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Sonntag, 4. Dezember 2011
Rubrik Leserbriefe: Update
Ein neuer Leserbrief erreichte die Redaktion und ist ab sofort in der entsprechenden Rubrik verfügbar.
Prädikat: Lesenswert!
Schlagworte:
Leserbriefe
Sonntag, 16. Oktober 2011
Thema: Leserbriefe
Seit kurzem gibt es ja die Rubrik "Leserbriefe" auf inside-megadownloads.blogspot.com - und heute erreichte mich ein solcher. Unter dem Titel "Ein Tag im Leben des Michael B." werte ich persönlich als eine schöne Satire und habe mich daher dazu entschlossen, diesen Leserbrief zu veröffentlichen.
Prädikat: Lesenswert!
Prädikat: Lesenswert!
Schlagworte:
inside-megadownloads.net,
Leserbriefe
Mittwoch, 2. Juni 2010
Leserbrief mit der Bitte um Veröffentlichung: voilá!
Schlagworte:
Collector GmbH,
Leserbriefe
Donnerstag, 27. Mai 2010
Abofallen auch im zweiten Jahr bezahlen? Nein!
Derzeit quillt mein Postfach fast über mit ständig den gleichen Fragen verunsicherter Opfer von mega-downloads.net. Tenor: "Ich habe dummerweise im ersten Jahr bezahlt, nun bekomme ich die Folgerechnung für das zweite Jahr. Muss ich diese Rechnung nun auch bezahlen, weil ich ja die erste Rechnung bereits zahlte?".
Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat das bereits 2008 entschieden. „Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530)", urteilten die Richter des VIII. Zivilsenats (
Urt. v. 11.11.2008 – Az. VIII ZR 265/07).
Computerbetrug.de hat zu diesem Thema einen sehr schönen Artikel geschrieben. Lesen, verstehen - und danach handeln; und vor allem nicht einschüchtern lassen lautet die Devise!
Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat das bereits 2008 entschieden. „Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530)", urteilten die Richter des VIII. Zivilsenats (
Computerbetrug.de hat zu diesem Thema einen sehr schönen Artikel geschrieben. Lesen, verstehen - und danach handeln; und vor allem nicht einschüchtern lassen lautet die Devise!
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Computerbetrug.de,
Leserbriefe,
Netzfundstücke
Dienstag, 2. März 2010
Mal wieder ein Leserbrief
Viele Leserbriefe erreichen mich, manche schreien einfach nach Veröffentlichung. Dieser hier wurde eingesandt von Lewin Sch. aus M. und er vermutet, Heinz Erhardt würde in dieser Parodie klar und deutlich auf einen Verkehrsanwalt anspielen:
Nun, Herr Sch. aus M. - im Kontext ist die Parodie durchaus auf die Verdinger der Abzockbranche münzbar. Beachtlich, wenn man bedenkt, wann Heinz Erhardt das zum Besten gab. Er war halt stets seiner Zeit voraus - und nicht umsonst erfolgreich und beliebt. Vielen Dank für Ihre Zuschrift!
Nun, Herr Sch. aus M. - im Kontext ist die Parodie durchaus auf die Verdinger der Abzockbranche münzbar. Beachtlich, wenn man bedenkt, wann Heinz Erhardt das zum Besten gab. Er war halt stets seiner Zeit voraus - und nicht umsonst erfolgreich und beliebt. Vielen Dank für Ihre Zuschrift!
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inside-megadownloads.net,
Leserbriefe
Montag, 21. Dezember 2009
Ein aktueller Leserbrief mit der Bitte um einen Hinweis
Folgender Leserbrief erreichte mich heute abend per Mail:
vielen Dank für Ihre Mail und Ihren Vorschlag, den ich gerne aufgreife. Der drohende Hinweis, man würde im Falle der Nichtzahlung einen negativen Schufa-Eintrag erhalten, gehört zur Drohkulisse der Abzocker und ist einfach lächerlich.
