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Sonntag, 19. August 2012

Neue "reguläre" Schützenkönigin: Frank Babenhauserheide

Frank Babenhauserheide
Zitat aus dem Vlothoer Anzeiger:

"Reguläre "Königin" wurde dann Frank Babenhauserheide, erste Ritterin Bärbel Wattenberg, als Adjutantin tritt im neuen Schützenjahr die vormalige Königin Doris Sander auf. "Bei uns ist sowas möglich", meinte Geschäftsführer Detlev Müller zu der auf den ersten Blick unbgewöhnlichen "Geschlechetrkombination" – für die Königswürde komme es allein auf das beste Schießergebnis an. Und das habe nun einmal Janine Zimmermann erreicht."

Quelle: Vlothoer Anzeiger

Donnerstag, 19. Juli 2012

italia-programmi.net: Rechtsanwalt sendet Zahlungsaufforderung aus dem Grab

„In den letzten Tagen sind bei uns zahlreiche Anfragen von besorgten Verbrauchern eingegangen, die weiterhin Mahnungen von der Estesa Ltd., Betreiber der Seite ‚italia-programmi‘, aber auch von einer renommierten Anwaltskanzlei in Rom erhalten“, so das Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen.

Laut der EVZ ist der von „italia-programmi“ beauftragte Rechtsanwalt über hundert Jahre alt  – Geburtsjahr 1906 – und bereits seit 20 Jahren tot.

Quelle & vollständiger Artikel: Südtirol online via Abzocktalk.de

Mittwoch, 18. Juli 2012

Zwei Werbevermarkter von kino.to verhaftet

Erfolg für die Generalstaatsanwaltschaft Dresden: Zwei Männer wurden verhaftet, die Raubkopien-Seiten wie kino.to gezielt mit Werbung beliefert haben sollen. Einer von ihnen hat bereits gestanden.

 Im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum illegalen Internetfilmportal kino.to ist den Ermittlern ein weiterer Erfolg gelungen. Zwei junge Männer – Inhaber einer Firma, die Werbung vermittelte – wurden verhaftet, teilte die Generalsstaatsanwaltschaft Dresden mit. Sie stehen im Verdacht der gewerbsmäßigen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen. Einer der Männer sei wieder auf freiem Fuß. Der freigelassene Mann habe sich am vergangenen Montag gestellt und ein umfassendes Geständnis abgelegt, sagte der Dresdner Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein.

Quelle & vollständiger Artikel: WELT

Eine Frage der Zeit, wann es endlich die seit langem überfällige Festnahme in Wien geben wird...

Freitag, 1. Juni 2012

Aufgrund zahlreicher Nachfragen: Na klar gibts den Fritzmann aus Wien im Interview!

Immer wieder erreichen mich Leserbriefe, in denen nachgefragt wird, ob es nicht auch TV-Beiträge über die Abofallen-Abzocker aus Wien, namentlich: Dr. Robert Fritzmann und seinem "kleinen Prinzen" und Sohnemann Valentin gibt. Dem Schweizer Fernsehen ist es bereits im Jahre 2006 gelungen, Dr. Robert Fritzmann vor die Kamera zu bekommen und zu seiner damaligen Abofalle "simsen.de" zu befragen. Der Beitrag ist nach wie vor verfügbar - viel Spaß damit!




http://www.videoportal.sf.tv/video?id=0116d31b-6479-4cb0-9c40-37c93011874f


Mittwoch, 21. Dezember 2011

kino.to: Erneut Freiheitsstrafe verhängt: 3 Jahre, 5 Monate Haft

Leipzig.  Es ist das vierte Verfahren gegen einen ehemaligen kino.to-Mitarbeiter. Das Strafmaß, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten, ist bislang das höchste. kino.to war ein illegales Internet-Filmportal. Der heute Verurteilte hatte über eine Million Fiilme dort illegal hochgeladen.

Ein weiterer früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist vom Amtsgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den 47-Jährigen am Mittwoch der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Strafmaß gegen den in Zwickau lebenden Mann ist das höchste in den bisherigen vier Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von kino.to.

Quelle & vollständiger Artikel: der Westen

Vorsicht, Satire: Die Weihnachtsansprache von Christian Wulff



Quelle: Weihnachtsansprache 2011 von Bundespräsident Wulff by satirelupe

Donnerstag, 15. Dezember 2011

kino.to: Erneut Freiheitsstrafe verhängt. Dennis B.: "Ich wurde ausgenutzt."

