Donnerstag, 12. November 2009

Neuigkeiten zur InQnet Games-Tec GmbH von Valentin Fritzmann

Schlechte Nachrichten für die Gläubiger der Inqnet Games-Tec GmbH. Diese werden wohl leider auf ihren Forderungen sitzen bleiben und leer ausgehen. Aus einer Mitteilung, welche der Redaktion in Kopie zur Verfügung gestellt wurde, geht hervor, dass die Forderungen gegen die Inqnet Games-Tec GmbH abgelehnt werden. Zur Begründung wird in der Mitteilung angegeben, dass die Geschäftsanteile an die Astromedia Limited veräußert und der Verwaltungssitz nach London verlagert wurde. In den letzten Schreiben war im Briefkopf der Inqnet Games-Tec GmbH als Zusatz ein Hinweis auf die Astromedia Ltd. vorhanden.
InQnet Games-Tec GmbH
c/o Astromedia Ltd. 196 High Road, N22 8 HH London
Bei der Astromedia Ltd. handelt es sich um ein Unternehmen, dass der Firmenbestatt dient und zur sogenannten Berliner Juricon-Bande gehört.
Neu an der Masche mit den betrügerischen Firmenbestattungen ist, dass die maroden Unternehmen an britische Briefkastenfirmen verkauft werden. Diese sind kurz nach der Übernahme dann selber Insolvent. So auch bei der Astromedia Ltd., die zuvor Valentin Fritzmanns Firma InQnet Games-Tec GmbH übernommen hatte. Die Astromedia Ltd. befindet sich laut britischem Handelsregister derzeit in Auflösung: "Company in a pre-dissolution state". Trozdem werden von ihr weitere marode Unternehmen übernommen. Inzwischen ist die Astromedia Ltd. alleiniger Gesellschafter von fünf Firmen. Nachfolgend ein paar aktuelle Beispiele, welche die Vorgehensweise der Gauner dokumentiert.
ProVenum GmbH
c/o AIDA Wirtschaftsdienste GmbH (siehe weiter unten)
Kurfürstenstraße 79
10787 Berlin
Amtsgericht: 70049 Stuttgart (HRB 109011)
Geschäftsführer: Winfried Piltz, Berlin, *01.09.1943
Insolvenzantrag! beim Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 6 IN 398/09
Amtsgericht Stuttgart
6 IN 398/09 
Der Antrag der ProVenum GmbH, c/o Astromedia Ltd., 196 High Road, Wood Green, London, N22 8HH, (AG Stuttgart, HRB 109011), über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsstellerin gem. § 4 InsO, 91 ZPO.

