Tja: das ist schon merkwürdig. Seit einigen Monaten bietet die e-shopping direkt GmbH des umtriebigen Frank Babenhauserheide keinerlei Plastikschühchen & Co. mehr auf Ebay an.
Wir erinnern uns? Nachdem das Abofallen-Geschäft (nicht zuletzt aufgrund meiner Berichterstattung in diesem Blog) schwitzend aufgrund der Enttarnung ad acta gelegt wurde sattelte man schnell um und betrieb einen Online-Shop. Manch einer würde in diesem Zusammenhang von Geldwäsche sprechen: immerhin galt es, kriminell verdientes Geld weiß zu waschen. Ich rufe ausdrücklich dazu auf, dass sich der geneigte Leser diesbezüglich eigene Gedanken macht. Gerade im Gesamtkontext des Firmengeflechtes macht das nämlich Sinn, zumal die Protagonisten rund um die Abofallen wie z.B. megadownloads.net offenbar kurz vor der Prozesseröffnung stehen.
Die aktuell veröffentliche Bilanz der e-shopping direkt GmbH liest sich -für mich persönlich- recht deutlich. Aber auch hier erneut der Hinweis an die Leserschaft: möge sich ein jeder Einzelne einen subjektiven Eindruck verschaffen:
Hups - das sieht nicht wirklich gut aus, oder irre ich mich da? Es ist schon beeindruckend, was in dem Firmengeflecht derzeit so passiert. Ob bei Fritzmann / Wien oder beim Kalletaler Pferdehändler. In gleich welchem "Nebengeschäft", welches die Abzocker nach der Enttarnung so ins Leben riefen.
Ein Schelm, wer Böses denkt!
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Dienstag, 17. September 2013
E-shopping direkt GmbH vor dem Aus?
Samstag, 6. Oktober 2012
Bye, bye, sweed.de!
Lange hat es gedauert, nun ist es endlich Gewissheit: sweed.de ist offline. Der Hinweis auf der Drogenseite stammt offenbar vom Provider und lässt erahnen, warum die Seite nunmehr offline ist:
Ich bin mal gespannt, was es demnächst in der Presse über sweed.de zu lesen geben wird. Es ist sicher nicht ausgeschlossen, dass behördlicher Ungemach drohte wie zuvor in Sachen sweed.to. Immerhin sind die vermeintlichen "Kräutermischungen" nichts anderes als Designer-Drogen, vor denen mittlerweile weltweit gewarnt wird.
Wir erinnern uns? Falls nicht empfehle ich diesen Artikel hier.
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Screenshot sweed.de vom heutigen Tage |
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Dienstag, 17. April 2012
Fernsehbericht zum Thema Legal Highs
Sie haben harmlos klingende Namen wie Badesalz, Raumlufterfrischer oder
Räuchermischungen. Doch in Wahrheit stecken hinter diesen sogenannten
"Legal Highs" gefährliche Drogen.
Schauen Sie sich hier den Fernsehbeitrag von Galileo zum Thema an.
Schauen Sie sich hier den Fernsehbeitrag von Galileo zum Thema an.
Montag, 12. Dezember 2011
Firstload der Wiener Abzocker mit erneut verändertem Impressum, Teil Drölf
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Screenshot vom 12.12.2011 |
Apropos Valentin Fritzmann - ich persönlich bin mir ziemlich sicher, dass er sich die Vorweihnachtszeit irgendwie anders vorgestellt hat, denn weite Teile seines in Deutschland implementierten Abzock-Imperiums liegen derzeit brach, wichtige Partner brachen einfach mal so weg. Die Führungsriege der Digitale Welten GmbH z.B. sitzt nach erfolgreichem Zugriff der Nürnberger Zollfahndung in Haft und auch der Kalletaler Pferde- und Designer-Drogenhändler Frank Babenhauserheide wurde kalt erwischt und erst einmal kaltgestellt nach den umfangreichen Durchsuchungs- und Sicherstellungsmaßnahmen. Dann hätten wir desweiteren noch ein Landeskriminalamt Niedersachsen, welches in Sachen Megadownloads akribisch ermittelt - und nicht zuletzt die Tatsache, dass die vermeintliche "Führungsspitze" von kino.to den werten Herrn Valentin Fritzmann ganz böse belastet und zu Protokoll gab:
Von der Anklage dazu befragt, woher das System kino.to eigentlich seine Einkünfte beziehe, gab S. an, dass der Kopf der Bande, Dirk B., von Valentin F. monatliche Zahlungen erhalten habe, die zeitweilig im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Dies habe ihm Dirk B. erzählt. Um Werbung für kino.to zu machen, habe F. zudem auf dem Portal Gulli.com, das er zuvor gekauft hatte, ein Interview zu diesem Thema platziert. Dieses Interview sei gemeinsam von dem Angeklagten selbst und zwei weiteren kino.to-Betreibern entwickelt und niedergeschrieben worden.Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung der GVU
Ich komme nicht umhin an meinen öffentlichen Brief an Papa und Sohnemann Fritzmann zu denken. Richtig: er stammt aus 2009 und blieb leider unbeantwortet. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Immerhin ist bald Weihnachten - und der kleine Prinz wird zukünftig vielleicht ja mehr Zeit haben als ihm lieb ist...
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Freitag, 2. Dezember 2011
Zollfahndung sprengt europaweit tätigen Händlerring von Designerdrogen
Bundesweit zehn Hausdurchsuchungen und fünf Festnahmen; Fahnder stellen in Kellerlager 25 Kilogramm "Räuchermischungen" im Verkaufswert von über 125.000 Euro sicher
Insgesamt 80 Einsatzkräfte vollzogen unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I in einem wegen gewerbsmäßigen Schmuggels geführten Ermittlungsverfahren am 24. November 2011, in den frühen Morgenstunden, an verschiedenen Orten im Bundesgebiet erfolgreich Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine Gruppierung, welche mit "Legal Highs" genannten Designerdrogen handelte.Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten die Ermittler in den Großräumen München, Herford und Deggendorf insgesamt zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest.
