Mittwoch, 30. November 2011

In eigener Sache: Ordnungsmittelantrag vollinhaltlich zurückgewiesen

Erneut ging die Rechnung der Abzocker in Sachen Law Hunting gegen mich nicht auf, denn das Landgericht Bielefeld hat den Ordnungsmittelsantrag (Aktenzeichen: 6 O 351/11) der Abzocker vollinhaltlich zurückgewiesen.

Was war geschehen? Im Rahmen meiner Recherchen zum Netzwerk habe ich aufgedeckt, dass die Abofallenbetreiber aus München und Vlotho ins Drogengeschäft eingestiegen sind und sich nun dem Vertrieb von "Legal Highs" wie Sweed oder Freedom widmen. Wie zu erwarten führte das zu weiteren Versuchen, mich mundtot zu machen, in dem (mal wieder...) Einstweilige Verfügungen gegen mich beantragt wurden in der Hoffnung, dass diese aufgrund beigefügter falscher, eidesstattlicher Versicherungen der Protagonisten auch unter Ausnutzung des ach so wichtigen Status "Rechtsanwalt" einfach mal schnell durchgewunken werden würden. Immerhin betreibe man seriöses Geschäft und meine Berichterstattung sei schlichtweg erstunken und erlogen. Eine dieser durchgewunkenen (sprich: ohne vorherige mündliche Verhandlung entschiedene) Einstweiligen Verfügungen aus dem Netzwerk stammte von Frank Babenhauserheide himself.

In der beigefügten Eidestattlichen Versicherung versicherte Herr Babenhauserheide unter anderem wörtlich wie folgt:
"In meiner Person handelt es sich nicht um einen lupenreinen Drogendealer."
In Anbetracht der aktuellen Geschehnisse dürfte spätestens jetzt verständlich sein, warum ich Herrn Babenhauserheide schon derzeit wegen vorsätzlicher, falscher Versicherung an Eides Statt samt aller weiteren in Betracht kommenden Delikte angezeigt habe, nicht wahr?

Doch damit reichte es den Law Huntern natürlich noch nicht: es wurde vorsorglich noch gleich ein Ordnungsmittelantrag gegen mich gestellt, da ich in einem nachfolgenden Artikel angeblich gegen die bestehende Einstweilige Verfügung verstossen habe. Das Landgericht Bielefeld entschied nun allerdings gegen die Abzocker und wies den Antrag auf Ordnungsmittel zurück.

Auszug aus dem Beschluss des Landgerichts Bielefeld:


Zur Begründung führen die Richter dazu wie folgt aus (Auszug):

Abofallenbetreiber als Drogendealer, II

Designer-Drogen-Drehkreuz:  Wie die Verdächtigen Rauschgifte als Badesalz und Kräutermischungen verkauften


Herford. Ein Hinweis des schwedischen Zolls, der ein verdächtiges Paket aus China abfing und den Inhalt analysieren ließ, brachte deutsche Ermittler auf die Spure eines Kräuterdrogen-Kartells, das von München und aus dem Kreis Herford agiert haben und mehr als 350 Kilogramm Drogen umgesetzt haben soll - getarnt als Kräutermischungen oder Badesalz. Zollfahnder aus Nürnberg zerschlugen jetzt die Gruppierung (die NW berichtete exklusiv). Nun werden immer mehr Einzelheiten über den Einsatz der fränkischen Fahnder Donnerstag bekannt.

Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten die Ermittler in München, Herford und Deggendorf zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest. Gegen vier Personen wurde Haftbefehl erlassen. Ein Mann aus dem Kreis Herford, der ebenfalls eine zentrale Rolle in der Gruppierung spielen soll, wurde festgenommen und verhört, jedoch später wieder auf freien Fuß gesetzt.

Für Polizei und Justiz ist er kein Unbekannter (siehe Artikel zur Internet-Abzocke). Nun beschäftigt sich auch die auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft München I. mit ihm und seinen mutmaßlichen Komplizen. "Es geht um den Vorwurf des gewerbsmäßigen Schmuggels", erklärt Frank Rieger, Sprecher der Nürnberger Zollfahndung.

In den Büros im Kreis Herford, die dem Verdächtigen gehören, sollen nach dem bisherigen Stand die aus München kommenden großen Drogenlieferungen in Ein-Gramm Portionen umgepackt und teils verschickt worden sein. Nach NW-Informationen wurden in einem Keller des Mannes rund 25 Kilogramm der Substanzen gefunden.

Die Drogenlieferungen soll die Gruppierung als Kräutermischungen oder als Badesalz getarnt haben. Die Ermittler sprechen bei den Rauschmitteln von so genannten "Legal Highs", die als Designerdrogen bewertet werden, erklärt Frank Rieger weiter: "Ziel des Großeinsatzes war die Sicherstellung von Beweismitteln bei der europaweit tätigen Gruppierung."

Die Männer und Frauen sollen arbeitsteilig agiert haben. So wurden von ihnen chemisch hergestellte Pulvermischungen unter anderem als "Rostschutzmittel" kiloweise aus China importiert. Bislang gehen die Beamten davon aus, das 356 Kilo aus Fernost eingeführt wurden - die wohl einen Verkaufswert von mehr als zehn Millionen Euro haben.

"Die Ware wurde in München sowohl in Tütchen als Endverkaufseinheit zu je einem Gramm als auch in größeren Mengen in Großhandelspackungen für das europäische Ausland umverpackt", ergänzt Frank Rieger.Bei den in Kreis Herford gefundenen 25 Kilo handelt es sich um so genanntes "Sweed". Diese Räuchermischung enthält vermutlich künstlich hergestellte Stoffe, die ähnliche wie die im Hanf enthaltenen Drogensubstanzen wirken. Bisher ist aber noch nicht klar, wie hoch der Gehalt tatsächlich ist.

Verkauft wurden die Substanzen, die eigentlich unter das Arzneimittelgesetz fallen, über eine eigene Internet-Seite: "Auf dieser wurde das als ,top erfrischendes Badesalz’ beworbene Produkt den Kunden zum Preis von 29 Euro je Gramm - ein Vielfaches des Einkaufspreises - zum Kauf angeboten", erklärt Zollfahndungssprecher Rieger: "Auf der Internetseite gab die Gruppierung ihren Kunden auch erste Hinweise auf die möglicherweise doch nicht als Badesalz angedachte Verwendung der teuren Substanz gleich selbst: So erfolge die Abgabe des Badesalzes - angeblich - nur an volljährige Personen. Es werde eine diskrete Lieferung garantiert und - das "Badesalz" sei für Schwangere nicht geeignet."

Die fränkischen Ermittler gehen davon aus, dass das "Badesalz" zum Konsum durch Schnupfen, also ähnlich wie Kokain, vertrieben wurde. Die Ermittlungen in dem von Zollfahndung und Staatsanwaltschaft als komplex eingestuften Verfahren dauern an.

Herforder Verdächtiger wegen Abofallen im Visier
Der Mann, dessen Büros die Nürnberger Zollfahnder im Kreis Herford durchsuchte, hat jahrelange Erfahrung mit Ermittlungsverfahren und ist bereits bundesweit wegen so genannter Abofallen im Internet und einem fragwürdigen Inkassodienst bekannt.

