Samstag, 31. Dezember 2011

Hinweis in eigener Sache: aus "IMD" wird Netzfurore.de!

Liebe Leser,

passend zum Jahreswechsel wird dieser Blog durch einen würdigen Nachfolger ersetzt. Auf Netzfurore.de geht es thematisch in die Breite, nachdem das hier ursprünglich besprochene Netzwerk erfolgreich zerschlagen wurde. Inside Megadownloads wird selbstverständlich online bleiben und dient fortan als Mahnmal, als Informationsquelle für Ermittler und Interessierte. Und selbstverständlich wird "IMD" auch weiter mit Artikeln gefüttert, sofern es explizit Neuigkeiten aus dem Netzwerk gibt. Diese werden dann simultan auf Netzfurore und hier gepostet, um den Übergang zu erleichtern. Ebenfalls wird dieser Blog quasi als Backup-System fungieren für den Fall der Fälle.

Um bereits gestellten Anfragen gerecht zu werden eine kurze Info: Nein, dieser Blog ist NICHT zu verkaufen.

Ich bin mir sicher, dass Sie sich auf Netzfurore.de wohlfühlen werden.

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht Ihnen

Claus Frickemeier

Nachtrag vom 04.01.2012: Netzfurore.de muss leider noch einmal überarbeitet werden, da ein eingespieltes Software-Update nicht so funktioniert hat, wie es sollte. Daher leitet die Seite Netzfurore.de derzeit auf IMD. Bis zur Behebung des Fehlers wird es also hier munter weitergehen ;-)

Nachtrag vom 07.01.2012: Netzfurore.de ist wieder online und wird in den nächsten Tagen komplett fertiggestellt.

Jahresrückblick: Fakten & Prognosen - mit der Bitte um Kenntnisnahme

Das Jahr 2011 war in vielerlei Hinsicht ein Besonderes: endlich bewahrheitet sich das, was ich seit langer, langer Zeit kommuniziere, obwohl ich dafür hier und da vor Gericht gezerrt wurde und mich in sinnlosen Prozessen genötigt sah, zu argumentieren. Faktisch kann ich für 2011 feststellen: jeden Prozess, in dem ich angehört wurde, habe ich gewonnen. 

Es gab aber auch einige wenige Einstweilige Verfügungen, die ohne vorhergehende, mündliche Verhandlung quasi "durchgewunken" wurden. In einigen Fällen legte ich Widerspruch ein und sorgte damit dafür, dass nun doch eine Verhandlung angesetzt wurde. In jedem einzelnen Fall gewann ich die jeweiligen Prozesse, nicht ein einziger wurde verloren. Warum ich nicht gegen jede einzelne Aktion vorging? Nun, das ist einfach eine Geldfrage. Die Abzocker aus dem von mir beschriebenen Netzwerk haben eine vermeintliche Macht, da sie mir finanziell überlegen sind und mich stets vor ein Landgericht zerren. Hier herrscht Anwaltszwang - und Anwälte wollen bezahlt werden.

Trotzdem bestand ich bis heute den Kampf David gegen Goliath. Nicht ohne Blessuren: So "durfte" ich Mitte des Jahres rund 24 Stunden im Gefängnis verbringen, da ich einen Ordnungsmittelbeschluss nicht rechtzeitig zahlen konnte. 2.000 EUR Ordnungsgeld waren fällig dank eines durchgewunkenen Antrages des Verkehrsanwalts Hasenbäumer. Trotz Hinweis auf die Tatsache, am nächsten Werktag zahlen zu können, nahm mich der Bezirksbeamte mittags fest und verbrachte mich in die JVA Herford. Morgens um 9.00 Uhr hat mein Anwalt mich dann "ausgelöst". Das ZKB Herford hat am nächsten Tag dann auf Nachfrage und meine Beschwerde geäussert: "So ein Blödsinn, das hätte nicht sein müssen. Ein übereifriger Beamter hat da über die Stränge geschlagen.".

