Mittwoch, 18. Dezember 2013

Über die Erinnerungslücken des Frank Babenhauserheide - ein Prozessbericht

Gestern wurde vor dem Amtsgericht Herford (Schöffengericht) mein Strafverfahren verhandelt. Der Tatvorwurf gegen mich lautete auf Unterschlagung von rund 75.000 Euro. Ich berichtete hier im Blog umfassend darüber. Zunächst sollte dieses Verfahren bereits am 04.06.2013 stattfinden, allerdings war ich der Ansicht, dass hierzu noch diverse Zeugen zu laden wären - und somit wurde das Verfahren auf den 17.12.2013 verschoben.

Es galt die Frage zu klären, ob es zwischen mir und Herrn Babenhauserheide eine mündliche Provisionsabsprache gegeben habe oder nicht. Laut Strafanzeige, eingereicht von Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer im Auftrag der L & H GmbH, sei dies angeblich nicht der Fall gewesen; ich hätte mich schlichtweg an Fremdgeldkonten der Abofallenbetreibern bereichert. Die Strafanzeige erfolgte übrigens exakt an dem Tag, an dem ich hier auf IMD ein erstes TV-Interview bei Akte 2009 angekündigte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....

Um 09.00 Uhr ging es dann los mit dem Aufruf in der Sache. Es wurde festgestellt, dass gleich zwei geladene Zeugen nicht erschienen waren: Helmut Steffel (Wien) sowie der damalige Buchhalter der InQnet GmbH  (Wien). Letzterer schickte immerhin einen Zeugenanwalt namens Tobias Glienke (Kanzlei Hoenig, Berlin) ins Rennen um mitteilen zu lassen, dass er ohne Angabe von Gründen nicht erscheinen werde. Herr Glienke nahm dann als Prozessbeobachter an der Verhandlung teil.

Frank Babenhauserheide blieb nun als einziger Hauptbelastungszeuge übrig, da der Wiener Strohmann Helmut Steffel es ja wohlweißlich (?) vorzog, gar nicht erst zu erscheinen. Babenhauserheide kam aber nicht etwa alleine, sondern wurde vom Verkehrsanwalt Hasenbäumer sowie seinem ehemaligen Strohmann, Holger Brandes, begleitet. Nachdem alle Zeugen belehrt wurden und den Sitzungssaal verlassen hatten wurde ich vernommen und schilderte detailliert, was sich in dem Abzocknetzwerk vor rund 4 Jahren zugetragen hat. Nachdem weder der Staatsanwalt noch Schöffen oder Richterin Fragen an mich hatten wurde der erste Zeuge geladen: Frank Babenhauserheide.

Herr Babenhauserheide wirkte äusserst nervös und nicht ansatzweise so souverän und selbstsicher, wie er damals in seinem Firmengeflecht auftrat. Ob ihm die Anwesenheit des Prozessbeobachters Glienke unangenehm war darf vermutet werden, denn man könnte zu dem Schluß kommen, dass dieser für die Wiener Hintermänner den Prozess und die Aussagen des Babenhauserheide kontrollieren würde.

Babenhauserheide wurde nun dazu befragt ob er etwas mit der L&H GmbH zu tun gehabt habe. In  sämtlichen Schriftsätzen des Zivilverfahrens als auch in seiner polizeilichen Vernehmung hatte er dies stets verneint - um nun einzuräumen, dass er die Gründung der L&H GmbH in die Wege geleitet habe. Seine anfangs äusserst schwammigen Aussagen ("könnte sein", "eigentlich schon", "Jein", "wäre möglich", "eventuell" prägten langsam aber sicher ein deutliches Bild für die anklagende Staatsanwaltschaft und auch die Schöffen und Richterin, die ihm dann die wichtigste Frage stellte:

"Herr Babenhauserheide! Hatten auch Sie Zugriff auf die Konten der L&H GmbH?"

Die Frage war daher für mich wichtig, da die Gegenseite in der Strafanzeige gegen mich behauptete, die zahlreichen Abbuchungen der Provisionen seien erst später durch Treugeber der L&H GmbH, Strohmann Steffel, aufgefallen und daraufhin zur Anzeige gebracht worden. Rund ein Vierteljahr nach der letzten Abbuchung allerdings erst (am Tag, als ich im Blog das Akte-Interview ankündigte).

"Es kann gut möglich sein, dass ich ebenfalls die Zugangsdaten zu den L&H-Konten hatte."

antwortete Babenhauserheide schließlich sehr zum Erstaunen aller anwesenden Verfahrensbeteiligten.

"Wenn Sie doch Zugriff auf die Konten hatten, warum haben Sie dann nicht reagiert, als die angeblich zu unrecht durchgeführten Überweisungen erfolgten?"

"Ich habe meinen Auftraggebern aus Wien mitgeteilt, dass ich mich drum kümmern werde".

