Dienstag, 22. November 2011

Österreich macht es vor: AUS für "Legal Highs" ab Februar 2012

Chemische und natürliche psychoaktive Stoffe, die ihrer ursprünglichen Intention nach für Forschungs- und nicht für Konsumzwecke bestimmt waren, sollen in Österreich ab 1. Februar 2012 illegal sein. Denn immer mehr Menschen nützen diese Stoffe als "legale Alternative" zu Drogen. Am Dienstag wird ein entsprechender Gesetzesentwurf den Ministerrat passieren. Das neue Gesetz sieht für Händler Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor, Konsumenten sollen straffrei bleiben.

Bisher wurden und werden die Stoffe - meist von Jugendlichen - als sogenannte "Legal Highs" konsumiert. Dabei wurden gesetzliche Grauzonen genützt, um sich zu berauschen. Dem soll das "Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz" (NPSG) nun zuvorkommen. Die großen Probleme im Zusammenhang mit "Legal Highs" waren die unüberschaubar großen Mengen an verfügbaren Substanzen, die unerforschten Auswirkungen und Gesundheitsgefahren durch den Konsum sowie das Fehlen jeglicher Qualitätssicherung bei der Herstellung der einschlägigen Produkte.
[...]

Ab Februar machen sich Hersteller und Vertreiber von "Legal Highs" nun jedenfalls strafbar. Voraussetzung ist der Vorsatz, die Stoffe mit psychoaktiver Wirkung einzusetzen. Wird der Straftatbestand erfüllt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu rechnen.Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind vorgesehen, wenn die Straftat eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von mehr als zehn Menschen herbeiführt. Die Strafuntergrenze beträgt ein Jahr.

Quelle & vollständiger Artikel: krone.at

Pressemeldung der Polizei Bonn: Staatsanwaltschaft und Polizei Bonn beschlagnahmen umfangreiches Beweismaterial

Verkäufer von sogenannten "Kräutermischungen" im Visier von Justiz und Polizei

Seit Herbst 2010 ermitteln Staatsanwaltschaft und Bonner Polizei gegen Internethändler, die sogenannte „Kräutermischungen“ zum Kauf angeboten haben . Es bestand der Verdacht, dass diese Kräutermischungen Wirkstoffe enthielten, die unter das Betäubungsmittelgesetz bzw. das Arzneimittelgesetz fallen.

Bereits im Januar 2011 wurden bei fünf Tatverdächtigen Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Es konnte umfangreiches Beweismaterial (Kräutermischungen und Geschäftsunterlagen) sichergestellt werden.

Die Untersuchung der Kräutermischungen beim BKA bestätigten den Verdacht, dass die Mischungen berauschende Wirkstoffe enthielten, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen und daher der Verdacht des „Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln“ gegen die Verkäufer besteht.

Grundsätzlich ist zwar die Bestellung und der Gebrauch von sogenannten „Kräutermischungen“ nicht strafbar. Es wurden jedoch in der Vergangenheit eine Vielzahl von Vergiftungserscheinungen bei Konsumenten festgestellt, zumeist im Bereich Süddeutschland aber auch im Siegerland, wo zwei Mädchen unter 14 Jahren nach dem Konsum solcher Kräutermischungen, die sie bei einem Händler aus einem anderen Bundesland gekauft hatten, kollabierten.

Trotz des gegen sie laufenden Ermittlungsverfahrens haben nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden die hiesigen Tatverdächtigen den Vertrieb ihrer Kräutermischungen fortgesetzt.

Wegen dieses Verhaltens beantragte die Staatsanwaltschaft Bonn erneut Durchsuchungsbeschlüsse, die heute Morgen (21.11.2011, ab 08:00 Uhr) in 12 Objekten vollstreckt wurden. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt und erhebliche Sach- und Vermögenswerte, die aus den illegalen Verkäufen stammen sollen, gesichert.


Quelle: Pressemeldung der Polizei Bonn

Pressemeldung der Polizei Mittelfranken: Händler für Kräuterdrogen festgenommen - Haftbefehl erlassen

Bild: KPI Schwabach
Schwabach (ots) - Intensive Ermittlungen der Kriminalpolizei Schwabach in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth führten jetzt zur Festnahme von drei Männern und zur Sicherstellung einer großen Menge Kräutermischungen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg erließ der Ermittlungsrichter gegen einen 41-Jährigen Haftbefehl. 

Eine richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung in Schwandorf und Schwabach am 15.11.2011 bei den Betreibern eines Internetversandhandels führte gestern zur Sicherstellung der annähernd 2000 Päckchen. Für einen Teil der durch den Onlinevertrieb offerierten Waren lagen bereits Gutachten vor. Diese zeigten, dass unter anderem synthetische Cannabinoide enthalten waren, die als höchst gesundheitsschädlich einzustufen sind.

Die beiden 41-jährigen Betreiber der Plattform und ein weiterer 51-jähriger Beteiligter wurden vorläufig festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle verbracht. Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg erließ gestern (16.11.2011) wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlich unerlaubtem Handel mit Arzneimitteln Haftbefehl gegen den 41-Jährigen aus Schwandorf. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Presseportal des Polizeipräsidiums Mittelfranken

Amtsgericht Gladbeck erkennt auf Abofalle bei outlets.de

Das wird dem werten Herrn Michael Burat aber überhaupt nicht schmecken, denn das Amtsgericht Gladbeck wies unter dem Aktenzeichen 12 C 267/11 gerade eine Klage der ProPayment GmbH (Prokurist: Michael Burat) gegen einen vermeintlichen Kunden ab und fand sehr deutliche Worte in der Urteilsbegründung.

Oft genug zweifeln wir ja die Medienkompetenz so mancher Gerichte an, in diesem Falle ist das jedoch anders. Endlich einmal wurde ganz klar und deutlich exakt das in der Urteilsbegründung dargereicht, was stets und ständig von seriösen Rechtsanwälten, Verbraucherschützern und Menschen mit gesundem Menschenverstand proklamiert wird, nämlich das es sich in der Ausgestaltung der Seiten um die einer klassischen Abofalle handelt, für die selbstverständlich keine Zahlungspflicht besteht.

Das Urteil und weitere Informationen finden Sie bei Abzocknews.de. Lesenswert!