Leipzig/dapd. Ein früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig setzte die Strafe am Donnerstag über einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung aus. Richter Mathias Winderlich sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige aus Hilden (Nordrhein-Westfalen) der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken schuldig ist.
Dennis B. gab zu, von Juli 2009 bis Juni 2011 in mehr als 53.600 Fällen Filme auf das Portal hochgeladen zu haben. Staatsanwalt Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte, der Angeklagte habe knapp zehn Prozent aller Filme beschafft und hochgeladen, die bei kino.to verfügbar gewesen seien. Innerhalb von knapp zwei Jahren habe er damit bis zu seiner Festnahme im Juni dieses Jahres rund 12.000 Euro verdient.
Angeklagter hat sich ausnutzen lassen
Monatlich habe der 24-Jährige, der als arbeitslos gemeldet war und Arbeitslosengeld II («Hartz IV») bezogen hatte, 30 Euro für Server zahlen müssen, auf die er die Filme hochgeladen hatte. Das verdiente Geld hatte er bis zu seiner Festnahme für seinen Lebensunterhalt ausgegeben. «Ich habe mich ausnutzen lassen», sagte Dennis B., «ich habe nicht viel verdient.» Er berichtete, dass er zuvor Computerspiele gespielt habe und dann über Jerome E., der ebenfalls Beschuldigter in den Verfahren gegen Mitarbeiter von kino.to ist, in die kriminelle Szene hinein gerutscht sei. Der am 7. Dezember zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte frühere Hauptadministrator Martin S. hatte rund 210.000 Euro aus Werbeeinnahmen erzielt, bei dem am 2. Dezember zu einer Strafe von zweieinhalb Jahren verurteilten ehemaligen Webdesigner Marcus V. waren es rund 160.000 Euro gewesen.
Zehn Cent pro Raubkopie verdient
Richter Winderlich sagte, der Angeklagte, der eine Ausbildung als informationstechnischer Assistent absolviert hatte, sei ein «kleiner, aber notwendiger Teil von kino.to» gewesen. Die Betreiber von kino.to seien auf Leute wie Dennis B. angewiesen gewesen, die für sehr wenig Geld sehr viele Filme hochgeladen hätten. Bluhm sprach bei dem sogenannten Uploader von einem Lohnarbeiter, der für jede hochgeladene Raubkopie etwa zehn Cent verdient habe, sein Verteidiger Dirk Petri aus Köln nannte ihn einen «Handlanger oder Wasserträger». Die Ermittlungen gegen mehr als 20 ehemalige Betreiber von kino.to werden von der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geführt. Am 8. Juni hatte sie zahlreiche Wohnungen und Geschäftsräume in ganz Deutschland durchsuchen und 13 Haftbefehle vollstrecken lassen. Die bisher verurteilten drei früheren Mitarbeiter wurden unmittelbar nach den Urteilsverkündungen aus der Untersuchungshaft entlassen, in der sie sich seit Juni dieses Jahres befunden hatten. Vier Beschuldigte sitzen weiterhin in Untersuchungshaft, gegen sechs weitere Beschuldigte sind die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

Mittwoch, 7. Dezember 2011

kino.to: 2. Urteil lautet 3 Jahre Haft - Valentin Fritzmann schwer belastet!

Berlin, 7. Dezember 2011. Am 7. Dezember 2011 fand ab 8.30 Uhr die zweite Verhandlung beim Schöffengericht Leipzig im Fall kino.to statt. Angeklagt war Martin S. aus Leipzig. Der heute 27-Jährige, der zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Million Fälle zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Bereitstellen der Links über kino.to letztlich das "öffentlich Zugänglichmachen" der Raubkopien sei.

Das Strafmaß begründete Amtsrichter Mathias Winderlich damit, dass die mittels kino.to begangenen Urheberrechtsverletzungen "bei weitem über das übliche Maß" hinausgingen. Der Angeklagte habe sich einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Vorteil durch die Urheberrechtsverletzungen verschafft. "Die Kinofilme waren dabei nur Mittel zum Zweck", so der Richter. Strafmildernd wirkte sich laut Gericht vor allem das aus familiären Gründen zwar späte, aber aufrichtige und umfassende Geständnis des Angeklagten aus.

