Donnerstag, 27. Mai 2010

Abofallen auch im zweiten Jahr bezahlen? Nein!

Derzeit quillt mein Postfach fast über mit ständig den gleichen Fragen verunsicherter Opfer von mega-downloads.net. Tenor: "Ich habe dummerweise im ersten Jahr bezahlt, nun bekomme ich die Folgerechnung für das zweite Jahr. Muss ich diese Rechnung nun auch bezahlen, weil ich ja die erste Rechnung bereits zahlte?".

Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat das bereits 2008 entschieden. „Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530)", urteilten die Richter des VIII. Zivilsenats (Urt. v. 11.11.2008 – Az. VIII ZR 265/07).

Computerbetrug.de hat zu diesem Thema einen sehr schönen Artikel geschrieben. Lesen, verstehen - und danach handeln; und vor allem nicht einschüchtern lassen lautet die Devise!

26 Kommentare:

  1. "Folgerechnung" oder "Mahnung"? Das ist das Papier nicht wert!! Den Gang zur blauen Tonne wird sicherlich jeder kennen. Und schon wieder ist bei Inkasso ein Fehlbetrag von 55 Cent mehr wegen nutzlosem Porto "in Kasso"!! Jetzt weiß wohl jeder wo der Name INKASSO herkommt.

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  2. Letzte Mahnungen auf die Folgerechnungen (sprich: für das zweite Jahr) werden derzeit verschickt und viele Geschädigte denken, sie müssen zahlen, da sie ja im ersten Jahr bezahlt hätten.

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  3. Sie werden zahlen, so oder so, da kann man noch so oft warnen... durch solche Leute wird die Abzockbranche am Leben gehalten genau so wie es sich immer noch für Spammer lohnt.

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  4. "Sie werden zahlen, so oder so"

    Ohne die Artikel von Computerbetrug.de und die Katzenjens-Videos würde es nach meiner Ansicht noch mehr Abzockopfer geben.

    Eine in absoluten Zahlen große Anzahl von Verbrauchern wird allerdings durch Verbraucheraufklärung in den Massenmedien nicht erreicht. Die Verbraucher, die Aufklärung am nötigsten hätten, kann man aber gezielt erreichen, und zwar durch die Mahnschreiben der Inkassofirmen.

    Meine Forderung an die Politik:
    Der Gesetzgeber sollte aus meiner Sicht Geldeintreiber wie Inkassofirmen und Inkasso-Rechtsanwälte dazu zwingen, die Mahnungsempfänger in allen Mahnschreiben darüber aufzuklären, dass diese das Recht haben, zu bestreiten, dass die Forderung berechtigt ist. Ein Vorbild für ein solches Gesetz in Deutschland könnte das "Fair Debt Collection Practices Act" in den USA sein. Es enthält viele Ver- und Gebote für Geldeintreiber einschließlich Verbraucheraufklärung in Mahnschreiben. Bei einem nachgewiesenen Verstoß gegen dieses Gesetz schuldet der Geldeintreiber dem jeweiligen Mahnungsempfänger automatisch 1000 Dollar, ohne dass vom Mahnungsempfänger ein tatsächlicher Schaden in einer konkreten Höhe nachgewiesen werden muss.

    Meine Forderung an die Staatsanwaltschaften:
    Das Problem beim Internetbetrug besteht vor allem in der Schwierigkeit, ihn nachzuweisen (wenn er überhaupt bemerkt wird). Daher sollten die Staatsanwaltschaften fallunabhängig Beweise zu auffälligen Abofallen im Internet sammeln. U.a. sollten die Staatsanwaltschaften auch an Wochenenden und Feiertagen Screenshots von Landingpages erstellen und ggf. modifizierte Setup-Dateien sichern. Das kann man auch automatisieren.
    Das Problem der Download-Abofallen besteht ausschließlich im deutschen Sprachraum. Die Betreiber verteilen sich auf D, AT, CH und NL. In diesem Bereich sollten die StA international zusammenarbeiten, was ich bisher vermisse (Beispiel: Mega-Downloads.net).

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  5. *gähn* Schon wieder?

    Wann lernen die Leute denn endlich mal, selbst zu googeln. Wenn ich behaupte, jemand schuldet mir Geld und damit Unrecht habe, wird das nicht automatisch Recht, wenn derjenige sagt: "oh stimmt. Ach, und meinen Porsche kriegst du noch dazu. Und mein 75 Zoll Flachbild-TV. Und meine Frau. Und meine Yacht. und mein Ferienhaus auf Mallorca... Kann ich sonst noch etwas für dich tun? Zum Beispiel die nächsten zehn Jahre kostenlose Fronarbeit leisten? Deine Einkäufe erledigen? Den Garten umgraben?"