Aktuell läuft gegen den Mann ein Groß-Verfahren der Hannoveraner Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität, über das die NW exklusiv berichtete: Es sind Ermittlungen rund um eine seit Jahren als "Internet-Abzock-Seite" bekannt gewordene Internetseite mit kostenpflichtigen Gratisprogrammen und ein von Herfordern in Hannover gegründetes Inkassounternehmen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat diese Ermittlungen übernommen, weil die Spuren in dem Fall – wie auch aktuell bei den Kräuterdrogen – ins Ausland führen. Bei den Wirtschaftsverfahren geht es um den Vorwurf des Betrugs und möglicher Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht.

Die niedersächsischen Ermittler haben bisher Konten mit mehr als einer Million Euro eingefroren. Die Masche der Verdächtigen: Im Internet boten sie die Gratisprogramme wie die Textverarbeitungssoftware Open-Office, das Bildbearbeitungsprogramm Irfanview oder den Adobe-Reader auf einer eigenen Seite zum Herunterladen an. Angeblich wurden Internet-Nutzer darauf hingewiesen, dass das Angebot 96 Euro kostet. Der Vorteil der kostenpflichtigen Gratisprogramme sollte angeblich ihre Virenfreiheit sein, erklärten Vertreter. Als Sitz des Unternehmens, das aus Sicht der Ermittler eine Scheinfirma ist, wurden die Vereinigten Arabischen Emirate gewählt.

Die niedersächsischen Ermittler gehen unter anderem dem Verdacht nach, dass viele Opfer nie auf der fraglichen Internet-Seite waren, sondern ihre Adressen eingekauft und sie dann angemahnt wurden. Viele Menschen zahlten tatsächlich, weil sie sich durch die immer wieder eingehenden Mahnschreiben unter Druck gesetzt fühlten.

Vielfach hatten die Opfer nicht einmal einen Computer. Bevor die Schwerpunktstaatsanwaltschaft die Ermittlungen übernahm, waren die Mahnbriefe unter anderem aus dem Kreis Herford versandt worden. (jwl)

Quelle: Neue Westfälische Zeitung

Dienstag, 29. November 2011

sweed.to: Zollfahndung sprengt Kräuterdrogen-Kartell

FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH
Herford/Nürnberg (jwl). Die Staatsanwaltschaft und Zollfahndung Nürnberg haben nun erste Details zu dem Schlag gegen die Händler von so genannten Kräuterdrogen bekannt gegeben.

"Insgesamt 80 Einsatzkräfte vollzogen unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I in einem wegen gewerbsmäßigen Schmuggels geführten Ermittlungsverfahren in den frühen Morgenstunden des vergangenen Donnerstages an verschiedenen Orten im Bundesgebiet erfolgreich Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine Gruppierung, welche mit "Legal Highs" genannten Designerdrogen handelte",  teilte die Zollfahndung Nürnberg mit und bestätigte damit die Meldung der NW.
FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH
Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten Ermittler in  München, Herford und Deggendorf zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest.

 

Sicherstellung von Beweismitteln

Ziel des Großeinsatzes war die Sicherstellung von Beweismitteln bei der europaweit tätigen Gruppierung, welche arbeitsteilig chemisch hergestellte Pulvermischungen unter anderem als "Rostschutzmittel" kiloweise aus China importiert hatte.

Die Ware wurde in München sowohl in Tütchen als Endverkaufseinheit zu je einem  Gramm Inhalt als auch in größeren Mengen in "Großhandelspackungen" für das europäische Ausland umverpackt.

FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH
So erfolgte der Weitervertrieb der als bedenkliches Arzneimittel einzustufenden und dem Arzneimittelgesetz unterfallenden Substanz unter dem Szenenamen "Freedom" den Ermittlungen zu Folge größtenteils über eine hierzu vom Kopf der Gruppierung eigens betriebene Internetseite.

Als Badesalz beworben

Auf dieser wurde das als "top erfrischendes Badesalz" beworbene Produkt den Endkunden zum Preis von 29 Euro je Gramm – ein Vielfaches des Einkaufspreises - zum Kauf angeboten.

Auf ihrer Internetseite gab die Gruppierung den Kunden erste Hinweise auf die möglicherweise doch nicht als Badesalz angedachte Verwendung der teuren Substanz gleich selbst: So erfolge die Abgabe des "Badesalzes" (angeblich) nur an volljährige Personen, es werde eine diskrete Lieferung garantiert und - das "Badesalz" sei für Schwangere nicht geeignet.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die als "Badesalz" beworbene Substanz gezielt zum Konsum durch Schnupfen vertrieben wurde.

FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH

356 Kilogramm aus China bezogen

Den bisherigen Ermittlungen zu Folge hat die Gruppierung bisher wohl insgesamt 356 Kilogramm chemische Mischungen aus China bezogen.

Im Gesamtkomplex der Ermittlungen gelang es den Zollfahndern bisher knapp 40 Kilogramm bedenklicher Arzneimittel, über ein  Kilogramm Cannabinoide sowie vergangenen Donnerstag im Keller eines im Großraum Bielefeld durchsuchten Anwesens bei einem Tatbeteiligten noch weitere rund  25 Kilogramm von der Gruppierung unter dem Szenenamen "Sweed" vertriebene und ähnlich wie früher "Spice" vermutlich Cannabinoide enthaltene Räuchermischungen sicherzustellen.

Die labortechnische Untersuchung dieser "Räuchermischungen" steht noch aus.

 

Vier Tatbeteiligte in U-Haft

"Von den fünf festgenommenen Tatbeteiligten befinden sich derzeit zwei Frauen und zwei Männer aufgrund bestehender Haftbefehle in Untersuchungshaft", teilte die Zollfahndung Nürnberg mit. 

Auf die Spuren der Gruppierung waren die Ermittler gestoßen, nachdem nach Hinweisen einer ausländischen Zollbehörde und Unstimmigkeiten bei der Einfuhr der Zoll eine labortechnische Untersuchung des Inhaltes der aus China stammenden Pakete veranlasst hatte.

Quelle: Neue Westfälische Zeitung

Montag, 28. November 2011

BVKJ: Kräutermischungen gefährden Jugendliche


BVKJ: Eltern müssen wachsam sein und frühzeitig aufklären! "Kräutermischung" - was so harmlos klingt, hat in den letzten Tagen mehrere Jugendliche  auf die Intensivstationen von Krankenhäusern gebracht. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) warnt vor den mit Fantasienamen bedruckten kleinen Tüten mit den Kräutermischungen. Ihre Wirkung ist unkalkulierbar und häufig gefährlich. In Siegen erwischte es gerade erst zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren. Nach dem  Konsum eines Kräutermixes wurde es den beiden übel, sie verloren das Bewusstsein. Per Rettungswagen wurden sie in die Kinderklinik gebracht. Aus anderen Regionen in Deutschland wurden in den letzten Wochen ebenfalls Fälle gemeldet, wo Jugendliche gesundheitliche Probleme nach dem Rauchen von Kräutermischungen bekamen.