Der gelernte Kfz-Mechaniker, der in familiärer Beziehung zu dem mutmaßlichen Kopf der kino.to-Bande steht, erwirtschaftete im System kino.to nahezu 400.000 Euro aus "Wartungs- und Verwaltungsarbeiten" sowie "Nutzung von Werbeflächen", wie aus den von der Anklage vorgetragenen Rechnungen des Martin S. hervorgeht. Nach Abzug aller Kosten blieben ihm annähernd 230.000 Euro Gewinn für die Zeit vom August 2009 bis Juni 2011. Die Werbe-Einnahmen stammten überwiegend aus Abofallen, die unbedarften Nutzern wiederkehrende Gebühren für ansonsten frei erhältliche Software oder minderwertige Angebote in Rechnung stellten.

Der nunmehr Verurteilte war seit August 2009 der Haupt-Administrator der Portalseite kino.to und betrieb zudem einen eigenen Filehoster mit zuletzt 16.780 Raubkopien, die ausschließlich über die Verlinkung auf kino.to von Nutzern gefunden und genutzt werden konnten.

Als Haupt-Administrator war er zugleich "die Stimme von kino.to", wie es die Anklage formulierte. Er kommunizierte über das kino.to-eigene Forum mit den Nutzern nach außen und intern mit den Uploadern, welche die Raubkopien auf die Filehoster hochluden sowie mit den so genannten Freischaltern. Diese hatten die Aufgabe, die Links nach verschiedenen Qualitätsmerkmalen zu prüfen und erst danach auf der Portalseite zu aktivieren. Martin S. war nach eigener Aussage vor Gericht ebenfalls als Freischalter tätig und in den letzten Jahren der Hauptuploader für aktuelle Kinofilme.

Von der Anklage dazu befragt, woher das System kino.to eigentlich seine Einkünfte beziehe, gab S. an, dass der Kopf der Bande, Dirk B., von Valentin F. monatliche Zahlungen erhalten habe, die zeitweilig im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Dies habe ihm Dirk B. erzählt. Um Werbung für kino.to zu machen, habe F. zudem auf dem Portal Gulli.com, das er zuvor gekauft hatte, ein Interview zu diesem Thema platziert. Dieses Interview sei gemeinsam von dem Angeklagten selbst und zwei weiteren kino.to-Betreibern entwickelt und niedergeschrieben worden.

Das Portal kino.to listete nach Erkenntnissen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) zuletzt Links zu mehr als 30.000 unterschiedlichen Kino- und Spielfilmen, Dokumentationen und TV-Serien. Zumeist waren zu jedem einzelnen Titel mehrere Raubkopien über kino.to erhältlich, so dass die Linkzahl weitaus höher lag. Im Juni 2011 belegte www.kino.to laut Alexa-Ranking, welches die Beliebtheit von Internetseiten bewertet, Platz 47 der in Deutschland am meisten aufgerufenen Internetseiten. Damit verzeichnete das Portal mehr Besucher als die Webseiten des FOCUS, von N-TV, Amazon und der Tagesschau. Einnahmen generierten die Köpfe des Systems kino.to über Werbebanner und Abofallen. Die GVU stellte seit 2008 insgesamt drei Strafanträge gegen die Betreiber von kino.to. Mit dem Strafantrag vom 28. April 2011 stieß die GVU das aktuelle, erfolgreiche Verfahren an.

Quelle: Pressemittelung der GVU

Sonntag, 4. Dezember 2011

Justizministerin will schärfere Gesetze gegen unseriöse Geldeintreiber

Berlin - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will mit schärferen Gesetzen gegen unseriöse Inkasso-Unternehmen vorgehen. Das geht aus einem Eckpunktepapier vor, das dem Tagesspiegel vorliegt. Geplant sind danach vor allem drei Schritte: eine Deckelung der Inkassogebühren, eine bessere Transparenz über die Forderungen, die eingezogen werden sollen, und erweiterte Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden gegen unseriöse Firmen.

Quelle & vollständiger Artikel: Tagesspiegel

Samstag, 3. Dezember 2011

Aus der Rubrik: "Ne, nicht wirklich.... oder?"