    Sorry, aber diese Faulheit der Leute kotzt mich echt an. Wenn man auch nur einmal googelt, kriegt man tausende Ergebnisse zu dieser Thematik. So langsam denk ich echt, wenn jemand einfach zu bequem ist, sich selbst zu informieren (und damit ist noch nicht der kostenpflichtige Gang zum Anwalt gemeint!), tja ... dann soll er halt ablatzen und die Klappe halten. Katzenjens hat das alles lang und breit und und hin und her und haarklein in seinen Videos erklärt - wer zu faul ist, sich das raus zu suchen - tja, selbst Schuld!


    Ach ja, zum Thema Staatsanwaltschaft:
    Die Staatsanwaltschaften haben lediglich zu prüfen, ob eine STRAFRECHTLICHE Relevanz vorliegt. Keine Frage, sicher ist das auf den Abzock-Seiten mindestens "grenzwertig", sonst hätten die Staatsanwälte die Bearbeitung von vorn herein abgelehnt. Aber auch auf irgendwelchen Handyspiel-Seiten, nach denen vor OpenDownload, Gebr. Shitlein & Co. kein Hahn gekräht hat, sind die Preise ähnlich ausgezeichnet. Keinen Arsch hat's interessiert. Ebenso die Ja**a-Werbung mit einem zwei Sekunden langen Fußnoten-Text, der wohl nur auf einem 75 Zoll Fernseher vernünftig zu lesen ist, wenn man die Standbild-Funktion benutzt und das Bild einfriert. Auch das ist seit Jahren (leider!) gängige Praxis, und keinen Arsch interessiert's. Da werden die Abzockbetreiber natürlich (und ausnahmsweise zu recht!!) sagen: "Wieso dürfen die das und wir nicht? Mit welchem Recht?"

    Um nicht missverstanden zu werden: Nein, ich sage nicht, dass diese Geschäftspraxis in Ordnung ist. Ganz im Gegenteil! Aber auch diese nervtötenden Klingelton-Abos werden die meisten "Kunden" so garantiert niemals beabsichtigt haben. Aber mit welchem Recht regt man sich über den einen auf, will ihn hinter Gitter sehen und den anderen lässt man gewähren!? Dann soll man diesen Ja**a-Müll und alle anderen ähnlich gearteten Anbieter auch mit verbieten. Ich bin auch dafür, diese verdammten Abzock-Seiten endlich abzuschalten, ich bekomme monatlich so 15-30 E-Mülls mit irgendwelchem Rechnungs/Mahnungs/Sonstwas Blabla von denen obwohl ich noch nicht mal auf einer derer Seiten war [so what!? gelesen, gelacht, gelöscht!], aber WENN schon, DANN gleiches Recht für alle! Ansonsten haben wir hier ja Verhältnisse wie damals in der DDR ("alle sind gleich, aber einige sind halt gleicher"). Das ist alles mögliche, aber dann kein Rechtsstaat mehr.

    Was nun die zivilrechtliche Seite angeht (Vertragsverhältnis ja oder nein? Zahlungspflicht ja oder nein? Widerrufsbelehrung? usw.), das interessiert die Staatsanwaltschaft herzlich wenig, da die wie gesagt NUR und AUSSCHLIESSLICH die strafrechtliche Relevanz prüfen. Ein Staatsanwalt vertritt - wie der Name schon sagt - den Staat, und den interessieren private Rechtsstreitigkeiten weniger als sich eine Kuh für Atomphysik interessiert.

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  6. Herr Frickemeier, ist das hier wirklich ihr ernst?: http://web.archive.org/web/20060116073723/www.wissenzugeld.de/index.htm

    einen jahrealten artikel ??

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  7. ach, ich wurde darauf hingewiesen, dass man meinen Kommentar auch missverständlich auffassen kann:

    Ich bin selbstverständlich kein Jurist. Der obige Text gibt lediglich meine Meinung wieder. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

    Der Teil mit der DDR versteht sich als "was wäre, wenn", nicht als "ist so".

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  8. Die z.Z. von der Politik geplante "Preis-Button-Lösung" bringt überhaupt nichts, weil sich Briefkastengesellschaften im Ausland als formale Abofallen-Betreiber nicht daran halten werden und die Abofallensteller Millionäre werden, wenn nur ca. 1% der Internetnutzer nicht ausreichend über ihre Verbraucherrechte aufgeklärt sind.

