Auszug aus dem Antrag:
Namens und in Vollmacht der Antragstellen beantragen wir - der äußersten Dringlichkeit des Falles halber ohne mündliche Verhandlung und durch den Kammervorsitzenden alleine - im Wege der einstweiligen Verfügung folgendes anzuordnen:
1. Der Antragsgegner hat es bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis zu € 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und oder zu verbreiten, dass die ipa internationale Presseagentur GmbH bzw. Herr Thorsten Trejtnar "Erfüllungsgehilfe der ABO-Fallenbetreiber" seien bzw. in entsprechende Geschäfte verstrickt seien.Die örtliche Zuständigkeit des LG Stuttgart ergäbe sich aus §32 ZPO und die Dringlichkeit ergäbe sich aus der Natur der Sache.
2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Beigefügt ist eine Eidesstattliche Versicherung des Thorsten Trejtnar, in welcher er in Kenntnis der Bedeutung der Strafbarkeit einer vorsätzlichen oder fahrlässig falsch abgegebenen eidesstattlichen Versicherung erklärt:
Dumm gelaufen für Herrn Trejtnar, denn das Landgericht Stuttgart heftete als erste Seite des Schriftsatzes gleich eine Verfügung bei. Dort heißt es u.a. wie folgt:1. Weder ich noch die ipa internationale Presseagentur GmbH stehen in irgendwelchen geschäftlichen Beziehungen zu Anbietern betrügerischer Abofallen im Internet.2. Weder ich noch die ipa internationale Presseagentur GmbH haben irgendwelche Anbieter betrügerischer Abofallen im Internet als "Erfüllungsgehilfen" unterstützt.
"Eine Zuständigkeit des Landgerichts Stuttgart besteht unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten. Insbesondere ergibt sich eine solche nicht aus §32 ZPO, da der erforderliche, hinreichende Bezug der Streitigkeit zum Gerichtsbezirk des Landgerichts Stuttgart nicht gegeben ist[...]"Nix da mit dem "Fliegenden Gerichtsstand" und dem Verursachen unnötiger Kosten. Ebenfalls nix da mit "mal eben so durchwinken" aufgrund vermeintlicher äußerster Dringlichkeit (Wie sollte diese auch zu begründen sein? Über Thorsten Trejtnar schreibe ich seit 2009 hier im Blog!). Vielmehr gibt mir das Landgericht Stuttgart nun 4 Tage Zeit, auf den Antrag der Antragsteller auf Verweisung des Verfügungsverfahrens an das gemäß §§12, 12 ZPO örtlich zuständige Landgericht Bielefeld zu reagieren.
Ich werde gewappnet sein...
1) Ja, lass nach Bielefeld verweisen. Da es die Stadt nicht gibt, hast Du Ruhe :-)
AntwortenLöschen2) Ich dachte diese "Agentur" hätte die Abmahnung zurückgezogen? Andererseit ist eine Abmahnung nicht Pflicht, dessen fehlen hat aber u.U. eine Kostenfolge.
3) Ja, das mit dem Fliegen haben diverse Gerichte nicht mehr so gerne. Nur in Hamburg können Flieger aller Art noch leicht landen.
O je, da ist wohl ein Trejtnarr auf eine Trejtmine gelaufen?
AntwortenLöschenSeltsam, auf den Stilzer-Blöcken ist eine verdächtige Stille eingetreten. Irgendwie korelliert das doch mit der Mega-Razzia einschließlich des "roll-in" unseres Millionen-Ferkels.
AntwortenLöschen"Nur in Hamburg können Flieger aller Art noch leicht landen."
AntwortenLöschen"Experiment zum fliegenden Gerichtsstand"
Quelle:
http://www.heise.de/tp/artikel/36/36952/1.html