Gründe: Herr Winfried Piltz hat mit Schreiben vom 17.03.2009 (Eingang: 01.04.2009) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ProVenum GmbH beantragt. Nach Angaben des Herrn Piltz wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 27.02.2009 der Verwaltungssitz der Gesellschaft nach London verlegt und er zum neuen Geschäftsführer bestellt. Laut Handelsregisterauszug des Amtsgerichts Stuttgart, HRB 109011 ist die ProVenum GmbH mit Sitz in Heilbronn eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Robert Berg vertreten. Ob die Sitzverlegung nach London und die Geschäftsführerbestellung wirksam sind, kann nicht überprüft werden. Jedenfalls war die Zuständigkeit des Amtsgerichts Stuttgart -Insolvenzabteilung- zu keinem Zeitpunkt gegeben. Dieser Sachverhalt wurde dem Antragssteller mit Schreiben vom 07.04.2009 mitgeteilt. Gleichzeitig wurde er aufgefordert, seine Bestellung zum Geschäftsführer nachzuweisen und einen Verweisungsantrag an das örtlich zuständige Gericht zu stellen. Eine Antwort auf dieses Schreiben ist bisher nicht eingegangen, so dass der Insolvenzantrag kostenpflichtig zurückzuweisen war. ...
artograv Kunststoff- und Lasertechnik GmbH
Lindengarten 12-14
73265 Dettingen unter Teck
Amtsgericht: 70049 Stuttgart (HRB 231715)
Geschäftsführer: Klaus Hoben, Berlin, *28.09.1940,
Insolvenzantrag! beim Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 6 IN 582/09
Amtsgericht Stuttgart
6 IN 582/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der artograv Kunststoff- und Lasertechnik GmbH, c/o Astromedia GmbH, 196 High Road, Wood Grenn, N22 8HH London, GROSSBRITANNIEN (AG Stuttgart, HRB 231715), vertreten durch: Klaus Hoben, (Geschäftsführer), über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen wurde mit Beschluss vom 9. Juni 2009 kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsstellerin gem. § 4 InsO, 91 ZPO. ...
Nachdem der Antrag der Gauner vom AG in Stuttgart abgelehnt wurde, hat man einfach in Esslingen einen zweiten Insolvenzantrag gestellt.
Az.: 1 IN 218/09
Amtsgericht Esslingen
Beschluss vom 04.11.2009 
Über das Vermögen der
artograv Kunstoff- und Lasertechnik GmbH, Lindengarten 12-14, 73265 Dettingen (AG Stuttgart, HRB 231715), vertreten durch:
Klaus Hoben, (Geschäftsführer),  derzeit unbekannten Aufenthalts
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung  heute, am 04.11.2009, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Offfensichtlich ist der Geschäftsführer Klaus Hoben untergetaucht, denn nur einen Monat zuvor wurde er in den Insolvenzbekanntmachungen des AG Darmstadt noch mit seiner Londoner Adresse erwähnt.
Beschluss vom 07.10.2009
Amtsgericht Darmstadt
9 IN 905/09
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Phones for You GmbH, Hauptstraße 75, 64668 Rimbach (AG Darmstadt, HRB 41363), vertr. d.: Klaus Hoben, 196 High Road, Wood Green, LONDON, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer) ist am 07.10.2009 um 9.00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden.
Vermögensverwaltungs GmbH Objekt Eitelstraße
Schlossheide 42
65366 Geisenheim
Amtsgericht: 65185 Wiesbaden (HRB 22924)
Geschäftsführer: Tino Hironymus, Potsdam, *23.01.1978
Insolvenz beim Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 10 IN 247/09
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vermögensverwaltungs GmbH Objekt Eitelstraße, c/o Astromedia Ltd., 196 High Road Wood Green, London N22 8HH, GROSSBRITANNIEN, (bisherige Geschäftssitz: Schlossheide 42, 65366 Geisenheim) (AG Wiesbaden, HRB 22924), vertreten durch: Tino Hironymus, (Geschäftsführer), ...
Die Liste lässt sich noch beliebig fortsetzen. Auffällig ist, dass die Geschäftsführer der bestatteten Firmen fast alle aus dem Raum Berlin kommen und bei vielen Firmen und Insolvenzen auftauchen.
Alle Firmen, die von der AIDA Wirtschaftsdienste GmbH betreut werden, haben eine britische Limited als Gesellschafter (einschließlich AIDA selbst). Die AIDA Wirtschaftsdienste GmbH gehört dem früheren Geschäftsführer der Juricon GmbH, Siegfried Lang. Wegen der betrügerischen Firmenbestattungen hat die Berliner Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage gegen Siegfried Lang erhoben.
In einem der bundesweit größten Fälle illegaler Firmenbestattungen hat die Berliner Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen den mutmaßlichen Drahtzieher erhoben. Wie eine Sprecherin der Behörde gestern auf Anfrage der Neuen Westfälischen bestätigte, wird Siegfried L. (76) der gewerbsmäßigen Untreue beschuldigt.
Bei der sogenannten Firmenbestattung werden von der Insolvenz bedrohte Unternehmen durch dubiose Transaktionen und kriminelle Handlungen aufgelöst. Meistens geschieht dies unter Einsatz von "Strohleuten" als Geschäftsführer und der Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland. Vorrangiges Ziel ist es, die Gläubiger der maroden Unternehmen zu schädigen. Ihre Forderungen sollen bei dem Verwirrspiel ins Leere laufen.
Quelle: firmenbestatter.blogspot
AIDA Wirtschaftsdienste GmbH
Kurfürstenstraße 79
10787 Berlin
Amtsgericht: 14057 Berlin (HRB 113451)
Geschäftsführer: Siegfried Lang, Berlin, *06.12.1932
Gesellschafter:
ATC - ARCOR TRADING COMPANY LIMITED
196 HIGH ROAD
WOOD GREEN
LONDON
N22 8HH