    Die USA wissen schon, warum sie das "Fair Debt Collection Practices Act" eingeführt haben. Wenn hier auch so ein Gesetz für ein faires Inkassowesen eingeführt würde, wäre augenblicklich Schluss mit den Download-Abofallen.

    Wenn die Nutzlosbranche weiterhin massenhaft Papiermüll ausdruckt, ist das auch ein ernstzunehmendes Umweltproblem. Außerdem sollte man Rücksicht z.B. auf ältere Leute nehmen, die oft eine leichte Trübung der Augenlinsen und Altersfehlsichtigkeit haben, sodass sie die wahrscheinlich absichtlich so gewählte hellgelbe Hinterlegung von Google-AdWords-Anzeigen nicht sehen (!) können und die absichtlich unleserlich gedruckten Preishinweise nicht lesen können.

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  9. Im grunde haben die Kommentatoren recht - Abzockern das Handwerk zu legen, ist praktisch unmöglich, so lange es nicht strafbar ist, unberechtigte Forderungen zu stellen und diese mit wilden Drohungen zu versuchen, durchzusetzen. Diese agieren aus dem Ausland und es wird sogar immer wilder statt besser: ein Kollege von mir hat auf seinem Android-Telefon durch das reine Anclicken eines Werbebanners ein Abo bei "Blinkogold" i.H.v. 2,99€/TAG (sic.) abgeschlossen. Und die Mobilprovider machen willig mit und verweigern einem zunächst die Rückzahlung der unberechtigt abgebuchten Beträge (sofern man nicht sogar Prepaid hat, da kann man sich absolut nicht mehr gegen das totale Abräumen der Karte wehren).

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  10. Hier ist das Beweisvideo für die Abzocke, inkl. kaum sichtbarer Preisangabe: http://www.katzenjens.tv/2010/05/handyabzocke.html
    Weiterer Kommentar hier: http://inside.katzenjens.de/2010/05/legaler-betrug.html

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  11. "Im grunde haben die Kommentatoren recht - Abzockern das Handwerk zu legen, ist praktisch unmöglich, so lange es nicht strafbar ist, unberechtigte Forderungen zu stellen und diese mit wilden Drohungen zu versuchen, durchzusetzen."

    Wie will man objektive Kriterien festlegen, wann eine Forderung unberechtigt ist? Objektive Kriterien sind aber für einen Straftatbestand notwendig.

    Die Telefonabzocke liegt im Trend, siehe:

    http://antiabzockenet.blogspot.com/2010/05/faustus-eberle-erweitert-strukturen-zur.html

    Für die Telefonabzocke sollte aus meiner Sicht eine gesetzliche Regelung die Mobilfunkbetreiber zwingen, Geld nach denselben Bedingungen zurückzubuchen, wie Banken das auch tun müssen.

    Die klassischen Internet-Download-Abofallen wären aber nach meiner Ansicht sofort am Ende, wenn hier ein Gesetz wie das "Fair Debt Collection Practices Act" der USA eingeführt würde. Die Abofallenbeteiber in Dubai kann man zu nichts per Gesetz zwingen, wohl aber die Inkassofirmen in Deutschland.

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  12. "wohl aber die Inkassofirmen in Deutschland"

    Was würde in dem Fall eigentlich dagegensprechen, dass die Inkassofirmen im Notfall auch aus dem Ausland operieren? Solange es Dumme gibt, die bezahlen, wird es auch Abzocker geben, die kassieren.

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  13. @Jens: In dem Kommentar steht "Die Chancen, das ergaunerte Geld von den Abzockern zurückzubekommen, sind in den meisten Fällen gleich Null."

    Von den Abzockern bekommt man es natürlich nicht zurück, sondern von demjenigen, der das Geld abbucht: Man hat nämlich keinen Vertrag mit dem Abzocker, sondern mit seinem Mobilfunkprovider, der für den Abzocker das Inkasso übernimmt. Stellt sich der Provider quer, das Geld zurückzuzahlen, belastet man das Geld selbst zurück und überweist lediglich die korrekten Positionen auf der Rechnung. Sollte der Provider daraufhin so dreist sein, die Nummer zu sperren, hat er gaaaanz schlechte Karten, da gibt es Urteile dazu. Nur bei prepaid ist das Geld wohl wirklich wech ...

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  14. @anonym: Theoretisch hast Du Recht. Aber ohne Anwalt hast Du nicht den Funken einer Chance, das Geld zurückzubekommen. Und die meisten Anwälte winken bei den geringen Summen ab. Und im übrigen interessiert es anscheinend niemanden wirklich, schon gar nicht die Bundesnetzagentur.