In diesem Zusammenhang sei folgendes ausdrücklich klargestellt: es ist mittlerweile bekannt, dass Frank Babenhauserheide sich eines Informanten aus Kreisen der Polizeibehörde Herford bedient, wie sich spätenstes zum Thema "Sweed" zeigt. Soviel ist schon heute sicher, werter Kriminalbeamter: ich werde dich virtuell fressen und thematisieren. Und deine Uniform kannst du ausziehen. Wetten?

Desweiteren versuchte man, meine Berichterstattung zum Thema sweed.to und freedom.to zu unterbinden - die Designerdrogen, die über das Netzwerk Babenhauserheide & Co. aus der Abzockzentrale Vlotho aus vertrieben wurde zu unterbinden. Dumm nur: in einer Widerspruchsverhandlung zum Thema lieferte der werte Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer seine Lebensgefährtin, Frau -Rechtsanwältin- Corinna Lubbe, aufgrund der Beweislast selbst ans Messer und gab kleinlaut vor den Richtern zu, dass sie selbst (!) zeitweise das Zeug abgewogen, verpackt und versandt hat.  Zeitgleich wurde, ganz dezent, eine weitere angedachte Einstweilige Verfügung gegen mich in gleicher Sache zurückgezogen.

Kommen wir zu kino.to: wer meinen Blog aufmerksam liest (und das empfehle ich fast schon gebetsmühlenartig), der wird festellen, dass ich hinter kino.to stets einen Valentin Fritzmann vermutete. Okay, er ist "der kleine Prinz" und somit nur der Sohnemann aber immerhin zeichnet er offiziell für Firstload verantwortlich. Da hat der werte Dr. Robert Fritzmann schick das Söhnchen vorgeschickt.  What shells: eine kriminelle Bagage. Oder: mitgehangen, mitgefangen - wie wir in Deutschland zu sagen pflegen.


Das, was die GVU nun toll präsentiert war bereits 2009 klar. In einem konspirativen Treffen in Bonn Mitte des Jahres haben wir einige Stunden darüber siniert, wer hinter kino.to steckt. Dumm nur: kompetente Meinungen wurden offenbar überhört. Man sollte einem Adrian Fuchs oder auch einem Claus Frickemeier einfach mal zuhören. Und auch ein simples Dankeschön seitens der GVU (hey, die haben mal 1 Mio. ausgelobt und Kapelle gemacht!) wäre das Mindeste gewesen. Möge die GVU ihre Rechnungen bezahlen und gut ist es.

Last, not least: der werte Rechtsanwalt Neuber. Nur soviel, Herr Neuber: Ihre erneute Attacke gegen jene, die sich gegen Abofallen auflehnen, macht Sie (spätestens jetzt) zu einer Nullnummer. Fred Kaier als Betreiber von Konsumer.info ist Ihnen um Längen voraus. Ich bin Ihnen auch um Längen voraus, denn ein Blog lebt von dem, was erzählt wird. Sie wiederum biedern sich durch Ihre Beiträge nur denen an, die zweifelos zum Abschaum des Internets gehören. Schaut man sich Ihre Vita an, so lässt das tief blicken - aber auch verstehen, warum Sie so agieren. Übrigens, Herr Rechtsanwalt Neuber: soweit mir bekannt sitzt der letzte Mandant, den Sie gegen mich hatten, derzeit in Untersuchungshaft - wir sprechen von Xxxxxxxx Xxxxx / Digitale Welten. Die Klammern, weil er sich mal so, mal so ausgegeben hat.

Ich wage mal einen Blick in die Kristallkugel und unke: im ersten Quartal 2012 wird für ein Stückchen Gerechtigkeit gesorgt. Der kleine Prinz samt Papa gehen in U-Haft, der derzeit ausser Vollzug befindliche Haftbefehl von Babenhauserheide wird vollstreckt und zeitgleich zieht das korrupte Arschloch aus der KPB Herford die Uniform aus oder offenbahrt sich den mittlerweile ermittelnden Behörden. Zum Verrschleiern ist es längst zu spät, Scheisserchen!

