Freitag, 7. Oktober 2011

Megapreis GmbH nimmt Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich zurück

Antrag auf Einstweilige Verfügung zurückgezogen
Nun ist es amtlich: die Megapreis GmbH nimmt den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen meine Berichterstattung hier im Blog (ich berichtete) zurück.

Warum das denn? Nun, es sollte doch tatsächlich mal verhandelt - und nicht ohne mündliche Anhörung - entschieden werden. Und in diesem Beschluss führte das Gericht bereits wie folgt aus:

"Das Gericht weist die Parteien darauf hin, dass erhebliche Bedenken hinsichtlich des Bestehens eines Verfügungsanspruches und -grundes bestehen." und formuliert weiterhin: ""...erscheint es nicht vollkommen fernliegend, dass die einstweilige Verfügung rechtsmissbräuchlich als Druckmittel...".

Das alleine war in meinen Augen schon ein deutlicher Hinweis darauf, wie das Gericht den Sachverhalt einschätzt. Wollte man gar darauf verzichten, sich eine "blutige Nase" vor Gericht zu holen und/oder scheute man schlichtweg nur die Öffentlichkeit? Immerhin waren bereits so einige Fahrgemeinschaften gebildet worden, da so manch eine/r wohl Interesse daran hatte, der Verhandlung beizuwohnen.

Ich persönlich glaube ja, dass die Rücknahme des Antrages ehr auf einer anderen Tatsache beruht, denn gestern morgen um 09.00 Uhr wurde ja ganz kurzfristig vor dem Landgericht Bielefeld mein Widerspruch in Sachen Lubbe ./. Frickemeier verhandelt. Kurzfristig? Ja, äusserst kurzfristig. Man könnte gar vermuten, dass der werte Verkehrsanwalt Hasenbäumer das bewusst so arrangiert hat. Meinen Rechtsanwalt erreichte jedenfalls erst am Dienstag (Montag war ja bekanntlich Feiertag) die Ladung zum Termin: Donnerstag, 06.10.2011, 09.00 Uhr. In unserem Widerruf haben wir dezidiert ausgeführt, warum die Einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirkung aufzuheben sei und führten auch diverse Zeugen an. Es galt nun, binnen einen Werktages zumindestens einen Zeugen mit zum Termin zu bringen, um ggf. Beweis führen zu können. Und tatsächlich gelang uns das. So saßen wir pünktlich vor dem Gerichtssaal und warteten darauf, aufgerufen zu werden. Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer erschien alleine - und war wohl etwas verblüfft, dass nicht nur mein Anwalt dort saß sondern ebenfalls einer unserer Zeugen und auch ich. Meine Wenigkeit war nämlich gar nicht erst geladen worden. Seine Reaktion: auf der Hacke kehrt gemacht - und schnell ein wichtiges Telefonat geführt...


Etwas irritiert betrat er danach den Gerichtssaal und los ging es. Unser Zeuge wartete selbstverständlich draußen und sollte bei Bedarf gehört werden. Nun ging es endlich ins Eingemachte: habe ich wahrheitswidrig Behauptungen in den Raum gestellt, die nicht stimmen? Die Kernfrage: Wurde nun "Sweed" in der Abzockzentrale Vlotho an der Möllberger Str. 11, in dem die diversen Firmen des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide beheimatet sind gewogen, verpackt, und versandt, und das teils aus kiloschweren Müllsäcken heraus? Immerhin waren mir diese Äusserungen per durchgewunkener Einstweiliger Verfügung der Rechtsanwältin Corinna Lubbe untersagt worden und dagegen legte ich nun Widerspruch ein.

Nun kam das, mit dem wohl niemand gerechnet hätte: der werte Herr Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer bestätigte diese Angaben und räumte gar ein, dass seine Freundin (auch das räumte er ein...) und Mandantin Rechtsanwältin Corinna Lubbe höchst eigens selbst gelegentlich dabei mitgeholfen habe.

Man habe die Einsweilige Verfügung gegen mich nur angestrengt, da das Teufelszeug -unstrittig und ebenfalls bestätigt- von der Digitale Welten GmbH (Müller/Xxxxx) an den Adressaten eShopping Direkt GmbH, Möllberger Str. 11, Vlotho ging und nicht etwa, wie von mir geschrieben, an die WEB Gesellschaft für Forderungseinzug mbH, Möllberger Str. 11, Vlotho. Das aber ist ja nun wirklich vollkommen unerheblich, da alle an der Möllberger Str. 11 befindlichen Firmen jene des Kalletaler Pferdehändlers sind und desweiteren Mitarbeiter sämtlicher Firmen mit dem Wiegen, Abpacken, Verpacken und Versenden der Legal Highs namens "Sweed" betraut waren. Mindestens 11 Zeugen haben wir nämlich nach gründlichen Recherchen benannt und einige davon haben dies auch bereits wasserdicht bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Das selbst die eigene Tochter des Frank Babenhauserheide zeitweise mit der Tätigkeit betraut war lässt mich als Familienvater einfach zur schaudern.

Nach diesen Ausführungen des Verkehrsanwaltes Hasenbäumer zogen sich die Richter zur Beratung zurück; sie hatten offenbar genug gehört. Nach dieser kurzen Verhandlungspause wurde ich dann gefragt ob ich bereit wäre, einem Vergleich zuzustimmen. Dieser sähe vor, dass ich in meinem Artikel die Anlieferadresse von "WEB Gesellschaft für Forderungseinzug mbH" auf "eShopping Direkt GmbH" zu ändern bereit wäre. Ich antwortete, dass ich dazu gerne bereit wäre, aber in einer Aktualiserung natürlich auch die Tatsache nachtragen werde, dass die Antragstellerin, Freundin und Mandantin von Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer, Rechtsanwältin Corinna Lubbe, Sweed verpackt habe und dass selbstverständlich die Kosten des Verfahrens zu 100 % der Gegenseite auferlegt würden.

Nun lag es nur noch an dem werten Herrn Verkehrsanwalt, diesem Vergleich zuzustimmen. Dieser hatte exakt 5 Minuten Zeit, sich mit seiner Mandantin telefonisch zu beraten. Ergebnis: er wolle gerne eine dreitägige Widerrufsfrist, da er so kurzfristig keine Entscheidung bekommen könne. Die Richter erwiderten, er habe eine Widerrufsfrist: nämlich bis Freitag, 07.10.2011, 12.00 Uhr. Sollte dieser eingehen, so wies das Gericht bereits jetzt daraufhin, dass die gegen mich erlassene Einstweilige Verfügung aufgehoben würde und terminierte bereits die Entscheidung auf den 13.10.2011. Ob nun tatsächlich ein Widerruf bis 12.00 Uhr eingegangen ist konnte man mir auf telefonische Nachfrage noch nicht mitteilen. Das ist aber auch vollkommen egal, denn diesen Prozess hat die Gegenseite so oder so mit Pauken und Trompeten verloren.

Das nur wenige Stunden später der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich, dieses mal vom Kalletaler Pferdehändler Frank Babenhauserheide als Geschäftsführer der Megapreis GmbH, zurückgezogen wurde ist mir nur allzu verständlich. In meinen Augen galt es nun, die Reissleine zu ziehen und sich nicht erneut vor Gericht zu blamieren.


Der Nächste, bitte!