Quelle und vollständiger Artikel: Pressemitteilung der Zollfahndung
Insgesamt 80 Einsatzkräfte vollzogen unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I in einem wegen gewerbsmäßigen Schmuggels geführten Ermittlungsverfahren am 24. November 2011, in den frühen Morgenstunden, an verschiedenen Orten im Bundesgebiet erfolgreich Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine Gruppierung, welche mit "Legal Highs" genannten Designerdrogen handelte.Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten die Ermittler in den Großräumen München, Herford und Deggendorf insgesamt zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest.
Quelle und vollständiger Artikel: Pressemitteilung der Zollfahndung
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Mittwoch, 30. November 2011
Abofallenbetreiber als Drogendealer, II
Designer-Drogen-Drehkreuz: Wie die Verdächtigen Rauschgifte als Badesalz und Kräutermischungen verkauften
Herford. Ein Hinweis des schwedischen Zolls, der ein verdächtiges Paket aus China abfing und den Inhalt analysieren ließ, brachte deutsche Ermittler auf die Spure eines Kräuterdrogen-Kartells, das von München und aus dem Kreis Herford agiert haben und mehr als 350 Kilogramm Drogen umgesetzt haben soll - getarnt als Kräutermischungen oder Badesalz. Zollfahnder aus Nürnberg zerschlugen jetzt die Gruppierung (die NW berichtete exklusiv). Nun werden immer mehr Einzelheiten über den Einsatz der fränkischen Fahnder Donnerstag bekannt.
Herford. Ein Hinweis des schwedischen Zolls, der ein verdächtiges Paket aus China abfing und den Inhalt analysieren ließ, brachte deutsche Ermittler auf die Spure eines Kräuterdrogen-Kartells, das von München und aus dem Kreis Herford agiert haben und mehr als 350 Kilogramm Drogen umgesetzt haben soll - getarnt als Kräutermischungen oder Badesalz. Zollfahnder aus Nürnberg zerschlugen jetzt die Gruppierung (die NW berichtete exklusiv). Nun werden immer mehr Einzelheiten über den Einsatz der fränkischen Fahnder Donnerstag bekannt.
Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten die Ermittler in München, Herford und Deggendorf zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest. Gegen vier Personen wurde Haftbefehl erlassen. Ein Mann aus dem Kreis Herford, der ebenfalls eine zentrale Rolle in der Gruppierung spielen soll, wurde festgenommen und verhört, jedoch später wieder auf freien Fuß gesetzt.
Für Polizei und Justiz ist er kein Unbekannter (siehe Artikel zur Internet-Abzocke). Nun beschäftigt sich auch die auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft München I. mit ihm und seinen mutmaßlichen Komplizen. "Es geht um den Vorwurf des gewerbsmäßigen Schmuggels", erklärt Frank Rieger, Sprecher der Nürnberger Zollfahndung.
In den Büros im Kreis Herford, die dem Verdächtigen gehören, sollen nach dem bisherigen Stand die aus München kommenden großen Drogenlieferungen in Ein-Gramm Portionen umgepackt und teils verschickt worden sein. Nach NW-Informationen wurden in einem Keller des Mannes rund 25 Kilogramm der Substanzen gefunden.
Die Drogenlieferungen soll die Gruppierung als Kräutermischungen oder als Badesalz getarnt haben. Die Ermittler sprechen bei den Rauschmitteln von so genannten "Legal Highs", die als Designerdrogen bewertet werden, erklärt Frank Rieger weiter: "Ziel des Großeinsatzes war die Sicherstellung von Beweismitteln bei der europaweit tätigen Gruppierung."
Die Männer und Frauen sollen arbeitsteilig agiert haben. So wurden von ihnen chemisch hergestellte Pulvermischungen unter anderem als "Rostschutzmittel" kiloweise aus China importiert. Bislang gehen die Beamten davon aus, das 356 Kilo aus Fernost eingeführt wurden - die wohl einen Verkaufswert von mehr als zehn Millionen Euro haben.
"Die Ware wurde in München sowohl in Tütchen als Endverkaufseinheit zu je einem Gramm als auch in größeren Mengen in Großhandelspackungen für das europäische Ausland umverpackt", ergänzt Frank Rieger.Bei den in Kreis Herford gefundenen 25 Kilo handelt es sich um so genanntes "Sweed". Diese Räuchermischung enthält vermutlich künstlich hergestellte Stoffe, die ähnliche wie die im Hanf enthaltenen Drogensubstanzen wirken. Bisher ist aber noch nicht klar, wie hoch der Gehalt tatsächlich ist.
Verkauft wurden die Substanzen, die eigentlich unter das Arzneimittelgesetz fallen, über eine eigene Internet-Seite: "Auf dieser wurde das als ,top erfrischendes Badesalz’ beworbene Produkt den Kunden zum Preis von 29 Euro je Gramm - ein Vielfaches des Einkaufspreises - zum Kauf angeboten", erklärt Zollfahndungssprecher Rieger: "Auf der Internetseite gab die Gruppierung ihren Kunden auch erste Hinweise auf die möglicherweise doch nicht als Badesalz angedachte Verwendung der teuren Substanz gleich selbst: So erfolge die Abgabe des Badesalzes - angeblich - nur an volljährige Personen. Es werde eine diskrete Lieferung garantiert und - das "Badesalz" sei für Schwangere nicht geeignet."
Die fränkischen Ermittler gehen davon aus, dass das "Badesalz" zum Konsum durch Schnupfen, also ähnlich wie Kokain, vertrieben wurde. Die Ermittlungen in dem von Zollfahndung und Staatsanwaltschaft als komplex eingestuften Verfahren dauern an.
