Montag, 28. Juni 2010

T-Com reagierte schnell

So kann es gehen: nach Hinweis an die entsprechende Abteilung der T-Com erreichte mich zunächst die Mitteilung der Abteilung Corporate Legal Affairs (Bonn), daß man sich umgehend dieses Problems annehmen und rechtliche Schritte einleiten werde. Offenbar wurde tatsächlich umgehend gehandelt, denn die Landingpage schaut seit heute anders aus und enthält lediglich folgenden Hinweis:

Quelle: Landingpage

Ob die Lockvogelseite tatsächlich in der Form wieder online gehen wird wage ich zu bezweifeln. An dieser Stelle zeigt sich erneut wie lohnenswert es ist, entsprechende Stellen über die Sachverhalte zu informieren. Prompte Reaktionen sind durchaus möglich - sehr zum Unbehagen der Abzockmafia.

Mittwoch, 23. Juni 2010

Sagen Sie mal, Herr Valentin Fritzmann....

...erinnern Sie sich noch an das Interview, welches Sie Netzwelt.de gewährten? Ich helfe Ihnen gerne auf die Sprünge, da es doch schon recht lange zurückliegt. Es datiert, um genau zu sein, am 21.08.2005, die Überschrift lautete:


Konkret ging es um den Verwurf, daß sie sich auf virtuellem Beutezug mit diversen Abofallen befänden und die Leute abzocken. Die Redakteure von Netzwelt.de waren eine der ersten, die Ihre Machenschaften durchschauten und darüber berichtet haben:

Quelle & vollständiger Bericht: Netzwelt.de

Nun dürften Sie, werter Herr Fritzmann, im Thema sein, nicht wahr? Okay, dann erlaube ich mir höflichst, Ihnen folgendes Zitat um die Ohren zu hauen. Es stammt aus dem Interview, welches Sie gegeben haben. Vor fast 5 (in Worten: fünf) Jahren:

Quelle & vollständiges Interview: Netzwelt.de

Zeitsprung. Wir schreiben den 23. Juni 2010 - und rein zufällig gebe ich bei Google den Suchbegriff "T Com-Downloads" ein. Wie jeder weiß bietet der magentafarbene Riese auch kostenlose Software für seine Kunden an. Ob nun Treiber oder sonstwas - es gibt auf der Homepage eine entsprechende Rubrik.


Ich wähle das erste Suchergebnis - und siehe da: da bin ich ja schon auf der T-Com Homepage. Und: Respekt, Herr Fritzmann! T-Com empfiehlt sogar ausdrücklich Ihr jahrelang in der Kritik stehendes Projekt namens Firstload.de!


Dumm nur, daß es sich hierbei nicht etwa um die Originalseite von T-Com handelt, sondern um eine bewusst inszenierte Fake-Seite, die auf einem berühmt-berüchtigten russischen Server liegt, der vielen Abofallenbetreibern Unterschlupf gewährt. Selbstverständlich ist Ihnen, Herr Fritzmann, dieser Anbieter nicht unbekannt, oder?

Sagen Sie mal, Herr Fritzmann - in Anbetracht der Tatsache, daß diese Landingpage auf Firstload.de verweist - wie hoch ist eigentlich so der Umsatz durch diesen Betrug? Wieviele User fielen bislang auf diese Falle herein und, noch interessanter: wie beurteilen Sie heute, fast 5 (in Worten: fünf) Jahre nach Ihrem klaren Statement Ihre Rolle in der Abzockliga? Möchten Sie Ihre Aussagen von damals vielleicht korrigieren?

Gerne würde ich ein Interview mit Ihnen führen. Trauen Sie sich doch einfach mal!

