Mittwoch, 2. November 2011

Hauptverhandlung wegen Betreibens von "Abofallen" vor dem LG Hamburg

Am Montag, dem 31. Oktober beginnt um 9.30 Uhr vor der Großen Strafkammer 8 des Landgerichts Hamburg im Saal 300 des Strafjustizgebäudes, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg, die Hauptverhandlung gegen acht Angeklagte die sich wegen u.a. gewerbs- und bandenmäßigen Betruges bzw. Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit sog. Abofallen im Internet verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft legt den sieben Männern und einer Frau zur Last, in der Zeit von Juli 2007 bis Februar 2010 mit unterschiedlichen Unternehmen u.a. sog. „Downloadportale“ im Internet betrieben zu haben, auf denen vermeintlich kostenlos Software bekannter Hersteller zum Download angeboten wurde. Hierbei sollen sie eine Vielzahl von Nutzern, die nach einer kostenlosen Downloadmöglichkeit suchten, auf ihre Webseiten geleitet haben, wo diese im Rahmen einer „Anmeldung“ oder „Registrierung“ ihre persönlichen Daten hinterließen. Nach der Anmeldung auf der vermeintlich kostenlosen Webseite der Angeklagten erhielten die Nutzer regelmäßig eine E-Mail, in welcher nunmehr der kostenpflichtige Abschluss eines 12-monatigen „Abo-Vertrages“ bestätigt wurde. In der jeweiligen Bestätigungsemail soll zu diesem Zweck eine Webseite angegeben worden sein, auf der die Anmeldung angeblich erfolgt sein sollte, und auf der - im Unterschied zu der ursprünglichen Webseite – ein Kostenhinweis deutlich erkennbar vorhanden war. Um die Zahlungsquote zu erhöhen, soll der angeklagte Rechtsanwalt Sch. „Anwaltliche Zahlungsaufforderungen“ versandt haben. Durch diese Kostenfalle sollen 68.852 Nutzer zur Zahlung verleitet worden sein. Insgesamt soll durch die Taten ein Vermögensschaden von über 5,3 Millionen Euro verursacht worden. Die Staatsanwaltschaft konnte im Rahmen ihrer Ermittlungen einen Betrag von 1,3 Millionen Euro sicherstellen.

Quelle & vollständige Pressemitteilung:  Hambuger Justiz