Herforder Verdächtiger wegen Abofallen im Visier
Der Mann, dessen Büros die Nürnberger Zollfahnder im Kreis Herford durchsuchte, hat jahrelange Erfahrung mit Ermittlungsverfahren und ist bereits bundesweit wegen so genannter Abofallen im Internet und einem fragwürdigen Inkassodienst bekannt.
Aktuell läuft gegen den Mann ein Groß-Verfahren der Hannoveraner Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität, über das die NW exklusiv berichtete: Es sind Ermittlungen rund um eine seit Jahren als "Internet-Abzock-Seite" bekannt gewordene Internetseite mit kostenpflichtigen Gratisprogrammen und ein von Herfordern in Hannover gegründetes Inkassounternehmen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat diese Ermittlungen übernommen, weil die Spuren in dem Fall – wie auch aktuell bei den Kräuterdrogen – ins Ausland führen. Bei den Wirtschaftsverfahren geht es um den Vorwurf des Betrugs und möglicher Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht.
Die niedersächsischen Ermittler haben bisher Konten mit mehr als einer Million Euro eingefroren. Die Masche der Verdächtigen: Im Internet boten sie die Gratisprogramme wie die Textverarbeitungssoftware Open-Office, das Bildbearbeitungsprogramm Irfanview oder den Adobe-Reader auf einer eigenen Seite zum Herunterladen an. Angeblich wurden Internet-Nutzer darauf hingewiesen, dass das Angebot 96 Euro kostet. Der Vorteil der kostenpflichtigen Gratisprogramme sollte angeblich ihre Virenfreiheit sein, erklärten Vertreter. Als Sitz des Unternehmens, das aus Sicht der Ermittler eine Scheinfirma ist, wurden die Vereinigten Arabischen Emirate gewählt.
Die niedersächsischen Ermittler gehen unter anderem dem Verdacht nach, dass viele Opfer nie auf der fraglichen Internet-Seite waren, sondern ihre Adressen eingekauft und sie dann angemahnt wurden. Viele Menschen zahlten tatsächlich, weil sie sich durch die immer wieder eingehenden Mahnschreiben unter Druck gesetzt fühlten.
Vielfach hatten die Opfer nicht einmal einen Computer. Bevor die Schwerpunktstaatsanwaltschaft die Ermittlungen übernahm, waren die Mahnbriefe unter anderem aus dem Kreis Herford versandt worden. (jwl)
Quelle: Neue Westfälische Zeitung
Dienstag, 29. November 2011
sweed.to: Zollfahndung sprengt Kräuterdrogen-Kartell
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FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH |
Herford/Nürnberg (jwl). Die Staatsanwaltschaft und Zollfahndung Nürnberg haben nun erste Details zu dem Schlag gegen die Händler von so genannten Kräuterdrogen bekannt gegeben.
"Insgesamt 80 Einsatzkräfte vollzogen unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I in einem wegen gewerbsmäßigen Schmuggels geführten Ermittlungsverfahren in den frühen Morgenstunden des vergangenen Donnerstages an verschiedenen Orten im Bundesgebiet erfolgreich Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine Gruppierung, welche mit "Legal Highs" genannten Designerdrogen handelte", teilte die Zollfahndung Nürnberg mit und bestätigte damit die Meldung der NW.
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FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH |
Sicherstellung von Beweismitteln
Ziel des Großeinsatzes war die Sicherstellung von Beweismitteln bei der europaweit tätigen Gruppierung, welche arbeitsteilig chemisch hergestellte Pulvermischungen unter anderem als "Rostschutzmittel" kiloweise aus China importiert hatte.Die Ware wurde in München sowohl in Tütchen als Endverkaufseinheit zu je einem Gramm Inhalt als auch in größeren Mengen in "Großhandelspackungen" für das europäische Ausland umverpackt.
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FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH |
Als Badesalz beworben
Auf dieser wurde das als "top erfrischendes Badesalz" beworbene Produkt den Endkunden zum Preis von 29 Euro je Gramm – ein Vielfaches des Einkaufspreises - zum Kauf angeboten.Auf ihrer Internetseite gab die Gruppierung den Kunden erste Hinweise auf die möglicherweise doch nicht als Badesalz angedachte Verwendung der teuren Substanz gleich selbst: So erfolge die Abgabe des "Badesalzes" (angeblich) nur an volljährige Personen, es werde eine diskrete Lieferung garantiert und - das "Badesalz" sei für Schwangere nicht geeignet.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die als "Badesalz" beworbene Substanz gezielt zum Konsum durch Schnupfen vertrieben wurde.
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FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH |
356 Kilogramm aus China bezogen
Den bisherigen Ermittlungen zu Folge hat die Gruppierung bisher wohl insgesamt 356 Kilogramm chemische Mischungen aus China bezogen.Im Gesamtkomplex der Ermittlungen gelang es den Zollfahndern bisher knapp 40 Kilogramm bedenklicher Arzneimittel, über ein Kilogramm Cannabinoide sowie vergangenen Donnerstag im Keller eines im Großraum Bielefeld durchsuchten Anwesens bei einem Tatbeteiligten noch weitere rund 25 Kilogramm von der Gruppierung unter dem Szenenamen "Sweed" vertriebene und ähnlich wie früher "Spice" vermutlich Cannabinoide enthaltene Räuchermischungen sicherzustellen.
Die labortechnische Untersuchung dieser "Räuchermischungen" steht noch aus.
Vier Tatbeteiligte in U-Haft
"Von den fünf festgenommenen Tatbeteiligten befinden sich derzeit zwei Frauen und zwei Männer aufgrund bestehender Haftbefehle in Untersuchungshaft", teilte die Zollfahndung Nürnberg mit.Auf die Spuren der Gruppierung waren die Ermittler gestoßen, nachdem nach Hinweisen einer ausländischen Zollbehörde und Unstimmigkeiten bei der Einfuhr der Zoll eine labortechnische Untersuchung des Inhaltes der aus China stammenden Pakete veranlasst hatte.