Kräutermischungen  gefährlich wie Russisches Roulette
"Es ist kaum zu ermitteln, wo die Produkte hergestellt werden. Auch die Wirkung der einzelnen Mischungen ist unterschiedlich, da sie von regionalen Produzenten abgepackt und in Verkehr gebracht werden. Wir wissen nur, dass sie mit synthetischen Cannabinoiden, dem Cannabis ähnlichen Substanzen, versetzt werden. Als Joint geraucht, können die Mischungen Herzrasen, Angstzustände bis hin zu paranoiden Wahnvorstellungen verursachen. Da niemand genau weiß, was und wieviel in den Tütchen steckt, gleicht der Konsum Russischem Roulette," so der Drogenbeauftragte des BVKJ, Dr. Matthias Brockstedt. Die "Kräutermischungen" können den Einstieg in den Drogenkonsum bahnen. Jugendliche können sie in speziellen Geschäften oder im Internet oft unter dem Namen „Spice“ kaufen, sie sind billig, jedoch wie andere Designerdrogen auch in ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen. Da die Mischungen von Kleindealern individuell hergestellt werden und es auf den ersten Blick nie klar ist, was sich in den kleinen Tüten befindet, ist es für die Behörden schwierig, den Handel zu kontrollieren bzw. zu unterbinden. Die synthetischen Cannabinoide unterliegen seit dem 22. Januar 2009 dem Betäubungsmittelgesetz, es handelt sich somit um illegale Drogen. Oft ist es schon schwierig, überhaupt nur den Inhalt der Tüten genau zu bestimmen. Um so wichtiger ist die Rolle der Eltern.

Eltern in der Verantwortung
Der Kampf gegen Drogenmissbrauch muss bereits im Kindesalter beginnen. Klare Regeln zu Hause von Anfang an und das eigene gute Vorbild verhindern das Abgleiten in die Sucht, elterliches Desinteresse und allzu laxe Erziehungsmethoden wirken sich negativ aus. Dr. Matthias Brockstedt: „Eltern sollten ihre Kinder von Anfang an zu Offenheit und Selbstbewusstsein erziehen. Nur so entwickeln die Kinder Mut, ihre eigene Meinungen auch gegenüber gleichaltrigen Freunden zu vertreten, "Nein" zu sagen, wenn ihnen Drogen angeboten werden.
Eltern, deren Kinder bereits die ersten Erfahrungen mit Kräutermischungen, Zigaretten, Alkohol und anderen Drogen gemacht haben, sollten nicht panisch und mit strengen Verboten reagieren, sondern das gemeinsame Gespräch suchen und dabei ohne falsches Moralisieren geeignete Regeln des Zusammenlebens aufstellen, die der Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen Raum lassen. Gleichzeitig sollten sie zusammen mit den Jugendlichen Rat bei ihrem Kinder- und Jugendarzt suchen, der die Familie meist schon jahrelang kennt und daher helfen kann.“

Quelle: Kinder- und Jugendärzte im Netz mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dr. Hartmann

Freitag, 25. November 2011

sweed.de: Warnung vor Fake-Shop

sweed.to ist down - schon erblickt ein offensichtlicher Fake-Shop unter der Domain sweed.de das virtuelle Licht der Welt. Ich sage mir hier: "Schuster, bleib bei deinen Leisten" und bitte die hier mitlesenden Fake-Shop-Rechercheure um Kenntnisnahme und würde mich freuen, wenn sie sich der Angelegenheit annehmen würden. Von daher hier nur ein paar kurze Fakten und Daten - es sollten beim Lesen der Akteure alle Alarmglocken klingeln:

Linh Wang dürfte hinreichend bekannt sein in der Fake-Shop-Szene. Aber es kommt noch besser:


...auch diese Person ist leicht zu ergoogeln und dürfte den Profis ein Begriff sein....


Sowas aber auch. Stichwort: MediaOn. So, das soll auch als Hinweis reichen. Macht was draus, Jungs ;-)

Drogengeschäfte der Abofallenbetreiber am Ende?

Die Digitale Welten GmbH der Abzocker Müller und Xxxxx aus München scheint ein massives Problem zu haben, denn sowohl die Seite freedom.to ("Badesalze"), als auch sweed.to ("Kräutermischungen") sind seit heute abgeschaltet und nicht mehr erreichbar. Auch in einschlägigen Konsumentenforen wird mittlerweile darüber berichtet, dass Sweed bestellt und bezahlt, nicht aber geliefert wurde, man spricht von Betrug und Abzocke. Bedauerliche (?) Einzelfälle oder aber ein kalkulierter Schachzug der Abzocker, die zunehmend (nicht zuletzt aufgrund meiner Berichterstattung) in den Fokus der Ermittlungen von Drogenfahndung und Staatsanwaltschaft gerieten?

Ob die Ermittlungsbehörden endlich zugeschlagen und dem perfiden Treiben ein Ende setzten ist mir derzeit nicht bekannt, allerdings deutet vieles darauf hin. Einen reinen technischen Fehler schließe ich im Kontext allerdings aus und werde die Entwicklungen mit Argusaugen weiterhin beobachten und zeitnah berichten.

Folgende Artikel zum Thema dürften für Sie ebenfalls interessant sein:

Schaut man sich an, welche Projekte der Abzocker in kürzester Zeit gecanelt wurden so lässt das tief blicken. Sollte nun endlich das Ende des perfiden Netzwerkes eingeläutet worden sein? Es wäre fast zu schön um wahr zu sein...

Donnerstag, 24. November 2011

Interview mit Buchautor Andreas Sterntal, Teil 2

Am 29.09.2011 hatte ich Andreas Sterntal, Autor von „Brieffreundschaft mit einem Abzocker“ das erste Mal zum Interview

Seither ist ein bisschen Zeit verstrichen, in der wir ein paar Mal miteinander telefoniert haben. Ich denke, dass Andreas Sterntal mir noch ein paar Erklärungen bezüglich der Persönlichkeit der Abofallen-Abzocker schuldig ist, die er jetzt nachholen sollte. Den zweiten Teil des Interviews finden Sie ab sofort unter der Rubrik "Kamingespräche".

Dienstag, 22. November 2011

Österreich macht es vor: AUS für "Legal Highs" ab Februar 2012

Chemische und natürliche psychoaktive Stoffe, die ihrer ursprünglichen Intention nach für Forschungs- und nicht für Konsumzwecke bestimmt waren, sollen in Österreich ab 1. Februar 2012 illegal sein. Denn immer mehr Menschen nützen diese Stoffe als "legale Alternative" zu Drogen. Am Dienstag wird ein entsprechender Gesetzesentwurf den Ministerrat passieren. Das neue Gesetz sieht für Händler Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor, Konsumenten sollen straffrei bleiben.