Quelle: NDR Fernsehen via Rechtsanwalt Stefan Richter (Facebook)

Polizeirazzia gegen Release-Gruppen

Wie erst am heutigen Sonnabend bekannt wurde, gab es am vergangenen Dienstag eine groß angelegte Polizeiaktion gegen mutmaßliche Mitglieder sogenannter Release-Gruppen, die als Ausgangspunkte der illegalen Verbreitung von Filmen im Internet gelten. Laut Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die einen Strafantrag gestellt hatte, wurden unter der Leitung des Polizeipräsidiums Frankfurt/Main Privatwohnungen von sieben Personen in Kiel, Köln, Freiburg/Breisgau, Darmstadt und Frankfurt sowie Rechenzentren in der Schweiz und in Ungarn durchsucht.

Der Einsatz sei von Erfolg gekrönt gewesen, berichtete die GVU: Die betriebenen Server in der Schweiz mit etwa 180 Terabyte und in Ungarn mit ca. 30 Terabyte seien inklusive der Seiten vom Netz genommen worden. Die in Deutschland eingesetzten Beamten hätten eine Vielzahl von Rechnern und Festplatten beschlagnahmt.

Quelle & vollständiger Artikel: heise.de

Freitag, 2. Dezember 2011

kino.to: Erster Urteilsspruch gegen "Mittäter auf mittlerer Ebene"

Leipzig. Am Amtsgericht Leipzig ist am Freitag das erste Urteil gegen einen der Drahtzieher der Webseite kino.to gefallen. Marcus V. war vorgeworfen worden, das Urheberrecht in mehr als einer Million Fällen verletzt zu haben. Der 33-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Das illegale Filmportal kino.to stellte zuletzt Kopien von mehr als 30.000 Einzeltiteln aktueller Kinofilme, älterer Produktionen sowie TV-Serien bereit. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hatte das illegale Angebot schon seit 2008 im Visier. Laut Informationen der GVU wurde das System „kino.to" auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen.

Quelle und vollständiger Artikel: Leipziger Volkszeitung via Abzocknews.de 

Weiterhin lesenswert ist der Artikel der Süddeutschen Zeitung sowie die Ausführungen der Kanzlei Hoenig aus Berlin.

Montag, 28. November 2011

BVKJ: Kräutermischungen gefährden Jugendliche


BVKJ: Eltern müssen wachsam sein und frühzeitig aufklären! "Kräutermischung" - was so harmlos klingt, hat in den letzten Tagen mehrere Jugendliche  auf die Intensivstationen von Krankenhäusern gebracht. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) warnt vor den mit Fantasienamen bedruckten kleinen Tüten mit den Kräutermischungen. Ihre Wirkung ist unkalkulierbar und häufig gefährlich. In Siegen erwischte es gerade erst zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren. Nach dem  Konsum eines Kräutermixes wurde es den beiden übel, sie verloren das Bewusstsein. Per Rettungswagen wurden sie in die Kinderklinik gebracht. Aus anderen Regionen in Deutschland wurden in den letzten Wochen ebenfalls Fälle gemeldet, wo Jugendliche gesundheitliche Probleme nach dem Rauchen von Kräutermischungen bekamen.

Kräutermischungen  gefährlich wie Russisches Roulette
"Es ist kaum zu ermitteln, wo die Produkte hergestellt werden. Auch die Wirkung der einzelnen Mischungen ist unterschiedlich, da sie von regionalen Produzenten abgepackt und in Verkehr gebracht werden. Wir wissen nur, dass sie mit synthetischen Cannabinoiden, dem Cannabis ähnlichen Substanzen, versetzt werden. Als Joint geraucht, können die Mischungen Herzrasen, Angstzustände bis hin zu paranoiden Wahnvorstellungen verursachen. Da niemand genau weiß, was und wieviel in den Tütchen steckt, gleicht der Konsum Russischem Roulette," so der Drogenbeauftragte des BVKJ, Dr. Matthias Brockstedt. Die "Kräutermischungen" können den Einstieg in den Drogenkonsum bahnen. Jugendliche können sie in speziellen Geschäften oder im Internet oft unter dem Namen „Spice“ kaufen, sie sind billig, jedoch wie andere Designerdrogen auch in ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen. Da die Mischungen von Kleindealern individuell hergestellt werden und es auf den ersten Blick nie klar ist, was sich in den kleinen Tüten befindet, ist es für die Behörden schwierig, den Handel zu kontrollieren bzw. zu unterbinden. Die synthetischen Cannabinoide unterliegen seit dem 22. Januar 2009 dem Betäubungsmittelgesetz, es handelt sich somit um illegale Drogen. Oft ist es schon schwierig, überhaupt nur den Inhalt der Tüten genau zu bestimmen. Um so wichtiger ist die Rolle der Eltern.