Quelle: Neue Westfälische Zeitung
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Samstag, 19. November 2011
Legal Highs: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Das dürfte den Abzockern Babenhauserheide, Müller und Xxxxx so gar nicht schmecken: Heute veröffentlichte nämlich Staatsanwalt Jörn Patzak auf Beck Blog folgenden Artikel:
Die generelle Strafbarkeit von Legal Highs war ja bereits Gegenstand des Blogs. Mittlerweile sind einige Urteile von Strafgerichten im Zusammenhang mit Legal Highs ergangen:
1. Urteil gegen einen Legal-High-Erwerber: Das Amtsgericht Prüm war am 18.8.2011 mit einem Fall befasst, in dem dem (bereits einschlägig vorbestraften) Angeklagten der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen wurde, da dieser das Legal High-Produkt „Bonzai Winterboost“ mit dem Wirkstoff JWH-018 gekauft hatte (insgesamt 5 Päckchen à 3 Gramm zu einem Preis von 154,99 Euro). Der Angeklagte wendete ein, er habe sich auf den Verkäufer verlassen, der auf seiner Internetseite die Legalität des Produktes garantiert habe. Erfolglos: Das Amtsgericht Prüm verurteilte ihn wegen fahrlässigen Erwerbes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 300 Euro, da er damit hätte rechnen müssen, dass das gekaufte „Bonzai Winterboost“ dem BtMG unterstellte Substanzen enthält (Urt. v. 18.8.2011, 8031 Js 5084/11). Dies sei für ihn vorhersehbar gewesen, da er das Produkt zu Rauschzwecken bezogen habe und der hohe Preis nur darauf habe schließen lassen, dass dort illegale, psychotrop wirkende Mittel enthalten waren. Auch eine Sorgfaltspflichtverletzung liege vor, da der Angeklagte sich hinsichtlich der Rechtslage hätte informieren können und müssen.
Fazit: Falsches Vertrauen kann teuer werden!
2. Urteil gegen einen Legal-High-Verkäufer: Beim Amtsgericht Bernkastel-Kues war ein Verfahren gegen einen Internet-Händler anhängig, der im Zeitraum zwischen Sommer 2009 und Anfang 2010 in 51 Fällen Legal High-Produkte (Räuchermischungen, Badesalze und Raumdufterfrischer) an Zwischenhändler und Endabnehmer verkauft hatte (8032 Js 27098/09). In einem der Fälle enthielt das verkaufte Produkt einen (zu diesem Zeitpunkt) dem BtMG unterstellten Stoff, nämlich JWH-018, in allen übrigen Fällen andere synthetische Cannabinoide und Cathinon-Derivate, die nicht als Betäubungsmittel i.S.d. BtMG eingestuft waren. Das Amtsgericht Bernkastel-Kues verurteilte den Angeklagten am 26.8.2011 wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung.
In diesem Zusammenhang erwähnenswert erscheint mir auch eine Pressemitteilung des Polizeipräsidenten von Berlin vom 16.11.2011, wonach in Berlin-Friedrichshain ein „Headshop“, in dem Legal High-Produkte verkauft worden sind, von der Gewerbeaufsicht geschlossen wurde (s. www.berlin.de./polizei/presse-fahndung/archiv/362630/index.html).
Fazit: Der Vorwurf, gegen Legal High-Verkäufer werde nicht vorgegangen, tritt nicht zu!Quelle: blog-beck.de
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Freitag, 7. Oktober 2011
Megapreis GmbH nimmt Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich zurück
Antrag auf Einstweilige Verfügung zurückgezogen |
Warum das denn? Nun, es sollte doch tatsächlich mal verhandelt - und nicht ohne mündliche Anhörung - entschieden werden. Und in diesem Beschluss führte das Gericht bereits wie folgt aus:
"Das Gericht weist die Parteien darauf hin, dass erhebliche Bedenken hinsichtlich des Bestehens eines Verfügungsanspruches und -grundes bestehen." und formuliert weiterhin: ""...erscheint es nicht vollkommen fernliegend, dass die einstweilige Verfügung rechtsmissbräuchlich als Druckmittel...".
Das alleine war in meinen Augen schon ein deutlicher Hinweis darauf, wie das Gericht den Sachverhalt einschätzt. Wollte man gar darauf verzichten, sich eine "blutige Nase" vor Gericht zu holen und/oder scheute man schlichtweg nur die Öffentlichkeit? Immerhin waren bereits so einige Fahrgemeinschaften gebildet worden, da so manch eine/r wohl Interesse daran hatte, der Verhandlung beizuwohnen.
Ich persönlich glaube ja, dass die Rücknahme des Antrages ehr auf einer anderen Tatsache beruht, denn gestern morgen um 09.00 Uhr wurde ja ganz kurzfristig vor dem Landgericht Bielefeld mein Widerspruch in Sachen Lubbe ./. Frickemeier verhandelt. Kurzfristig? Ja, äusserst kurzfristig. Man könnte gar vermuten, dass der werte Verkehrsanwalt Hasenbäumer das bewusst so arrangiert hat. Meinen Rechtsanwalt erreichte jedenfalls erst am Dienstag (Montag war ja bekanntlich Feiertag) die Ladung zum Termin: Donnerstag, 06.10.2011, 09.00 Uhr. In unserem Widerruf haben wir dezidiert ausgeführt, warum die Einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirkung aufzuheben sei und führten auch diverse Zeugen an. Es galt nun, binnen einen Werktages zumindestens einen Zeugen mit zum Termin zu bringen, um ggf. Beweis führen zu können. Und tatsächlich gelang uns das. So saßen wir pünktlich vor dem Gerichtssaal und warteten darauf, aufgerufen zu werden. Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer erschien alleine - und war wohl etwas verblüfft, dass nicht nur mein Anwalt dort saß sondern ebenfalls einer unserer Zeugen und auch ich. Meine Wenigkeit war nämlich gar nicht erst geladen worden. Seine Reaktion: auf der Hacke kehrt gemacht - und schnell ein wichtiges Telefonat geführt...