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  15. @Jens: Wieso denn das? Man sollte erst den zuviel abgebuchten Betrag beim Provider mit Fristsetzung und Androhung der Rücklastschrift zurückfordern mit dem Hinweis darauf, dass mit dem Abzocker weder ein Vertrag besteht noch wissentlich oder willentlich irgend ein kostenpflichtiger Dienst beansprucht wurde. Nach einer negativen Antwort bei der Bank anrufen, Rücklastschrift beauftragen und unmittelbar danach die korrekten Positionen der Rechnung an den Provider überweisen. Erst zum Anwalt gehen, falls der Mobilfunkanbieter die eigene Nummer sperrt. Ich finde leider gerade nicht die Urteile dazu, aber es wurde mehrfach gerichtlich bestätigt, dass dieses Vorgehen korrekt ist. Es kann ja auch wirklich nicht sein, dass Provider beliebig für dritte vom eigenen Konto abbuchen darf, ohne dass man sich dagegen wehren kann, oder? ;-)

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  16. Fair Debit...Act:
    Dann schauen wir das allheilmittel doch mal an und stellen fest, das alles was da gefordert wird in der BRD Gesetz ist.

    Die Sachen die da benannt werden wären in der BRD entweder Verstöße gegen Datenschutzregeln, Nötigung, Beleidigung bis hin zum Stalking.

    Der einzige Unterschied, der ncht nur Nuancen betrifft ist die Dispute-Regelung.
    ABER:
    Ein Inkassounternehmen darf nicht vor Gericht gehen, das heisst, entweder geht es auf den Widerspruch ein, oder es macht den Deckel drauf und lässt es (also die Forderung). Das Fazit wäre dann ja auch, dass das Inkassounternehmen auf den Disput eingeht.

    So richtig sehe ich da den Fortschritt nicht. Ob ich dir jetzt sage das du widersprechen kannst oder nicht macht für mich keinen wirklichen Unterschied und der Rest ist ähnlich geregelt.

    Wo habe ich den großen Vorteil übersehen?

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  17. Da bisher noch niemand erfolgreich gegen die Abbuchungspraxis der Provider geklagt hat, gibts auch noch kein Urteil. Und Mobilfunkprovider verhalten sich bissiger als Nutzlosanbieter. Da hat man schnell einen Vollstreckungsbescheid oder Schufaeintrag an der Backe. Dann kommst Du ohne Anwalt nicht weiter. Vielleicht findet sich ein Anwalt, welcher das Thema mal anfasst. Übrigens steht in vielen AGB der Mobilfunkbetreiber drin, daß Beiträge von Fremdanbietern abgezogen werden. Und dadurch hat man es akzeptiert. Zudem viele Provider nicht einmal eine Sperre für Drittanbieter ermöglichen. Wäre ich Nutzlosanbieter, würde ich direkt auf diese Abzocke umsteigen. Maximaler Gewinn und kein nachweisbarer Betrug. Himmlische Zustände für Gauner. Hört sich unglaublich an, ist aber so. Soviel zum Thema "Es kann ja auch einfach nicht sein..." :-(

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  18. Eine unberechtigte Abbuchung bleibt eine unberechtigte Abbuchung, da führt kein Weg dran vorbei. Wenn die Provider untereinander kein Rücklastschriftverfahren haben, kann das nicht Verbraucherproblem sein.

    Das Leisten der Unterschrift, dass Beträge von Drittanbietern eingezogen werden dürfen, ist natürlich nachvollziehbar: Legale Forderungen, z.B. für Auslandsgespräche, dürfen abgebucht werden, dafür gibt man seine Einwilligung. Aber natürlich nicht für betrügerisches Inkasso von (ausländischen) Abzockbuden. Erst recht nicht, wenn diese einschlägig bekannt sind und ohne Probleme vom Inkasso ausgeschlossen werden könnten - das passsiert alleine aus dem Grund nicht, dass die Provider hier kräftig mitverdienen. Und auch bei seiner Bank hat man natürlich unterschrieben, dass Abbuchungen dritter vorgenommen werden dürfen. Genau aus diesem Grund gibt es das Rücklastschriftverfahren. Alles andere käme nämlich eine dem Telefonprovider erteilten Kontovollmacht gleich; er dürfte beliebig und ohne Hemmungen jedermanns Konto leer räumen. Es wäre nach meiner Laienmeinung daher mindestens eine sittenwidrige Vertragsklausel.