Eltern in der Verantwortung
Der Kampf gegen Drogenmissbrauch muss bereits im Kindesalter beginnen. Klare Regeln zu Hause von Anfang an und das eigene gute Vorbild verhindern das Abgleiten in die Sucht, elterliches Desinteresse und allzu laxe Erziehungsmethoden wirken sich negativ aus. Dr. Matthias Brockstedt: „Eltern sollten ihre Kinder von Anfang an zu Offenheit und Selbstbewusstsein erziehen. Nur so entwickeln die Kinder Mut, ihre eigene Meinungen auch gegenüber gleichaltrigen Freunden zu vertreten, "Nein" zu sagen, wenn ihnen Drogen angeboten werden.
Eltern, deren Kinder bereits die ersten Erfahrungen mit Kräutermischungen, Zigaretten, Alkohol und anderen Drogen gemacht haben, sollten nicht panisch und mit strengen Verboten reagieren, sondern das gemeinsame Gespräch suchen und dabei ohne falsches Moralisieren geeignete Regeln des Zusammenlebens aufstellen, die der Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen Raum lassen. Gleichzeitig sollten sie zusammen mit den Jugendlichen Rat bei ihrem Kinder- und Jugendarzt suchen, der die Familie meist schon jahrelang kennt und daher helfen kann.“

Quelle: Kinder- und Jugendärzte im Netz mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dr. Hartmann

Dienstag, 22. November 2011

Österreich macht es vor: AUS für "Legal Highs" ab Februar 2012

Chemische und natürliche psychoaktive Stoffe, die ihrer ursprünglichen Intention nach für Forschungs- und nicht für Konsumzwecke bestimmt waren, sollen in Österreich ab 1. Februar 2012 illegal sein. Denn immer mehr Menschen nützen diese Stoffe als "legale Alternative" zu Drogen. Am Dienstag wird ein entsprechender Gesetzesentwurf den Ministerrat passieren. Das neue Gesetz sieht für Händler Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor, Konsumenten sollen straffrei bleiben.

Bisher wurden und werden die Stoffe - meist von Jugendlichen - als sogenannte "Legal Highs" konsumiert. Dabei wurden gesetzliche Grauzonen genützt, um sich zu berauschen. Dem soll das "Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz" (NPSG) nun zuvorkommen. Die großen Probleme im Zusammenhang mit "Legal Highs" waren die unüberschaubar großen Mengen an verfügbaren Substanzen, die unerforschten Auswirkungen und Gesundheitsgefahren durch den Konsum sowie das Fehlen jeglicher Qualitätssicherung bei der Herstellung der einschlägigen Produkte.
[...]

Ab Februar machen sich Hersteller und Vertreiber von "Legal Highs" nun jedenfalls strafbar. Voraussetzung ist der Vorsatz, die Stoffe mit psychoaktiver Wirkung einzusetzen. Wird der Straftatbestand erfüllt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu rechnen.Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind vorgesehen, wenn die Straftat eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von mehr als zehn Menschen herbeiführt. Die Strafuntergrenze beträgt ein Jahr.

Quelle & vollständiger Artikel: krone.at

Pressemeldung der Polizei Bonn: Staatsanwaltschaft und Polizei Bonn beschlagnahmen umfangreiches Beweismaterial

Verkäufer von sogenannten "Kräutermischungen" im Visier von Justiz und Polizei

Seit Herbst 2010 ermitteln Staatsanwaltschaft und Bonner Polizei gegen Internethändler, die sogenannte „Kräutermischungen“ zum Kauf angeboten haben . Es bestand der Verdacht, dass diese Kräutermischungen Wirkstoffe enthielten, die unter das Betäubungsmittelgesetz bzw. das Arzneimittelgesetz fallen.

Bereits im Januar 2011 wurden bei fünf Tatverdächtigen Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Es konnte umfangreiches Beweismaterial (Kräutermischungen und Geschäftsunterlagen) sichergestellt werden.

Die Untersuchung der Kräutermischungen beim BKA bestätigten den Verdacht, dass die Mischungen berauschende Wirkstoffe enthielten, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen und daher der Verdacht des „Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln“ gegen die Verkäufer besteht.