Freitag, 30. Dezember 2011

Interview mit der GVU zum Thema kino.to

Vielen Dank an den anonymen Kommentator mit dem Hinweis auf dieses Interview, in dem es auszugsweise wie folgt heisst:

"Es hat sich heute, das war noch ganz interessant, herausgestellt, dass offenbar das Portal kino.to von einem Mann, der in Österreich gemeldet ist und den Usenet-Zugang Firstload betreibt, monatlich mit Geld ausgestattet worden ist, und zwar im Hunderttausend-Euro-Bereich."
Ich muss immer und immer wieder schmunzeln, wenn ich das höre. Die GVU verkauft das nun als vollkommen neue Erkenntnis. Dabei hat es bereits im vorletzten Jahr (!) ein interessantes, konspiratives Treffen gegeben um kino.to den Gar auszumachen. Bereits damals habe -nicht nur ich-  sowohl dem Vertreter von Warner Bros. als auch dem GVU-Ermittler deutlich zu machen versucht, wie kino.to funktioniert und wer denn eigentlich davon profitiert.

Das komplette Interview gibt es hier.

Update: in der Textversion gehts dann endlich in die richtige Richtung (danke an den anonymen Kommentator!):
"Dieser Mann scheint noch eine Ebene über kino.to zu stehen. Wir prüfen jetzt, inwieweit er auch zu anderen Portalen und kriminellen Seiten wie z.B. Abofallen in Beziehung steht. Diese Person kennen wir schon, haben aber von Deutschland aus momentan keine Handhabe, weil er in Österreich ist. "
Quelle: Lokalradio der Uni Leipzig 

Soso. Von Deutschland aus also keine Möglichkeiten. Michael Manger, übernehmen Sie...

Samstag, 24. Dezember 2011

Öffentliche Frage an Valentin Fritzmann: wollen wir nicht endlich mal ein Interview führen?

Es ist Weihnachten, Das Fest der Liebe. Das Fest der Vergebung. Das - was auch immer. Zeit, dem "kleinen Prinzen" erneut anzubieten, sich zu erklären. Seit 2009 habe ich hier und da versucht, Valentin Fritzmann ein paar virtuelle Silben zu entlocken und stieß stets auf Ignoranz. Sowas tut, und das gestehe ich hier öffentlich, ein wenig weh.

Meinem Verständnis nach sollte jemand, der 250.000 Euro monatlich in kino.to gesteckt haben soll doch wirklich in der Lage sein, ein Interview zu geben. Immerhin sind Sie von Beruf Sohn ein Mann von Welt. Und noch dazu Buchautor. Die aktuellen Entwicklungen werfen definitiv Fragen auf. Sie wissen schon, was ich meine. Glaubten Sie, LuMovies oder gar payinf wären neben den anderen, illustren Projekten einfach so an mir vorüber gegangen?

Wie auch immer: einem Interview mit Ihnen würde ich mich aufgeschlossen zeigen. Und wenn der eigene Mumm nicht reicht würde ich mich glatt dazu verleiten lassen, dieses auch im Beisein von Papa, Dr. Robert Fritzmann, zu führen. Doch Vorsicht: ich bin nicht Netzwelt. Oder, anders formuliert: was damals funktionierte, funktioniert heute nicht mehr. Sie unterschätzen das Web, denn es vergisst nicht.

Frohe Weihnachten wünscht,

Ihr Claus Frickemeier

Donnerstag, 22. Dezember 2011

kino.to: Valentin Fritzmann erneut schwer belastet!

Valentin Fritzmann
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hat heute erneut eine Pressemitteilung zu dem aktuellen Urteil veröffentlicht. Und erneut wurde Valentin Fritzmann (InQnet GmbH Wien) schwer belastet. Nach Aussage des rechtskräftig verurteilten 47-jährigen, der als Mitglied der Kerngruppe von kino.to gilt habe Fritzmann 250.000 Euro monatlich gezahlt:
  • In der Anfangszeit habe kino.to viele Kosten produziert, so der Angeklagte. Im Juli 2008 habe ihn der kino.to-Chef jedoch angerufen und mitgeteilt, dass er mit Valentin F. aus Österreich einen Werbepartner gefunden habe, der ihm monatlich 250.000 Euro zahlen wolle. Diese Geschäfte wurden über Spanien abgewickelt. Der Leipziger Hauptbeschuldigte im kino.to-Verfahren habe ihm außerdem von horrenden Werbeeinnahmen berichtet, so der Angeklagte weiter, und ihn gefragt, ob er nicht selbst einen Filehoster betreiben wolle. 
Die gesamte Pressemitteilung der GVU finden Sie hier.