    Wenn ich nur die beiden Urteile zu diesem Thema "strittige Positionen auf der Telefonrechnung" wiederfinden würde *grml* Zumindest gibt es was, was besagt, dass der Provider haftet.

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  19. oh schön Herr Frickemeier hat mit dem Catmann einen neuen Rechtsberater gefunden LOL

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  20. *gähn*
    Ich glaube nicht wirklich, daß er meine Rechtsberatung braucht. ;-) Schon interessant, mit anzusehen, wie den Trollen so langsam der Stoff ausgeht. Und auch nett festzustellen, daß die aber auch gar nix wirklich begreifen und mir die tollsten Verbindungen andichten. Angeblich habe ich Frickemeier schon besucht und würde dauernd mit ihm telefonieren. Ich muß wohl nen Zwilling haben *muhaaaaaa*

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  21. > "Was würde in dem Fall eigentlich dagegensprechen, dass die Inkassofirmen im Notfall auch aus dem Ausland operieren? Solange es Dumme gibt, die bezahlen, wird es auch Abzocker geben, die kassieren."

    Das sehe ich nicht so, Beispiel USA:

    "Da die Gerichte gegen Innovationen, die den Gesetzeszweck umgehen, mit Nachdruck vorgehen und an Rechtsanwälten das beste Exempel statuiert werden kann, sind die Bestimmungen des FDCPA besonders bedeutsam, und das gilt erst recht für den internationalen Forderungsverkehr."

    Quelle:
    http://www.amrecht.com/inkasso2004.shtml

    Darüber hinaus gibt nach meiner Beobachtung die klassischen Internet-Downloadabofallen ausschließlich im deutschen Sprachraum.

    Ich habe interessehalber bei den Google-Seiten für die meisten europäischen Länder und der Schweiz den Suchbegriff "openoffice" eingegeben, Zeitpunkt: 29.03.2010, ab 21:18 Uhr.
    Ergebnis:

    Abofallenwerbung bei:
    Google.de
    Google.nl
    Google.at
    Google.ch

    keine AdWords-Anzeigen:
    bei 18 (!) weiteren europäischen Google-Seiten

    Dubiose AdWords-Werbung bei:
    Google.pl

    AdWords-Werbung der Konkurrenz bei:
    Google.dk (microsoft.com: Office)

    Download-Abofallen für "openoffice" scheinen innerhalb von Europa nur ein Problem in
    - Deutschland,
    - Österreich,
    - Schweiz und
    - Niederlande
    zu sein.

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  22. "Während der ceBIT 2009 diskutierten Ralf Benzmüller (Leiter G DATA Security Labs) mit Wolfgang Rudolph und Wolfgang Back (WDR Computer Club und Computer Club2) über die Abzocke im Netz und gaben nützliche Tipps. Hier einige Auszüge davon."

    Link:
    http://www.youtube.com/watch?v=9PbfhZJhrmU

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  23. @anonym vom 29.5. 18:10 uhr

    bessere ratschläge als ihr abofallendeppen habt sind es bestimmt.

    euch spinnern geht die puste aus und die kohle fliest net mehr so dolle, dass ist es was euch so ärgert. deshalb auch solche vollidioten blogs wie dieser frickelstilzchen mist.

    vor kurzem bekam eine bekannte einen schrieb von der tankstelle für die antassia. ich hab mir den spass gemacht ihm sein urteil in dem der abgewatscht wurde als anhang mit zu senden. siehe da und schwups is ruhe von euch hampelmännern. da wird auch nie mehr was kommen, denn hier in wiesbaden mußte die abzockbranche schonmal ein urteil schlucken.
    ich würde mir mal wünschen diese spackos würden mal einem von den beiden bekannten rockergruppen hier in deutschland mal so einen wisch schicken, am besten noch´einem von den präsis.*G*

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  24. Hahaha ... habe gerade entdeckt, dass mein Nick missbraucht und unter diesem kürzlich anderswo Kommentare eingestellt wurden. Das kann ja nur aus einer Richtung kommen, nicht wahr, Uwe, oder darf Dich Dich jetzt "hexe-fam" nennen? *gg*

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  25. mb2frae, welchen Uwe meinst Du?

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  26. "ich würde mir mal wünschen diese spackos würden mal einem von den beiden bekannten rockergruppen hier in deutschland mal so einen wisch schicken, am besten noch´einem von den präsis.*G*"

    Und dann noch Ex-Moskau-Inkasso zum Eintreiben vorbei schicken. Die Jungs werden von den Rockern direkt entspannt auf ein Bierchen bei lebendigem Leib eingemauert *grins*

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