Montag, 14. November 2011

Horrordroge: so gefährlich ist "Badesalz"

"Aufgrund der großen Nachfrage ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Wir bitten um Verständnis!"

lautet der kurze, prägnante Hinweis auf der Homepage von freedom.to seit einigen Tagen. Das vermeintliche "Badesalz" scheint also vergriffen zu sein, während die vermeintliche Kräutermischung "Sweed" noch erhältlich ist. Beide Produkte stammen, wie bereits dargelegt, aus dem Hause der Münchner Abzocker Müller und Xxxxx (Digitale Welten GmbH, vormals: mymovies online GmbH).

Ob eine Neuanmeldung aufgrund der großen Nachfrage nicht mehr möglich ist oder aber andere Gründe vorliegen kann nur vermutet werden. Vielleicht sind sie ja auf den Artikel von news.de aufmerksam geworden, der sich mit dem Thema "Badesalz" als Legal Highs beschäftigt hat? 

Dort heißt es unter der Headline Horrordroge: so gefährlich ist Badesalz nämlich unter anderem wie folgt:

«Badesalz», «Lufterfrischer», «Kräutermischungen»: So harmlos diese sogenannten Legal-High-Drogen klingen, so fatal ist ihre Wirkung. «Sie werden als legale Alternative zu herkömmlichen illegalen Drogen angeboten. Dabei ist der Name irreführend und täuscht die Konsumenten gezielt über die Gefährlichkeit der Produkte hinweg», erklärt Marianne Falasch, Sprecherin des Bundeskriminalamtes (BKA) auf news.de-Anfrage. Allein beim Preis von bis zu 50 Euro für ein farbenfrohes Tütchen werde schnell klar, dass der pulverige Inhalt nichts mit normalem Badesalz und einer legalen Droge gemein hat.
Dem Bundeskriminalamt wurden bereits 2008 erste Fälle gemeldet. Anders als bei Kokain werden die Tüten nicht in der In-Szene vertickt. «Legal Highs werden hauptsächlich über das Internet in sogenannten Head- oder Smartshops verkauft», erklärt Falasch. Das Pulver wird dann sowohl geschnupft als auch gelutscht. Die Shops waren bisher als Anlaufstelle Nummer eins für Marihuana- und Haschischkonsumenten bekannt.

Quelle & vollständiger Artikel: News.de vom 19.07.2011

Petition gegen das Beitreiben unberechtigter Inkassoforderungen

Aktuell werden noch Mitzeichner für eine Petition gegen das Beitreiben unberechtigter Inkassoforderungen gesucht. Denn immer wieder kommt es vor, dass unseriöse Geschäftemacher sich Inkassounternehmen bedienen oder gar gemeinsame Sache machen, um Menschen zu schädigen und sich zu bereichern. Da bisher den Inkassounternehmen kaum beizukommen ist, muss eine Regelung her, die das ändert.

Durch die Einführung der Strafbarkeit müssten die Betreiber von Inkassofirmen genauer prüfen und arbeiten. Schwarze Schafe würden es sich zweimal überlegen, ob sie eine Gefängnisstrafe riskieren. Dem gleichgestellt werden sollten auch der Forderungseinzug durch Rechtsanwälte. Die Initiatoren plädieren für eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Inkassounternehmen in Zukunft die Angaben des Auftraggebers genau prüfen müssen und strafrechtlich wegen Betrugs bzw. Beihilfe hierzu verurteilt werden können, wenn sie unberechtigte Forderungen des Auftraggebers in nicht geringer Höhe (20€) UND/ODER in großer Zahl einzutreiben suchen.
Zur Petition
Quelle: Antiabzockenet