Montag, 23. August 2010
Verfahren wegen Beleidigung vorläufig eingestellt
Das wird den Herren Kraeter und Münchhausen nicht schmecken: die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat das Strafverfahren gegen mich wegen Beleidigung gemäß § 154 Strafprozessordnung vorläufig eingestellt. Offenbar möchte man den Ausgang des grotesken Verfahrens wegen vermeintlicher Unterschlagung und Veruntreuung abwarten. Nun denn, mir soll es recht sein. Es wäre schön, wenn es in der Sache endlich zum lang ersehnten "Showdown" kommen würde. Die Zeit wäre reif dafür!
Veröffentlicht von
Claus Frickemeier
am
Montag, August 23, 2010
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Freiherr von Münchhausen,
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Staatsanwaltschaft Bielefeld
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