Mittwoch, 11. November 2009

Die Tricks von Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer

Morgens, 9.00 Uhr in Herford. Noch 15 Minuten bis zum Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Herford. Als ich in Begleitung einer weiteren, ehemaligen Mitarbeiterin sowie der Klägerin das Gerichtsgebäude betrete treffen wir auf einen aufgeregten Verkehrsanwalt Hasenbäumer, der, wie stets, mit hochrotem Kopf hektisch den Gang auf- und abwandert und sein hippes I-Phone am Ohr hat. Als er mich sieht weiß ich sofort: meine Anwesenheit schmeckt ihm nicht. Er wird noch hektischer.

9.15 Uhr. Wir betreten gemeinsam den Sitzungssaal, Verkehrsanwalt Hasenbäumer wird zunächst gefragt, wo denn der "Geschäftsführer" Brandes sei. Eilig nestelte Hasenbäumer in seiner Aktentasche und präsentierte der Vorsitzenden Richterin ein Dokument und murmelte "ähm, ich habe Handlungsvollmacht!". Nun sollte es eigentlich losgehen - aber, nein: Verkehrsanwalt Hasenbäumer bat die Vorsitzende Richterin, mich von der Verhandlung auszuschließen!

Fadenscheinige Begründung und wohl nur eine Finte: "Nun, in einem anderen Verfahren in diesem Zusammenhang gedenke ich, Herrn Frickemeier als Zeugen laden zu lassen, und wenn er nun an dieser Verhandlung teilnimmt, so ist er sicher voreingenommen!". Die Vorsitzende Richterin folgte der Argumentation des Verkehrsanwaltes Hasenbäumer. Obwohl es eine öffentliche Verhandlung war verließ ich also den Gerichtssaal, allerdings nicht ohne Hinweis darauf, daß ich dennoch berichten werde (das sollte durch seine Finte ja lediglich verhindert oder erschwert werden).

Der Gütetermin hatte zum Inhalt, daß die ehemalige Mitarbeiterin gegen die BWL Letter & Support GmbH klagte, da ihr fristlos gekündigt wurde, weil sie per Skype einer anderen Mitarbeiterin mitteilte, daß Strohmann Brandes keine Ahnung habe (och??). Weiterhin begehrte sie ausstehende Gehälter sowie eine Abfindung.

Soweit mir bekannt wurde soll die BWL Letter & Support GmbH nun die fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung umwandeln, die ausstehenden Gehälter nachzahlen und 1.200 Euro als Abfindung zahlen. Rechtsanwalt Hasenbäumer wollte aber die 14-tägige Einspruchsfrist nutzen, hieß es.

Nun: wieder mal einen Prozeß verloren, Herr Rechtsanwalt? Ich denke schon. Nichts anderes war aber auch zu erwarten!

Frank Babenhauserheide, nennt sich das nicht Identitätsdiebstahl?

Heute nachmittag wunderte ich mich über eine Mail, die mich seitens meines Hosters STRATO erreichte. Kurze Zeit später erreichte mich eine weitere Mail von STRATO, die mich spätestens jetzt skeptisch werden ließ. Da versucht der Kalletaler Pferdehändler doch tatsächlich, mein Premium-Paket bei STRATO zu kapern - und das offensichtlich im ersten Step sogar erfolgreich!

Hintergrund: Ich buchte als Privatperson (!) im November letzten Jahres ein Premium-Paket bei STRATO. Bei der Anmeldung bestand die Möglichkeit -optional- eine Firmenanschrift anzugeben, was ich auch tat. Ich gab als Firma "Dialogmarketing VWL Verwaltungs GmbH" mit der entsprechenden Adresse der Abzockzentrale Vlotho an, denn immerhin war ja das vermeintliche Callcenter (angeblich) in der Entstehung und ich wollte eigentlich langfristig vorplanen. Alle Kontaktdaten (Telefonnummer, Handynummer, eMail-Adresse, Bankverbindung) liefen selbstverständlich über mich als Privatperson (!) Claus Frickemeier und selbstverständlich wurden auch alle Rechnungen von mir privat getragen.

Nachdem nun bekannt wurde, daß ich die Domain "online-journalist.info" angemeldet habe und dort eine Website betreibe müssen die Abzocker wohl eine whois-Abfrage gemacht und festgestellt haben, daß ich meine Domain(s) bei STRATO hoste. Nun tritt der Law-Hunter Hasenbäumer auf den Plan und brütet im stillen Kämmerlein mit Abzockchef Babenhauserheide aus, dieses Webhostingpaket doch mal eben zu entern. Gesagt, getan! So staunte ich heute nicht schlecht, daß als neuer Domaininhaber sämtlicher meiner -privaten- Domains nun allen Ernstes Abzocker Babenhauserheide erscheint. Und all das ohne vorherige Anfrage meines Hosters STRATO.

Selbstverständlich hat mein Anwalt sofort reagiert (Seite 1, Seite 2) - und ich werde meinerseits morgen Strafantrag sowohl gegen Herrn Babenhauserheide, als auch gegen Herrn Verkehrsanwalt Hasenbäumer stellen. Die rechtliche Bewertung dieser Handlungen im Kontext soll und wird ein Staatsanwalt entscheiden müssen, allerdings ist spätestens jetzt ein Punkt erreicht, wo ich der Ansicht bin, daß rechtlicherseits Handlungsbedarf gegeben ist.

Bis zur Klärung der Angelegenheit wundern Sie sich bitte nicht, daß der verrufene Name Babenhauserheide in den whois-Abfragen zu meinen Domains steht. Wir arbeiten daran, mit allen Rechtsmitteln scharf gegen diesen - ich nenne es Identitätsdiebstahl - vorzugehen.