Mittwoch, 21. Dezember 2011

kino.to: Erneut Freiheitsstrafe verhängt: 3 Jahre, 5 Monate Haft

Leipzig.  Es ist das vierte Verfahren gegen einen ehemaligen kino.to-Mitarbeiter. Das Strafmaß, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten, ist bislang das höchste. kino.to war ein illegales Internet-Filmportal. Der heute Verurteilte hatte über eine Million Fiilme dort illegal hochgeladen.

Ein weiterer früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist vom Amtsgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den 47-Jährigen am Mittwoch der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Strafmaß gegen den in Zwickau lebenden Mann ist das höchste in den bisherigen vier Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von kino.to.

Quelle & vollständiger Artikel: der Westen

Vorsicht, Satire: Die Weihnachtsansprache von Christian Wulff



Quelle: Weihnachtsansprache 2011 von Bundespräsident Wulff by satirelupe

Donnerstag, 15. Dezember 2011

kino.to: Erneut Freiheitsstrafe verhängt. Dennis B.: "Ich wurde ausgenutzt."

Leipzig/dapd. Ein früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig setzte die Strafe am Donnerstag über einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung aus. Richter Mathias Winderlich sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige aus Hilden (Nordrhein-Westfalen) der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken schuldig ist.
Dennis B. gab zu, von Juli 2009 bis Juni 2011 in mehr als 53.600 Fällen Filme auf das Portal hochgeladen zu haben. Staatsanwalt Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte, der Angeklagte habe knapp zehn Prozent aller Filme beschafft und hochgeladen, die bei kino.to verfügbar gewesen seien. Innerhalb von knapp zwei Jahren habe er damit bis zu seiner Festnahme im Juni dieses Jahres rund 12.000 Euro verdient.
Angeklagter hat sich ausnutzen lassen
Monatlich habe der 24-Jährige, der als arbeitslos gemeldet war und Arbeitslosengeld II («Hartz IV») bezogen hatte, 30 Euro für Server zahlen müssen, auf die er die Filme hochgeladen hatte. Das verdiente Geld hatte er bis zu seiner Festnahme für seinen Lebensunterhalt ausgegeben. «Ich habe mich ausnutzen lassen», sagte Dennis B., «ich habe nicht viel verdient.» Er berichtete, dass er zuvor Computerspiele gespielt habe und dann über Jerome E., der ebenfalls Beschuldigter in den Verfahren gegen Mitarbeiter von kino.to ist, in die kriminelle Szene hinein gerutscht sei. Der am 7. Dezember zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte frühere Hauptadministrator Martin S. hatte rund 210.000 Euro aus Werbeeinnahmen erzielt, bei dem am 2. Dezember zu einer Strafe von zweieinhalb Jahren verurteilten ehemaligen Webdesigner Marcus V. waren es rund 160.000 Euro gewesen.
Zehn Cent pro Raubkopie verdient
Richter Winderlich sagte, der Angeklagte, der eine Ausbildung als informationstechnischer Assistent absolviert hatte, sei ein «kleiner, aber notwendiger Teil von kino.to» gewesen. Die Betreiber von kino.to seien auf Leute wie Dennis B. angewiesen gewesen, die für sehr wenig Geld sehr viele Filme hochgeladen hätten. Bluhm sprach bei dem sogenannten Uploader von einem Lohnarbeiter, der für jede hochgeladene Raubkopie etwa zehn Cent verdient habe, sein Verteidiger Dirk Petri aus Köln nannte ihn einen «Handlanger oder Wasserträger». Die Ermittlungen gegen mehr als 20 ehemalige Betreiber von kino.to werden von der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geführt. Am 8. Juni hatte sie zahlreiche Wohnungen und Geschäftsräume in ganz Deutschland durchsuchen und 13 Haftbefehle vollstrecken lassen. Die bisher verurteilten drei früheren Mitarbeiter wurden unmittelbar nach den Urteilsverkündungen aus der Untersuchungshaft entlassen, in der sie sich seit Juni dieses Jahres befunden hatten. Vier Beschuldigte sitzen weiterhin in Untersuchungshaft, gegen sechs weitere Beschuldigte sind die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

