Die "Deutsche Internetinkasso" hatte vor dem LG Frankfurt gegen ein solches Schreiben der VZ Brandenburg geklagt und nunmehr verloren. In dem bemerkenswert klaren Urteil wurde festgestellt, dass die von den Verbraucherzentralen versendeten Schreiben an Banken und Sparkassen deswegen gerechtfertigt sind, weil das fragliche Inkassounternehmen Forderungen eintreibt, die unter Verstoß von § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung erschlichen worden sind. Außerdem handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine von Art. 5 Grundgesetz umfasste freie Meinungsäußerung.

Nach zweijähriger Anstrengung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hofft die Verbraucherzentrale, dass dieses Urteil und die Einführung der Button-Lösung endlich dem Geschäftsmodell `Abofalle´ und gleichsam den unredlichen Inkassounternehmen die Grundlage entzieht.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Samstag, 9. Juni 2012

kino.to: Pressemitteilung der GVU

Auszug aus der Pressemitteilung der GVU zum aktuellen Prozess gegen den "Chef" von kino.to:

"Laut Anklageschrift, die Dirk B. am 6. Juni 2012 als zutreffend bestätigt hat, war es vorrangiges Ziel der kino.to-Gruppe, sich eine ständige Einnahmequelle durch den Betrieb von kino.to zu schaffen. Die erforderlichen Einnahmen erzielten sie durch Werbung - insbesondere für Abofallen sowie andere dubiose Angebote und durch Provisionen für die Gestattung von Werbung. Dabei nahmen sie billigend in Kauf, dass durch die massenhafte und kostenlose Verbreitung von nahezu allen verfügbaren urheberrechtlich geschützten Filmwerken durch kino.to der Schutz der Urheberrechte im gesamten deutschsprachigen Raum dauerhaft ausgehört wurde."

Quelle & vollständige Pressemitteilung: GVU

Hin und wieder werde ich gefragt, warum ich "Chef" in Anführungszeichen setze. Nun, die Frage kann sich der geneigte Leser eigentlich selbst beantworten, wenn er sich folgende Frage stellt:

Wäre kino.to ohne das Geld eines Valentin Fritzmann überhaupt möglich gewesen?

Hierzu möge man sich die Prozessberichte genau anschauen und sich die Vita der bisher Verurteilten zu Gemüte führen. Gerade und insbesondere in Hinblick auf die finanziellen Gegebenheiten, die zu Beginn vorherrschten. Dämmerts?

Mittwoch, 11. April 2012

kino.to: Programmierer zu drei Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt

Die nächste Verurteilung in Sachen kino.to gabs am heutigen Tage, wie der Tagesspiegel berichtet:

Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to ist zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen am Mittwoch der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.

Der Programmierer aus Hamburg hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein „angemessenes Strafmaß“.
Quelle & vollständiger Artikel: Tagesspiegel

Bleibt abzuwarten, was nun mit Valentin Fritzmann passieren wird. Immerhin soll er, darf man den diversen Aussagen der bereits Verurteilten Glauben schenken, kino.to finanziert haben.

Lesen Sie ebenfalls die Pressemitteilung der GVU.
Diskutieren Sie darüber im Diskussionsforum.

Dienstag, 22. November 2011

Amtsgericht Gladbeck erkennt auf Abofalle bei outlets.de

Das wird dem werten Herrn Michael Burat aber überhaupt nicht schmecken, denn das Amtsgericht Gladbeck wies unter dem Aktenzeichen 12 C 267/11 gerade eine Klage der ProPayment GmbH (Prokurist: Michael Burat) gegen einen vermeintlichen Kunden ab und fand sehr deutliche Worte in der Urteilsbegründung.

Oft genug zweifeln wir ja die Medienkompetenz so mancher Gerichte an, in diesem Falle ist das jedoch anders. Endlich einmal wurde ganz klar und deutlich exakt das in der Urteilsbegründung dargereicht, was stets und ständig von seriösen Rechtsanwälten, Verbraucherschützern und Menschen mit gesundem Menschenverstand proklamiert wird, nämlich das es sich in der Ausgestaltung der Seiten um die einer klassischen Abofalle handelt, für die selbstverständlich keine Zahlungspflicht besteht.

Das Urteil und weitere Informationen finden Sie bei Abzocknews.de. Lesenswert!