Dienstag, 13. September 2011

Terminhinweis: Megapreis GmbH ./. Frickemeier (Landgericht Bielefeld) ++Update++

Ohne mich schon heute in Details zu verlieren möchte ich auf einen kurzfristig anberaumten Termin vor dem Landgericht Bielefeld hinweisen.

Um was geht es? Nun, meine Berichterstattung in Sachen "Legal Highs" (ich berichtete hier, hier und hier) wollten sich die Abzocker aus dem Netzwerk um Frank Babenhauserheide nicht gefallen lassen und unternahmen erneut den Versuch, mich durch Einstweilige Verfügungen mundtot zu machen. Ansatzweise gelang das auch, in dem gleich zwei Einstweilige Verfügungen beim LG Bielefeld ohne mündliche Verhandlung "durchgewunken" wurden. Immerhin hatten sowohl Frank Babenhauserheide als auch die Rechtsanwältin Corinna Lubbe Eidesstattliche Versicherungen vorgelegt.

Somit habe ich meinen Bericht überarbeitet und die monierten Passagen selbstverständlich entfernt. Offenbar reichte das der Gegenseite aber nicht, denn zwei weitere Anträge auf Erlass von Einstweiligen Verfügungen wurden beim Landgericht Bielefeld eingereicht. Einer der beiden Anträge wurde mangels Verfügungsgrund zurückgewiesen. Und nun ist (endlich) Schluss mit lustig - denn das Landgericht Bielefeld fasste in Sachen des vierten Antrages auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung folgenden Beschluss:

  • Es soll nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden werden
  • Das persönliche Erscheinen der Antragstellerin (Megapreis GmbH) und des Antragsgegners (Claus Frickemeier) wird angeordnet
  • Das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Megapreis GmbH (Frank Babenhauserheide) wird angeordnet
Montag, 19.09.2011, 11.00 Uhr
Erdgeschoss, Sitzungssaal 16, Niederwall 71, 33602 Bielefeld

+++ Update vom 15.09.2011 +++
Auf Antrag des Klägervertreters wurde der Termin aufgehoben. 

Neuer Termin ist bestimmt auf 

Montag, 10.10.2011, 11.30 Uhr
Erdgeschoss, Sitzungssaal 16, Niederwall 71, 33602 Bielefeld

Weiterhin führt das Landgericht Bielefeld in diesem Beschluss aus:
"Das Gericht weist die Parteien darauf hin, dass erhebliche Bedenken hinsichtlich des Bestehens eines Verfügungsanspruches und -grundes bestehen."
und begründet dies ausführlich. So umfasst dieser Beschluss ganze vier Seiten und beleuchtet auch das Thema Law Hunting, in dem es vorsichtig formuliert:
"...erscheint es nicht vollkommen fernliegend, dass die einstweilige Verfügung rechtsmissbräuchlich als Druckmittel..."
Tja, werte Abzocker. Das Law Hunting reicht genau bis hierher und nicht weiter. Seien Sie sich der Tatsache versichert, dass ich bestens vorbereitet pünktlich zur Verhandlung erscheinen und vielleicht auch noch die eine oder andere Überraschung im Gepäck haben werde.

Programmhinweis: Heute abend auf Sat 1 / Akte 2011

Sat 1, heute ab 22.20 Uhr
Die Akte-Redaktion berichtet heute erneut über die Inkasso-Abzocker und gibt laut Programmhinweis Tipps, wie man sich gegen die dubiosen Forderungen zur Wehr setzen kann.

Prädikat: Sehenswert!



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