Dienstag, 22. Juni 2010

Neue Abofalle mit alten Bekannten - oder: so klein ist die Abzockwelt

Da spreche noch wer von Sommerloch. Die Abzockmafia ist fleissiger denn je unterwegs und macht keineswegs davor halt, mit stoischer Gelassenheit weiterzumachen. Beispiel gefällig? Okay, erarbeiten wir uns doch einmal gemeinsam das brandaktuelle Projekt, auf das ich durch einen Leser meines Blogs hingewiesen wurde (an dieser Stelle einen herzlichen Dank!):

Sie suchen eine kostenlose Software? Fein! Gibt es ja zuhauf im Netz, ganz legal. OpenOffice ist hinlänglich bekannt, also laden wir uns diese doch einfach mal kostenlos herunter. Dumm nur, wenn man ausgerechnet auf diese Landingpage gerät:


Sehen wir hier einen Preishinweis? Nein, natürlich nicht. Warum auch? OpenOffice ist doch bekanntermassen kostenlos erhältlich. Nur noch ein Klick auf den schicken, grünen Button mit der Aufschrift "JETZT DOWNLOADEN" und schon können wir uns die Freeware herunterladen. Nö, können wir nicht. Warum? Weil wir uns auf einer Landingpage der Abofallenbetreiber befinden - und die natürlich Geld verdienen wollen durch klare Täuschung und Betrug. Wir werden nun also weitergeleitet auf eine brandneue Abofalle, die soeben erst das Licht der virtuellen Welt erblickte und landen letztlich hier:

Tja, weil wir pfiffig und aufgeklärt sind erkennen wir natürlich, daß rechts unten im Fliesstext plötzlich ein Preishinweis enthalten ist. Dieser Preishinweis fällt neben dem ganzen anderen Text nicht ins Auge, zumal wir von einer -kostenlosen- Software ausgehen. Wir füllen nun das Anmeldeformular aus, klicken auf den präsenten Button "JETZT ANMELDEN" und sind in der Abofalle. So gelangen täglich tausende User in die Fänge der Abzockmafia und dürfen sich monatelang mit der Mahn- und Drohkulisse der Abzocker rumschlagen.

Natürlich haben wir uns nicht angemeldet und interessieren uns lieber dafür, mit wem wir es hier zu tun haben, und ganz offenbar führt die Spur nach Wien. Ein Blick ins Impressum zeigt uns gleich, dass hier keineswegs alles mit rechten Dingen zugehen kann:

Merkwürdig, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer "xxx" ist defintiv nicht gültig, die Rechtsform "Verein & Co KG" ist zumindestens mir nicht geläufig und insgesamt fehlen uns hier nähere Angaben, die ein gewerbliches Impressum vorweisen müsste. Der Slapstick kommt aber noch, denn was hat die ominöse "Connect Solutions Verein & Co KG" denn mit der berühmt-berüchtigten Abofalle top-of-software.de der Antassia GmbH zu tun? Offenbar eine ganze Menge, wenn man der Widerrufsbelehrung Glauben schenken darf! Wir lesen diese also brav Zeile für Zeile durch:

Im letzten Absatz heißt es wörtlich: "Nach der Betätigung des Buttons "Anmelden" geben Sie gegenüber der Antassia GmbH eine verbindliche Erklärung über die kostenpflichtige Nutzung des Memberbereichs ab. Gleichzeitig akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.".

So klein ist die Abzockwelt, nicht wahr? Ob hier nun einfach mal Texte geklaut und versäumt wurde, diese mit eigenem Firmennamen zu versehen oder aber bewusst getäuscht werden soll wird sich bald zeigen. Ebenso interessant wird es zu beobachten sein, wo diese Seiten zukünftig beworben werden. Stichwort: Kino.to, nicht wahr? Top-of-software.de dürfte mittlerweile "ausgelutscht" sein, und so wäre es nicht verwunderlich, wenn sich auf Kino.to bald Werbung für freewarearchiv.net finden würde.


Warten wir mal ab, was sich in den nächsten Wochen diesbezüglich noch so tun wird. Dieses Appetithäppchen macht es auf jeden Fall nötig, weiter zu recherchieren und die Augen offenzuhalten.

