Dienstag, 25. Oktober 2011

..und wieder einmal: Ermittlungsverfahren eingestellt, die Drölfte

So langsam muss es den Abzockern doch nun wirklich peinlich sein: erneut wurde ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt.

Der Tatvorwurf lautete dieses Mal "Beleidigung" und trägt das Aktenzeichen 24 Js 1266/10.

Ein weiterer Kommentar ist einfach überflüssig, beachten wir das Ganze einfach als weitere Randnotiz.

Samstag, 22. Oktober 2011

Niedersächsisches Finanzgericht: Anwaltliches Volumeninkasso ohne Einzelfallprüfung ist keine freiberufliche anwaltliche Tätigkeit, sondern eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende gewerbliche Tätigkeit

Rechtsanwalt Stefan Richter berichtet heute auf seiner Homepage wie folgt:

Wie der Kollege Andreas Jede von der Berliner Kanzlei Dr. Schmitz & Partner auf seinem Blog berichtet, hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass anwaltliches Volumeninkasso ohne Einzelfallprüfung keine freiberufliche anwaltliche Tätigkeit, sondern eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende gewerbliche Tätigkeit sei.
Seiner Interpretation der Entscheidung nach könnte das Urteil nicht nur für das anwaltliche Masseninkasso Bedeutung erlangen, sondern jegliche anwaltliche Tätigkeit umfassen, die keine Einzelfallprüfung erfordert. Die Einkünfte aus klassischer anwaltlicher Tätigkeit einerseits und einzelfallprüfungsunabhängiger Tätigkeit andererseits seien demnach getrennt zu erfassen.
Das bisherige Berufsrecht der Anwälte, so der insbesondere in diesem Gebiet erfahrene Kollege Jede, werde mit dieser Entscheidung geradezu "auf den Kopf gestellt".
Quelle & vollständiger Artikel: Kanzlei Richter Berlin

Freitag, 21. Oktober 2011

Die seltsamen Urteile der Abzockbranche

So manch ein unbeleckter Laie mag sich gewundert und Fachleute gestaunt haben, dass a) Urteile pro Abzocke und b) wie viele davon gefällt werden. Nahezu im Wochenrhythmus werden uns neue Urteile aus der Abzockbranche präsentiert. 

Das Drohpotenzial eines der Abzockrechnung und -mahnung in Kopie beigefügten aktuellen Urteils pro Abzocke scheint nahezu genauso groß zu sein, wie wenn ein Anwalt das Mahninkasso durchführt. 

Nachdem die für die Abzockbranche tätigen Inkassoanwälte ihre Tätigkeit beendet haben, war es für die Branche unheimlich wichtig, die vormalige anwaltliche Drohkulisse durch beigefügte Kopien aktueller Urteile zu kompensieren. Auch damals schien es wichtig zu sein, Urteile – wenn auch nicht immer passend – den Inkassorechnungen – und mahnungen in Kopie beizufügen.
Das erklärt unter anderem, warum die vormals tätigen Inkassoanwälte nicht auch mal versucht haben, ein Urteil zu ihren Gunsten herbeizuführen, was für ihre Eigenschaft als zugelassene Rechtsanwälte ja naheliegend gewesen wäre.

Es gibt durchaus auffällige Gemeinsamkeiten der vorliegenden Urteile Pro Abzocke, die auf www.rupodo.de mal gegenüber gestellt worden sind:


Prinzipiell muss dazu gesagt werden, dass es sich ausschließlich um Zivilurteile handelt und ein Zivilgericht ausschließlich nach Sachvortrag urteilt. Wenn Kläger und Beklagter sich vorher einig sind, dann kann ein Richter noch so viel Zweifel haben, er kann, er darf und er muss nicht anders urteilen, als es ihm vorgetragen wurde. Die folgende Begründung seines Urteils entnimmt er dem Schriftsatz der obsiegenden Partei, die entsprechende Begründungen schon vorbereitend eingefügt hat. So sind u.a. die vielen auffälligen Gemeinsamkeiten zu erklären.

So manch ein Laie wundert sich und so manch ein Fachmann staunt, dass weder im Vorfeld, noch im Nachgang eines solchen Prozesses irgendetwas von der Gegenpartei zu hören war. Bei sicherlich inzwischen 50 Urteilen Pro Abzocke und dem Vorhandensein so vieler Blogs/Foren und Portale Anti Abzocke erscheint das schon sehr merkwürdig, weshalb starke Zweifel an der Authentizität dieser Urteile aufgetreten sind. 

Auch hier ist den Abzockern und ihrer „Organe“ sehr daran gelegen, diese Authentizität zu verifizieren, schließlich erwarten wir ja täglich den Versand der 800.000 Mahnungen von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH und wie man hört, hat der Frankfurter Kreisel und weitere abzockende Kreise ihre Rechnungen in diesem Jahr auch nur sehr zurückhaltend herausgebracht.

Nur um vor Augen zu führen, welche Mengen wir erwarten: 
  • die 800.000 Inkassorechnungen würden 1 % der Bundesbevölkerung erreichen
  • das Gewicht des Inkassoversands beträgt ca. 16 t, was mit Kleintransportern und „Hundefängern“, wie bisher benutzt nicht mehr zu bewältigen wäre
Interessant im Zusammenhang mit der Verifizierung der Authentizität der Pro Abzocke zustande gekommenen Urteile ist die folgende Konversation, die über 2 Blogs geführt wurde:
Zunächst das „Organ“ der Abzockbranche:


Dann fiel einem „Gutmenschen“ wohl ein logischer Fehler auf:

Und dann die sofortige Korrektur des Fehlers: