Erneut stellt die Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Ermittlungsverfahren gegen mich ein. In diesem konkreten Falle wurde ich seitens der Law Hunting-Fraktion rund um das mafiöse Firmengeflecht wegen angeblicher Straftat nach dem Kunsturheberrechtsgesetz von Strohmann und Komparse Andreas Schilling angezeigt.
Das Law Hunting der Abofallenmafia gegen mich ist ganz offenbar kein probates Mittel, mich mundtot zu machen, denn der Reihe nach verpuffen sämtliche grotesken Anschuldigungen und enden in Verfahrenseinstellungen, wie die Historie seit meiner Blogtätigkeit belegt:
16.11.2010: Verfahren wegen
Verstoß gegen das Kunsturheberrechtsgesetz eingestellt.
20.10.2010: Verfahren wegen
Falschen Verdächtigungen eingestellt.
13.10.2010: Verfahren wegen
Verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen eingestellt.
13.10.2010: Verfahren wegen
Übler Nachrede eingestellt.
02.09.2010: Verfahren wegen
Verletzung der Unterhaltspflicht eingestellt.
23.08.2010: Verfahren wegen
Beleidigung eingestellt.
12.11.2009: Klage auf
Einstweilige Verfügung abgewiesen
Tja, werte Abzocker. Das habt ihr euch sicher anders vorgestellt, nicht wahr? Jede einzelne Verfahrenseinstellung ist doch so etwas wie ein kleiner Nadelstich für euch. Bekommt man den Frickemeier denn gar nicht mundtot? Nö - keine Chance! Im Gegenteil: mit jeder weiteren lächerlichen Strafanzeige steigt meine Motivation erheblich weiter über eure Machenschaften zu recherchieren und zu berichten. Eine Drohung? Nein, ein Versprechen. Take care...