Verkäufer von sogenannten "Kräutermischungen" im Visier von Justiz und Polizei
Seit Herbst 2010 ermitteln Staatsanwaltschaft und Bonner Polizei gegen Internethändler, die sogenannte „Kräutermischungen“ zum Kauf angeboten haben . Es bestand der Verdacht, dass diese Kräutermischungen Wirkstoffe enthielten, die unter das Betäubungsmittelgesetz bzw. das Arzneimittelgesetz fallen.
Bereits im Januar 2011 wurden bei fünf Tatverdächtigen Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Es konnte umfangreiches Beweismaterial (Kräutermischungen und Geschäftsunterlagen) sichergestellt werden.
Die Untersuchung der Kräutermischungen beim BKA bestätigten den Verdacht, dass die Mischungen berauschende Wirkstoffe enthielten, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen und daher der Verdacht des „Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln“ gegen die Verkäufer besteht.
Grundsätzlich ist zwar die Bestellung und der Gebrauch von sogenannten „Kräutermischungen“ nicht strafbar. Es wurden jedoch in der Vergangenheit eine Vielzahl von Vergiftungserscheinungen bei Konsumenten festgestellt, zumeist im Bereich Süddeutschland aber auch im Siegerland, wo zwei Mädchen unter 14 Jahren nach dem Konsum solcher Kräutermischungen, die sie bei einem Händler aus einem anderen Bundesland gekauft hatten, kollabierten.
Trotz des gegen sie laufenden Ermittlungsverfahrens haben nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden die hiesigen Tatverdächtigen den Vertrieb ihrer Kräutermischungen fortgesetzt.
Wegen dieses Verhaltens beantragte die Staatsanwaltschaft Bonn erneut Durchsuchungsbeschlüsse, die heute Morgen (21.11.2011, ab 08:00 Uhr) in 12 Objekten vollstreckt wurden. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt und erhebliche Sach- und Vermögenswerte, die aus den illegalen Verkäufen stammen sollen, gesichert.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Bonn
Auch in Herford, Vlotho und Kalletal?
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