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Freitag, 15. Juni 2012

Landeskriminalamt warnt vor "Badesalz"-Drogen

Eine neue Variante aus der Gruppe der sogenannten Badesalz-Drogen verbreitet Angst und Schrecken: Die extremen Cocktails aus mehr als 200 verschiedenen Substanzen lösen Gewaltexzesse aus, die zu grauenhafter Selbstverstümmelung und vermutlich sogar zu Kannibalismus führen können.

Quelle & vollständiger Artikel: Focus-Online

Zum Thema "Badesalz" habe ich in diesem Blog unter anderem hier, hier und hier berichtet.
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Landeskriminalamt warnt vor psychoaktiven Substanzen: Neue Horror-Partydroge macht extrem aggressiv - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/sucht/landeskriminalamt-warnt-vor-neuen-psychoaktiven-substanzen-horror-partydroge-macht-extrem-aggressiv_aid_767740.html

Dienstag, 17. April 2012

Fernsehbericht zum Thema Legal Highs

Sie haben harmlos klingende Namen wie Badesalz, Raumlufterfrischer oder Räuchermischungen. Doch in Wahrheit stecken hinter diesen sogenannten "Legal Highs" gefährliche Drogen.

Schauen Sie sich hier den Fernsehbeitrag von Galileo zum Thema an.

Dienstag, 22. November 2011

Österreich macht es vor: AUS für "Legal Highs" ab Februar 2012

Chemische und natürliche psychoaktive Stoffe, die ihrer ursprünglichen Intention nach für Forschungs- und nicht für Konsumzwecke bestimmt waren, sollen in Österreich ab 1. Februar 2012 illegal sein. Denn immer mehr Menschen nützen diese Stoffe als "legale Alternative" zu Drogen. Am Dienstag wird ein entsprechender Gesetzesentwurf den Ministerrat passieren. Das neue Gesetz sieht für Händler Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor, Konsumenten sollen straffrei bleiben.

Bisher wurden und werden die Stoffe - meist von Jugendlichen - als sogenannte "Legal Highs" konsumiert. Dabei wurden gesetzliche Grauzonen genützt, um sich zu berauschen. Dem soll das "Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz" (NPSG) nun zuvorkommen. Die großen Probleme im Zusammenhang mit "Legal Highs" waren die unüberschaubar großen Mengen an verfügbaren Substanzen, die unerforschten Auswirkungen und Gesundheitsgefahren durch den Konsum sowie das Fehlen jeglicher Qualitätssicherung bei der Herstellung der einschlägigen Produkte.
[...]

Ab Februar machen sich Hersteller und Vertreiber von "Legal Highs" nun jedenfalls strafbar. Voraussetzung ist der Vorsatz, die Stoffe mit psychoaktiver Wirkung einzusetzen. Wird der Straftatbestand erfüllt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu rechnen.Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind vorgesehen, wenn die Straftat eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von mehr als zehn Menschen herbeiführt. Die Strafuntergrenze beträgt ein Jahr.

Quelle & vollständiger Artikel: krone.at

Pressemeldung der Polizei Bonn: Staatsanwaltschaft und Polizei Bonn beschlagnahmen umfangreiches Beweismaterial

Verkäufer von sogenannten "Kräutermischungen" im Visier von Justiz und Polizei

Seit Herbst 2010 ermitteln Staatsanwaltschaft und Bonner Polizei gegen Internethändler, die sogenannte „Kräutermischungen“ zum Kauf angeboten haben . Es bestand der Verdacht, dass diese Kräutermischungen Wirkstoffe enthielten, die unter das Betäubungsmittelgesetz bzw. das Arzneimittelgesetz fallen.

Bereits im Januar 2011 wurden bei fünf Tatverdächtigen Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Es konnte umfangreiches Beweismaterial (Kräutermischungen und Geschäftsunterlagen) sichergestellt werden.

Die Untersuchung der Kräutermischungen beim BKA bestätigten den Verdacht, dass die Mischungen berauschende Wirkstoffe enthielten, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen und daher der Verdacht des „Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln“ gegen die Verkäufer besteht.

