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Montag, 23. August 2010

Verfahren wegen Beleidigung vorläufig eingestellt

Das wird den Herren Kraeter und Münchhausen nicht schmecken: die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat das Strafverfahren gegen mich wegen Beleidigung gemäß § 154 Strafprozessordnung vorläufig eingestellt. Offenbar möchte man den Ausgang des grotesken Verfahrens wegen vermeintlicher Unterschlagung und Veruntreuung abwarten. Nun denn, mir soll es recht sein. Es wäre schön, wenn es in der Sache endlich zum lang ersehnten "Showdown" kommen würde. Die Zeit wäre reif dafür!

Montag, 19. Juli 2010

Martin Kraeter und Rechtsanwalt Ernst Freiherr von Münchhausen erstatten Anzeige wegen Beleidigung gegen mich

Ich öffne den Briefkasten und erhalte gleich zwei förmliche Schriftstücke der Kreispolizeibehörde Herford. Sowohl Martin Kraeter / KLP Group, Dubai als auch sein Rechtsanwalt Ernst Freiherr von Münchhausen, Berlin, haben mich wegen Beleidigung angezeigt:

Vorladung Nr. 1
Vorladung Nr. 2

Das ist irgendwie merkwürdig, wenn man sich den in meinem Blog glücklicherweise penibel dokumentierten Verlauf meiner Berichterstattung über Herrn Martin Kraeter anschaut:

10. August 2009
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2009/08/welche-rolle-spielt-martin-kraeter-klp.html

06. Oktober 2009
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2009/10/klp-group-oder-die-macht-der-kommentare.html

20. Februar 2010
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2010/02/neuigkeiten-von-der-klp-group-dubai.html

26. April 2010
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2010/04/gomopa-kundigt-zusammenarbeit-aufgrund.html

10. Mai 2010
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2010/05/munchhausen-mahnt-ab-fur-martin-kraeter.html

14. Mai 2010
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2010/05/interessantes-netzfundstuck-klp-group.html

11. Juni 2010
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2010/06/das-law-hunting-geht-weiter-ra-frhr-von.html

Angeblich beleidigte ich den werten Herrn Kraeter am 23.04. und am 03.05. und den werten Herrn Rechtsanwalt Ernst Freiherr von Münchhausen am 11.06.2010 durch Äusserungen in meinem Blog.

Sehr geehrter Herr Kraeter, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Freiherr von Münchhausen,

den Versuch, mich mundtot zu machen haben schon andere aus dem Firmengeflecht vor Ihnen unternommen und sind damit kläglich gescheitert. Ihnen wird es ebenso ergehen.

Und nun stecken Sie mal schnell wieder die Köpfe zusammen um zu beraten, was man noch so unternehmen könnte. Bis dahin seien Sie sich der Tatsache versichert, daß das virtuelle Scheinwerferlicht namens Öffentlichkeit umso genauen hinschaut, was als nächstes kommt.


Freitag, 11. Juni 2010

Das Law Hunting geht weiter: RA Frhr. von Münchhausen sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt

Heute erreichte mich Post der Rechtsanwaltskanzlei Thomsen & Partner aus Berlin. Wer war noch gleich Thomsen & Partner? Ach ja, die Kanzlei, welche mir vor einigen Wochen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zusandte und die Persönlichkeitsrechte des Martin Kraeter (KLP-Group Dubai) beschnitten sah und mit Klage drohte.

Ich berichtete hier in einem Artikel darüber und veröffentlichte selbstverständlich auch das ominöse Schreiben des Rechtsanwaltes Freiherr von Münchhausen.

Heute also erreichte mich eine weitere Abmahnung und dieses mal sieht gar der Anwalt Freiherr von Münchhausen seine höchsteigenen Persönlichkeitsrechte verletzt. Mein Verhalten sei durch die Veröffentlichung in meinem Blog rechtswidrig, der werte Freiherr von Münchhausen verweist diesbezüglich auf angeblich gleichgelagerte Fälle der ständigen Rechtssprechung u.a. auch des LG Berlin und zitiert gar daraus:
"Nach der Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs ist jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts, und zwar auch dann, wenn der Festigungsform Urheberschutzfähigkeit nicht zugebilligt werden kann, Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers. Daraus folgt, dass grundsätzlich dem Verfasser allein die Befugnis zusteht, zu entscheiden ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Dummerweise endet hier das Zitat, stattdessen geht es mit der Aufforderung weiter, die angeblich beigefügte Unterlassungserklärung (welche NICHT vorhanden ist!) zu unterzeichnen und desweiteren die Kostennote über 775,64 EUR bis zum 15.06.2010 zu bezahlen.

Der werte Herr Freiherr von Münchhausen hätte gut daran getan, das vorgenannte Zitat ein wenig ausführlicher zu zitieren, denn es folgte noch folgendes:
"Auch dieses Recht ist allerdings nicht schrankenlos gewährleistet. Ob eine Verletzung dieses Rechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen; denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite, hier insbesondere mit der ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) sowie der Meinungsfreiheit des Antragsgegners (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), bestimmt werden (BGH NJW 1991, 1532). So hat der Senat schon in seinem Urteil vom 03. März 2006 (9 U 117/05) darauf hingewiesen, dass es ein generelles Verbot, aus Schriftsätzen von Rechtsanwälten zu zitieren, nicht gibt (vgl. auch BVerfG NJW 2000, 2416)."
Das aktuelle Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Thomsen & Partner, welches bis heute kein Impressum auf der Homepage unter www.thomsenpartner.de hat und somit abgemahnt gehört, werde ich selbstverständlich ebenfalls veröffentlichen. Hier ist es: Seite 1 - Seite 2.