Freitag, 25. Juli 2014

Sicherungsmaßnahmen gegen Alexander Henning

364FE Js 10801/11
Finanzermittlungen in dem Ermittlungsverfahren gegen Alexander Henning und andere wegen Betruges,

hier: Sicherung von Vermögenswerten zu Gunsten der Tatverletzten 

Auflistung der Vermögenswerte
PKW MB im Wert von ca. 57.000,00 €
1 Sony Handycam mit Zubehör im Wert von ca. 1.500,00 €
1 Canon EOS D Digitalkamera im Wert von ca. 600,00 €
Bargeld in Höhe von 4.720,00 €
Gepfändetes Kontoguthaben in Höhe von 9.431,70 €

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Staatsanwaltschaft Rostock hat in der vorliegenden Strafsache neben den Strafverfolgungsermittlungen zugunsten der Tatverletzten auch die in der Anlage aufgeführten Vermögenswerte gemäß §§ 111 b ff Strafprozessordnung vorläufig gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Diese Sicherungsmaßnahmen sollen den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen vollstrecken zu können.

Da die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte von Beschuldigten nur vorläufig sichern darf, müssen Sie zur Durchsetzung Ihrer eventuellen Ersatzansprüche unverzüglich – auch schon im Ermittlungsverfahren – selbst aktiv werden! Gegebenenfalls holen Sie bitte anwaltlichen Rat ein.

Wenn Sie auf gesicherte Vermögenswerte zugreifen wollen, ist Folgendes erforderlich:

Einholung eines Vollstreckungstitels gegen den Beschuldigten, z.B. Vollstreckungsbescheid, Urteil, vollstreckbare Urkunde, dinglicher Arrest nach der Zivilprozessordnung;
Zwangsvollstreckung aufgrund des eingeholten Vollstreckungstitels in die sichergestellten Vermögenswerte;
Antrag an das zuständige Strafgericht auf Zulassung zur Zwangsvollstreckung in die staatlich gesicherten Vermögenswerte (§§ 111 g, 111 h Strafprozessordnung), wobei Sie glaubhaft machen müssen, dass Sie durch eine Straftat des Beschuldigten geschädigt sind. 

Nicht ausreichend sind die bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft oder lediglich die Rücksendung des ausgefüllten Rückantwortschreibens. Ein solches Vorgehen entfaltet keinerlei Rechtswirkung.

Je schneller Sie Ihre Zwangsvollstreckung betreiben, desto höher sind Ihre Chancen – im Wettbewerb mit anderen Verletzten –, Ihre Ansprüche zu realisieren. Es gilt das zwangsvollstreckungsrechtliche Prioritätsprinzip gemäß § 804 Abs. 3 ZPO: Wer zuerst kommt, hat die größten Erfolgsaussichten.

Die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen und das damit einhergehende Risiko der Kostentragung liegen stets im Ermessen der Tatverletzten. Die Erfolgsaussichten eines ge-richtlichen Verfahrens zur Durchsetzung Ihres Schadensersatz- oder Rückzahlungsanspruchs und die damit verbundene Kosten-Nutzen-Frage können Sie gegebenenfalls mit einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl erörtern.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall Ratschläge zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu erteilen oder Auskünfte zu Erfolgsaussichten zu geben, rechtlich erhebliche Erklärungen in Bezug auf gesicherte Vermögenswerte entgegenzunehmen oder abzugeben, oder eine Auszahlung oder Verteilung gesicherter Vermögenswerte ohne gerichtliche Entscheidung an Verletzte vorzunehmen. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Rückfragen ab.

Die tatsächliche Werthaltigkeit der gesicherten Vermögenswerte ist der anliegenden/ nachfolgenden Auflistung nur eingeschränkt zu entnehmen; sie ist abhängig von eventuell bestehenden Rechten Dritter, anderweitigen Grundstücksbelastungen usw.

Die vorläufige Sicherung von Vermögenswerten kann höchstens für die Dauer von drei Jahren nach der Verurteilung des/der Beschuldigten aufrecht erhalten werden (§ 111 i Abs. 3 StPO). Gemäß § 111 i Abs. 2 StPO kann das Gericht anordnen, dass vorläufig gesicherte Vermögenswerte drei Jahre nach Rechtskraft eines Urteils dem Staat zufallen.