zuvor:
Bernhard Saladin Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Marienbader Str. 10 a
61440 Oberursel (Taunus)
Amtsgericht: 61352 Bad Homburg (HRB 2743)
Geschäftsführer: Nikolaus Weber, Berlin, *21.01.1976
ehem Geschäftsführer: Bernhard Saladin, Oberursel
Nachdem die Juricon GmbH verschwunden ist und der Geschäftsführer zahlreicher bestatteter Unternehmen, Karlheinz Thierbach in Haft war, haben die Firmenbestattungen in letzter Zeit wieder stark zugenommen.
Schon seit langem gilt Karlheinz Thierbach als der Firmenbestatter von Xxxxxxx Xxxxxx sowie der Familie de Soet.
  • europe media AG (2005)
  • Ad2media GmbH (2006)
  • customer connect worldwide GmbH (2007)
  • IBS - Business Service GmbH (2007)
Lesen Sie dazu auch den Beitrag über die Firmenbestatter der Swiss Connection.

Quelle: antiabzockenet.blogspot.com

Heutiger Termin vor dem Arbeitsgericht Herford: BWL Letter & Support GmbH ./. Frickemeier


11.30 Uhr: ich stehe vor dem Arbeitsgericht Herford und rauche genüsslich eine Zigarette, als plötzlich jemand freundlich lächelnd auf mich zu schlenderte: Christian K. und Ilex reisten doch tatsächlich extra aus Hannover an, um mich moralisch zu unterstützen und der Verhandlung beizuwohnen. Eine gelungene Überraschung, über die ich mich sehr gefreut habe!

Kurze Zeit später erschien dann auch mein Anwalt sowie tatsächlich sechs ehemaligen Mitarbeiterinnen, die ebenfalls der Verhandlung beiwohnen und sich, falls nötig, als Zeugen zur Verfügung stellen wollten. Ich muss an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für euren Support loswerden - zeigt es mir doch, daß meine Berichterstattung so falsch nicht sein kann und vielen aus der Seele spricht.

Das sieht naturgemäß die Gegenseite vollkommen anders. Mürrisch erschienen Strohmann Brandes sowie sein Anwalt Türcke und bahnten sich wortlos den Weg zum Gerichtssaal, vor dem bereits, man höre und staune, Verkehrsanwalt Hasenbäumer wartete.

Nach Aufruf der Sache ging es also los. Ohne mich vorab in Details zu verlieren, die ich möglicherweise falsch wiedergebe bitte ich daher um Verständnis, daß ich bis zur vorliegenden, schriftlichen Urteilsbegründung (die ich selbstverständlich hier veröffentlichen werde) nur ein paar Stichpunkte nenne und beleuchte, über die vorrangig diskutiert wurde: es ging um Eilbedürftigkeit, Verfügungsansprüche, Zulässigkeiten, Floskeln (O-Ton des Vorsitzenden Richters), Begründetheit, Aktivlegitimation, Werturteile, unzulässige Schmähkritik und letztlich um die Begrifflichkeiten "Abzocke" und "Ratte".

Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer wollte gleich zu Beginn für eine Überraschung sorgen, die mich allerdings gähnen ließ. Höchstwichtig präsentierte er dem Vorsitzenden Richter einige Bilderkopien hochwertiger, mechanischer Armbanduhren und glaubte einen Skandal zu präsentieren: diese dargestellten Bilder stammen von meinem Server (welcher ja auf kriminelle Art gekapert wurde, Strafanträge sind heute von mir gegen Babenhauserheide und Hasenbäumer gestellt worden) - und da ich angeblich als Sammler Uhren im Werte von rund 20.000 EUR besitzen würde wäre dem gestellten Prozesskostenhilfeantrag dringend zu widersprechen.

Den Vorsitzenden Richter ließ das vollkommen kalt, da der PKH-Antrag bereits positiv entschieden sei; und wenn Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer gegen meine Eidestattliche Versicherung vorgehen wolle, so stehe ihm das natürlich frei, habe mit dem hier aktuell geführten Verfahren aber mal so gar nichts zu tun. Bedröppelt nahm Verkehrsanwalt Hasenbäumer wieder Platz, während wir nun endlich zum Thema kamen. Während Strohmann Brandes mit dem Rücken zum Publikum saß und während der gesamten Verhandlung nicht ein einziges (!) Wort sagte, versuchte sich recht hilflos der Herr Türcke in Erklärungen, stets unterbrochen von Verkehrsanwalt Hasenbäumer, der ihn offensichtlich auch so richtig aus dem Konzept brachte, zumal er wie ein Schulkind stets und ständig mit ihm tuschelte.

Als der Vorwurf kam, der Begriff "Alleinunterhalter" sei herabwürdigend zu verstehen, sah ich mich veranlasst, das etwas genauer auszuführen. Ich erwähnte, daß eine solche Tätigkeit sicher nicht leicht zu handeln sei (jeder von uns kennt doch die typischen Dorffeste, wo ein Alleinunterhalter sich die Gunst der oftmals betrunkenen Dorfgäste erarbeiten muss).

Hängen geblieben sind wir letztlich an dem Begriff "Abzocker" und ob die Verwendung rechtlich haltbar wäre. Nun, das Gericht fragte, ob die Möglichkeit auf einen Vergleich möglich wäre, was wir aber kategorisch ablehnten. Es wurde seitens des Vorsitzenden Richters nun verkündet, daß das Urteil bis Geschäftsschluss gesprochen werden würde. Nun gilt es also abzuwarten, wie das Gericht entscheidet. Sollte (was ich nicht glaube!) das Gericht heute der Gegenseite recht gegeben haben, so steht bereits jetzt fest, daß wir in Berufung gehen werden. Sobald mir das Urteil vorliegt werde ich weiter berichten.

Im Anschluss an die Verhandlung gingen wir dann noch gemeinsam einen Kaffee trinken - und siehe da, so ein Zufall: am Nebentisch saß doch glatt Rechtsanwalt Türcke mit seinem Mandanten Brandes. Als wir das Café betraten wurde hektisch bezahlt und die beiden zogen von dannen. Nicht schlimm :-)

Mein Fazit: ich habe mich sehr gefreut, die Mitarbeiterinnen mal wiedergesehen und mit ihnen geplauscht zu haben - und wurde dank Christian K. und Ilex sogar noch richtig überrascht. Hat mich gefreut, danke an alle!

Warnung: Schreiben Sie keine Mails an redaktion@online-journalist.info

Ein wichtiger Hinweis in eigener Sache: da meine sämtlichen Domains seitens der Gegenseite gekapert wurden gilt das natürlich auch für die Mailadressen, welche ich für die Domains angelegt habe. Schreiben Sie also KEINE Mails an redaktion@online-journalist.info, denn diese würden dann an die Gegenseite gehen!

Meine Mailadresse claus.frickemeier@teleos-web.de ist davon nicht betroffen, da diese nicht bei Strato gehostet wird. Mails an mich bitte übergangsweise ausschließlich an diese Adresse. Vielen Dank.

In diesem Zusammenhang sei betont, daß ich heute Strafantrag gegen Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer sowie Frank Babenhauserheide u.a wegen Betrugs gestellt habe.