Bisher wurden und werden die Stoffe - meist von Jugendlichen - als sogenannte "Legal Highs" konsumiert. Dabei wurden gesetzliche Grauzonen genützt, um sich zu berauschen. Dem soll das "Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz" (NPSG) nun zuvorkommen. Die großen Probleme im Zusammenhang mit "Legal Highs" waren die unüberschaubar großen Mengen an verfügbaren Substanzen, die unerforschten Auswirkungen und Gesundheitsgefahren durch den Konsum sowie das Fehlen jeglicher Qualitätssicherung bei der Herstellung der einschlägigen Produkte.
[...]

Ab Februar machen sich Hersteller und Vertreiber von "Legal Highs" nun jedenfalls strafbar. Voraussetzung ist der Vorsatz, die Stoffe mit psychoaktiver Wirkung einzusetzen. Wird der Straftatbestand erfüllt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu rechnen.Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind vorgesehen, wenn die Straftat eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von mehr als zehn Menschen herbeiführt. Die Strafuntergrenze beträgt ein Jahr.

Quelle & vollständiger Artikel: krone.at

Pressemeldung der Polizei Bonn: Staatsanwaltschaft und Polizei Bonn beschlagnahmen umfangreiches Beweismaterial

Verkäufer von sogenannten "Kräutermischungen" im Visier von Justiz und Polizei

Seit Herbst 2010 ermitteln Staatsanwaltschaft und Bonner Polizei gegen Internethändler, die sogenannte „Kräutermischungen“ zum Kauf angeboten haben . Es bestand der Verdacht, dass diese Kräutermischungen Wirkstoffe enthielten, die unter das Betäubungsmittelgesetz bzw. das Arzneimittelgesetz fallen.

Bereits im Januar 2011 wurden bei fünf Tatverdächtigen Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Es konnte umfangreiches Beweismaterial (Kräutermischungen und Geschäftsunterlagen) sichergestellt werden.

Die Untersuchung der Kräutermischungen beim BKA bestätigten den Verdacht, dass die Mischungen berauschende Wirkstoffe enthielten, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen und daher der Verdacht des „Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln“ gegen die Verkäufer besteht.

Grundsätzlich ist zwar die Bestellung und der Gebrauch von sogenannten „Kräutermischungen“ nicht strafbar. Es wurden jedoch in der Vergangenheit eine Vielzahl von Vergiftungserscheinungen bei Konsumenten festgestellt, zumeist im Bereich Süddeutschland aber auch im Siegerland, wo zwei Mädchen unter 14 Jahren nach dem Konsum solcher Kräutermischungen, die sie bei einem Händler aus einem anderen Bundesland gekauft hatten, kollabierten.

Trotz des gegen sie laufenden Ermittlungsverfahrens haben nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden die hiesigen Tatverdächtigen den Vertrieb ihrer Kräutermischungen fortgesetzt.

Wegen dieses Verhaltens beantragte die Staatsanwaltschaft Bonn erneut Durchsuchungsbeschlüsse, die heute Morgen (21.11.2011, ab 08:00 Uhr) in 12 Objekten vollstreckt wurden. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt und erhebliche Sach- und Vermögenswerte, die aus den illegalen Verkäufen stammen sollen, gesichert.


Quelle: Pressemeldung der Polizei Bonn

Pressemeldung der Polizei Mittelfranken: Händler für Kräuterdrogen festgenommen - Haftbefehl erlassen

Bild: KPI Schwabach
Schwabach (ots) - Intensive Ermittlungen der Kriminalpolizei Schwabach in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth führten jetzt zur Festnahme von drei Männern und zur Sicherstellung einer großen Menge Kräutermischungen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg erließ der Ermittlungsrichter gegen einen 41-Jährigen Haftbefehl. 

Eine richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung in Schwandorf und Schwabach am 15.11.2011 bei den Betreibern eines Internetversandhandels führte gestern zur Sicherstellung der annähernd 2000 Päckchen. Für einen Teil der durch den Onlinevertrieb offerierten Waren lagen bereits Gutachten vor. Diese zeigten, dass unter anderem synthetische Cannabinoide enthalten waren, die als höchst gesundheitsschädlich einzustufen sind.

Die beiden 41-jährigen Betreiber der Plattform und ein weiterer 51-jähriger Beteiligter wurden vorläufig festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle verbracht. Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg erließ gestern (16.11.2011) wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlich unerlaubtem Handel mit Arzneimitteln Haftbefehl gegen den 41-Jährigen aus Schwandorf. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Presseportal des Polizeipräsidiums Mittelfranken

Amtsgericht Gladbeck erkennt auf Abofalle bei outlets.de

Das wird dem werten Herrn Michael Burat aber überhaupt nicht schmecken, denn das Amtsgericht Gladbeck wies unter dem Aktenzeichen 12 C 267/11 gerade eine Klage der ProPayment GmbH (Prokurist: Michael Burat) gegen einen vermeintlichen Kunden ab und fand sehr deutliche Worte in der Urteilsbegründung.

Oft genug zweifeln wir ja die Medienkompetenz so mancher Gerichte an, in diesem Falle ist das jedoch anders. Endlich einmal wurde ganz klar und deutlich exakt das in der Urteilsbegründung dargereicht, was stets und ständig von seriösen Rechtsanwälten, Verbraucherschützern und Menschen mit gesundem Menschenverstand proklamiert wird, nämlich das es sich in der Ausgestaltung der Seiten um die einer klassischen Abofalle handelt, für die selbstverständlich keine Zahlungspflicht besteht.

Das Urteil und weitere Informationen finden Sie bei Abzocknews.de. Lesenswert!

Sonntag, 20. November 2011

Staatsanwalt stellt Ostschweizer Gewinnspiel-Bande vor Gericht

Morgen startet ein für die Schweiz bisher einzigartiger Prozess. Noch nie standen so viele Mitglieder einer Gewinnspiel-Bande vor Gericht. Mit ihrer Masche zogen sie ahnungslosen Rentnern 17 Mio aus der Tasche.

Sie haben gewonnen! Rentner Hans Leicher (88) ist völlig aus dem Häuschen, als er den Brief liest. «Hellseherin Samantha» verspricht ihm darin einen Gewinn von 15 000 Euro und das Blaue vom Himmel: «Ich werde alle Ihre Wünsche erfüllen.» Um an sein Geld zu kommen, muss Hans Leicher nur noch einen kleinen «Unkostenbeitrag» von 30 Euro an Samantha schicken.

Der Rentner aus Mössingen (D) glaubt, das grosse Los gezogen zu haben. «Ich legte das Geld in einen Umschlag und schickte ihn an eine Postfach-Adresse in Österreich», sagt er zu SonntagsBlick. «Doch der versprochene Gewinn kam nie an.»

Hans Leicher ist ­eines von Tausenden Opfern einer Gewinnspiel-Bande, die ihr Netzwerk in gros­sem Stil von der Ostschweiz aus betrieb. Morgen beginnt am Bezirksgericht in Mels SG ein für die Schweiz bisher einmaliger Prozess. Sieben Männer und zwei Frauen sind wegen unlauteren Wettbewerbs angeklagt: Ihnen wird vorgeworfen, Gutgläubige aus ganz Europa – meist be­tagte Menschen – um insgesamt 17 Millionen Euro gebracht zu haben.