kino.to: Angeklagter legt Geständnis ab

Leipzig (RPO). Im Prozess gegen einen weiteren früheren Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt.

Der 24-Jährige aus Hilden (Nordrhein-Westfalen) gestand am Donnerstag vor dem Amtsgericht Leipzig die gemeinschaftliche und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken.
Dennis B. gab zu, Filme auf das Portal in mehr als 53.000 Fällen hochgeladen zu haben. Es ist bereits das dritte Verfahren gegen frühere kino.to-Betreiber. Der Angeklagte soll innerhalb von zwei Jahren rund 12.000 Euro mit dem Hochladen von Filmen verdient haben und gleichzeitig Arbeitslosengeld II bezogen haben.

Quelle: RP-Online

Mittwoch, 14. Dezember 2011

kino.to: der nächste Prozesstermin findet am kommenden Donnerstag statt

Aus gut unterrichteter Quelle wurde mir zugetragen, dass es in Sachen kino.to offenbar Schlag auf Schlag geht. So soll bereits am kommenden Donnerstag vor dem Amtsgericht Leipzig die Verhandlung gegen Dennis B. stattfinden.

Donnerstag, 15.12.2011, Saal 100, Beginn: 9.00 Uhr

Montag, 12. Dezember 2011

sweed.de beendet aus "aktuellem Anlass" den Verkauf

Screenshot sweed.de vom 12.12.2011
Nach sweed.to ist vor sweed.to - die Domains sind beliebig austauschbar, wenn man sich an kino.to erinnert, denn auch hier stand sofort nach dem Bust der Nachfolger bereits in den Startlöchern. In meinem Artikel zu sweed.de war ich höchstpersönlich allerdings der Überzeugung, dass es sich hier um einen simplen Fake-Shop handelt, der als Trittbrettfahrer nur ein wenig abkassieren möchte. Darüber täuschte auch die Möglichkeit der angebotenen Nachnahme nicht hinweg. Heute bestärkt mich nach erneuter Sichtung der Website sogar noch mehr die Vermutung, dass es sich hierbei um einen Fake-Shop handelt, denn in roten Lettern wird angekündigt, den Verkauf zum 31.12.2011 zu beenden. Zeitgleich mit dem Hinweis besteht nun die Möglichkeit, gar 36 Gramm-Lieferungen für schlappe 279.- EUR zu erwerben. Nach dem Bestellprocedere bekommt man folgende Kontodaten mitgeteilt:

Empfänger:  Web Service
Kontonummer:  316764000
Bankleitzahl:  10077777
Bank:  norisbank
Verwendungszweck:
Bitte nur den Nachnamen angeben!

Natürlich soll der Empfänger "Web Service" den Konsumenten die ursprünglich als Verrechnungsadresse von sweed.to angegebene "RS Web Services" suggerieren. Das identische Design tut ihr übriges.

Warum die Norisbank Berlin trotz entsprechender Hinweise bis heute noch nicht reagiert hat bleibt mir persönlich ein Rätsel. Eine "Firma" ohne Rechtsform ist mehr als ungewöhnlich, ebenso der Hinweis, beim Verwendungszweck nur den Nachnamen anzugeben. Was macht eigentlich ein Herr Müller, Meier oder Schulze, wenn er seine Lieferung nicht erhalten hat?

