Freitag, 14. Oktober 2011

Inkassoverband fordert Aufsicht über Inkassounternehmen

Berlin, 13. Oktober 2011 – Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, fordert eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen. „Die Behörden brauchen Instrumente, mit denen sie wirkungsvoll gegen Abzocker und unseriöse Geschäftemacher vorgehen können“, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz am Donnerstag in Berlin. „Das bringt Unternehmen und Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit mit seriösen Inkassodienstleistern.“

Derzeit kann eine gültige Inkassoregistrierung laut Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) entzogen werden, wenn ein Inkassounternehmen „dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs" erbringt. Der BDIU bemängelt, dass sich diese Vorschrift in der Praxis als ein stumpfes Schwert erwiesen hat. So haben die Behörden seit Bestehen des RDG im Jahre 2008 bislang lediglich dreimal Registrierungen widerrufen. „Besser wären ein mit Auflagen verbundener abgestufter Sanktionskatalog und eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen", so BDIU-Präsident Spitz, „wie es sie auch zu Zeiten des Rechtsberatungsgesetzes gegeben hat."

Quelle & vollständiger Artikel: Pressemitteilung des BDIU