"Rechtsanwalt" Ralf Hasenbäumer hat, wie berichtet, drei eidestattliche Versicherungen gegenüber dem Landgericht Bielefeld abgegeben, um im Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen mich zu verhindern, daß es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Das ist ihm dummerweise gelungen. Das Gericht prüfte offensichtlich die gemachten Angaben nicht, denn sonst wären diverse Ungereimtheiten (um nicht zu sagen: klare Lügen) aufgefallen, die ich hiermit in den Fokus stelle:
Ohne mich bereits jetzt in Details verlieren zu wollen sei erwähnt, daß hier nachweisbar bewusst falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben wurden - und das werde ich beweisen. Falls Sie, werter (?) Herr "Rechtsanwalt" tatsächlich glauben, alleine Ihr Berufsstand würde ausreichen, selbst die Gerichte belügen zu können, so dürfte das nur kurzfristig der Fall sein. Um nur ein Beispiel zum Thema "
alle Verfahren gegen Babenhauserheide aufgrund erwiesener Unschuld eingestellt" zu nennen zitiere ich gerne aus dem
Artikel der Neuen Westfälischen Zeitung, in der es heißt:
"Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld bestätigte, wurde Mitte August ein Verfahren gegen ihn wegen Geldwäscheverdachts nach Hannover abgegeben, wo nun die Hauptermittlungen laufen." |
Die geneigte Leserschaft mag für sich entscheiden, wie sich die eidesstattlichen Versicherungen des Herrn "Rechtsanwaltes" lesen. Leider habe ich ja derzeit noch den virtuellen Maulkorb des Landgerichts Bielefelds, allzu gerne würde ich weitere Beweise hier posten. Nun, ich werde sicher nicht den Fehler machen, mich nicht an die Untersagung zu halten und werde stattdessen meine Rechtsmittel ausschöpfen.
Sehr geehrter Herr "Rechtsanwalt"!
AntwortenLöschen> Zitat: "Ich habe den Internetauftritt unter
www.mega-downloads.net geprüft."
Auch z.B. den unter
http://openoffice.mega-downloads.net/anmelden/149 ?
(wurde inzwischen gelöscht)
Nein?
Den hätten Sie gesehen, wenn Sie in 2008 abends oder an Wochenenden bei Google "open office" eingegeben hätten und dann auf den 1. (Werbe-)Link geklickt hätten. Ohne "Umweg" über die erwähnte Eingangsseite.
- Beschreibt dort die Überschrift "OpenOffice" das Produkt lt. AGB (s. Bild unten)?
- Suggeriet die Überschrift Kostenlosigkeit?
- Existiert der im Fließtext referenzierte "Menüpunkt Leistungsbeschreibung"?
- Ist der Preis wie neben dem von Ihnen beschriebenen "Vertragsschlußbutton" der offiziellen Anmeldeseite unterstrichen?
- Ist "ABSENDEN" = Vertragsschluß?
- Ist die Beschreibung der Testzeit irreführend?
- Könnte man das Layout wegen der Ähnlichkeit mit der Seite des kostenfreien Originalanbieters incl. Original-Logos nicht als "Phishing" bezeichnen?
- Stand im Inkassoauftrag für Collector die für Geschäftsbriefe in Deutschland vorgeschriebene Handelsregisternummer der "Blue Byte FZE"?
Bilder vom Juli 2008:
1. (oben):
http://forum.computerbild.de/attachments/internet-abzocke/aerger-megadownloads-net-4468d1217257061-mega1.jpg
und
2. (unten):
http://forum.computerbild.de/attachments/internet-abzocke/aerger-megadownloads-net-4469d1217257078-mega2.jpg
Quelle:
http://forum.computerbild.de/internet-abzocke/aerger-megadownloads-net_15234-52.html#post198917
Die EV Nr. 3 hat leider kein Bestand da der "ehrenwerte" RA Hasenbäumer anscheinend schlichtweg vergessen hat, diesen zu unterschreiben.
AntwortenLöschenAusserdem liest es sich so, dass er sich nicht gegen den Wahrheitsgehalt des "Bückstück" Paragraphen sträubt, sondern dass er es unschön findet dass diese Wahrheit in diesen Blog verbreitet wird.
Die Tatsache, dass er seine Ehefrau als "Bückstück" tituliert, ist aber unter den Ehemaligen und wahrscheinlich auch in seinen Freundeskreis schon bekannt, also ist diese Wahrheit schon am zirkulieren. Nur weil es jetzt einige tausend mehr wissen, so ein Aufstand zu machen ist schon komisch. Soll er doch zu seinen Wort stehen.
Das mit "Bückstück" - die Frage ist halt, falls wahr, ob daran ein öffentliches Interesse besteht. Es ist vermutlich genauso irrelevant wie die Frage, ob er Mundgeruch hat oder in der Nase bohrt.
AntwortenLöschenZum Satz oben verhindern dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommt das ist falsch. Natürlich kommt es dazu, Sie müssen nur gegen die EV widerspruch einlegen. Ihr Anwalt sollte Spezialist in Medien- und Persönlichkeitsrecht sein. RA Eisenberg aus Berlin ist ganz gut, der ist so was wie der Pitbull in dem Bereich :-) Oder die anderen Anwälte die in www.buskeismus.de attackiert werden.
Am 21.06.2007 hat doch ein Anwalt Bender ebefalls ein Gutachten geschrieben was Mega-Downloads.net als vorbildlich hinstellt. Akte hatte darüber auch mal berichtet gehabt wo diese zu diesem Anwalt hin sind. Der Anwalt stand da immer noch voll zu seinem Gutachten, da es sich ja nur um die Startseite handelte, also da wo man oben groß den Preis sieht.
AntwortenLöschenHat wohl Angst, dass er von seiner Gnädigen eines über die Löffel kriegt.......
AntwortenLöschenIn der Akte09-Sendung "Mega-Downloads.net - Das Geheimnis der Landing-Pages"
AntwortenLöschen(siehe ab Zeitpunkt 7:46 Minuten)
http://www.youtube.com/watch?v=l-2N8A9eUa8
wird eine Zahlungsaufforderung für "Blue Byte FZE" incl. "RA"-Gebüren gezeigt.
Ich finde, das Verhalten dieses "Rechtsanwaltes" sollte nicht nur bzgl. § 263 StGB, sondern auch bzgl. § 261 StGB, §§ 2 u. 4 Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Blue Byte FZE? Verpfichteter?) und $352 StGB geprüft werden. Wurden diese Schreiben massenhaft, mit nur einmalig anfallendem Arbeitsaufwand verschickt?
Sehr geehrter Herr "Rechtsanwalt"!
AntwortenLöschen> Zitat: "Ich habe den Internetauftritt unter
www.mega-downloads.net geprüft."
Auch das Impressum der Blue Byte FZE?
Stand da eine ladungsfähige Anschrift oder nur das Postfach "10559" (wie bei Verimount FZE)?
Stand da eine Registernummer?
Zur Erinnerung:
http://www.adressbuchbetrug-info.net/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergrundmaterial/Netzwerke/310-Fritzmann/Belege/310-blue_byte_mega-downloads_08-2008.jpg
Sehr geehrter Herr "Rechtsanwalt"!
AntwortenLöschen> Zitat: "Ich habe den Internetauftritt unter
www.mega-downloads.net geprüft."
Haben Sie dabei auch folgendes Gerichtsurteil gegen einen Mitbewerber mit gleichartig beschrifteter Anmeldeseite berücksichtigt?
LG Darmstadt, Urt. v. 22.11.2007, Az. 9 O 257/07
Selber genug negative Erfahrungen mit
AntwortenLöschenRA Hasenbäumer "Karnickelscheucher" gemacht:
Für diesen ist es gängige Praxis, bereits
noch während laufender Verfahren die
Gerichtsvollzieher zu beauftragen,
bevor überhaupt die Hauptverhandlungen
stattgefunden haben. Seine Praxis ist mit die der Mafia-Methoden gleichzusetzen. Daher bitte äußerste Vorsicht vor RA Hasenbäumer.
Vor "Rechtsanwalt" Hasenbäumer braucht man keine Angst zu haben, wenn man weiß, was man tut ;-)
AntwortenLöschen> "Provisionen wurden erschlichen, indem Vertragsschlüsse vorgetäuscht wurden."
AntwortenLöschenDurch Whois-Abfragen und Webhosting-Recherchen zu (wirklichen) Landing Page-Domains und Vergleich zu Abfragen zur Domain mega-downloads.net (Hosting-Historie) kam ich zu dem Eindruck, daß es wahrscheinlich bei MD keine eigenständig arbeitenden Affiliates (Partner) gab, und damit auch (zumindest im Falle MD) keinen Affiliate-Betrug. Als die Landing Pages im November 2008 ihre Verlinkungen von Mega-Downloads zu anderen Download-Abofallen (zunächst zu opendownload.de, dann zu pc-downloadserver.de, dann wieder zu opendownload.de) richteten, geschah das bei allen exakt gleichzeitig. Das sah für mich wie eine zentral gesteuerte Veränderung aus (s. alexa.com). Außerdem gab es im Webauftritt von MD keine Werbung für ein Affiliate-Programm, anders als z.B. bei Firstload. Nach meinem Eindruck war der Betreiber der Abofalle MD auch Betreiber der Landing Pages und damit auch verantwortlich für arglistige Täuschung durch den Begriff "kostenlos" auf einigen der Landing Pages, die bei u.a. Google und Yahoo beworben wurden und inoffiziellen MD-Anmeldeseiten vorgeschaltet waren.
Ergänzung zum Kommentar 14. Oktober 2009 20:37
AntwortenLöschenDer im Kommentar angegebene Link zum damaligen Impressum der Blue Byte FZE (ohne Registernummer) ist nun tot. Das Internet scheine Alzheimer bekommen zu haben. Daher als Ersatz hier ein Zitat aus einer im April 2008 abgespeicherten Kopie des Impressums:
"Impressum
Für Supportanfragen wenden Sie sich bitte an unser europäisches Support-Center:
Medieninhaber:
Blue Byte FZE
RAK Free Trade Zone,
Business Center #1
10 559 Ras al-Khaimah, UAE
Unternehmensgegenstand:
Anbieten von IT-Dienstleistungen
Geschäftsführer:
Mr. Abubakr Salih Mohammed Nur Sidahmed
Postanschrift / Europe Service:
Blue Byte FZE
Postfach 82
1121 Wien
Österreich
E-Mail: support@mega-downloads.net
Telefon: 00431 89 400 50
Fax: 00431 89 040 521
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 09:00 - 12:00 & 12:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 & 12:30 - 15:00"
(s.a. auf der anonymen CD)