Sonntag, 7. August 2011

[Überschrift gemäß Einstweiliger Verfügung 6 O 351/11 entfernt]Thema: Sweed - und dessen Vertriebswege

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Die Seite sweed.to weist im Impressum eine Ole Ltd. mit Sitz in Hong Kong aus. Eigentlich könnte dort auch Digitale Welten GmbH (vormals: mymovies GmbH) der umtriebigen Abzocker Müller & Xxxxx stehen, denn niemand anders als diese Kriminellen stecken hinter dem Webangebot. Schaut man sich mal an, auf welchem Server diese Seite liegt, so trifft man natürlich auf den rumänischen Server, auf dem auch heute noch die berühmt-berüchtigten Abofallen wie z.B. antivirus-security.net, netarena.tv, casting.ag, quiz.tv oder gar movie-tester.com liegen. Übrigens: auch die megapreis.ag - eine gemeinsame Unternehmung von Müller, Xxxxx und Babenhauserheide in Form einer Aktiengesellschaft - liegt auf exakt dem gleichen, seit langem bekannten Server der Abzocker.

Zurück zur "Kräutermischung" mit Namen Sweed: in einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird ausdrücklich vor dem Konsum von sogenannten "Legal Highs" wie z.B. Sweed gewarnt.

Kein Wunder, denn niemand weiß um die Zusammensetzungen, die in den "Kräutermischungen" tatsächlich enthalten sind. Es ist ein Katz- und Mausspiel mit den Behörden: werden verbotene Substanzen nach umfangreichen Laboranalysen vorgefunden, so wird die jeweils im Verkauf befindliche Version verboten und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BTMG). Doch blitzschnell gibt es einen Nachfolger, den es erst einmal erneut zu überprüfen gilt. So auch im konkreten Beispiel namens Sweed: die erste Version (Sweed Classic) wurde mit Wirkung zum 21. Januar 2011 verboten und durch die Version namens "Sweed" ersetzt. Auch die Version "Platin" wurde zum 21. Januar 2011 verboten. Eine interessante Abhandlung zu Sweed findet man übrigens hier.

Kommen wir nun zu den Vertriebswegen um die Brücke zurück zu den bekannten Abzockern zu schlagen:

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Die als Inkassosachbearbeiter/innen eingestellten Mitarbeiter wurden nun mit Feinwaage, Mundschutz und Einmalhandschuhen ausgestattet und hatten den Auftrag, das Sweed in einem fensterlosen Kellerraum in Verpackungseinheiten von 3 Gramm  abzupacken. Hierzu standen entsprechende Klarsichttütchen zur Verfügung. Danach wurden die Verkaufseinheiten in handelsübliche Briefumschläge gesteckt, mit Briefmarken versehen und in den Postausgang gegeben. Ein Azubi hat die Ware dann mit der normalen Hauspost zur Post verbracht.

[Passus gemäß Einstweiliger Verfügung entfernt] Hier gab Frank Babenhauserheide seinen Inkassomitarbeitern den Arbeitsauftrag, den Inhalt in die vorhandenen, leeren Klarsichttütchen mit der Aufschrift "Sweed" umzupacken. Diese umgelabelte Ware wurde dann ebenfalls aus Vlotho an die Konsumenten versandt.

Im Februar diesen Jahres wollte dann ein männlicher Mitarbeiter der WEB Gesellschaft für Forderungseinzug sein Gewissen erleichtern und informierte telefonisch -aber dummerweise anonym- die Drogenfahndung über die Geschehnisse vor Ort. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld eröffnete zunächst ein Ermittlungsverfahren, stellte dieses aber nach kurzer Zeit wieder ein. Bei dieser männlichen Person kann es sich eigentlich nur um Strohmann Andreas Schilling handeln, der nachweisbar bei den Verpackungsvorgängen beteiligt gewesen und weiterhin der einzige männliche Mitarbeiter vor Ort war und zu dem Zeitpunkt mal wieder das Unternehmen des Babenhauserheide verlassen hatte. Heute scheint er dort zumindestens zeitweise wieder aktiv zu sein.

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Muss nun noch erwähnt werden, dass die Vorkasse-Zahlungen von Sweed auf eine altbekannte Abzocktarnfirma namens RS Web Services erfolgt?

Ich bin mal auf die Reaktionen der Abzocker ob dieses Artikels gespannt und wage zu prognostizieren: es folgt (mal wieder) ein Law Hunting in Reinkultur. Es sei denn, sie haben aus der Vergangenheit gelernt, was ich aber für unwahrscheinlich halte.

Übrigens, Herr Schilling: schade, dass Sie im Februar diesen Jahres nicht den Arsch in der Hose hatten unter Ihrem Klarnamen auszupacken, dann wäre dieser Artikel überflüssig gewesen und das Risiko, möglicherweise Menschenleben auf dem Gewissen zu haben, minimiert. Sweed kann nämlich, wie jede andere Droge auch, deren Inhaltsstoffe unbekannt sind, tödlich sein. Aber das wissen Sie ja.

[Hinweis] Gemäß der Einstweiligen Verfügungen des Frank Babenhauserheide (6 O 351/11) sowie der Rechtsanwältin Corinna Lubbe (6 O 350/11) wurde vom Landgerichts Bielefeld -wegen der Dringlichkeit ohne vorangegangener Verhandlungen- beschlossen, dass meine nun gelöschten Textpassagen aus dem Artikel zu entfernen seien. Dieser richterlichen Anordnung komme ich selbstverständlich nach.

Die Dringlichkeit ergibt sich laut Beschluss wie folgt:

[Zitat]"Die Dringlichkeit ergibt sich vorliegend unmittelbar aus der vom Antragsgegner veröffentlichten großen Zahl der Aufrufe des Artikels von über 178.000 Aufrufen".[/Zitat]

Schade, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld hier derart schlampig gearbeitet und sich nicht einmal die Mühe gemacht hat, diese vermeintliche Zahl zu hinterfragen oder sich von der Gegenseite beweisen zu lassen. Sie hätte schnell beweisbar herausgefunden, dass der Artikel nicht einmal 300 mal aufgerufen wurde... 


Durch die vermeintliche "Dringlichkeit" kam es leider zu keiner mündlichen Anhörung, sondern die beiden von Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer gestellten Anträge wurden einfach so durchgewunken. Man verlässt sich in einem solchen Falle auf die Eidestattlichen Versicherungen der Antragsteller, mit nichts etwas zu tun zu haben. Auf diese werde ich in Kürze gesondert reagieren.