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Samstag, 13. November 2010

Erneute Schlappe vor Gericht: Rechtsanwältin Katja Günther

Ennepe-Ruhr. „Das ist ein richtungsweisendes Urteil des Schwelmer Amtsgerichts“, sagt der Gevelsberger Rechtsanwalt Christian Edelmann. Er handelte im Auftrag einer Familie, deren minderjähriger Sohn im Internet in eine perfide „Abo-Falle“ tappte, verklagte die Münchener Rechtsanwältin Katja Günther, die die Anbieterfirma vertritt – und bekam Recht.

Quelle & vollständiger Artikel: Der Westen via: Abzocknews.de

Tja, Frau Rechtsanwältin Günther - so kann das gehen. Vor einigen Monaten noch triumphierend Blogger (mich eingeschlossen) auf Unterlassung verklagt und versucht der Welt mitzuteilen, wie integer und seriös Sie doch seinen; und in letzter Zeit eine Schlappe nach der anderen. Da nützen weder hektisch aufgespannte Regenschirme in Gerichtsgebäuden, noch Ihr süffisantes und medienträchtiges Lächeln in die Fernsehkameras. Merken Sie eigentlich nicht, wie Sie sich selbst demontieren? Falls nicht: abwarten, es werden noch zahlreiche Urteile gegen Sie folgen. Und irgendwann erkennt der letzte Depp, mit wem er es in Person der Rechtsanwältin Katja Günther zu tun hat.

Donnerstag, 29. Juli 2010

Inkasso-Verband erstattet Anzeige gegen Katja Günther

Hinweis vom 27.12.2010:
Dieser Beitrag wurde auf Wunsch der Kanzlei Kötz entfernt, da die Verbreitung der Presseerklärung des BDIU mittlerweile rechtswidrig ist.

Einen interessanten Beitrag gab es auch bei Stern TV, unter anderem geht es dort um Abofallen allgemein und Rechtsanwältin Katja Günther im Besonderen:


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Quelle: Stern TV via veoh

Donnerstag, 10. Dezember 2009

Verlustgeschäft für Katja Günther

Die Rechtsanwältin Katja Günther, die mit Inkassogeschäften zu zweifelhaftem Ruhm gelangt ist, ist mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) gescheitert. Das Landgericht Köln wies Frau Günther vermutlich darauf hin, dass der dort eingereichte Antrag auf Erlass einer solchen Verfügung keine Aussicht auf Erfolg habe, woraufhin dieser prompt zurückgenommen worden war.

Gegenstand dieser einstweiligen Verfügung war die Überschrift einer Pressemeldung der VZSH. Um genau zu sein, sogar nur ein Wort. In dieser hieß es: "Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt." Dieser Pressemitteilung war ein Urteil des AG Karlsruhe vorausgegangen, in dem Folgendes rechtskräftig festgestellt wurde: "Bei der Geltendmachung solcher Forderungen [gemeint sind Forderungen von Internetabzockern, Anm. der Red.] für Mandanten handelt es sich um Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung […] mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte [Frau Günther] zu erstatten hat."

Frau Günther störte sich bei der Schlagzeile der VZSH nicht etwa an dem Adjektiv "unbeliebteste", sondern vielmehr an dem Wort "wegen". Der Anwalt von Frau Günther, die sich in dieser Angelegenheit nicht selber vertreten mochte, trug außergerichtlich hierzu vor, dass das Wörtchen "wegen" einen Rückschluss darauf zuließe, dass Frau Günther strafrechtlich verurteilt wurde.

Dies ist aber gar nicht mit der Schlagzeile zum Ausdruck gekommen, sondern ist vielmehr eine an den Haaren herbeigezogene Deutung. Der Anwalt von Frau Günther trug juristisch ambitioniert vor, dass das Wort "wegen" für Laien und Nicht-Laien zwangsläufig mit einer strafrechtlichen Verurteilung in Verbindung gebracht wird und scheiterte offenkundig damit.

Die Motive für das von Frau Günther initiierte Verfahren liegen keinesfalls in der Wiederherstellung des guten Rufes. Denn diesen genießt Frau Günther als Abmahnanwältin von Internetabzockern bereits seit Jahren nicht mehr. Abgesehen von dem oben genannten Urteil des AG Karlsruhe liegen der Staatsanwaltschaft München mehrere Hundert Strafanzeigen wegen Betruges und Nötigung vor. Die Stadtsparkasse München, bei der Frau Günther bis vor kurzem ihr Geschäftskonto führte, kündigte dieses, weil man mit den rufschädigenden Geschäftspraktiken der Frau Günther nichts zu tun haben wollte. Die Schufa löste ebenfalls den Vertrag, wohl aus ähnlichen Gründen. Und nun häufen sich auch noch die juristischen Niederlagen.

Als Rechtsanwalt ist man Organ der Rechtspflege, die einen wohl mehr, die anderen wohl weniger.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig Holstein