Collector GmbH mahnt erneut für mega-downloads.net

Und erneut jagt eine Bettelpost die nächste: die Collector mahnt aktuell mal wieder für mega-downloads.net. In den letzten Wochen scheinen die Abzocker noch einmal richtig Kasse machen zu wollen - denn zeitgleich wird auch für die Abofallen netarena.tv und antivirus-security.net gemaht. Ahnen die Abzocker um Rogalski, Babenhauserheide, Müller, Xxxxx, Fritzmann & Co. bereits, daß ihre perfide Mahn- und Drohkulisse langsam aber sicher bröckelt und sich die vermeintlichen "Kunden" nicht mehr so leicht über den Tisch ziehen und einschüchtern lassen?

Freitag, 18. Juni 2010

Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen

Die Sparkasse muss Kunden mit umstrittenen Erwerbsmethoden kein Konto einrichten: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aufgehoben, nach der das Geldinstitut dem Rechtsanwalt Olaf Tank ein Konto zur Verfügung stellen muss. Über dieses Konto trieb Tank die Forderungen seiner Internet-Mandanten und seine Rechtsanwaltsgebühren ein.

Damit ist die Sparkasse zunächst nicht länger verpflichtet, dem Rechtsanwalt für die Internetgeschäfte seiner Mandanten ein Konto zur Verfügung zu stellen. Tanks Kunden wurden immer wieder in Zusammenhang mit sogenannten Abo-Fallen im Internet gebracht: Unbemerkt und unbeabsichtig gehen Kunden dabei teure Abos ein.

Tank hatte vor dem Verwaltungsgericht darauf gepocht, dass die Sparkasse verpflichtet sei, ihm ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung verneinte jetzt das Oberverwaltungsgericht: Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus dem Sparkassengesetz. Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen. Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft.

(Aktenzeichen 10 ME 77/10).

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung
Kommentar: lesenswert

Neue Mahnwelle der Collector GmbH & Co. KG für antivirus-security.net und Netarena.tv

Sowohl Zahlungserinnerungen als auch Folgerechnungen für ein vermeintliches zweites Jahr der "Mitgliedschaft" verschickt derzeit wieder einmal die Collector GmbH & Co. KG im Auftrag der Global Online Inc. aus Dubai für die Abzockprojekte antivirus-security.net sowie Netarena.tv der Münchner Abzocker Matthias Müller und Xxxxxxxx Xxxxx der mymovies-online GmbH.

Bezeichnend, daß die Bankverbindung noch immer die gleiche ist und die Sparkasse Weserbergland offenbar keine Veranlassung sieht, das Konto zu kündigen. Keine gute Werbung für die Sparkasse, wo der Konzern doch auf eine positive Publicity wert legt und sich doch eigentlich von solch unseriösen Geschäftspartnern klar distanziert.

Falls sich noch wer befleissigt fühlt, die Sparkasse Weserbergland zu informieren, nur zu:

Sparkasse Weserbergland
Konto: 3100 18 86 (IBAN: DE78 2545 0110 0031 0018 86)
BLZ: 254 501 10 (SWIFT/BIC: NOLADE21SWB)

Kontoinhaber: Collector GmbH & Co. KG
Rechnungsbetrag: 79,80 EUR

Mittwoch, 16. Juni 2010

PBS Verwaltungs GmbH wird nun auch liquidiert

Nach der L & H GmbH und der BWL Letter & Support GmbH befindet sich nun auch die PBS Verwaltungs GmbH der Bennette Buchwald in Liquidation:

PBS Verwaltungs GmbH, Hannover, Färberstraße 3, 30453 Hannover.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Buchwald, Bennette, Dornum, *18.04.1965. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Quelle: Unternehmensregister

Das Firmensterben geht also munter weiter. Ein Schelm, der da an Verschleiern denkt...