Quelle: Bundesanzeiger

Lesen Sie hierzu auch: Nach 2000 Anzeigen: Polizei fasst Internetbetrüger

Samstag, 12. Juli 2014

Simone Bentele auch heute noch mit Abofallen aktiv, getarnt als WLAN-Lüge in einem Gewinnspiel

Von Facebookseiten aus wird mit einem dummen Spruch weggelockt, mit einem lächerlichen Spielchen a la “Wer wird Millionär” geködert und mit einer Lüge in eine Abofalle gezogen:

Herzlich willkommen bei einem Gewinnspiel des Veranstalters S Digital Media GmbH .


Quelle & vollständiger Artikel: Mimikama

 

Samstag, 18. Januar 2014

Aussteiger Babenhauserheide - unvorstellbar?

Ich möchte meinen Gedanken freien Lauf lassen und diese auch mit der werten Leserschaft teilen um eine  möglichst sachliche Diskussion zu entfachen. Der Auftritt des Herrn Babenhauserheide vor dem Schöffengericht Herford war nämlich denkwürdig und wirft für mich persönlich einige Fragen auf.

Jeder (ehemalige) Mitarbeiter aus dem Netzwerk des Babenhauserheide wird bestätigen können, dass er stets souverän und mit breiter Brust auftrat , klare Entscheidungen traf und sich exakt so auch artikulierte. Er war ein "Herrscher", oftmals cholerisch und laut, immer aber deutlich und unmissverständlich. Bundeswehr-Ton, selbstbewusst. Was Babenhauserheide sagte, wurde gemacht. Punkt.

Ein völlig anderes Bild vermittelte Babenhauserheide im Strafprozess am vergangenen Dienstag, als er als Belastungszeuge gegen mich befragt wurde (s. Prozessbericht). Von Selbstbewusstsein oder Souveränität war nichts zu spüren, im Gegenteil. Der ehemalige Feldjäger der Bundeswehr stammelte vor sich hin, widersprach sich mehrfach und schien unsicher. Mimik und Gestik sprachen desweiteren für sich.

Wie mir zugetragen wurde verdingte sich Verkehrsanwalt Hasenbäumer vor der Vernehmung des Babenhauserheide vor dem Gerichtssaal wie ein "Coach im Boxsport, der seinen Sportler starkreden will. Er solle dies, er müsse das....". Vergebens, wie nun feststeht.

Wenn Herr Babenhauserheide nicht einmal als Belastungszeuge in einem inszenierten Prozess gegen meine Person taugt, wie verläuft dann erst der bevorstehende Prozess, in dem er selbst auf der Anklagebank sitzt  und sich wegen gewerbsmässigem und bandenmässigem Betrug in 30.000 Fällen verantworten muss?

Möge Herr Babenhauserheide die Fakten zusammenzählen und mal eroiren, wo er steht. Valentin Fritzmann hat sich mittlerweile umbenannt und heißt Florian Schweiger, Strohmann Steffel (Wien) und der ehemalige Buchhalter der InQnet GmbH, Reinhard Pils (Firma bereits liquidiert) erschienen gar nicht erst, obwohl doch (laut Lügengerüst) angeblich geschädigt. Immerhin war ein Zeugenanwalt der Kanzlei Hoenig (Berlin) anwesend, der -nur meiner bescheidenen Meinung nach natürlich- lediglich als Zuschauer im Gerichtssaal saß um Fritzmann (heute: Schweiger) mitzuteilen, wie es um die Standfestigkeit des Belastungszeugen steht.

Aufwachen, Herr Babenhauserheide!

Wenn es vor dem Landgericht Hildesheim zur Sache geht werden wir beide wieder aufeinandertreffen, das verspreche ich Ihnen. Und diesmal sitzen Sie auf der Anklagebank. Soweit mir bekannt ist lautet die Anklage auf gewerbsmässigen und bandenmässigen Betrug in dreißigtausend Fällen; das mögliche Strafmaß entnehmen Sie bitte dem StGB.

Haben Sie sich schon mal Gedanken darüber gemacht, auszupacken und reinen Tisch zu machen?

Wenn es überhaupt noch einen Zeitpunkt gibt, dann spätestens jetzt.