Etwas irritiert betrat er danach den Gerichtssaal und los ging es. Unser Zeuge wartete selbstverständlich draußen und sollte bei Bedarf gehört werden. Nun ging es endlich ins Eingemachte: habe ich wahrheitswidrig Behauptungen in den Raum gestellt, die nicht stimmen? Die Kernfrage: Wurde nun "Sweed" in der Abzockzentrale Vlotho an der Möllberger Str. 11, in dem die diversen Firmen des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide beheimatet sind gewogen, verpackt, und versandt, und das teils aus kiloschweren Müllsäcken heraus? Immerhin waren mir diese Äusserungen per durchgewunkener Einstweiliger Verfügung der Rechtsanwältin Corinna Lubbe untersagt worden und dagegen legte ich nun Widerspruch ein.
Nun kam das, mit dem wohl niemand gerechnet hätte: der werte Herr Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer bestätigte diese Angaben und räumte gar ein, dass seine Freundin (auch das räumte er ein...) und Mandantin Rechtsanwältin Corinna Lubbe höchst eigens selbst gelegentlich dabei mitgeholfen habe.
Man habe die Einsweilige Verfügung gegen mich nur angestrengt, da das Teufelszeug -unstrittig und ebenfalls bestätigt- von der Digitale Welten GmbH (Müller/Xxxxx) an den Adressaten eShopping Direkt GmbH, Möllberger Str. 11, Vlotho ging und nicht etwa, wie von mir geschrieben, an die WEB Gesellschaft für Forderungseinzug mbH, Möllberger Str. 11, Vlotho. Das aber ist ja nun wirklich vollkommen unerheblich, da alle an der Möllberger Str. 11 befindlichen Firmen jene des Kalletaler Pferdehändlers sind und desweiteren Mitarbeiter sämtlicher Firmen mit dem Wiegen, Abpacken, Verpacken und Versenden der Legal Highs namens "Sweed" betraut waren. Mindestens 11 Zeugen haben wir nämlich nach gründlichen Recherchen benannt und einige davon haben dies auch bereits wasserdicht bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Das selbst die eigene Tochter des Frank Babenhauserheide zeitweise mit der Tätigkeit betraut war lässt mich als Familienvater einfach zur schaudern.
Nach diesen Ausführungen des Verkehrsanwaltes Hasenbäumer zogen sich die Richter zur Beratung zurück; sie hatten offenbar genug gehört. Nach dieser kurzen Verhandlungspause wurde ich dann gefragt ob ich bereit wäre, einem Vergleich zuzustimmen. Dieser sähe vor, dass ich in meinem Artikel die Anlieferadresse von "WEB Gesellschaft für Forderungseinzug mbH" auf "eShopping Direkt GmbH" zu ändern bereit wäre. Ich antwortete, dass ich dazu gerne bereit wäre, aber in einer Aktualiserung natürlich auch die Tatsache nachtragen werde, dass die Antragstellerin, Freundin und Mandantin von Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer, Rechtsanwältin Corinna Lubbe, Sweed verpackt habe und dass selbstverständlich die Kosten des Verfahrens zu 100 % der Gegenseite auferlegt würden.
Nun lag es nur noch an dem werten Herrn Verkehrsanwalt, diesem Vergleich zuzustimmen. Dieser hatte exakt 5 Minuten Zeit, sich mit seiner Mandantin telefonisch zu beraten. Ergebnis: er wolle gerne eine dreitägige Widerrufsfrist, da er so kurzfristig keine Entscheidung bekommen könne. Die Richter erwiderten, er habe eine Widerrufsfrist: nämlich bis Freitag, 07.10.2011, 12.00 Uhr. Sollte dieser eingehen, so wies das Gericht bereits jetzt daraufhin, dass die gegen mich erlassene Einstweilige Verfügung aufgehoben würde und terminierte bereits die Entscheidung auf den 13.10.2011. Ob nun tatsächlich ein Widerruf bis 12.00 Uhr eingegangen ist konnte man mir auf telefonische Nachfrage noch nicht mitteilen. Das ist aber auch vollkommen egal, denn diesen Prozess hat die Gegenseite so oder so mit Pauken und Trompeten verloren.
Das nur wenige Stunden später der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen mich, dieses mal vom Kalletaler Pferdehändler Frank Babenhauserheide als Geschäftsführer der Megapreis GmbH, zurückgezogen wurde ist mir nur allzu verständlich. In meinen Augen galt es nun, die Reissleine zu ziehen und sich nicht erneut vor Gericht zu blamieren.
Der Nächste, bitte!
Dienstag, 24. November 2009
Erneute Änderungen im Firmengeflecht - dieses Mal: eShopping Direkt GmbH
Folgende Mail erreichte mich spät in der Nacht (Auszug):
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie hatten am 14.08.2009 18:37:56 einen Handelsregisterauszug der eShopping Direkt GmbH bei uns bestellt. Mittlerweile gab es eine Änderung im Handelsregistereintrag der eShopping Direkt GmbH.
Nun bin ich ja mal gespannt, welche Änderungen sich so ergeben haben. Im Laufe des Tages dürfte mir der neue Handelsregisterauszug vorliegen und ich werde ihn zeitnah veröffentlichen. Schaut man sich die derzeitigen Änderungen im mafiös anmutenden Netzwerk rund um Frank Babenhauserheide an, so könnte man gar den Eindruck gewinnen, es geht wieder mal ums Verschleiern, Tarnen und Täuschen.
