STRAUBING. Bereits über das gesamte Jahr 2009 wandten sich Bürgerinnen und Bürger aus Niederbayern an die Polizei, da sie vermeintlich, unberechtigte Forderungen der "Proinkasso GmbH" erhielten.
Während sich die registrierten Fälle im ersten Halbjahr auf maximal zwei pro Monat beschränk-ten, konnte in den Monaten Juli und August ein leichter Anstieg der bei der Polizei gemeldeten Fälle verzeichnet werden. Im Rahmen der Anzeigenerstattungen werden regelmäßig Inkasso-schreiben der Proinkasso GmbH vorgelegt.
Die Forderungen der Proinkasso GmbH bewegen sich in der Regel zwischen 100,- und 180,- Euro. Im jüngsten Fall tritt die Proinkasso GmbH für eine Firma CC PROFI ein, welche in ihrer Forderung einen Vertragsabschluß per Telefon für ein Gewinnspiel zugrunde legt. Im Falle einer Nichtbezahlung verweist die Proinkasso GmbH auf Möglichkeiten wie Mahnbescheid, Vollstrek-kungsbescheid, Zwangsvollstreckung und Pfändung.
Gegenstand der Proinkasso GmbH ist grundsätzlich die Einziehung von Forderungen im Rahmen einer Inkassotätigkeit. Aus den Schreiben der Proinkasso GmbH wird deutlich, dass es sich um eine Forderung einer Fremdfirma gegen den Adressaten des Schreibens handelt. Neben Tele-fonangeboten spielen aber auch Forderungen bezüglich Internetdiensten eine gewichtige Rolle. Auch hier tritt die Proinkasso GmbH für Fremdfirmen in Erscheinung. Die Forderungen werden ohne jeden Anlass und beabsichtigt gestellt.
Internetdienste werden zwischenzeitlich für nahezu alle Kategorien angeboten. Diese können sich im ersten Moment als gratis tarnen und später dann als kostenpflichtig herausstellen. Jedoch befinden sich neben schwarzen Schafen natürlich viele seriöse Anbieter auf dem Markt. Schauen Sie sich deshalb Angebote vor dem Download oder einer Registrierung sehr genau an. Dies gilt insbesondere für die sogenannten AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Die Polizei rät:
Prüfen Sie derartige Forderung genau. Schließen Sie zunächst aus, dass weitere im Haushalt lebende oder zugangsberechtigte Personen die veranschlagten Dienste in Anspruch genommen haben. Falls notwendig fordern Sie Unterlagen, welche die Forderung der Proinkasso GmbH begründen, ein. Dokumentieren Sie alle eigenen Handlungsschritte genau und nachvollziehbar.
Sollten Sie dennoch auf ein unseriöses Angebot hereingefallen sein, können Sie gegen eine unberechtigte Forderung Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich grundsätzlich nicht durch Mahnungen oder Drohungen durch ein Inkassobüro aus der Ruhe bringen. Gehen Sie nicht z.B. aus Unkenntnis oder Angst voreilig auf vorgeschlagene Ratenzahlungen ein. Suchen Sie gegebenenfalls Rat bei einem Rechtsbeistand. Auch die örtlichen Verbraucherschutzzentralen können Ihnen hier beratend zur Seite stehen.
Im Rahmen der Telefonwerbung möchte Sie die Polizei auf die geänderte Rechtslage hinweisen.
Nach dem neuen Recht wird klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Weiter dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern. Verbraucherinnen und Verbraucher erhielten auch mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden, so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. Weitere Informationen zur geänderten Rechtslage können Sie auch über das Internet z.B. beim Bundesministerium der Justiz abrufen.
(Quelle: http://www.polizei.bayern.de/muenchen/news/presse/aktuell/index.html/101687)Die Forderungen der Proinkasso GmbH bewegen sich in der Regel zwischen 100,- und 180,- Euro. Im jüngsten Fall tritt die Proinkasso GmbH für eine Firma CC PROFI ein, welche in ihrer Forderung einen Vertragsabschluß per Telefon für ein Gewinnspiel zugrunde legt. Im Falle einer Nichtbezahlung verweist die Proinkasso GmbH auf Möglichkeiten wie Mahnbescheid, Vollstrek-kungsbescheid, Zwangsvollstreckung und Pfändung.
Gegenstand der Proinkasso GmbH ist grundsätzlich die Einziehung von Forderungen im Rahmen einer Inkassotätigkeit. Aus den Schreiben der Proinkasso GmbH wird deutlich, dass es sich um eine Forderung einer Fremdfirma gegen den Adressaten des Schreibens handelt. Neben Tele-fonangeboten spielen aber auch Forderungen bezüglich Internetdiensten eine gewichtige Rolle. Auch hier tritt die Proinkasso GmbH für Fremdfirmen in Erscheinung. Die Forderungen werden ohne jeden Anlass und beabsichtigt gestellt.
Internetdienste werden zwischenzeitlich für nahezu alle Kategorien angeboten. Diese können sich im ersten Moment als gratis tarnen und später dann als kostenpflichtig herausstellen. Jedoch befinden sich neben schwarzen Schafen natürlich viele seriöse Anbieter auf dem Markt. Schauen Sie sich deshalb Angebote vor dem Download oder einer Registrierung sehr genau an. Dies gilt insbesondere für die sogenannten AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Die Polizei rät:
Prüfen Sie derartige Forderung genau. Schließen Sie zunächst aus, dass weitere im Haushalt lebende oder zugangsberechtigte Personen die veranschlagten Dienste in Anspruch genommen haben. Falls notwendig fordern Sie Unterlagen, welche die Forderung der Proinkasso GmbH begründen, ein. Dokumentieren Sie alle eigenen Handlungsschritte genau und nachvollziehbar.
Sollten Sie dennoch auf ein unseriöses Angebot hereingefallen sein, können Sie gegen eine unberechtigte Forderung Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich grundsätzlich nicht durch Mahnungen oder Drohungen durch ein Inkassobüro aus der Ruhe bringen. Gehen Sie nicht z.B. aus Unkenntnis oder Angst voreilig auf vorgeschlagene Ratenzahlungen ein. Suchen Sie gegebenenfalls Rat bei einem Rechtsbeistand. Auch die örtlichen Verbraucherschutzzentralen können Ihnen hier beratend zur Seite stehen.
Im Rahmen der Telefonwerbung möchte Sie die Polizei auf die geänderte Rechtslage hinweisen.
Nach dem neuen Recht wird klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Weiter dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern. Verbraucherinnen und Verbraucher erhielten auch mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden, so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. Weitere Informationen zur geänderten Rechtslage können Sie auch über das Internet z.B. beim Bundesministerium der Justiz abrufen.
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