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Donnerstag, 22. Dezember 2011

kino.to: Valentin Fritzmann erneut schwer belastet!

Valentin Fritzmann
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hat heute erneut eine Pressemitteilung zu dem aktuellen Urteil veröffentlicht. Und erneut wurde Valentin Fritzmann (InQnet GmbH Wien) schwer belastet. Nach Aussage des rechtskräftig verurteilten 47-jährigen, der als Mitglied der Kerngruppe von kino.to gilt habe Fritzmann 250.000 Euro monatlich gezahlt:
  • In der Anfangszeit habe kino.to viele Kosten produziert, so der Angeklagte. Im Juli 2008 habe ihn der kino.to-Chef jedoch angerufen und mitgeteilt, dass er mit Valentin F. aus Österreich einen Werbepartner gefunden habe, der ihm monatlich 250.000 Euro zahlen wolle. Diese Geschäfte wurden über Spanien abgewickelt. Der Leipziger Hauptbeschuldigte im kino.to-Verfahren habe ihm außerdem von horrenden Werbeeinnahmen berichtet, so der Angeklagte weiter, und ihn gefragt, ob er nicht selbst einen Filehoster betreiben wolle. 
Die gesamte Pressemitteilung der GVU finden Sie hier.

Samstag, 19. November 2011

Gefährliche Kräuter verkauft – Geschäft geschlossen

Intensive Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Zoll, dem zuständigen Bezirksamt und der Polizei führten gestern zu der Schließung eines „Headshop“ in Friedrichshain.

Beamte des Fachkommissariats für Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz beim Landeskriminalamt vollstreckten gestern in dem Geschäft in der Voigtstraße in Friedrichshain einen Durchsuchungsbeschluss. Ermittlungen führten zu dem 26-jährigen Geschäftsinhaber, der in der Vergangenheit sogenannte „Legal Highs“ verkauft hatte. Dabei handelt es sich um abgepackte Kräutermischungen, die unter anderem als bedenkliche Arzneimittel eingestuft wurden und dem Arzneimittelgesetzt unterliegen. Bei einigen Konsumenten führte dies bereits zu erheblichen Gesundheitsproblemen. In den Geschäftsräumen beschlagnahmten die Polizisten insgesamt 700 szeneübliche Tütchen mit der illegalen und gefährlichen Kräutermischung sowie 350 Dosen Wasserpfeifentabak. Das Geschäft wurde durch das zuständige Bezirksamt geschlossen.

Der 26-Jährige sieht nun Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen des Verstoßes gegen zollrechtliche Bestimmungen entgegen.
Die Gefährlichkeit dieser „Legal Highs“ liegt in der Zusammensetzung und Herstellung. Dazu werden die Kräutermischungen mit illegalen und synthetischen hergestellten Stoffen angereichert. Diese Drogen haben eine bis zu 100fache stärkere Wirkung als Cannabis und führen zu starken Abhängigkeiten und gesundheitlichen Schäden wie Kreislaufzusammenbrüchen und Herzkreislaufversagen.

Quelle: berlin.de

Freitag, 22. Juli 2011

Polizei bekämpft Urheberrechtsverletzungen

Am Dienstag, 19.07.2011, ging die Polizei Bielefeld erfolgreich gegen einen Betreiber einer illegalen Internet-Tauschbörse vor. Die Privaträume eines 46-jährigen Bielefelders wurden wegen des Verdachts auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen durchsucht.

Dem Mann wird der Betrieb eines so genannten geschlossenen BitTorrent-Trackers vorgeworfen. Dieser bildet die zentrale Organisationseinheit einer Tauschbörse, die angemeldeten Nutzern das Finden, Hoch- und Herunterladen von Raubkopien in dem BitTorrent-Netz ermöglicht. Gegen Bezahlung an den Trackerbetreiber konnten die Tauschbörsen-Mitglieder Download-Kontingente für illegale Dateien mit Filmen, eBooks, Musik, Anwendersoftware und Spielen erwerben.

Zur Erlangung weiterer Beweismittel beschlagnahmte die Polizei am vergangenen Dienstag sämtliche Rechner, mehrere hundert gebrannter DVDs mit Spiele- und Filmkopien sowie externe Speichermedien, von denen einige mit Filmtiteln bespielt waren, die zum Teil gerade erst im Kino angelaufen sind. Auch die Trackerdatenbank konnte sichergestellt werden. Der 46-jährige Mann war teilweise geständig. Die Beweismittel werden nun ausgewertet.