Ergebnis: laut Handelsregisterauszug ist Strohmann Brandes nicht mehr Geschäftsführer. Neuer Geschäftsführer ist nun der Abzocker himself, Frank Babenhauserheide.
(Bekannt gemacht: 17.11.2009)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie hatten am 14.08.2009 18:37:56 einen Handelsregisterauszug der eShopping Direkt GmbH bei uns bestellt. Mittlerweile gab es eine Änderung im Handelsregistereintrag der eShopping Direkt GmbH.
Nun bin ich ja mal gespannt, welche Änderungen sich so ergeben haben. Im Laufe des Tages dürfte mir der neue Handelsregisterauszug vorliegen und ich werde ihn zeitnah veröffentlichen. Schaut man sich die derzeitigen Änderungen im mafiös anmutenden Netzwerk rund um Frank Babenhauserheide an, so könnte man gar den Eindruck gewinnen, es geht wieder mal ums Verschleiern, Tarnen und Täuschen.
Ergebnis: laut Handelsregisterauszug ist Strohmann Brandes nicht mehr Geschäftsführer. Neuer Geschäftsführer ist nun der Abzocker himself, Frank Babenhauserheide.
(Bekannt gemacht: 17.11.2009)
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Freitag, 14. August 2009
Die Katze lässt das mausen nicht - oder: das neue Projekt von Babenhauserheide & Co.
Nun ist also amtlich: am 29.06.2009 wurde die neue GmbH von Frank Babenhauserheide im Handelsregister unter der Nummer HRB 11468 eingetragen. Der wohlklingende Firmenname: eShopping Direkt GmbH. Geschäftsgegenstand: An- und Verkauf von Waren aller Art und Betreiben eines Internetshops. Die Firma hat ihren Sitz an der Möllberger Str. 11 in 32602 Vlotho, unweit der derzeitigen Abzockzentrale. Geschäftsführer: Holger Brandes. Erneut setzt Babenhauserheide also seinen Strohmann ein und taucht nicht selber als Geschäftsführer auf.
Derzeit wird mit Hochdruck an der Homepage unter der Domain www.megapreis.ag gearbeitet, die mit dem Motto " Megapreis.AG - Erlebnis-Shopping der anderen Art!" wirbt. Schaut man sich nun an, wo diese Seite gehostet ist, so führt die Spur mal wieder nach Rumänien (quah.ro). Offensichtlich liegt diese Seite also auf dem gleichen Server wie die bekannten Abzockseiten rund um das Firmengeflecht.
Schauen wir uns mal an, was sich wirklich hinter diesem "Erlebnis-Shopping der anderen Art" verbirgt und wer die Domain angemeldet hat. SO ein Zufall aber auch: Matthias Müller!

Megapreis.at und Megapreis.AG - soll hier bewusst seitens der Abzocker um Babenhauserheide Verwechselungen der Domainendungen provoziert werden oder gehören gar beide "Megapreis"-Unternehmen zusammen?
Meine Vermutung möchte ich bereits jetzt preisgeben: Hier soll offensichtlich ein guter Name missbraucht werden, denn meinen ersten Recherchen zu Folge ist Megapreis.at eine seriöse Unternehmung, die einen guten Namen hat.
Zumindestens las ich von hoher Kundenzufriedenheit und weiterhin tauchen weder im Impressum, noch sonst irgendwo die üblichen Verdächtigen auf, die sich im Firmengeflecht um Babenhauserheide und den Abzock-Projekten sonst ständig finden, was aber nicht unbedingt etwas heißen muss. Die Personalien derer, die als Strohmänner missbraucht werden sind ja mitunter schnell austauschbar und die Abzockbranche ist ja Meister im Vertuschen der eigentlichen Verantwortlichkeiten.
Ich habe den Betreiber von Megapreis.at um eine Stellungnahme gebeten und werde weiter berichten, während ich in der Zwischenzeit die Informationen sichte, was und wie genau die Megapreis.AG so vorhat.
Übrigens: steht AG nicht für Aktiengesellschaft? Ich persönlich glaube, daß durch die Schreibweise "Megapreis.AG" genau dieser Eindruck erweckt werden soll. Weiterhin würde mich interessieren, wie Geschäftsführer Holger Brandes in punkto Firmenwahrheit und Firmenklarheit in Bezug auf die BWL Letter & Support GmbH, die ja den Ebay-Shop gewerblich betreibt, klarkommt und warum überhaupt zweigleisig gefahren wird. Das riecht sehr, sehr streng nach neuer Abzocke.
Los gehts: zunächst einmal musste die BWL Letter & Support GmbH einen Darlehensvertrag unterzeichnen, denn die Geschäfte laufen offensichtlich schlecht. Geschäftsführer Holger Brandes hat derzeit selbst Probleme, die laufenden Gehälter der noch vorhandenen Mitarbeiter zu zahlen, hörte ich. Da half zum Lancieren des neuen Projektes, in dem auch die BWL Letter & Support GmbH involviert ist, nur ein Darlehen über 30.000 Euro, welches die BWL Service GmbH und Co. KG gewährte. Es folgten weitere Darlehen seitens der InQnet GmbH, der mymovies GmbH und offenbar auch eines von Babenhauserheide aus privater Tasche. Mit diesem Geld wurden in Deutschland und China Restposten aufgekauft, die nach Muster von z.B. Preisbock, Paul Direct oder 123-TV angeboten werden sollen.