 

Quelle & vollständiger Bericht: blick.ch

Drogengeschäfte der Abofallenbetreiber: hier die einst verbotenen Äusserungen

Unter dem Aktenzeichen 6 O 350/11 hatte die Rechtsanwältin Corinna Lubbe eine Einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, da ich darüber berichtet habe, dass in der Abzockzentrale Vlotho des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide unter der Geschäftsadresse Möllberger Str. 11 sogenannte "Legal Highs" namens Sweed per Feinwaage abgewogen, verpackt und an Konsumenten verschickt wurden. Der Beschluss des Landgericht Bielefeld erfolgte ohne vorherige mündliche Verhandlung u.a. aufgrund der beigelegten Eidestattlichen Versicherung der Rechtsanwältin Corinna Lubbe. So musste ich erst einmal meinen Artikel überarbeiten.

Ich legte gegen diese Einstweilige Verfügung Widerspruch ein und so kam es zum Prozess vor dem Landgericht Bielefeld, über das Ergebnis habe ich in diesem Artikel berichtet.

Gemäss des gewonnenen Prozesses darf ich heute also wie folgt den ursprünglichen, überarbeiteten Artikel wieder um entscheidene Passagen erweitern:
  • Zu Beginn gelangte Sweed in großen Müllsäcken (der Inhalt wurde gewichtsmässig auf 20-30 kg beschrieben) auf dem Postwege nach Vlotho. Absender: Digitale Welten GmbH - Empfänger: eshopping direkt GmbH.
  • Kurze Zeit später wurde das Procedere umgestellt, das Sweed kam bereits kartonweise fertig abgepackt von der Digitale Welten GmbH zur eshopping direkt GmbH. Zeitweise allerdings mit der Aufschrift "Aura".
  • Unglaublich? In der Tat. Und dennoch die reine Wahrheit, die sogar beweisbar ist. Bedenkt man, dass gerade erst am letzten Mittwoch rund 300 Verpackungseinheiten aus München in Vlotho ankamen und die Inkassomitarbeiter/innen von Babenhauserheide beauftragt wurden, diese umgehend und möglichst schnell mit Sweed Classic auszuzeichnen und die gesamte Lieferung daraufhin nach Holland zu schicken, so fällt mir persönlich nichts mehr ein.
Das Rechtsanwältin Corinna Lubbe zumindestens zeitweise höchstpersönlich an den Maßnahmen teilnahm räumte ja ihr Rechtsbeistand und Lebensgefährte, Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer, vor Gericht ein. Somit ist das gerichtsbekannt.

Im Kontext zu den aktuellen Entwicklungen bin ich persönlich sehr gespannt, wann in diesem konkreten Falle behördlicherseits gehandelt wird. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein...

Samstag, 19. November 2011

Gefährliche Kräuter verkauft – Geschäft geschlossen

Intensive Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Zoll, dem zuständigen Bezirksamt und der Polizei führten gestern zu der Schließung eines „Headshop“ in Friedrichshain.

Beamte des Fachkommissariats für Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz beim Landeskriminalamt vollstreckten gestern in dem Geschäft in der Voigtstraße in Friedrichshain einen Durchsuchungsbeschluss. Ermittlungen führten zu dem 26-jährigen Geschäftsinhaber, der in der Vergangenheit sogenannte „Legal Highs“ verkauft hatte. Dabei handelt es sich um abgepackte Kräutermischungen, die unter anderem als bedenkliche Arzneimittel eingestuft wurden und dem Arzneimittelgesetzt unterliegen. Bei einigen Konsumenten führte dies bereits zu erheblichen Gesundheitsproblemen. In den Geschäftsräumen beschlagnahmten die Polizisten insgesamt 700 szeneübliche Tütchen mit der illegalen und gefährlichen Kräutermischung sowie 350 Dosen Wasserpfeifentabak. Das Geschäft wurde durch das zuständige Bezirksamt geschlossen.

Der 26-Jährige sieht nun Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen des Verstoßes gegen zollrechtliche Bestimmungen entgegen.
Die Gefährlichkeit dieser „Legal Highs“ liegt in der Zusammensetzung und Herstellung. Dazu werden die Kräutermischungen mit illegalen und synthetischen hergestellten Stoffen angereichert. Diese Drogen haben eine bis zu 100fache stärkere Wirkung als Cannabis und führen zu starken Abhängigkeiten und gesundheitlichen Schäden wie Kreislaufzusammenbrüchen und Herzkreislaufversagen.

Quelle: berlin.de

Legal Highs: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Das dürfte den Abzockern Babenhauserheide, Müller und Xxxxx so gar nicht schmecken: Heute veröffentlichte nämlich Staatsanwalt Jörn Patzak auf Beck Blog folgenden Artikel:

Die generelle Strafbarkeit von Legal Highs war ja bereits Gegenstand des Blogs. Mittlerweile sind einige Urteile von Strafgerichten im Zusammenhang mit Legal Highs ergangen:

1. Urteil gegen einen Legal-High-Erwerber: Das Amtsgericht Prüm war am 18.8.2011 mit einem Fall befasst, in dem dem (bereits einschlägig vorbestraften) Angeklagten der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen wurde, da dieser das Legal High-Produkt „Bonzai Winterboost“ mit dem Wirkstoff JWH-018 gekauft hatte (insgesamt 5 Päckchen à 3 Gramm zu einem Preis von 154,99 Euro). Der Angeklagte wendete ein, er habe sich auf den Verkäufer verlassen, der auf seiner Internetseite die Legalität des Produktes garantiert habe. Erfolglos: Das Amtsgericht Prüm verurteilte ihn wegen fahrlässigen Erwerbes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 300 Euro, da er damit hätte rechnen müssen, dass das gekaufte „Bonzai Winterboost“ dem BtMG unterstellte Substanzen enthält (Urt. v. 18.8.2011, 8031 Js 5084/11). Dies sei für ihn vorhersehbar gewesen, da er das Produkt zu Rauschzwecken bezogen habe und der hohe Preis nur darauf habe schließen lassen, dass dort illegale, psychotrop wirkende Mittel enthalten waren. Auch eine Sorgfaltspflichtverletzung liege vor, da der Angeklagte sich hinsichtlich der Rechtslage hätte informieren können und müssen.

Fazit: Falsches Vertrauen kann teuer werden!

2. Urteil gegen einen Legal-High-Verkäufer: Beim Amtsgericht Bernkastel-Kues war ein Verfahren gegen einen Internet-Händler anhängig, der im Zeitraum zwischen Sommer 2009 und Anfang 2010 in 51 Fällen Legal High-Produkte (Räuchermischungen, Badesalze und Raumdufterfrischer) an Zwischenhändler und Endabnehmer verkauft hatte (8032 Js 27098/09). In einem der Fälle enthielt das verkaufte Produkt einen (zu diesem Zeitpunkt) dem BtMG unterstellten Stoff, nämlich JWH-018, in allen übrigen Fällen andere synthetische Cannabinoide und Cathinon-Derivate, die nicht als Betäubungsmittel i.S.d. BtMG eingestuft waren. Das Amtsgericht Bernkastel-Kues verurteilte den Angeklagten am 26.8.2011 wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung.
In diesem Zusammenhang erwähnenswert erscheint mir auch eine Pressemitteilung des Polizeipräsidenten von Berlin vom 16.11.2011, wonach in Berlin-Friedrichshain ein „Headshop“, in dem Legal High-Produkte verkauft worden sind, von der Gewerbeaufsicht geschlossen wurde (s. www.berlin.de./polizei/presse-fahndung/archiv/362630/index.html).

