Unzählige und wissbegierige Fragen erreichen mich per Mail, seitdem ich über den aktuellen "Fortgang" in Sachen Schadensersatzklage vor dem Landgericht Bielefeld berichtete. Damit ich nicht jede Mail einzeln beantworten muss antworte ich hier einmal mit einem Artikel:
NEIN, die ach so wichtigen Beweise liegen selbstverständlich noch immer NICHT vor, sonst hätte ich selbige längst hier gepostet, damit sich die ständig größer werdende Schar der Interessierten darüber her machen kann.
Mensch, Herr Hasenbäumer. So wichtige Beweise sind doch wohl fix übersetzt, das kann doch nicht Wochen dauern, oder? Zieren Sie sich doch nicht so und lassen uns endlich die Statements des Strohmanns aus dem Sudan zukommen, damit wir was zu lachen haben!
Es wäre doch nun wirklich langsam an der Zeit, diese lächerliche Klage vor ein ordentliches Gericht zu bringen, damit endlich Recht gesprochen werden kann. Sicherlich ist Ihnen mittlerweile ja auch bekannt, dass wir u.a. Herrn Martin Kraeter / KLP Group als Zeugen benannt haben, da dieser derzeit nicht müde wird, die Fritzmänner in die Pfanne zu hauen. Ob er nun mag oder nicht: als geladener Zeuge hat er vor Gericht zu erscheinen. Genauso wie der Abubakr Salih Mohammed Nur Sidahmed oder ggf. auch ein Christopher Metz, ein Helmut Steffel, ein Dr. Robert Fritzmann samt Söhnchen, etc. pp.
Ein Who is Who der Abzockbranche gibt sich dann ein Stelldichein, da wird Deutschland-Chef Babenhauserheide fast schon zur Nebensache; auch, wenn er derjenige ist, der wohl auf deutschem Boden seinen Kopf hinhalten muss - und das berechtigterweise.
Also, Herr Verkehrsanwalt: geben Sie sich einen Ruck und liefern Sie endlich. Die Zeit ist reif!
Ganz ehrlich, Claus: Ich verstehe Deine Prozesstaktik nicht so ganz. Die Gegenseite ist beweispflichtig und hat dafür sicherlich eine Frist auferlegt bekommen. Warum gehst Du die denn nun ohne Not aufscheuchen? Wäre doch viel lustiger, wenn die's versemmeln und womöglich deswegen präkludiert würden... ;)
AntwortenLöschenUnd dann würde ich noch John F. kennedy, Elvis und die Aliens aus der Landung bei Roosevelt als Zeugen benennen ;))
AntwortenLöschenMal im Ernst: Bei denen wird wie beim Syndikus der Wecker versagen, wenn denen überhaupt eine Vorladung zugestellt werden kann.
"whocares" hat recht. Es ist keine gute Idee, der Gegenseite klar zu machen dass deren Anwalt, naja, in anderen Bereichen besser aufgehoben ist. Freu Dich lieber still daran. Und poste niemals irgendwelche Argumente bevor sie in den Schriftsätzen stehen und die Gegenseite sie erhalten hat, sonst hat die Gegenseite ja mehr Zeit.
AntwortenLöschenManchmal lohnt es geduldig zu sein. Und irgendwann den Gewinn zu verkünden.
Ich möchte diese leidige Angelegenheit einfach zum Abschluss bringen und taktiere hier nicht. Oder vielleicht doch? Die Kiste ist für die Gegenseite bereits so verfahren, daß sie aus der Nummer nicht mehr herauskommt; und das weiß sie auch genau. Warum dann nicht ein wenig anschubsen?
AntwortenLöschenNicht nur ich warte schliesslich gespannt auf die angeforderten "Beweise", die hoffentlich bald den Weg zu uns finden. Und das sage ich jetzt mal... fast schon wertfrei. Fast :-)
immer noch keine unterlagen??? Wer soll das denn glauben??? mittlerweile ist mitte mai, frickemeier!!!
AntwortenLöschenImmer noch keine Unterlagen, sofern ich der Aussage meines Anwalts trauen darf :-)
AntwortenLöschenWarum das so lange dauert? Fragen Sie den Verkehrsanwalt.
Und, haben die Beweise schon den Weg gefunden?
AntwortenLöschenNein, sonst wäre das hier längst thematisiert ;-)
AntwortenLöschenZitat:
AntwortenLöschen"Wortlaut des Schreibens
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11.11.2008 09:11 Uhr von Rheingaumaedel
...
nun hab ich halt auch diesen Brief gekriegt, Datum 5.11., da dacht ich, ich schau mal ob ihr auch alle noch schön die Ohren steif haltet :-)
...
Hier also der Wortlaut des Schreibens der Kanzlei Laeube & Hasenbäumer, Hiddenhausen:
Wir vertreten die Interessen der Firma RS Web Services (JPC). Sie haben über das Internetportal http://www.movie-scout.net die Leistungen unserer Mandantin in Anspruch genommen. Zum Nachweis des Vertragsabschlusses wurden die IP-Adresse, das Einlogg-Datum und die weiteren Details gespeichert. Unsere Mandantin ist ihren vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen. Das fällige Entgelt wurde trotz der Mahnungen von Ihnen nicht entrichtet. Als Verzugsschaden sind Mahnkosten (Gottwald JR 98,95), Inkassokosten (BGH 24.05.1964 VII 278/64) und Rechtsanwaltskosten (BGH 30, 156) erstattungsfähig. Wir fordern Sie hiermit letztmalig außergerichtlich auf, den sich aus der Forderungsaufstellung ergebenden Betrag bis spätestens zum 24.11.08 auf das Konto (bei der Sparkasse Herford) zu überweisen. Zahlbetrag: 155,47 €.
Ah doch, hier kommen doch noch zwei Ausrufungszeichen :-)
Weil Nach den fruchtlosen Betreibungsversuchen eines Inkassobüros ist unsere Mandantin nämlich mit der Geduld am Ende! Betrachten Sie die Angelegenheit bitte als eilbedürftig! Weil ansonsten wären wir ja gezwungen, etc pp.... Am Schluss folgt noch eine Vergütungsberechnung für den armen Herrn Hasenbäumchen in Höhe von 46,41 €.
Also, wir werden die Wutz schon zusammen schlachten, wenn sie auch quiekt! :-)))
Schönen Tag noch, ihr gequälten Leidensgenossen ;-) "
Quelle:
http://www.shortnews.de/id/697802/Warnung-vor-Movie-Scout?offset=1051
Aufgrund mehrerer Nachfragen: NEIN, die Unterlagen liegen uns noch immer nicht vor. Irgendwann dürfte das LG Bielefeld mal den Verkehrsanwalt erinnern. Eine simple Übersetzung und Zurverfügungstellung kann doch wohl kaum so schwer sein, oder?
AntwortenLöschenNun haben wir bereits August - und noch immer gibts keine Unterlagen. Langsam aber sicher werde ich ungeduldig...
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