Donnerstag, 19. August 2010

Landgericht Bielefeld reagiert: Fristsetzung an Verkehrsanwalt Hasenbäumer

Na, geht doch: das Landgericht Bielefeld hat nunmehr die Gegenseite an die Erledigung der Verfügung vom 09.04.2010 erinnert und eine dreiwöchige Frist gesetzt.

Es kann ja auch nicht angehen, dass sich diese leidige Angelegenheit endlos hinzieht - und so schwer darf es der Gegenseite doch nicht fallen, endlich Beweise vorzulegen, die auch einer genauen Überprüfung standhalten. Oder vielleicht doch?

Ich freue mich jedenfalls unbändig darauf, die vermeintlichen Beweise auf Herz und Nieren überprüfen zu lassen. Nicht nur ich übrigens - das Interesse an diesen Unterlagen ist grösser, als man glauben mag. Also, Herr Hasenbäumer: die Zeit läuft und wir sind alle gespannt, was Sie da präsentieren werden...