Dienstag, 15. Juni 2010

Empfehlung: Akte 2010, Sat 1

Vor ein paar Tagen berichtete ich über eine amüsante Gerichtsverhandlung in Bonn - heute abend gibts dazu bunte Bilder bei Akte 2010. Prädikat: Sehenswert!

Freitag, 11. Juni 2010

Das Law Hunting geht weiter: RA Frhr. von Münchhausen sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt

Heute erreichte mich Post der Rechtsanwaltskanzlei Thomsen & Partner aus Berlin. Wer war noch gleich Thomsen & Partner? Ach ja, die Kanzlei, welche mir vor einigen Wochen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zusandte und die Persönlichkeitsrechte des Martin Kraeter (KLP-Group Dubai) beschnitten sah und mit Klage drohte.

Ich berichtete hier in einem Artikel darüber und veröffentlichte selbstverständlich auch das ominöse Schreiben des Rechtsanwaltes Freiherr von Münchhausen.

Heute also erreichte mich eine weitere Abmahnung und dieses mal sieht gar der Anwalt Freiherr von Münchhausen seine höchsteigenen Persönlichkeitsrechte verletzt. Mein Verhalten sei durch die Veröffentlichung in meinem Blog rechtswidrig, der werte Freiherr von Münchhausen verweist diesbezüglich auf angeblich gleichgelagerte Fälle der ständigen Rechtssprechung u.a. auch des LG Berlin und zitiert gar daraus:
"Nach der Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs ist jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts, und zwar auch dann, wenn der Festigungsform Urheberschutzfähigkeit nicht zugebilligt werden kann, Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers. Daraus folgt, dass grundsätzlich dem Verfasser allein die Befugnis zusteht, zu entscheiden ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Dummerweise endet hier das Zitat, stattdessen geht es mit der Aufforderung weiter, die angeblich beigefügte Unterlassungserklärung (welche NICHT vorhanden ist!) zu unterzeichnen und desweiteren die Kostennote über 775,64 EUR bis zum 15.06.2010 zu bezahlen.

Der werte Herr Freiherr von Münchhausen hätte gut daran getan, das vorgenannte Zitat ein wenig ausführlicher zu zitieren, denn es folgte noch folgendes:
"Auch dieses Recht ist allerdings nicht schrankenlos gewährleistet. Ob eine Verletzung dieses Rechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen; denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite, hier insbesondere mit der ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) sowie der Meinungsfreiheit des Antragsgegners (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), bestimmt werden (BGH NJW 1991, 1532). So hat der Senat schon in seinem Urteil vom 03. März 2006 (9 U 117/05) darauf hingewiesen, dass es ein generelles Verbot, aus Schriftsätzen von Rechtsanwälten zu zitieren, nicht gibt (vgl. auch BVerfG NJW 2000, 2416)."
Das aktuelle Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Thomsen & Partner, welches bis heute kein Impressum auf der Homepage unter www.thomsenpartner.de hat und somit abgemahnt gehört, werde ich selbstverständlich ebenfalls veröffentlichen. Hier ist es: Seite 1 - Seite 2.

Freitag, 4. Juni 2010

Schmähblog, die Dritte. Oder: über die Berechenbarkeit der Nutzlosbranche

Und täglich grüsst das Murmeltier. Ein neuer Schmähblog über den bösen, bösen Frickemeier erblickte das Licht der virtuellen Welt. Wir erinnern uns? Bereits im letzten Jahr wurde unter der URL http://inside-frickemeier.blogspot.com ein Blog veröffentlicht in dem man mir Lügen unterstellte und schonungslos aufklären wollte. Großmündig angekündigt las sich der letzte Beitrag wie folgt:


