Mittwoch, 9. September 2009

Firmenbäumlein, wechsel dich - oder: über Aufhebungsverträge und Probezeiten

Wir schreiben den 31.10.2008. In der Abzockzentrale Vlotho wird mal wieder eine Umstrukturierung im Firmengeflecht von Frank Babenhauserheide fällig. So wurde für die Mitarbeiter vertraglicherseits aus der BWL Service GmbH & Co. KG die BWL Letter & Support GmbH i.Gr.

Die Mitarbeiter in Vlotho wurden nun zum Einzelgespräch des Strohmanns und "Geschäftsführers" Holger Brandes gerufen. Hübsch nacheinander wurde jedem Mitarbeiter ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, den sie zu unterzeichnen hatten. Der neue Vertrag für die neue Firma würde in den nächsten Tagen dann unterschriftsreif sein. Nicht alle Mitarbeiter wollten sich auf diese Aussage verlassen und bangten darum, vielleicht auf diese Art und Weise auf der Straße zu stehen. Manche Mitarbeiter wollten eine schriftliche Bestätigung, daß sie auch tatsächlich auch übernommen werden. Holger Brandes war aber nicht in der Lage, ein solches Schreiben selber zu formulieren, diese Aufgabe übernahm dann eine Mitarbeiterin für ihn.

Als den Mitarbeitern dann tatsächlich die neuen Arbeitsverträge zur Unterschrift vorgelegt wurden staunten diese nicht schlecht: obwohl viele Mitarbeiter bereits die Probezeit lange hinter sich gelassen hatten begann selbige gemäß neuem Arbeitsvertrag noch einmal von vorne. Verständlicherweise führte das zu Unmut in der Belegschaft und manche Mitarbeiter waren nicht bereit, eine erneute Probezeit zu akzeptieren.

In diversen Einzelgesprächen wurde nun gefeilscht und gehandelt. Manchen sagte Brandes: "Es steht Ihnen frei, den Vertrag nicht zu unterzeichnen und zu gehen", bei anderen Mitarbeitern ließ er sich wohl auf die Löschung der Vereinbarung ein. Das Unterschieben einer erneuten Probezeit machte aus Sicht der Abzocker natürlich Sinn: wer weiß schon, wie lange das alles gut geht; und da eine Kündigung in der Probezeit natürlich unkompliziert ist wollte man diese Option selbstverständlich ziehen können.

Prozess-Vorbereitungen: Zeit, Farbe zu bekennen

Wie erwähnt soll mir seitens des Strohmanns Holger Brandes, "Geschäftsführer" der BWL Letter & Support GmbH, der Mund verboten werden. Aus diesem Grunde wurde eine Unterlassungsklage angestrebt, über welche am Freitag, 06. November 2009, 11.45 Uhr im Saal 1 des Arbeitsgerichtes Herford entschieden werden soll. Das Arbeitsgericht soll mir unter Strafandrohung von 250.000 Euro (ersatzweise Ordnungshaft im Falle der Wiederholung bis zu 2 Jahren) aufgeben, folgende Äusserungen aus diesem Blog zu löschen (und weiterhin nicht mehr in den Medien darzulegen), daß:

  • Holger Brandes "keine Ahnung von nix hat"
  • Holger Brandes nur ein Strohmann von Frank Babenhauserheide ist
  • Holger Brandes nur eine Marionette ist
  • Holger Brandes von der Abzocke weiß
  • Holger Brandes als "Alleinunterhalter" dargestellt wird
Weiterhin möchte man unterbinden, daß ich im Zusammenhang mit der Firma BWL Letter & Support GmbH folgende Begrifflichkeiten verwende:
  • Abzock-Methoden
  • Nutzlos-Branche
  • Abzock-Netzwerk
  • Abzockzentrale in Vlotho
  • Ratten (verlassen das sinkende Schiff)
  • mafiös anmutendes Netzwerk
  • deutsche Abzockzentrale der Abzock-Mafia
Diese Begriffe nutzte ich im Kontext um das Firmengeflecht und stehe nach wie vor dazu. Ausserdem soll ich keine Kontodaten (Interview Akte 09 / L & H GmbH vom 25.08.2009), externe Umsatzzahlen, Bankverbindungen oder sonstige sensible Daten mehr preisgeben dürfen. Strohmann und Alleinunterhalter Brandes fühlt sich "verleumnderisch diffamiert" und beruft sich auf die Datenschutzerklärung, die ich bei Abschluß meines Arbeitsvertrages unterzeichnete. Nun, zu diesem Zeitpunkt wusste ich auch noch nicht, wo ich gelandet bin. Heute fühle ich mich an selbige nicht mehr gebunden.

Wer aus dem Kreise der ehemaligen (oder noch aktiven) Mitarbeiter(-innen) ebenfalls der Ansicht ist, daß meine Aussagen, die mir nun verboten werden sollen, zutreffen, der möge mir bitte eine kurze Mail schreiben und klar Stellung beziehen. Einige Zeugen sind bereits vorhanden, an dieser Stelle ein Dankeschön für euren Support!

Der Form halber sei erwähnt, daß es bereits einen ähnlich gelagerten Fall gab, in dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung seitens des Gerichts abgelehnt wurde. Das Arbeitsgericht Stuttgart urteilte dort sehr deutlich, und das bereits 1992. Holger Brandes, der sich so echauffiert, daß ich ihn als Alleinunterhalter bezeichne und zeitgleich auf drei (!) Homepages, nämlich hier, hier und hier seine Dienste als selbiger anbietet, wird dem Arbeitsgericht eine Menge zu erklären haben. Vor allem die sehr interessante Firmenstruktur. Das Arbeitsgericht Herford wird dann sicherlich im Thema sein, denn diverse Klagen seitens ehemaliger Mitarbeiter werden vor unserem Termin dort ja bereits verhandelt worden sein - und ich möchte die Hand dafür ins Feuer legen, daß sie seitens der "ehrwürdigen" BWL Letter & Support GmbH verloren werden.