Der Unterschied zu vorgenannten, seriösen Geschäftsmodellen besteht nun darin, daß auf eine sogenannte Premium-Mitgliedschaft abgezielt wird, womit wir wieder beim Abo sind. Die Jahresgebühr beträgt 25,00 Euro im Jahr. Der Vorteil soll in der Tatsache begründet sein, daß der Premium-Kunde Vorkaufsrechte und des weiteren eine 7-Tage-Vorschau erhält. Der offizielle Start der Unternehmung wurde bereits mehrfach verschoben. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, daß es zwischen Matthias Müller und Frank Babenheiderheide lautstarke Auseinandersetzungen bezüglich der Kalkulation gab. Babenhauserheides Nerven liegen seit geraumer Zeit sowieso schon blank, denn nicht anders ist zu erklären, daß er in einem Wutanfall einen Taschenrechner nach der Mitarbeiterin Petra G. warf, die glücklicherweise unverletzt blieb. Den Taschenrechner hingegen hat es dahingerafft.
Weiterhin interessant dürfte die Tatsache sein, daß als Werbeplattform für das neue Projekt unter anderem die berüchtigte kino.to genutzt werden soll. Und so schließt sich der Kreis wieder. Wie klein die virtuelle Welt doch ist, oder?
Es grenzt schon an fast an Hohn, wenn der Geschäftsführer der Collector GmbH, Bernd Rogalski, seinen Mitarbeitern ein neues Projekt ankündigt, welches für richtig viel Arbeit sorgen wird. Möge sich der geneigte Leser selber ein Urteil über die Zusammenhänge bilden. Für mich sind sie glasklar und mehr als offensichtlich. Aus kulinarischer Sicht wird lediglich die Rezeptur geändert.

Auch, wenn die Seite derzeit warum auch immer nicht erreichbar ist gibts ja als Beweis noch den Google-Cache. In der html-Version sah die Startseite also so aus, wie hier per Screenshot dargestellt. Dummerweise führen die Links derzeit ins Leere, allzu gerne hätte ich mir auch die AGB und die Widerrufsbelehrung für Premiumcard-Kunden genauer angeschaut.
Zwischenzeitlich war die Domain übrigens wieder erreichbar - allerdings erforderte der Besuch der Seite vor weißem Hintergrund die Eingabe eines Benutzernamens und eines Passwortes. Kurz darauf war sie dann wieder komplett offline.
Ich bin gespannt, was die hier mitlesenden IT-Experten noch so herausfinden. Einen ersten Ansatz habe ich ja bereits geliefert und ich bin mir sicher, daß ich informiert werde. Symbiose halt. DAS probate und legitime Mittel gegen Firmengeflechte wie dieses.
Dank eines aufmerksamen Lesers wurde ich darauf hingewiesen, daß auch der Link "Premiumcard" noch im Google-Cache weilt. Auf dieser Premiumcard-Seite heißt es also wie folgt:
Fassen wir zusammen: ein neues Firmengeflecht entsteht ganz offensichtlich. Geldgeber Fritzmann Wien, Adressbeschaffung und technische Aufbereitung Müller/Xxxxx München, Abwicklung und Inkasso Babenhauserheide Vlotho/Herford. Als Strohmann hält wieder Holger Brandes den Kopf hin und wird von Carmen Ihle vor Ort überwacht.
Derzeit wird mit Hochdruck an der Homepage unter der Domain www.megapreis.ag gearbeitet, die mit dem Motto " Megapreis.AG - Erlebnis-Shopping der anderen Art!" wirbt. Schaut man sich nun an, wo diese Seite gehostet ist, so führt die Spur mal wieder nach Rumänien (quah.ro). Offensichtlich liegt diese Seite also auf dem gleichen Server wie die bekannten Abzockseiten rund um das Firmengeflecht.
Schauen wir uns mal an, was sich wirklich hinter diesem "Erlebnis-Shopping der anderen Art" verbirgt und wer die Domain angemeldet hat. SO ein Zufall aber auch: Matthias Müller!
Domain Name:MEGAPREIS.AG Created On:20-Apr-2009 14:57:17 UTC Last Updated On:20-Jun-2009 03:15:06 UTC Expiration Date:20-Apr-2010 14:57:17 UTC Sponsoring Registrar:Key Systems GmbH (R26-LRCC) Status:OK Registrant ID:P-23234337 Registrant Name:Matthias Mueller Registrant Organization:mymovies online gmbh Registrant Street1:Leopoldstr. 19 Registrant Street2: Registrant Street3: Registrant City:Muenchen Registrant State/Province: Registrant Postal Code:80802 Registrant Country:DE Registrant Phone:+49.894613720 Registrant Phone Ext.: Registrant FAX: Registrant FAX Ext.: Registrant Email:domain@mymovies.de Admin ID:P-23234337 Admin Name:Matthias Mueller Admin Organization:mymovies online gmbh Admin Street1:Leopoldstr. 19Ebenso interessant ist die IP-Range des Servers, auf dem die Seite liegt:
inetnum: 81.196.0.0 - 81.196.255.255 org: ORG-RA18-RIPE admin-c: CN19-RIPE netname: RO-RDS-20020815 descr: RCS & RDS SA country: RO tech-c: RDS-RIPE status: ALLOCATED PA notify: lir-admin@rdsnet.ro mnt-by: RIPE-NCC-HM-MNT mnt-lower: AS8708-MNT mnt-routes: AS8708-MNT source: RIPEZweifelsfrei in Rumänien also. Nachtigall, ick hör´dir trapsen. Hier wird offensichtlich im stillen Kämmerlein eine neue Abzockvariante aufgezogen - und kurz, nachdem ich hier über die neue Homepage berichtete, war sie auch schon wieder vom Netz. Zufall? Ehr nicht. Immerhin liest München, Wien, Vlotho ausgiebig mit. Übrigens auch schon die Österreichische Wirtschaftskammer, deutsche Verbraucherschutzzentralen und spätestens jetzt auch die österreichische Reisl GmbH & Co. KG, welche unter der Domain http://www.megapreis.at/ einen Onlineshop betreibt.

Megapreis.at und Megapreis.AG - soll hier bewusst seitens der Abzocker um Babenhauserheide Verwechselungen der Domainendungen provoziert werden oder gehören gar beide "Megapreis"-Unternehmen zusammen?
