Montag, 30. August 2010

Collector GmbH: erneute Mahnwelle für mega-downloads.net mit Aussendienst?

Der derzeitige Geldeintreiber der Abofalle Megadownloads, die Collector GmbH aus Herford, setzt die Mahn- und Drohkulisse unbeirrt weiter fort und setzt dem perfiden Treiben nun noch eine Krone auf: offenbar verfügt die Collector GmbH nun bereits über einen Aussendienst, der die Mahnschreiben in die Briefkästen der vermeintlichen Schuldner wirft. Nicht anders ist zu erklären, dass der Briefumschlag, in dem sich die nebenstehende Mahnung befand, weder Absender noch Briefmarke aufwies. Suchen die Inkasso-Schergen des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide die Opfer der Abofallen zwecks Geldeintreibung nun schon zuhause auf?

Interessant ist übrigens die Tatsache, dass es sich in diesem hier vorliegenden Fall aus Hamburg um eine Geschädigte handelt, die bereits fristgerecht kündigte, für das zweite Jahr aus Unwissenheit aufgrund des Drucks dennoch gezahlt hat und nun trotzdem erneut (!) zur Zahlung aufgefordert wird. Hier ein Auszug aus der Mail, welche mich neben dem Scan heute erreichte:
Hallo.
Im Anhang ist, wie von Ihnen gewünscht ein Scan des Briefes. Wie bereits in meinem Blog Kommentar erwähnt war auf dem Umschlag nichts drauf. Also keine Briefmarke, kein Stempel und auch sonst kein Vermerk, o. ä.

Es ist das zweite Schreiben von Collector.

Ich wäre wirklich sehr froh, wenn Sie mir einen Rat geben könnten, wie ich darauf reagieren soll.

Achso Kündigungsbestätigung habe ich doch keine. Aber natürlich meine Kündigung, die auch fristgerecht war. Darauf wurde Seitens Megadownload aber nicht weiter eingegangen.
Aber in den Schreiben von Megadownload und Collector geht es ja ohnehin um die zweite Zahlung, die ich ja (dummerweise) schon längst getätigt habe.
Die Kontodaten wechseln auch ständig.
Ich kann mich eigentlich nur den Empfehlungen von Rechtsanwälten, Verbraucherschützern, der Polizei und all jenen anschließen, die sich im Netz umfassend zum Thema Abofallen und Umgang mit Inkassounternehmen beschäftigt haben:

Zahlen Sie nicht, bleiben Sie stur!

Eine Reaktion Ihrerseits wäre erst dann nötig, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid von einem deutschen Mahngericht erhalten. Diesem müssten Sie dann lediglich durch ein simples Kreuzchen bei "Ich widerspreche der Forderung insgesamt" widersprechen. Nun müssten die Abzocker ein Gerichtsverfahren anstrengen, in dem die vermeintliche Forderung auf Rechtmässigkeit geprüft würde - und aus gutem Grunde tun sie nämlich genau das nicht.