Fazit: Der Vorwurf, gegen Legal High-Verkäufer werde nicht vorgegangen, tritt nicht zu!
Quelle: blog-beck.de

Mittwoch, 16. November 2011

Smartphone-Viren sind oft nur heiße Luft

Die Digitale Welten GmbH in München steht offenbar kurz vor der Lancierung eines neues Projektes. Zumindestens weist darauf die Startseite auf androscan.net hin, deren Domain den Münchner Abofallenbetreibern Müller und Xxxxx zuzuordnen ist.

Gerade erst fand ich einen interessanten Artikel zum Thema Antiviren für Smartphones und machte mir meine höchst eigenen Gedanken darüber, was uns da zukünftig aus München präsentiert werden wird. Lesenswert ist zu der Thematik ein heute erschienener Artikel von TelTarif, in dem es einleitend wie folgt heißt:
Sie reden vom Untergrundgeschäft mit mobiler Schadsoftware, von mangelndem Bewusstsein bei der Absicherung mobiler Geräte oder von einem großen Gefahrenpotenzial für mobile Geräte und deren Anwender: Sie, das sind die Hersteller von Antivirensoftware, die ihre Produkte gerne auf Smartphones sähen. Experten sind da anderer Meinung - und raten derzeit sogar eher von Scanner-Software ab. Wer bei Apps auf die Herkunft achtet, hat schon viel gewonnen.
"Man kann sagen, dass die Antiviren-Software-Hersteller ein großes Interesse haben, die Gefahr groß aussehen zu lassen, manchmal auch größer als sie wirklich ist", sagt Jürgen Schmidt, Chefredakteur des Fachdienstes "Heise Security". Die Smartphone-Bedrohung sei noch um etliches kleiner als beim Windows-PC. "Ein Virenscanner ist derzeit definitiv noch keine Pflicht fürs Smartphone."
Quelle: teltarif.de

Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen, wie genau sich das Angebot aus München präsentieren wird. Zugegeben: ich persönlich mag nicht daran glauben, dass ausgerechnet die umtriebigen Herren Müller und Xxxxx ein seriöses Geschäft zu betreiben gedenken. Aber man weiß das natürlich nie. Man hat ja auch schon Pferde vor Kalletaler Apotheken kotzen sehen.

mega-downloads.net nicht mehr erreichbar

Screenshot mega-downloads.net
Seit gestern ist mega-downloads.net nicht mehr erreichbar. Ob nur -mal wieder- umstrukturiert wird oder aber die Abofalle nun endgültig im virtuellen Nirvana verschwunden ist oder welche sonstigen Gründe vorliegen ist derzeit unklar und bleibt abzuwarten.

Dienstag, 15. November 2011

Über das virtuelle Fegefeuer der Eitelkeiten des Abzockers Michael Burat

Och, ne - der Burat schon wieder! In seinem lächerlichen Blögchen brüstet er sich mit einer Einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherschutzzentrale Hamburg und führt u.a. wie folgt aus:
Damit hat nun eine dritte Zivilkammer und damit insgesamt neun Richter an Landgerichten unabhängig voneinander entschieden, dass die Aufrufe zu Anschreiben an Banken zwecks der Erreichung von Kontokündigungen rechtswidrig sind. Da es sich um unerlaubte Handlungen handelt, kann man schon davon sprechen, dass Verbraucherzentralen unseriös sind. Da auch die Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt wurde und nicht reagierte, ist auch von Uneinsichtigkeit, Borniertheit und Sturheit zu reden. Dies ist aber bei linksradikalisierten Gutmenschen nicht unüblich, da diese den Verbraucherschutz fanatisch betreiben. Fanatiker schrecken oft für ihre Ziele nicht vor unerlaubten Handlungen zurück. Die Verbraucherzentralen werden nun in Hauptsacheklagen auch Auskunft und Schadenersatz leisten müssen.
Quelle:  Savonarola.org

Na, da hat aber jemand Oberwasser. Frei dem Motto "Ist der Ruf schon ruiniert, schreibt es sich recht ungeniert" stößt der Abzocker Burat gleich auch noch eine wilde Warnung an all jene Blogger und Forenbetreiber aus, die die nun untersagte Empfehlung der Verbraucherschutzzentrale auf ihren Seiten propagierten:
Nun haben alle Foren und Blogbetreiber drei Tage Gelegenheit Ihren Content entsprechend zu überprüfen und anzupassen. Andernfalls auch hier mit gerichtlicher Inanspruchnahme gerechnet werden muss.
Quelle: Savonarola.org

Gut gebrüllt, Sie wildes Raubkätzchen, Sie!  Es gab ja auch zwingend Handlungsbedarf, denn das, was euch Abzockern so richtig weh tut ist und bleibt nun einmal das "Kontoklatschen". Und das wird munter weitergehen, wollen wir wetten? Ich jedenfalls werde bei Bekanntwerden einer neuen Kontoverbindung -as usual- die Bank informieren. Und der Witz dabei ist: bis heute habe ich in keinem geführten Telefonat mit der Revisionsabteilung und auch in keiner einzigen Mail der Bank nahelegen oder empfehlen müssen, das jeweilige Konto zu kündigen. Ich habe lediglich über Fakten informiert - und die jeweilige Bank zog nach sensibler Prüfung dann ihre Schlüsse daraus und reagierte. Die Art der Reaktion lässt sich sicher keine Bank in diesem Land vorschreiben, schon gar nicht von dummen Netzindianern, wie sie unsere Spezies zu nennen pflegen. Und nun: husch, husch, ins Körbchen!

Insofern ein erneuter Aufruf an die geneigten Leser: sollte mal wieder eine Mahnwelle der Nutzlosbranche rollen und Ihnen eine neue Bankverbindung bekannt werden: nur her damit!

Montag, 14. November 2011

Horrordroge: so gefährlich ist "Badesalz"

"Aufgrund der großen Nachfrage ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Wir bitten um Verständnis!"

lautet der kurze, prägnante Hinweis auf der Homepage von freedom.to seit einigen Tagen. Das vermeintliche "Badesalz" scheint also vergriffen zu sein, während die vermeintliche Kräutermischung "Sweed" noch erhältlich ist. Beide Produkte stammen, wie bereits dargelegt, aus dem Hause der Münchner Abzocker Müller und Xxxxx (Digitale Welten GmbH, vormals: mymovies online GmbH).

Ob eine Neuanmeldung aufgrund der großen Nachfrage nicht mehr möglich ist oder aber andere Gründe vorliegen kann nur vermutet werden. Vielleicht sind sie ja auf den Artikel von news.de aufmerksam geworden, der sich mit dem Thema "Badesalz" als Legal Highs beschäftigt hat? 