Firstload der Wiener Abzocker mit erneut verändertem Impressum, Teil Drölf

Screenshot vom 12.12.2011
Die aktuellen Entwicklungen um kino.to scheinen den "kleinen Prinzen" Valentin Fritzmann irgendwie aus der Bahn geworfen zu haben. Nicht anders ist zu erklären, dass das Impressum von Firstload nun erneut verändert wurde und eine Kreditkartenzahlung über das aus Adjerbaijan stammende "Unternehmen" augenscheinlich nicht mehr möglich ist.

Apropos Valentin Fritzmann - ich persönlich bin mir ziemlich sicher, dass er sich die Vorweihnachtszeit irgendwie anders vorgestellt hat, denn weite Teile seines in Deutschland implementierten Abzock-Imperiums liegen derzeit brach, wichtige Partner brachen einfach mal so weg. Die Führungsriege der Digitale Welten GmbH z.B. sitzt nach erfolgreichem Zugriff der Nürnberger Zollfahndung in Haft und auch der Kalletaler Pferde- und Designer-Drogenhändler Frank Babenhauserheide wurde kalt erwischt und erst einmal kaltgestellt nach den umfangreichen Durchsuchungs- und Sicherstellungsmaßnahmen. Dann hätten wir desweiteren noch ein Landeskriminalamt Niedersachsen, welches in Sachen Megadownloads akribisch ermittelt - und nicht zuletzt die Tatsache, dass die vermeintliche "Führungsspitze" von kino.to den werten Herrn Valentin Fritzmann ganz böse belastet und zu Protokoll gab:
Von der Anklage dazu befragt, woher das System kino.to eigentlich seine Einkünfte beziehe, gab S. an, dass der Kopf der Bande, Dirk B., von Valentin F. monatliche Zahlungen erhalten habe, die zeitweilig im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Dies habe ihm Dirk B. erzählt. Um Werbung für kino.to zu machen, habe F. zudem auf dem Portal Gulli.com, das er zuvor gekauft hatte, ein Interview zu diesem Thema platziert. Dieses Interview sei gemeinsam von dem Angeklagten selbst und zwei weiteren kino.to-Betreibern entwickelt und niedergeschrieben worden.
Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung der GVU

Ich komme nicht umhin an meinen öffentlichen Brief an Papa und Sohnemann Fritzmann zu denken. Richtig: er stammt aus 2009 und blieb leider unbeantwortet. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Immerhin ist bald Weihnachten - und der kleine Prinz wird zukünftig vielleicht ja mehr Zeit haben als ihm lieb ist...

Mittwoch, 7. Dezember 2011

kino.to: 2. Urteil lautet 3 Jahre Haft - Valentin Fritzmann schwer belastet!

Berlin, 7. Dezember 2011. Am 7. Dezember 2011 fand ab 8.30 Uhr die zweite Verhandlung beim Schöffengericht Leipzig im Fall kino.to statt. Angeklagt war Martin S. aus Leipzig. Der heute 27-Jährige, der zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Million Fälle zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Bereitstellen der Links über kino.to letztlich das "öffentlich Zugänglichmachen" der Raubkopien sei.

Das Strafmaß begründete Amtsrichter Mathias Winderlich damit, dass die mittels kino.to begangenen Urheberrechtsverletzungen "bei weitem über das übliche Maß" hinausgingen. Der Angeklagte habe sich einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Vorteil durch die Urheberrechtsverletzungen verschafft. "Die Kinofilme waren dabei nur Mittel zum Zweck", so der Richter. Strafmildernd wirkte sich laut Gericht vor allem das aus familiären Gründen zwar späte, aber aufrichtige und umfassende Geständnis des Angeklagten aus.

Der gelernte Kfz-Mechaniker, der in familiärer Beziehung zu dem mutmaßlichen Kopf der kino.to-Bande steht, erwirtschaftete im System kino.to nahezu 400.000 Euro aus "Wartungs- und Verwaltungsarbeiten" sowie "Nutzung von Werbeflächen", wie aus den von der Anklage vorgetragenen Rechnungen des Martin S. hervorgeht. Nach Abzug aller Kosten blieben ihm annähernd 230.000 Euro Gewinn für die Zeit vom August 2009 bis Juni 2011. Die Werbe-Einnahmen stammten überwiegend aus Abofallen, die unbedarften Nutzern wiederkehrende Gebühren für ansonsten frei erhältliche Software oder minderwertige Angebote in Rechnung stellten.