Rechtsanwalt Udo Vetter hat diesbezüglich in einem vergleichbaren Abzock-Projekt in seinem empfehlenswerten Law-Blog wie folgt ausgeführt (Auszug):
Guten Abend Herr Frickemeier.Hallo Herr B.,
Ich möchte Ihnen herzlich für Ihre Aufklärungsarbeit auf Inside mega-downloads.net danken und Ihnen ein Feedback von mir geben.
Auch ich bin auf mega-downloads reingefallen, wie so viele andere auch über einen externen google-Link bei der Suche nach einem kostenlosen Video-Abspielprogramm.
Nachdem ich dann das gewöhnliche Prozedere durchlaufen habe, habe ich aus Angst vor größerem Ärger das Geld bezahlt. Einige Zeit später habe ich dann die Akte-Reportagen bei Sat.1 gesehen und ich begann, mich schlau zu machen.
In Ihrem Blog habe ich viele Informationen über die Machenschaften der Betrüger gefunden (schön auch die Links zu verschiedenen TV-Reportagen) und kann jetzt wieder beruhigt schlafen. So wie es scheint, kommen ja keine Mahnungen mehr von mega, wir wollen aber nicht den Tag vor dem Abend loben.
Sollte ich noch weitere Rechnungen oder Mahnungen erhalten, ist es Ihnen und Ihrer Arbeit zuzuschreiben, dass ich diese nicht bezahlen werde! :)
Ich hätte auch noch einen kleinen Vorschlag:
Oft scheinen mir die Inkasso-Unternehmen mit Schufa-Einträgen zu drohen. Ich komme aus einer ländlichen Gegend, was bedeutet: wenn ich z.B. mit meinen Eltern darüber spreche, zieht immer noch die Angst vor der Schufa ins Gespräch. Ich finde, dass bei dieser Drohung noch etwas Aufklärungsarbeit besteht, wie z. B. ein Unternehmen jemanden bei der Schufa meldet und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen? Wäre das nicht auch eine interessante Info für evtl. Geschädigte?
vielen Dank für Ihre Mail und Ihren Vorschlag, den ich gerne aufgreife. Der drohende Hinweis, man würde im Falle der Nichtzahlung einen negativen Schufa-Eintrag erhalten, gehört zur Drohkulisse der Abzocker und ist einfach lächerlich.
Rechtsanwalt Udo Vetter hat diesbezüglich in einem vergleichbaren Abzock-Projekt in seinem empfehlenswerten Law-Blog wie folgt ausgeführt (Auszug):
Geht das mit dem Schufa-Eintrag überhaupt?Weiterhin empfehle ich Ihnen auch den interessanten Artikel auf Antispam e.V. zum Thema Schufa, welchen Sie hier lesen können.
Soweit auf der Seite ersichtlich, wird der Besucher beim Vertragsschluss gar nicht aufgefordert, in eine Schufa-Meldung einzuwilligen. Ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden ist die Übermittlung von Daten an die Schufa nicht zulässig.
Dazu kommt die Problematik, dass der Seitenbetreiber überhaupt nicht verifiziert, ob der Besucher tatsächlich die Person ist, die als Vertragspartner gespeichert wird. Der Betreiber wird also gar nicht belegen können, dass eine angebliche Schufa-Einwilligung per Mausklick tatsächlich von dem angeblichen Vertragspartner stammt.
Außerdem sollte es sich mittlerweile rumgesprochen haben, dass standardmäßige Drohungen mit Schufa-Einträgen rechtswidrig sind, sofern die Forderung nicht unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist (aktuelles Urteil des Amtsgerichts Plön). Meine Mandantin ist jedenfalls so stinkig, dass sie uns um das volle Programm gebeten hat. Die Online Service Ltd. wird also eine Unterlassungserklärung wegen der Schufa-Drohung abgeben müssen. Sonst steht ein Prozess ins Haus. Die Strafanzeige wegen Nötigung haben wir uns vorbehalten.
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inside-megadownloads.net,
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