Grundsätzlich ist zwar die Bestellung und der Gebrauch von sogenannten „Kräutermischungen“ nicht strafbar. Es wurden jedoch in der Vergangenheit eine Vielzahl von Vergiftungserscheinungen bei Konsumenten festgestellt, zumeist im Bereich Süddeutschland aber auch im Siegerland, wo zwei Mädchen unter 14 Jahren nach dem Konsum solcher Kräutermischungen, die sie bei einem Händler aus einem anderen Bundesland gekauft hatten, kollabierten.

Trotz des gegen sie laufenden Ermittlungsverfahrens haben nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden die hiesigen Tatverdächtigen den Vertrieb ihrer Kräutermischungen fortgesetzt.

Wegen dieses Verhaltens beantragte die Staatsanwaltschaft Bonn erneut Durchsuchungsbeschlüsse, die heute Morgen (21.11.2011, ab 08:00 Uhr) in 12 Objekten vollstreckt wurden. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt und erhebliche Sach- und Vermögenswerte, die aus den illegalen Verkäufen stammen sollen, gesichert.


Quelle: Pressemeldung der Polizei Bonn

Samstag, 19. November 2011

Gefährliche Kräuter verkauft – Geschäft geschlossen

Intensive Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem Zoll, dem zuständigen Bezirksamt und der Polizei führten gestern zu der Schließung eines „Headshop“ in Friedrichshain.

Beamte des Fachkommissariats für Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz beim Landeskriminalamt vollstreckten gestern in dem Geschäft in der Voigtstraße in Friedrichshain einen Durchsuchungsbeschluss. Ermittlungen führten zu dem 26-jährigen Geschäftsinhaber, der in der Vergangenheit sogenannte „Legal Highs“ verkauft hatte. Dabei handelt es sich um abgepackte Kräutermischungen, die unter anderem als bedenkliche Arzneimittel eingestuft wurden und dem Arzneimittelgesetzt unterliegen. Bei einigen Konsumenten führte dies bereits zu erheblichen Gesundheitsproblemen. In den Geschäftsräumen beschlagnahmten die Polizisten insgesamt 700 szeneübliche Tütchen mit der illegalen und gefährlichen Kräutermischung sowie 350 Dosen Wasserpfeifentabak. Das Geschäft wurde durch das zuständige Bezirksamt geschlossen.

Der 26-Jährige sieht nun Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen des Verstoßes gegen zollrechtliche Bestimmungen entgegen.
Die Gefährlichkeit dieser „Legal Highs“ liegt in der Zusammensetzung und Herstellung. Dazu werden die Kräutermischungen mit illegalen und synthetischen hergestellten Stoffen angereichert. Diese Drogen haben eine bis zu 100fache stärkere Wirkung als Cannabis und führen zu starken Abhängigkeiten und gesundheitlichen Schäden wie Kreislaufzusammenbrüchen und Herzkreislaufversagen.

Quelle: berlin.de

Legal Highs: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Das dürfte den Abzockern Babenhauserheide, Müller und Xxxxx so gar nicht schmecken: Heute veröffentlichte nämlich Staatsanwalt Jörn Patzak auf Beck Blog folgenden Artikel:

Die generelle Strafbarkeit von Legal Highs war ja bereits Gegenstand des Blogs. Mittlerweile sind einige Urteile von Strafgerichten im Zusammenhang mit Legal Highs ergangen:

1. Urteil gegen einen Legal-High-Erwerber: Das Amtsgericht Prüm war am 18.8.2011 mit einem Fall befasst, in dem dem (bereits einschlägig vorbestraften) Angeklagten der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen wurde, da dieser das Legal High-Produkt „Bonzai Winterboost“ mit dem Wirkstoff JWH-018 gekauft hatte (insgesamt 5 Päckchen à 3 Gramm zu einem Preis von 154,99 Euro). Der Angeklagte wendete ein, er habe sich auf den Verkäufer verlassen, der auf seiner Internetseite die Legalität des Produktes garantiert habe. Erfolglos: Das Amtsgericht Prüm verurteilte ihn wegen fahrlässigen Erwerbes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 300 Euro, da er damit hätte rechnen müssen, dass das gekaufte „Bonzai Winterboost“ dem BtMG unterstellte Substanzen enthält (Urt. v. 18.8.2011, 8031 Js 5084/11). Dies sei für ihn vorhersehbar gewesen, da er das Produkt zu Rauschzwecken bezogen habe und der hohe Preis nur darauf habe schließen lassen, dass dort illegale, psychotrop wirkende Mittel enthalten waren. Auch eine Sorgfaltspflichtverletzung liege vor, da der Angeklagte sich hinsichtlich der Rechtslage hätte informieren können und müssen.