Der nunmehr Verurteilte war seit August 2009 der Haupt-Administrator der Portalseite kino.to und betrieb zudem einen eigenen Filehoster mit zuletzt 16.780 Raubkopien, die ausschließlich über die Verlinkung auf kino.to von Nutzern gefunden und genutzt werden konnten.

Als Haupt-Administrator war er zugleich "die Stimme von kino.to", wie es die Anklage formulierte. Er kommunizierte über das kino.to-eigene Forum mit den Nutzern nach außen und intern mit den Uploadern, welche die Raubkopien auf die Filehoster hochluden sowie mit den so genannten Freischaltern. Diese hatten die Aufgabe, die Links nach verschiedenen Qualitätsmerkmalen zu prüfen und erst danach auf der Portalseite zu aktivieren. Martin S. war nach eigener Aussage vor Gericht ebenfalls als Freischalter tätig und in den letzten Jahren der Hauptuploader für aktuelle Kinofilme.

Von der Anklage dazu befragt, woher das System kino.to eigentlich seine Einkünfte beziehe, gab S. an, dass der Kopf der Bande, Dirk B., von Valentin F. monatliche Zahlungen erhalten habe, die zeitweilig im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Dies habe ihm Dirk B. erzählt. Um Werbung für kino.to zu machen, habe F. zudem auf dem Portal Gulli.com, das er zuvor gekauft hatte, ein Interview zu diesem Thema platziert. Dieses Interview sei gemeinsam von dem Angeklagten selbst und zwei weiteren kino.to-Betreibern entwickelt und niedergeschrieben worden.

Das Portal kino.to listete nach Erkenntnissen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) zuletzt Links zu mehr als 30.000 unterschiedlichen Kino- und Spielfilmen, Dokumentationen und TV-Serien. Zumeist waren zu jedem einzelnen Titel mehrere Raubkopien über kino.to erhältlich, so dass die Linkzahl weitaus höher lag. Im Juni 2011 belegte www.kino.to laut Alexa-Ranking, welches die Beliebtheit von Internetseiten bewertet, Platz 47 der in Deutschland am meisten aufgerufenen Internetseiten. Damit verzeichnete das Portal mehr Besucher als die Webseiten des FOCUS, von N-TV, Amazon und der Tagesschau. Einnahmen generierten die Köpfe des Systems kino.to über Werbebanner und Abofallen. Die GVU stellte seit 2008 insgesamt drei Strafanträge gegen die Betreiber von kino.to. Mit dem Strafantrag vom 28. April 2011 stieß die GVU das aktuelle, erfolgreiche Verfahren an.

Quelle: Pressemittelung der GVU

Firstload der Wiener Abzocker mit erneut verändertem Impressum

Quelle: firstload.de / Screenshot
Seit heute hat das Projekt des "kleinen Prinzen" Valentin Fritzmann (mal wieder...) ein geändertes Impressum. Offenbar gibt es ein neues Unternehmen, welches für "Firstload" nun die Kreditkartenzahlungsabwicklung übernommen hat. Dabei wurde nun ein "Unternehmen" mit Sitz in Adjerbaijan gewählt.

Sonntag, 4. Dezember 2011

Rubrik Leserbriefe: Update


Ein neuer Leserbrief erreichte die Redaktion und ist ab sofort in der entsprechenden Rubrik verfügbar.

Prädikat: Lesenswert!

Justizministerin will schärfere Gesetze gegen unseriöse Geldeintreiber

Berlin - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will mit schärferen Gesetzen gegen unseriöse Inkasso-Unternehmen vorgehen. Das geht aus einem Eckpunktepapier vor, das dem Tagesspiegel vorliegt. Geplant sind danach vor allem drei Schritte: eine Deckelung der Inkassogebühren, eine bessere Transparenz über die Forderungen, die eingezogen werden sollen, und erweiterte Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden gegen unseriöse Firmen.