Was fällt uns auf? Die groß angekündigten "Infos und weitere spannende Details in Kürze" datierten am 12. Januar 2010 und waren zugleich der letzte Beitrag in diesem lächerlichen Blog. Es folgte Schmähblog Nr. 2 - dieses Mal unter der URL http://www.boocompany.blogspot.com. Und wieder wurde versucht, meine Glaubwürdigkeit durch abstruse Gedankengänge und gezielte Falschinformationen in Frage zu stellen. Nachdem die Verfasser dieses Blogs bedingt durch dumme Fehler aufgeflogen waren und ich dies deutlich kommunizierte in einem internen Forenbereich eines einstmal seriösen Verbraucherschutzforums war dieser Blog, von heute auf morgen, nicht mehr erreichbar:


Aktuell gibt es den Schmähblog Nr. 3 unter der URL http://frickestilzchen.blogspot.com. Auch hier wird zwingend versucht mich zu misskreditieren, Fakten umzudrehen, Falschmeldungen zu verbreiten sowie Verwirrung zu stiften. Auch wird die URL in zahlreichen anderen Blogs und Foren gespammt um für eine entsprechende Verbreitung zu sorgen.

Ich empfehle meinen Lesern ausdrücklich, sich diesen Schmähblog aufmerksam durchzulesen, denn er ist immerhin ein Lehrbeispiel par excellance, wie die Nutzlosbranche und deren Helfershelfer funktioniert. Vergleichen Sie dort getroffene Aussagen mit denen in meinem Blog, sollten Sie gar in die Tiefe gehen wollen überprüfen Sie den Wahrheitsgehalt einfach selber, in dem Sie sich an die entsprechenden Stellen wenden, die dort als Quellen benannt sind.

Ein Beispiel gefällig? Okay: es heißt dort u.a.:


Liest sich ja toll, nicht wahr? Dumm nur, daß es nicht stimmt. Eines von vielen Beispielen in diesem Schmähblog, der das Zwerchfell zu Überstunden veranlasst. Und das Schöne daran: leicht überprüfbar. Selbstverständlich habe ich ein begründetes Interesse daran, den bzw. die Urheber dieser gezielten Falschinformationskampagne zu ermitteln. Und selbstverständlich werde ich jene Subjekte ins gleissende Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit stellen und rechtlich belangen. Solchen Subjekten möchte ich gerne vor einem ordentlichen Gericht in die Augen schauen, wenn sie sich für ihre Taten zu verantworten haben. Über sachdienliche Hinweise auf die Urheber freue ich mich natürlich. Und bis diese suspekten Subjekte ermittelt sind muss halt noch das Zwerchfell leiden.

Mittwoch, 2. Juni 2010

Leserbrief mit der Bitte um Veröffentlichung: voilá!

Aus aktuellem Anlass noch einmal: das Kalletaler Dreieck

Folgerechnungen der Collector - dieses Mal für Antivirus-Security.net

Die Collector GmbH & Co. KG mahnt aktuell per Mail für Antivirus-Security.net, einer jener Abofallen der "Herren" Müller, Xxxxx / München sowie deren Anteilseigner am Projekt, Frank Babenhauserheide.

Zur Abofalle Antivirus-Security.net fand G-Data bereits im Februar 2009 in einer eigens veröffentlichten Pressemitteilung sehr deutliche Worte, hier ein Auszug:

Nico Reiners, Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover, empfiehlt Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen und gelassen zu bleiben auch wenn Inkasso-Büros eingeschaltet werden. Auch von der Androhung eines Schufa-Eintrags oder einer Klage solle man sich nicht beeindrucken lassen. „Die Abofallen-Betreiber haben kein Interesse an einer Klage, da sie Angst haben zu verlieren und ein Schufa-Eintrag ist auch nicht ohne weiteres möglich,“ erklärt der Jurist.
Quelle: G-Data

Sämtliche Verbraucherschutzportale warnten eindringlich vor der Abzocke rund um den Kalletaler Pferdehändler und seinen Münchner Freunden, auch Computerbild setzte die Seite auf den Index. Und auch das ZDF / Wiso berichtete bereits über Antivirus-Security.net: