Donnerstag, 15. September 2011

Law Hunting in Reinkultur - Antrag auf Ordnungsmittel gestellt

Verkehrsanwalt Hasenbäumer stellt im Auftrag des Abzockers Frank Babenhauserheide nun einen Ordnungsmittelantrag nach §890 ZPO in der Sache 6 O 351/11 und fordert Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Nun schiessen die Abzocker aber nun wirklich aus allen Rohren: binnen nur einem Monat reichen sie gleich vier (!) Anträge auf Einstweilige Verfügungen gegen mich ein und schieben gleich noch einen Ordnungsmittelantrag hinterher. Hauptsache, Kosten produzieren - denn vor dem Landgericht herrscht schließlich Anwaltszwang. Ich nenne sowas Law Hunting in Reinkultur und kann mich des Eindrucks nicht erwehren, als dass das, was hier gerade passiert, Rechtsmissbrauch in Vollendung darstellt. Die Abofallen-Mafia zeigt ihr wahres Gesicht - nichts anderes habe ich bereits zu Beginn meines Blogs kommunziert.

Vollkommen emotionsfrei sei angemerkt, dass ich mich auch gegen diesen Ordnungsmittelantrag zu wehren wissen werde. Das kostet wieder einmal Zeit und Geld - aber: es wird in absehbarer Zeit für Klarheit gesorgt werden. Was zählt, sind die Fakten. Und nichts anderes.

Ob ich es bezeichnend finde, dass die Abzocker den avisierten Termin vor dem Landgericht Bielefeld zur mündlichen Anhörung unter Anordnung des persönlichen Erscheinens des Frank Babenhauserheide nun verschieben ließen, obwohl doch der Antrag aufgrund der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung lautete?

Ja, das finde ich bezeichnend. Mit der Dringlichkeit kann es ja nicht soweit her sein, wenn der Herr Verkehrsanwalt zum kurzfristig anberaumten Termin keine Zeit hat. So wichtig kann es ja dann offenbar nicht sein. Wichtig wäre für die Abzocker lediglich gewesen, wenn der Antrag auf Einstweilige Verfügung "durchgewunken" worden wäre. Ohne persönliches Erscheinen, ohne mündliche Anhörung.

Ich schließe übrigens nicht aus, dass auch der neue Termin am 10.10.2011 nicht stattfinden wird sondern tippe einfach mal, dass man den Antrag statt dessen sang- und klanglos zurückziehen oder aber erneut versuchen wird, den Termin zu canceln. Vielleicht schickt man ja zwischenzeitlich noch einmal den werten Herrn Rechtsanwalt Neuber ins Rennen. Und falls nicht, so werden die Abzocker die gewonnene Zeit sicher sinnvoll nutzen, noch die eine oder andere Einstweilige Verfügung gegen mich auf den Weg zu bringen. Wer hat noch nicht, wer will noch mal?

Frei dem Motto: Wäre doch gelacht, wenn wir den Frickemeier nicht mundtot machen können....

Weit gefehlt - soviel ist sicher. Überraschungen gibt es in der kommenden Woche. Versprochen.