Begonnen hatte das Verfahren im März dieses Jahres mit einem Strafantrag der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Nach Erkenntnissen dieser Organisation war der Tracker seit Sommer 2009 online. Im März 2011 verzeichnete die Tauschbörse weit mehr als 1500 angemeldete Mitglieder, die zu dem Zeitpunkt etwa 550 illegale Kopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten hoch- und herunterladen konnten, Damit haben die Tauschbörsen-Mitglieder bis März 2011 einen Datenverkehr von mindestens 35 Terabyte erzeugt. In dem unter Raubkopierern beliebten DViX-Format entspräche dies etwa 49000 Filmen.

Quelle: Polizei Bielefeld

Donnerstag, 14. Juli 2011

Firstload: mit erschlichenen Daten Gelder von vermeintlichen "Kunden" abgebucht?

Ein Web-Dienst buchte 99,60 Euro von den Konten mehrerer Bürger in Meißen und Weinböhla ab. Die kennen das Unternehmen aber gar nicht.

Steffen N. (Name von der Redaktion geändert) erlebte beim Durchsehen seiner Kontoauszüge eine böse Überraschung. Mit Lastschrift-Einzug hatte ein Internet-Dienstleister namens Firstload 99,60 Euro von seinem Konto abgebucht. Das Unternehmen war ihm völlig unbekannt. Nie hatte er eigenen Angaben zufolge einen Vertrag mit ihm abgeschlossen, nie einen Brief oder eine E-Mail von der Firma erhalten.

Wenige Tage später meldete ein zweiter Leser aus Weinböhla der Sächsischen Zeitung einen ähnlichen Fall.

Bei der Sparkasse Meißen ist Pressesprecher Ralf Krumbiegel das Unternehmen Firstload bekannt, „auch in Verbindung mit derartigen betrügerischen Handlungen“, so der Sprecher gestern auf SZ-Nachfrage.

Konto kontrollieren

Er rät allen Kunden, vorsorglich regelmäßig ihr Konto zu kontrollieren. Mindestens sollte das aller sechs Wochen passieren. Denn nur innerhalb dieses Zeitraumes können Lastschriften zurückgebucht werden. Das könne unproblematisch in einer der Geschäftsstellen der Bank erledigt werden oder über das Online-Banking.

Für den betroffenen Kontoinhaber entstünden dadurch keine Kosten. Diese müsste vielmehr Firstload übernehmen.

Sachsens Verbraucherschützern in Leipzig ist Firstload ebenfalls ein Begriff. Nicht immer lasse sich beurteilen, ob die Geschädigten die Internetseite von Firstload tatsächlich besucht hätten. Der Verbraucherzentrale in Leipzig seien Fälle bekannt, wo es nahe liege, dass die Rechnung geschickt wurde, ohne dass der Verbraucher die Firstload-Seiten genutzt habe.

Verbraucherschützerin Katja Henschel rät, sich in jedem Fall gegen eine solche Rechnung zu wehren oder Lastschriften zurück zu fordern. „Wir empfehlen, die Rechnungen von Firstload nicht zu bezahlen und ein entsprechendes Schreiben an den Anbieter zu versenden. Dazu gebe es einen Musterbrief auf der Internetseite der Verbraucherschützer (www.verbraucherzentrale-sachsen.de).

Adressen erschlichen

Steffen N. aus Meißen ist den Hinweisen von Sparkasse und Verbraucherschützern unterdessen gefolgt und hat sein Geld mittlerweile zurückerhalten. Ungeklärt bleibt für ihn allerdings, wie Firstload an seine Konto- und Adressdaten gelangen konnte.

Der Finanznachrichtendienst Gomopa beschäftigt sich bereits längere Zeit intensiv mit den Praktiken des Internet-Dienstleisters Firstload und verwandter Firmen. Recherchen von Gomopa zufolge nutzen Portale wie Firstload verschiedene Strategien, um Konto- und Adressdaten zu sammeln. So würden Nutzer mit kostenlosen Angeboten auf Internet-Seiten gelockt, um ihre Daten abzugreifen. Später würden die Seiten plötzlich kostenpflichtig. Die Nutzer zeigten sich verwirrt, ein Teil überweise Geld in dem guten Glauben, etwas übersehen zu haben.

Mit Anzeigen bei der Polizei scheint Firstload nicht beizukommen sein. Das Unternehmen gibt im Impressum als Firmensitz die Vereinigten Arabischen Emirate an. Auch die SZ erhielt auf ihre Nachfragen zu Lastschrift-Abbuchungen in Meißen und Umgebung keine Antwort. (Peter Anderson)

Quelle: Sächsische Zeitung

Donnerstag, 17. September 2009

Bayrische Polizei warnt vor ProInkasso GmbH

STRAUBING. Bereits über das gesamte Jahr 2009 wandten sich Bürgerinnen und Bürger aus Niederbayern an die Polizei, da sie vermeintlich, unberechtigte Forderungen der "Proinkasso GmbH" erhielten.

Während sich die registrierten Fälle im ersten Halbjahr auf maximal zwei pro Monat beschränk-ten, konnte in den Monaten Juli und August ein leichter Anstieg der bei der Polizei gemeldeten Fälle verzeichnet werden. Im Rahmen der Anzeigenerstattungen werden regelmäßig Inkasso-schreiben der Proinkasso GmbH vorgelegt.

Die Forderungen der Proinkasso GmbH bewegen sich in der Regel zwischen 100,- und 180,- Euro. Im jüngsten Fall tritt die Proinkasso GmbH für eine Firma CC PROFI ein, welche in ihrer Forderung einen Vertragsabschluß per Telefon für ein Gewinnspiel zugrunde legt. Im Falle einer Nichtbezahlung verweist die Proinkasso GmbH auf Möglichkeiten wie Mahnbescheid, Vollstrek-kungsbescheid, Zwangsvollstreckung und Pfändung.

Gegenstand der Proinkasso GmbH ist grundsätzlich die Einziehung von Forderungen im Rahmen einer Inkassotätigkeit. Aus den Schreiben der Proinkasso GmbH wird deutlich, dass es sich um eine Forderung einer Fremdfirma gegen den Adressaten des Schreibens handelt. Neben Tele-fonangeboten spielen aber auch Forderungen bezüglich Internetdiensten eine gewichtige Rolle. Auch hier tritt die Proinkasso GmbH für Fremdfirmen in Erscheinung. Die Forderungen werden ohne jeden Anlass und beabsichtigt gestellt.

Internetdienste werden zwischenzeitlich für nahezu alle Kategorien angeboten. Diese können sich im ersten Moment als gratis tarnen und später dann als kostenpflichtig herausstellen. Jedoch befinden sich neben schwarzen Schafen natürlich viele seriöse Anbieter auf dem Markt. Schauen Sie sich deshalb Angebote vor dem Download oder einer Registrierung sehr genau an. Dies gilt insbesondere für die sogenannten AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Die Polizei rät:

Prüfen Sie derartige Forderung genau. Schließen Sie zunächst aus, dass weitere im Haushalt lebende oder zugangsberechtigte Personen die veranschlagten Dienste in Anspruch genommen haben. Falls notwendig fordern Sie Unterlagen, welche die Forderung der Proinkasso GmbH begründen, ein. Dokumentieren Sie alle eigenen Handlungsschritte genau und nachvollziehbar.

Sollten Sie dennoch auf ein unseriöses Angebot hereingefallen sein, können Sie gegen eine unberechtigte Forderung Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich grundsätzlich nicht durch Mahnungen oder Drohungen durch ein Inkassobüro aus der Ruhe bringen. Gehen Sie nicht z.B. aus Unkenntnis oder Angst voreilig auf vorgeschlagene Ratenzahlungen ein. Suchen Sie gegebenenfalls Rat bei einem Rechtsbeistand. Auch die örtlichen Verbraucherschutzzentralen können Ihnen hier beratend zur Seite stehen.

Im Rahmen der Telefonwerbung möchte Sie die Polizei auf die geänderte Rechtslage hinweisen.

Nach dem neuen Recht wird klar­ge­stellt, dass ein Wer­be­an­ruf nur zu­läs­sig ist, wenn der An­ge­ru­fe­ne vor­her aus­drück­lich er­klärt hat, Wer­be­an­ru­fe er­hal­ten zu wol­len. Weiter dürfen An­ru­fer bei Wer­be­an­ru­fen ihre Ruf­num­mer nicht mehr un­ter­drü­cken, um ihre Iden­ti­tät zu ver­schlei­ern. Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher erhielten auch mehr Mög­lich­kei­ten, Ver­trä­ge zu wi­der­ru­fen, die sie am Te­le­fon ab­ge­schlos­sen haben. Ver­trä­ge über die Lie­fe­rung von Zei­tun­gen, Zeit­schrif­ten und Il­lus­trier­ten sowie über Wett- und Lot­te­rie-Dienst­leis­tun­gen kön­nen künf­tig wi­der­ru­fen wer­den, so wie es heute schon bei allen an­de­ren Ver­trä­gen mög­lich ist, die Ver­brau­cher am Te­le­fon ab­ge­schlos­sen haben. Weitere Informationen zur geänderten Rechtslage können Sie auch über das Internet z.B. beim Bundesministerium der Justiz abrufen.
(Quelle: http://www.polizei.bayern.de/muenchen/news/presse/aktuell/index.html/101687)