Dort heißt es unter der Headline Horrordroge: so gefährlich ist Badesalz nämlich unter anderem wie folgt:

«Badesalz», «Lufterfrischer», «Kräutermischungen»: So harmlos diese sogenannten Legal-High-Drogen klingen, so fatal ist ihre Wirkung. «Sie werden als legale Alternative zu herkömmlichen illegalen Drogen angeboten. Dabei ist der Name irreführend und täuscht die Konsumenten gezielt über die Gefährlichkeit der Produkte hinweg», erklärt Marianne Falasch, Sprecherin des Bundeskriminalamtes (BKA) auf news.de-Anfrage. Allein beim Preis von bis zu 50 Euro für ein farbenfrohes Tütchen werde schnell klar, dass der pulverige Inhalt nichts mit normalem Badesalz und einer legalen Droge gemein hat.
Dem Bundeskriminalamt wurden bereits 2008 erste Fälle gemeldet. Anders als bei Kokain werden die Tüten nicht in der In-Szene vertickt. «Legal Highs werden hauptsächlich über das Internet in sogenannten Head- oder Smartshops verkauft», erklärt Falasch. Das Pulver wird dann sowohl geschnupft als auch gelutscht. Die Shops waren bisher als Anlaufstelle Nummer eins für Marihuana- und Haschischkonsumenten bekannt.

Quelle & vollständiger Artikel: News.de vom 19.07.2011

Petition gegen das Beitreiben unberechtigter Inkassoforderungen

Aktuell werden noch Mitzeichner für eine Petition gegen das Beitreiben unberechtigter Inkassoforderungen gesucht. Denn immer wieder kommt es vor, dass unseriöse Geschäftemacher sich Inkassounternehmen bedienen oder gar gemeinsame Sache machen, um Menschen zu schädigen und sich zu bereichern. Da bisher den Inkassounternehmen kaum beizukommen ist, muss eine Regelung her, die das ändert.

Durch die Einführung der Strafbarkeit müssten die Betreiber von Inkassofirmen genauer prüfen und arbeiten. Schwarze Schafe würden es sich zweimal überlegen, ob sie eine Gefängnisstrafe riskieren. Dem gleichgestellt werden sollten auch der Forderungseinzug durch Rechtsanwälte. Die Initiatoren plädieren für eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Inkassounternehmen in Zukunft die Angaben des Auftraggebers genau prüfen müssen und strafrechtlich wegen Betrugs bzw. Beihilfe hierzu verurteilt werden können, wenn sie unberechtigte Forderungen des Auftraggebers in nicht geringer Höhe (20€) UND/ODER in großer Zahl einzutreiben suchen.
Zur Petition
Quelle: Antiabzockenet

Samstag, 12. November 2011

Abofallenbetreiber aus München steigen ins mobile Abogeschäft ein

Na, das war zu erwarten: die Münchner Abofallenbetreiber Müller und Xxxxx steigen ins mobile Abogeschäft ein. Brandaktuell wieder online und  offenbar noch nicht fertig ist die Seite mobilewap.biz, die mit ganz tollen Dienstleistungen aufwartet und dafür nur 4,99 EUR verlangt - pro Woche, versteht sich. Und selbstverständlich im Abo, welches ganz bequem über die Telefonrechnung abgerechnet wird. Vorbei also die Zeiten, zu denen die Banken stets die Kontoverbindungen kündigten und man horrende Kosten für Porto und Versand ungerechtfertigter Mahnungen aufbringen musste. Derzeit bietet MobileWap folgende zwei Pakete im Abo an:

Na, das klingt aber vielversprechend, nicht wahr? Die aktuellen Kinotrailer direkt per Flatrate. Eine tolle Dienstleistung, die doch ganz bestimmt die schlappen 4,99 EUR pro Woche wert sind, oder?

Oh, sogar die aktuellen Videos von Topmodels gibts es im Abo - auch hier für schlappe 4,99 EUR pro Woche. Um welche Topmodels es sich hierbei handelt verschweigt der Betreiber dieses tollen Angebotes natürlich.

Schauen wir doch einmal nach, wer für das Angebot verantwortlich zeichnet und werfen einen Blick ins Impressum:


Na, wen haben wir denn da? Niemanden anderes als die Ole Ltd., die "Legal Highs" wie z.B. Sweed oder Freedom vertreibt. Allerdings hat man hier den Firmennamen ausgeschrieben. Sehr pfiffig! Dumm nur, dass die Seite auf dem gleichen Server der Münchner Abzocker liegt.

Interessant: ruft man die angegebene (kostenpflichtige) Service-Hotline an, so läuft ausserhalb der Geschäftszeiten ein Anrufbeantworter. Nicht ungewöhnlich, mag man meinen. Richtig, eigentlich schon. Allerdings meldet sich dort die Firma Message Mobile GmbH und nicht etwa, wie zu erwarten wäre, die Ole Live Entertainment Limited. Die Google-Einträge zur Firma Message Mobile sprechen übrigens für sich...

Legal Highs – Ende des Problems durch Verbot von Stoffgruppen?

Bald könnte es vorbei sein mit den Drogengeschäften der Münchner Abzocker Xxxxxxxx Xxxxx und Matthias Müller, die sogenannte "Legal Highs" in der Abzockzentrale Vlotho des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide verpacken und versenden lassen. Zuletzt berichtete ich in diesem Artikel über das in meinen Augen kriminelle Handeln, bei dem selbst die Rechtsanwältin Corinna Lubbe zumindestens zeitweise munter mitgemischt hat.


Die Professoren Rössner und Voit von der Universität Marburg haben anlässlich der Jahrestagung der Bundesdrogenbeauftragten am 11.10.2011 vorgeschlagen, dem BtMG ganze Stoffgruppen zu unterstellen, um wirkungsvoller gegen den Missbrauch von sog. Legal Highs vorzugehen.
Legal Highs sind Kräutermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer, denen synthetische Substanzen zugesetzt werden, um beim Konsum Wirkungen ähnlich denen des Cannabis, Amphetamins oder Ecstasys hervorzurufen. Verkäufer der Legal Highs machen sich dabei zu Nutzen, dass das BtMG nur bei Stoffen Anwendung findet, die ausdrücklich in den Anlagen zum BtMG aufgenommen werden. Mit kleinen Änderungen an den chemischen Zusätzen wird versucht, das BtMG bewusst zu umgehen, z.B. durch Beimischung von JWH-210 anstelle dem verbotenen JWH-018 (siehe dazu auch hier).

Prof. Rössner und Prof. Voit schlagen konkret vor, eine neue Anlage IV mit Stoffgruppen, deren Derivate mit hoher Wahrscheinlichkeit wie ein Betäubungsmittel eingesetzt werden können, einzuführen. Die Bestimmtheit des Tatbestands soll durch Aufnahme der chemischen Grundformel erreicht werden. In einem neuen § 29b BtMG soll das „Operieren“ mit solchen Stoffgruppen bestraft werden, wenn daraus entstandene Derivate wie Betäubungsmittel entsprechend zweckgerichtet in den Verkehr gebracht werden sollen (Quelle: hier).