Grundsätzlich ist zwar die Bestellung und der Gebrauch von sogenannten „Kräutermischungen“ nicht strafbar. Es wurden jedoch in der Vergangenheit eine Vielzahl von Vergiftungserscheinungen bei Konsumenten festgestellt, zumeist im Bereich Süddeutschland aber auch im Siegerland, wo zwei Mädchen unter 14 Jahren nach dem Konsum solcher Kräutermischungen, die sie bei einem Händler aus einem anderen Bundesland gekauft hatten, kollabierten.

Trotz des gegen sie laufenden Ermittlungsverfahrens haben nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden die hiesigen Tatverdächtigen den Vertrieb ihrer Kräutermischungen fortgesetzt.

Wegen dieses Verhaltens beantragte die Staatsanwaltschaft Bonn erneut Durchsuchungsbeschlüsse, die heute Morgen (21.11.2011, ab 08:00 Uhr) in 12 Objekten vollstreckt wurden. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt und erhebliche Sach- und Vermögenswerte, die aus den illegalen Verkäufen stammen sollen, gesichert.


Quelle: Pressemeldung der Polizei Bonn

Pressemeldung der Polizei Mittelfranken: Händler für Kräuterdrogen festgenommen - Haftbefehl erlassen

Bild: KPI Schwabach
Schwabach (ots) - Intensive Ermittlungen der Kriminalpolizei Schwabach in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth führten jetzt zur Festnahme von drei Männern und zur Sicherstellung einer großen Menge Kräutermischungen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg erließ der Ermittlungsrichter gegen einen 41-Jährigen Haftbefehl. 

Eine richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung in Schwandorf und Schwabach am 15.11.2011 bei den Betreibern eines Internetversandhandels führte gestern zur Sicherstellung der annähernd 2000 Päckchen. Für einen Teil der durch den Onlinevertrieb offerierten Waren lagen bereits Gutachten vor. Diese zeigten, dass unter anderem synthetische Cannabinoide enthalten waren, die als höchst gesundheitsschädlich einzustufen sind.

Die beiden 41-jährigen Betreiber der Plattform und ein weiterer 51-jähriger Beteiligter wurden vorläufig festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle verbracht. Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg erließ gestern (16.11.2011) wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlich unerlaubtem Handel mit Arzneimitteln Haftbefehl gegen den 41-Jährigen aus Schwandorf. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Presseportal des Polizeipräsidiums Mittelfranken

Amtsgericht Gladbeck erkennt auf Abofalle bei outlets.de

Das wird dem werten Herrn Michael Burat aber überhaupt nicht schmecken, denn das Amtsgericht Gladbeck wies unter dem Aktenzeichen 12 C 267/11 gerade eine Klage der ProPayment GmbH (Prokurist: Michael Burat) gegen einen vermeintlichen Kunden ab und fand sehr deutliche Worte in der Urteilsbegründung.

Oft genug zweifeln wir ja die Medienkompetenz so mancher Gerichte an, in diesem Falle ist das jedoch anders. Endlich einmal wurde ganz klar und deutlich exakt das in der Urteilsbegründung dargereicht, was stets und ständig von seriösen Rechtsanwälten, Verbraucherschützern und Menschen mit gesundem Menschenverstand proklamiert wird, nämlich das es sich in der Ausgestaltung der Seiten um die einer klassischen Abofalle handelt, für die selbstverständlich keine Zahlungspflicht besteht.

Das Urteil und weitere Informationen finden Sie bei Abzocknews.de. Lesenswert!

Sonntag, 20. November 2011

Staatsanwalt stellt Ostschweizer Gewinnspiel-Bande vor Gericht

Morgen startet ein für die Schweiz bisher einzigartiger Prozess. Noch nie standen so viele Mitglieder einer Gewinnspiel-Bande vor Gericht. Mit ihrer Masche zogen sie ahnungslosen Rentnern 17 Mio aus der Tasche.

Sie haben gewonnen! Rentner Hans Leicher (88) ist völlig aus dem Häuschen, als er den Brief liest. «Hellseherin Samantha» verspricht ihm darin einen Gewinn von 15 000 Euro und das Blaue vom Himmel: «Ich werde alle Ihre Wünsche erfüllen.» Um an sein Geld zu kommen, muss Hans Leicher nur noch einen kleinen «Unkostenbeitrag» von 30 Euro an Samantha schicken.