Die Richterin bat dann darum, nicht ständig nur über Orte (Wien...) zu sprechen, sondern stattdessen über Namen. Den Namen Fritzmann umging Herr Babenhauserheide nämlich derart deutlich, dass es fast schon peinlich wirkte. Sichtbar unwohl beantwortete er nun auch Fragen zu der von mir angebrachten Tatsache, Babenhauserheide habe mir gesagt, ich solle doch die mir zustehenden Provisionen vom Konto ziehen und gab dies in einem Nebensatz zu, um sich direkt darauf zu verbessern: "das habe ich so aber nicht gesagt!" - "Doch, das haben Sie gerade so gesagt, Herr Babenhauserheide!" antworteten Schöffen, Richterin und selbst der Staatsanwalt.

Mein Anwalt, Benedikt Klas, fragte Herrn Babenhauserheide nun, welche Funktion Frau Carolin S. in seinem Firmengeflecht gehabt habe und wie er die damalige Zusammenarbeit einschätzen würde.

"Mit Frau S. habe ich sehr vertrauenvoll zusammengearbeitet. Sie leitete nicht nur eine Abteilung in meinem Unternehmen, sondern war auch so etwas wie meine Sekretärin"."

"Keine weiteren Fragen, Herr Babenhauserheide. Bitte halten Sie sich für weitere Fragen zur Verfügung, Sie sind hier noch nicht entlassen. Vielleicht benötigen wir Sie gleich noch einmal."

Nun wollte man die von uns geladene Zeugin Carolin S. hören. Diese bestätigte, dass ich ihr nach der mündlich getroffenen Provisionsvereinbarung im Büro des Babenhauserheide von ebendieser erzählt habe und weiterhin, dass Frank Babenhauserheide -entgegen seiner eigenen Schilderung in der Vorzeit, mit der L&H GmbH nichts zu tun gehabt zu haben- der Strippenzieher im Firmengeflecht in Vlotho war und für alle Dinge dort alleinig die Entscheidungen traf. Weiterhin bestätigte Sie, dass sowohl die Firmengründung (Notartermin der L&H GmbH, Kontoeröffnungen, etc.) von ihm alleine beauftragt wurden.

Nach dieser Bestätigung meiner zuvor ausgeführten Beobachtungen wurde die Zeugin S. aus dem Zeugenstand entlassen. Eine weitere Vernehmung des Babenhauserheide schien nicht mehr nötig zu sein.

Es folgte eine kurze Verhandlungsunterbrechung. Staatsanwaltschaft, Schöffen und Richterin hatten offenbar genug gehört und so bot man uns die Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen an. Nach kurzer Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt stimmte ich der Einstellung des Strafverfahrens ohne Auflagen zu. Der Beschluss ist rechtskräftig, eine Revision oder Beschwerde gegen den Beschluss ist nicht zulässig.

Ich persönlich finde es sehr schade, dass unsere weiteren Zeugen gar nicht erst angehört werden mussten. Es handelte sich neben zwei Ermittlern vom Landeskriminalamt Niedersachsen, einen Oberstaatsanwalt aus Hannover, einen Oberstaatsanwalt aus Detmold auch um Adrian Fuchs (abzocknews.de).

Warum der vermeintlich Geschädigte, Strohmann Helmut Steffel, trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum Prozess erschien kann indes nur vermutet werden.

Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts äusserte dazu nur: "Der wird schon wissen, warum er nicht nach Deutschland kommt. Die Staatsanwaltschaft hätte sich auf ihn jedenfalls gefreut."...

Mein Fazit:
Der frei erfundene Unterschlagungsvorwurf , der in den Raum geworfen wurde, um mich unglaubwürdig und mundtot zu machen, wurde vom Schöffengericht mit dem Einstellungsbeschluss ohne Auflagen quittiert. Fakt ist ebenfalls, dass die vermeintlichen Geschädigten aus Wien nicht vor Gericht erschienen und sich Herr Babenhauserheide als Hauptbelastungszeuge um Kopf und Kragen geredet hat.

P.S.:
Rechtsanwalt Andreas Neuber, der ja bereits im Juni diesen Jahres vollmundig von einem "Showdown" sprach und ankündigte, ebenfalls "nicht nur als Zeuge" zu erscheinen erschien ebensowenig wie jene kriminellen Subjekte, die in einem Schmähblog zuvor noch großkotzig äusserten:

"Was die Realität angeht, das werden wir ja am 17.12. sehen, ich werde da sein und genau lauschen und auch berichten. Denn die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, was mit Frickemeier los ist. Eins ist mal klar, für den Fall das der einwandert hab ich schon eine Flasche Whiskey gebunkert, Kostenpunkt 900,00 Euro. Die Köpfe ich dann mit allen lieben Bekannten.
Ansonsten bleibt mir nur zu sagen:

Advent, Advent, der Kittel brennt:)"
Muss nun tatsächlich noch erwähnt werden, dass der/die Verfasser solchen Blödsinns natürlich nicht zur Verhandung erschienen? Ein lichtscheues Gesindel, welches anonym agiert habe ich stets belächelt. Heute einmal mehr.

Update vom 20.12.2013: der Beschluss des Schöffengericht Herford liegt mittlerweile vor und sei hiermit der Form halber nachgereicht: