Endlich liegt die seit Monaten angekündigte Anklageschrift vor - und entpuppt sich als lächerliches Windei. Die Klage lautet auf "Schadenersatz",
nicht, wie ach so wichtig und gebetsmühlenartig seitens des "Rechtsanwaltes" Ralf Hasenbäumer in den Medien propagiert, auf Unterschlagung. Interessant ist dabei der Umstand, daß in der Klagebegründung nicht ein Wort in Richtung Fritzmann / InQnet, Wien verloren wird. Es soll dem Gericht weisgemacht werden, daß angeblich Helmut Steffel Überblick über die Konten gehabt hätte.
Es ist schon sehr einfältig, den Versuch zu unternehmen, erneut zu verschleiern und einen Strohmann á la Steffel zu erwähnen; billig geradezu. Nicht weniger amüsant sind die benannten Zeugen:
- "Rechtsanwalt" Ralf Hasenbäumer
- Frank Babenhauserheide
Falls nun jemand der Ansicht ist, die Listenfunktion wäre defekt: nein, exakt diese beiden "Persönlichkeiten" sind in der Klage als Zeugen angegeben. Neben einem Mitarbeiter der Dresdner Bank, der bestätigen wird, daß ich Barabhebungen (die ich nie bestritten habe) vorgenommen habe.
Ich werde nun die Klageerwiderung in Angriff nehmen, nachdem sich mein Zwerchfell beruhigt hat. Natürlich werde ich anwaltlich vertreten werden, alleine aufgrund der Tatsache, daß die Klage vor dem Landgericht Bielefeld (Aktenzeichen: 5 O 322/09) anhängig ist muss ein Rechtsanwalt mit im Boot sein.
Ab morgen geht es in die Offensive (ja - das hier bislang ist nur Geplänkel gewesen) - und morgen gibt es eine weitere, erfreuliche Meldung kundzutun. Heute halte ich mich nach Absprache aber noch bedeckt. Nur soviel: es wird eng für die Abzocker!