Fazit: Falsches Vertrauen kann teuer werden!

2. Urteil gegen einen Legal-High-Verkäufer: Beim Amtsgericht Bernkastel-Kues war ein Verfahren gegen einen Internet-Händler anhängig, der im Zeitraum zwischen Sommer 2009 und Anfang 2010 in 51 Fällen Legal High-Produkte (Räuchermischungen, Badesalze und Raumdufterfrischer) an Zwischenhändler und Endabnehmer verkauft hatte (8032 Js 27098/09). In einem der Fälle enthielt das verkaufte Produkt einen (zu diesem Zeitpunkt) dem BtMG unterstellten Stoff, nämlich JWH-018, in allen übrigen Fällen andere synthetische Cannabinoide und Cathinon-Derivate, die nicht als Betäubungsmittel i.S.d. BtMG eingestuft waren. Das Amtsgericht Bernkastel-Kues verurteilte den Angeklagten am 26.8.2011 wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung.
In diesem Zusammenhang erwähnenswert erscheint mir auch eine Pressemitteilung des Polizeipräsidenten von Berlin vom 16.11.2011, wonach in Berlin-Friedrichshain ein „Headshop“, in dem Legal High-Produkte verkauft worden sind, von der Gewerbeaufsicht geschlossen wurde (s. www.berlin.de./polizei/presse-fahndung/archiv/362630/index.html).

Fazit: Der Vorwurf, gegen Legal High-Verkäufer werde nicht vorgegangen, tritt nicht zu!
Quelle: blog-beck.de

Samstag, 12. November 2011

Legal Highs – Ende des Problems durch Verbot von Stoffgruppen?

Bald könnte es vorbei sein mit den Drogengeschäften der Münchner Abzocker Xxxxxxxx Xxxxx und Matthias Müller, die sogenannte "Legal Highs" in der Abzockzentrale Vlotho des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide verpacken und versenden lassen. Zuletzt berichtete ich in diesem Artikel über das in meinen Augen kriminelle Handeln, bei dem selbst die Rechtsanwältin Corinna Lubbe zumindestens zeitweise munter mitgemischt hat.


Die Professoren Rössner und Voit von der Universität Marburg haben anlässlich der Jahrestagung der Bundesdrogenbeauftragten am 11.10.2011 vorgeschlagen, dem BtMG ganze Stoffgruppen zu unterstellen, um wirkungsvoller gegen den Missbrauch von sog. Legal Highs vorzugehen.
Legal Highs sind Kräutermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer, denen synthetische Substanzen zugesetzt werden, um beim Konsum Wirkungen ähnlich denen des Cannabis, Amphetamins oder Ecstasys hervorzurufen. Verkäufer der Legal Highs machen sich dabei zu Nutzen, dass das BtMG nur bei Stoffen Anwendung findet, die ausdrücklich in den Anlagen zum BtMG aufgenommen werden. Mit kleinen Änderungen an den chemischen Zusätzen wird versucht, das BtMG bewusst zu umgehen, z.B. durch Beimischung von JWH-210 anstelle dem verbotenen JWH-018 (siehe dazu auch hier).

Prof. Rössner und Prof. Voit schlagen konkret vor, eine neue Anlage IV mit Stoffgruppen, deren Derivate mit hoher Wahrscheinlichkeit wie ein Betäubungsmittel eingesetzt werden können, einzuführen. Die Bestimmtheit des Tatbestands soll durch Aufnahme der chemischen Grundformel erreicht werden. In einem neuen § 29b BtMG soll das „Operieren“ mit solchen Stoffgruppen bestraft werden, wenn daraus entstandene Derivate wie Betäubungsmittel entsprechend zweckgerichtet in den Verkehr gebracht werden sollen (Quelle: hier).

Quelle & vollständiger Artikel: Beck Blog