Quelle & vollständiger Artikel: Tagesspiegel

Samstag, 3. Dezember 2011

Aus der Rubrik: "Ne, nicht wirklich.... oder?"




Quelle: NDR Fernsehen via Rechtsanwalt Stefan Richter (Facebook)

Polizeirazzia gegen Release-Gruppen

Wie erst am heutigen Sonnabend bekannt wurde, gab es am vergangenen Dienstag eine groß angelegte Polizeiaktion gegen mutmaßliche Mitglieder sogenannter Release-Gruppen, die als Ausgangspunkte der illegalen Verbreitung von Filmen im Internet gelten. Laut Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die einen Strafantrag gestellt hatte, wurden unter der Leitung des Polizeipräsidiums Frankfurt/Main Privatwohnungen von sieben Personen in Kiel, Köln, Freiburg/Breisgau, Darmstadt und Frankfurt sowie Rechenzentren in der Schweiz und in Ungarn durchsucht.

Der Einsatz sei von Erfolg gekrönt gewesen, berichtete die GVU: Die betriebenen Server in der Schweiz mit etwa 180 Terabyte und in Ungarn mit ca. 30 Terabyte seien inklusive der Seiten vom Netz genommen worden. Die in Deutschland eingesetzten Beamten hätten eine Vielzahl von Rechnern und Festplatten beschlagnahmt.

Quelle & vollständiger Artikel: heise.de

Radio-Empfehlung: "Der Funkstreifzug" im Bayerischen Rundfunk - morgen, 09.15 Uhr

Im Netz der Abkassierer: Wie Geschäftemacher und Geldeintreiber Internet-Kunden abzocken

Quelle: Bayerischer Rundfunk

Das Podcast zur Sendung ist nun verfügbar.

Freitag, 2. Dezember 2011

kino.to: Erster Urteilsspruch gegen "Mittäter auf mittlerer Ebene"

Leipzig. Am Amtsgericht Leipzig ist am Freitag das erste Urteil gegen einen der Drahtzieher der Webseite kino.to gefallen. Marcus V. war vorgeworfen worden, das Urheberrecht in mehr als einer Million Fällen verletzt zu haben. Der 33-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Das illegale Filmportal kino.to stellte zuletzt Kopien von mehr als 30.000 Einzeltiteln aktueller Kinofilme, älterer Produktionen sowie TV-Serien bereit. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hatte das illegale Angebot schon seit 2008 im Visier. Laut Informationen der GVU wurde das System „kino.to" auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen.

Quelle und vollständiger Artikel: Leipziger Volkszeitung via Abzocknews.de 

Weiterhin lesenswert ist der Artikel der Süddeutschen Zeitung sowie die Ausführungen der Kanzlei Hoenig aus Berlin.

Zollfahndung sprengt europaweit tätigen Händlerring von Designerdrogen

Bundesweit zehn Hausdurchsuchungen und fünf Festnahmen; Fahnder stellen in Kellerlager 25 Kilogramm "Räuchermischungen" im Verkaufswert von über 125.000 Euro sicher

Insgesamt 80 Einsatzkräfte vollzogen unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I in einem wegen gewerbsmäßigen Schmuggels geführten Ermittlungsverfahren am 24. November 2011, in den frühen Morgenstunden, an verschiedenen Orten im Bundesgebiet erfolgreich Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine Gruppierung, welche mit "Legal Highs" genannten Designerdrogen handelte.Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten die Ermittler in den Großräumen München, Herford und Deggendorf insgesamt zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest.

Quelle und vollständiger Artikel: Pressemitteilung der Zollfahndung

Donnerstag, 1. Dezember 2011

Der Bayerische Rundfunk hat eine interessante Sendereihe zum Thema Abofallen gestartet.

Im interessanten Hörfunkbeitrag kommen unter anderem Buchautor Andreas Sterntal als auch Rechtsanwalt Benedikt Klas zu Wort. Den Beitrag kann man hier anhören oder downloaden.