Der Rentner aus Mössingen (D) glaubt, das grosse Los gezogen zu haben. «Ich legte das Geld in einen Umschlag und schickte ihn an eine Postfach-Adresse in Österreich», sagt er zu SonntagsBlick. «Doch der versprochene Gewinn kam nie an.»

Hans Leicher ist ­eines von Tausenden Opfern einer Gewinnspiel-Bande, die ihr Netzwerk in gros­sem Stil von der Ostschweiz aus betrieb. Morgen beginnt am Bezirksgericht in Mels SG ein für die Schweiz bisher einmaliger Prozess. Sieben Männer und zwei Frauen sind wegen unlauteren Wettbewerbs angeklagt: Ihnen wird vorgeworfen, Gutgläubige aus ganz Europa – meist be­tagte Menschen – um insgesamt 17 Millionen Euro gebracht zu haben.

 

Quelle & vollständiger Bericht: blick.ch

Mittwoch, 16. November 2011

mega-downloads.net nicht mehr erreichbar

Screenshot mega-downloads.net
Seit gestern ist mega-downloads.net nicht mehr erreichbar. Ob nur -mal wieder- umstrukturiert wird oder aber die Abofalle nun endgültig im virtuellen Nirvana verschwunden ist oder welche sonstigen Gründe vorliegen ist derzeit unklar und bleibt abzuwarten.

Dienstag, 15. November 2011

Über das virtuelle Fegefeuer der Eitelkeiten des Abzockers Michael Burat

Och, ne - der Burat schon wieder! In seinem lächerlichen Blögchen brüstet er sich mit einer Einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherschutzzentrale Hamburg und führt u.a. wie folgt aus:
Damit hat nun eine dritte Zivilkammer und damit insgesamt neun Richter an Landgerichten unabhängig voneinander entschieden, dass die Aufrufe zu Anschreiben an Banken zwecks der Erreichung von Kontokündigungen rechtswidrig sind. Da es sich um unerlaubte Handlungen handelt, kann man schon davon sprechen, dass Verbraucherzentralen unseriös sind. Da auch die Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt wurde und nicht reagierte, ist auch von Uneinsichtigkeit, Borniertheit und Sturheit zu reden. Dies ist aber bei linksradikalisierten Gutmenschen nicht unüblich, da diese den Verbraucherschutz fanatisch betreiben. Fanatiker schrecken oft für ihre Ziele nicht vor unerlaubten Handlungen zurück. Die Verbraucherzentralen werden nun in Hauptsacheklagen auch Auskunft und Schadenersatz leisten müssen.
Quelle:  Savonarola.org

Na, da hat aber jemand Oberwasser. Frei dem Motto "Ist der Ruf schon ruiniert, schreibt es sich recht ungeniert" stößt der Abzocker Burat gleich auch noch eine wilde Warnung an all jene Blogger und Forenbetreiber aus, die die nun untersagte Empfehlung der Verbraucherschutzzentrale auf ihren Seiten propagierten:
Nun haben alle Foren und Blogbetreiber drei Tage Gelegenheit Ihren Content entsprechend zu überprüfen und anzupassen. Andernfalls auch hier mit gerichtlicher Inanspruchnahme gerechnet werden muss.
Quelle: Savonarola.org

Gut gebrüllt, Sie wildes Raubkätzchen, Sie!  Es gab ja auch zwingend Handlungsbedarf, denn das, was euch Abzockern so richtig weh tut ist und bleibt nun einmal das "Kontoklatschen". Und das wird munter weitergehen, wollen wir wetten? Ich jedenfalls werde bei Bekanntwerden einer neuen Kontoverbindung -as usual- die Bank informieren. Und der Witz dabei ist: bis heute habe ich in keinem geführten Telefonat mit der Revisionsabteilung und auch in keiner einzigen Mail der Bank nahelegen oder empfehlen müssen, das jeweilige Konto zu kündigen. Ich habe lediglich über Fakten informiert - und die jeweilige Bank zog nach sensibler Prüfung dann ihre Schlüsse daraus und reagierte. Die Art der Reaktion lässt sich sicher keine Bank in diesem Land vorschreiben, schon gar nicht von dummen Netzindianern, wie sie unsere Spezies zu nennen pflegen. Und nun: husch, husch, ins Körbchen!

Insofern ein erneuter Aufruf an die geneigten Leser: sollte mal wieder eine Mahnwelle der Nutzlosbranche rollen und Ihnen eine neue Bankverbindung bekannt werden: nur her damit!