Quelle & vollständiger Artikel: Beck Blog

Donnerstag, 10. November 2011

Al Bundy lässt grüssen: Gedanken zu "Heels & Pumps"

Wer kennt ihn nicht? Al Bundy ist DER Schuhverkäufer schlechthin. Besser: er WAR der Schuhverkäufer schlechthin, denn die Münchner Abzocker haben ja den Markt quasi revolutioniert. Immerhin gibt es seit einiger Zeit das (nach eigenem Bekunden auf der Website) "erste Schuh-Abo im Internet!".

Doch - Moment. Auf der Seite befindet sich doch tatsächlich folgender Hinweis: "Derzeit sind keine Neuanmeldungen mehr möglich!".Warum? Keine Ahnung. Wie man aber sieht, sind solche Abos wirklich tricky, um es vorsichtig auszudrücken. Es soll da doch tatsächlich auch Betrügerfirmen geben, die eben diese Abos nur vortäuschen um Kasse machen zu können. Glauben Sie nicht? Na, dann schauen Sie sich mal diesen schönen Beitrag an:


Abzocke mit Unterwäsche-Abo von verbraucherinfoTV

Ich jedenfalls würde kein Schuh-Abo abschließen. Erst recht nicht nach aufmerksamem Studieren der AGB und einer Recherche nach denen, die so ein Schuh-Abo anbieten. Ne, da trinke ich lieber mit Peggy Bundy einen Kaffee und lasse Al die passenden Modelle für mich heraussuchen...

Gewinnspielmafia: Schlag gegen betrügerische Callcenter

Mit einer Razzia in mehreren Bundesländern ist die Polizei gegen die betrügerische Call-Center-Szene vorgegangen. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz seien Firmen durchsucht worden, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Krefeld. Drei Call-Center-Betreiber im Alter von 25, 30 und 43 Jahren landeten unter Betrugsverdacht in Untersuchungshaft.

Dutzende Mitarbeiter in den Call-Centern sollen auf Anweisung bevorzugt ältere Menschen mit Anrufen tyrannisiert, massiv bedroht und beschimpft haben. Allein aus einem Krefelder Call-Center wurden täglich tausende Bundesbürger angewählt, um ihnen Gewinnspielprodukte zu verkaufen.

Die Masche sei dabei gewesen, den Angerufenen vorzugaukeln, sie hätten einen bestehenden Gewinnspielvertrag und ihnen großzügig die Kündigung dieses Vertrags anzubieten. Tatsächlich hätten die Opfer mit der vermeintlichen Kündigung den Vertrag erst abgeschlossen.

Quelle & vollständiger Artikel: heise.de 

kino.to: erneut klickten die Handschellen

Nachdem die Polizei bereits im Juni zwölf Verdächtige verhaften konnte, ging den Beamten der Sonderermittlungseinheit jetzt ein weiterer Betreiber des illegalen Filmpiratenportals kino.to ins Netz. Seit Juni wurde nach dem Mann nicht nur in Deutschland, sondern auch Spanien, Frankreich und den Niederlanden gefahndet. Am Sonntag konnten die Beamten ihn in Niedersachsen ausfindig machen und verhaften. Das meldete die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).

 Der Festgenommene wird beschuldigt, einen Filehoster für kino.to betrieben zu haben. Das ist ein Online-Speicherplatz, auf dem Raubkopien gespeichert und verteilt werden. Zudem steht er im Verdacht, am Aufbau eines Nachfolgeportals von kino.to mitgewirkt zu haben. Die illegale Seite kino.to war im Juni im Rahmen der Verhaftungen und Durchsuchungen stillgelegt worden.

Quelle & vollständiger Artikel: T-Online

Mittwoch, 9. November 2011

Endlich gehts los: Abofallenbetreibern wird der Prozess gemacht

In Hamburg geht es endlich los, denn Abofallenbetreibern wird dort nun der Prozess gemacht. 20 Verhandlungstage sind angesetzt, das Urteil nicht vor Ende Januar 2012 erwartet. Bedenkt man, dass es hier "nur" um 5 Millionen Euro geht und das Geschäftsmodell der Abofallen nahezu 1:1 kompatibel war und ist, so sehe ich im schönen Wien latente Schweißperlen auf mancher Stirn und auch in Ostwestfalen werden nicht nur die Zossen aufgeregt wiehern.

Immer dran denken: Pferde sind Fluchttiere. Oder anders formuliert: bedenkt man, welche Summen bei den Abofallen des Kalletaler Pferdehändlers, der Münchner Adressbeschaffer und der Wiener Geldgeber so zur Debatte stehen, so mag sich jeder seinen Reim darauf bilden was passiert, wenn auch diesen Abzockern der Prozess gemacht wird.


Den Abofallenbetreibern wird der Prozess gemacht von verbraucherinfoTV

Mittwoch, 2. November 2011

Hauptverhandlung wegen Betreibens von "Abofallen" vor dem LG Hamburg

Am Montag, dem 31. Oktober beginnt um 9.30 Uhr vor der Großen Strafkammer 8 des Landgerichts Hamburg im Saal 300 des Strafjustizgebäudes, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg, die Hauptverhandlung gegen acht Angeklagte die sich wegen u.a. gewerbs- und bandenmäßigen Betruges bzw. Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit sog. Abofallen im Internet verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft legt den sieben Männern und einer Frau zur Last, in der Zeit von Juli 2007 bis Februar 2010 mit unterschiedlichen Unternehmen u.a. sog. „Downloadportale“ im Internet betrieben zu haben, auf denen vermeintlich kostenlos Software bekannter Hersteller zum Download angeboten wurde. Hierbei sollen sie eine Vielzahl von Nutzern, die nach einer kostenlosen Downloadmöglichkeit suchten, auf ihre Webseiten geleitet haben, wo diese im Rahmen einer „Anmeldung“ oder „Registrierung“ ihre persönlichen Daten hinterließen. Nach der Anmeldung auf der vermeintlich kostenlosen Webseite der Angeklagten erhielten die Nutzer regelmäßig eine E-Mail, in welcher nunmehr der kostenpflichtige Abschluss eines 12-monatigen „Abo-Vertrages“ bestätigt wurde. In der jeweiligen Bestätigungsemail soll zu diesem Zweck eine Webseite angegeben worden sein, auf der die Anmeldung angeblich erfolgt sein sollte, und auf der - im Unterschied zu der ursprünglichen Webseite – ein Kostenhinweis deutlich erkennbar vorhanden war. Um die Zahlungsquote zu erhöhen, soll der angeklagte Rechtsanwalt Sch. „Anwaltliche Zahlungsaufforderungen“ versandt haben. Durch diese Kostenfalle sollen 68.852 Nutzer zur Zahlung verleitet worden sein. Insgesamt soll durch die Taten ein Vermögensschaden von über 5,3 Millionen Euro verursacht worden. Die Staatsanwaltschaft konnte im Rahmen ihrer Ermittlungen einen Betrag von 1,3 Millionen Euro sicherstellen.

Quelle & vollständige Pressemitteilung:  Hambuger Justiz