Donnerstag, 4. November 2010

Prozesskostenhilfeantrag vom Landgericht Bielefeld abgewiesen

Das Landgericht Bielefeld hat meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe widererwarten abgelehnt. Nach mehr als einem Jahr (kein Schreibfehler: von Antragstellung bis Ablehnung dauerte es tatsächlich solange...) ist das Gericht der Auffassung, dass eine Aussicht auf Erfolg nicht hinreichend gegeben sei und der PKH-Antrag somit abzulehnen gewesen wäre. Hier zunächst ein paar Auszüge:

Sie lesen richtig: am 19.10.2009 wurde der Antrag gestellt. Heute, am 04.11.2010 erreicht uns der Beschluss, nachdem wir im Rahmen des umfangreichen Schriftverkehrs bereits vor Monaten um Entscheidung baten und diese Nachfrage in regelmässigen Abständen widerholen mussten.

Gegen die Rechtmäßigkeit des Prozesskostenhilfebeschlusses könnte – neben dem von mir vertretenen Standpunkt, dass das Gericht die Beweissituation fehlerhaft bewertet hat – sprechen, dass sich ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe aus Vertrauensschutzgesichtspunkten, dem Ausbleiben richterlicher Hinweise zu nunmehr als erheblich angesehenen Aspekten, der Verfahrensdauer und Gesichtspunkten der Gehörsgewährung ergeben könnte.

Babenheiderheide hatte also nichts zu sagen oder zu entscheiden? Zumindestens scheint das Gericht dieser Auffassung zu sein, da entsprechend Schriftliches fehlt, welches diese Tatsache dokumentieren könnte. Leider hat das Gericht zur Beurteilung dieser Frage darauf verzichtet, die von uns angebotenen Zeugen zu hören. Hätte das Gericht sich nämlich die Mühe gemacht, so würde ein jeder Mitarbeiter des mafiösen Netzwerkes ohne Zweifel nur eine einzige Person namentlich benennen können, die für die Unternehmungen alle finanziellen Entscheidungen gleichwelcher Art traf: Frank Babenhauserheide.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat offenbar kein Interesse daran, einen Blick hinter die Kulissen des mafiösen Netzwerkes der Abofallenbetreiber zu werfen und hält es für vollkommen unerheblich, ob hier mit Tarn- und Briefkastenfirmen gearbeitet wird oder nicht. Zeitgleich fordert sie von der Gegenseite Beweise für die Existenz z.B. der BlyeByte oder Load House FZE, lässt die nach monatelanger Wartezeit endlich eingetroffenen Unterlagen aber bei der Beurteilung vollkommen ausser acht, zumal deren Authentizität unsererseits angezweifelt wurde.

Tja, liebe Staatsanwaltschaft Bielefeld: vielleicht hätten Sie sich ein wenig genauer und umfangreicher mit der Angelegenheit beschäftigen und sich auch mal mit den Staatsanwälten Imig (StA Detmold) und Görlich (StA Hannover) austauschen sollen. Immerhin teilte ich beiden bereits im jeweils ersten Sondierungsgespräch mit, dass wir vorgenannte Tantiemen erhalten und fragte, wie nun weiter zu verfahren sei. Ich erhielt stets die gleiche Auskunft: "Weitermachen, als wenn nichts gewesen wäre.". Nichts anderes habe ich getan. Die Entnahme erfolgte also quasi unter den Augen der Justiz und soll nun plötzlich unredlich gewesen sein? Klasse!

Bezüglich der ausstehenden Gehälter aus der Geschäftsführer-Tätigkeit meiner Frau hat das Landgericht Bielefeld dann allerdings Prozesskostenhilfe gewährt. Ein schwacher Trost, aber immerhin.

Was bleibt als Fazit festzuhalten? Nun, für heute werde ich mich eines Fazits enthalten und mir erst einmal Gedanken darüber machen, was hier gerade so vor sich geht. Wüde ich das schreiben, was mir gerade gedanklich so durch den Kopf geht, so wäre vermutlich die erste berechtigte Einstweilige Verfügung gegen mich angebracht. Möge sich der geneigte Leser einen eigenen Eindruck über den Beschluss verschaffen:


Mit der Versagung der Prozesskostenhilfe wird es ungleich schwerer, die Verantwortlichen des Abzocknetzwerkes in den Fokus der Öffentlichkeit und vor Gericht zu ziehen und selbigem den Betreiber von Megadownloads zu präsentieren. Welche nächsten Schritte nun zu unternehmen sind? Tja - das werde ich in den nächsten Tagen und Wochen eingehend beraten und in so manchem Gespräch erörtern. Immerhin gilt nun eine Frist von 4 Wochen für eine Reaktion meinerseits. Für heute jedenfalls bin ich erst einmal bedient...

Nachtrag:  Die Kommentarfunktion für diesen Beitrag habe ich abgeschaltet. Der Beitrag dient der Information über den aktuellen Sachstand und soll in Form der anonymen Kommentare nicht zu einem Podium der Abzocker verkommen, die diesen Beitrag  zum Anlass nehmen, sich und ihr perfides Handeln zu feiern.