Meine Vermutung möchte ich bereits jetzt preisgeben: Hier soll offensichtlich ein guter Name missbraucht werden, denn meinen ersten Recherchen zu Folge ist Megapreis.at eine seriöse Unternehmung, die einen guten Namen hat.
Zumindestens las ich von hoher Kundenzufriedenheit und weiterhin tauchen weder im Impressum, noch sonst irgendwo die üblichen Verdächtigen auf, die sich im Firmengeflecht um Babenhauserheide und den Abzock-Projekten sonst ständig finden, was aber nicht unbedingt etwas heißen muss. Die Personalien derer, die als Strohmänner missbraucht werden sind ja mitunter schnell austauschbar und die Abzockbranche ist ja Meister im Vertuschen der eigentlichen Verantwortlichkeiten.
Ich habe den Betreiber von Megapreis.at um eine Stellungnahme gebeten und werde weiter berichten, während ich in der Zwischenzeit die Informationen sichte, was und wie genau die Megapreis.AG so vorhat.
Übrigens: steht AG nicht für Aktiengesellschaft? Ich persönlich glaube, daß durch die Schreibweise "Megapreis.AG" genau dieser Eindruck erweckt werden soll. Weiterhin würde mich interessieren, wie Geschäftsführer Holger Brandes in punkto Firmenwahrheit und Firmenklarheit in Bezug auf die BWL Letter & Support GmbH, die ja den Ebay-Shop gewerblich betreibt, klarkommt und warum überhaupt zweigleisig gefahren wird. Das riecht sehr, sehr streng nach neuer Abzocke.
Los gehts: zunächst einmal musste die BWL Letter & Support GmbH einen Darlehensvertrag unterzeichnen, denn die Geschäfte laufen offensichtlich schlecht. Geschäftsführer Holger Brandes hat derzeit selbst Probleme, die laufenden Gehälter der noch vorhandenen Mitarbeiter zu zahlen, hörte ich. Da half zum Lancieren des neuen Projektes, in dem auch die BWL Letter & Support GmbH involviert ist, nur ein Darlehen über 30.000 Euro, welches die BWL Service GmbH und Co. KG gewährte. Es folgten weitere Darlehen seitens der InQnet GmbH, der mymovies GmbH und offenbar auch eines von Babenhauserheide aus privater Tasche. Mit diesem Geld wurden in Deutschland und China Restposten aufgekauft, die nach Muster von z.B. Preisbock, Paul Direct oder 123-TV angeboten werden sollen.
Der Unterschied zu vorgenannten, seriösen Geschäftsmodellen besteht nun darin, daß auf eine sogenannte Premium-Mitgliedschaft abgezielt wird, womit wir wieder beim Abo sind. Die Jahresgebühr beträgt 25,00 Euro im Jahr. Der Vorteil soll in der Tatsache begründet sein, daß der Premium-Kunde Vorkaufsrechte und des weiteren eine 7-Tage-Vorschau erhält. Der offizielle Start der Unternehmung wurde bereits mehrfach verschoben. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, daß es zwischen Matthias Müller und Frank Babenheiderheide lautstarke Auseinandersetzungen bezüglich der Kalkulation gab. Babenhauserheides Nerven liegen seit geraumer Zeit sowieso schon blank, denn nicht anders ist zu erklären, daß er in einem Wutanfall einen Taschenrechner nach der Mitarbeiterin Petra G. warf, die glücklicherweise unverletzt blieb. Den Taschenrechner hingegen hat es dahingerafft.
Weiterhin interessant dürfte die Tatsache sein, daß als Werbeplattform für das neue Projekt unter anderem die berüchtigte kino.to genutzt werden soll. Und so schließt sich der Kreis wieder. Wie klein die virtuelle Welt doch ist, oder?
Es grenzt schon an fast an Hohn, wenn der Geschäftsführer der Collector GmbH, Bernd Rogalski, seinen Mitarbeitern ein neues Projekt ankündigt, welches für richtig viel Arbeit sorgen wird. Möge sich der geneigte Leser selber ein Urteil über die Zusammenhänge bilden. Für mich sind sie glasklar und mehr als offensichtlich. Aus kulinarischer Sicht wird lediglich die Rezeptur geändert.

Auch, wenn die Seite derzeit warum auch immer nicht erreichbar ist gibts ja als Beweis noch den Google-Cache. In der html-Version sah die Startseite also so aus, wie hier per Screenshot dargestellt. Dummerweise führen die Links derzeit ins Leere, allzu gerne hätte ich mir auch die AGB und die Widerrufsbelehrung für Premiumcard-Kunden genauer angeschaut.
Zwischenzeitlich war die Domain übrigens wieder erreichbar - allerdings erforderte der Besuch der Seite vor weißem Hintergrund die Eingabe eines Benutzernamens und eines Passwortes. Kurz darauf war sie dann wieder komplett offline.
Ich bin gespannt, was die hier mitlesenden IT-Experten noch so herausfinden. Einen ersten Ansatz habe ich ja bereits geliefert und ich bin mir sicher, daß ich informiert werde. Symbiose halt. DAS probate und legitime Mittel gegen Firmengeflechte wie dieses.
Dank eines aufmerksamen Lesers wurde ich darauf hingewiesen, daß auch der Link "Premiumcard" noch im Google-Cache weilt. Auf dieser Premiumcard-Seite heißt es also wie folgt:
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Fassen wir zusammen: ein neues Firmengeflecht entsteht ganz offensichtlich. Geldgeber Fritzmann Wien, Adressbeschaffung und technische Aufbereitung Müller/Xxxxx München, Abwicklung und Inkasso Babenhauserheide Vlotho/Herford. Als Strohmann hält wieder Holger Brandes den Kopf hin und wird von Carmen Ihle vor Ort überwacht.
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