Mittwoch, 22. August 2012

Interview mit Tobias Huch: Teil 3 ist online!

Tobias Huch
Während aus Reihen der Abzockmafia bereits Stimmen laut wurden, dass die weiteren Interview-Teile mit dem Internetunternehmer und Politiker Tobias Huch sicher nicht erscheinen würden freue ich mich um so mehr, nun Teil 3 des Interviews präsentieren zu dürfen.

Das Interview an sich scheint so manchem Protagonisten, wie zu erwarten war, zu missfallen. Die Folge: Denunzierung, Morddrohungen, Stalking. Darum kümmern sich seit geraumer Zeit bereits die Behörden. An dieser Stelle einen ausdrücklichen Dank an Herrn Huch, dass er -trotz der widrigen Umstände- sich von solch kriminellem Vorgehen zur Verhinderung einer entlarvenden Berichterstattung nicht beeindrucken lässt.

Der Form halber sei betont, dass auch Teil 4 des Interviews in Kürze verfügbar sein wird. 

+++ Update vom 10.09.2012: Teil 4 des Interviews ist online, weitere Teile werden folgen. +++

Sonntag, 19. August 2012

Neue "reguläre" Schützenkönigin: Frank Babenhauserheide

Frank Babenhauserheide
Zitat aus dem Vlothoer Anzeiger:

"Reguläre "Königin" wurde dann Frank Babenhauserheide, erste Ritterin Bärbel Wattenberg, als Adjutantin tritt im neuen Schützenjahr die vormalige Königin Doris Sander auf. "Bei uns ist sowas möglich", meinte Geschäftsführer Detlev Müller zu der auf den ersten Blick unbgewöhnlichen "Geschlechetrkombination" – für die Königswürde komme es allein auf das beste Schießergebnis an. Und das habe nun einmal Janine Zimmermann erreicht."

Quelle: Vlothoer Anzeiger

Dienstag, 14. August 2012

Programmempfehlung: 03.09., 22.00 Uhr WDR "Die Story"

Das Internet ist immer noch ein Wachstumsmarkt - vor allem für die Betrugsindustrie. Eine besonders perfide Methode ist der Vorkassenbetrug.

 Ein Film von Holger Senft und Hanno di Rosa.

Quelle & weiterführende Infos: WDR

Sonntag, 12. August 2012

Bildmaterial von Florian17 aufgetaucht!

[in Kürze verfügbar]

Unwahre Tatsachenbehauptungen durch Rechtsanwalt Andreas Neuber

Die Personalie des Rechtsanwaltes Andreas Neuber möge der geneigte Leser googlen, um sich ein Bild über die Seriosität des werten Herrn aus Krefeld zu machen. Ich persönlich habe zu dieser Person so meine ganz persönliche Meinung, die ich hier im Blog auch deutlich zum Ausdruck gebracht habe.

Das der Herr Rechtsanwalt sich nun aber in seinem kleinen Blögchen gar zu unwahren Tatsachenbehauptungen hinreissen lässt und diese auch noch veröffentlicht zeigt einmal mehr, wessen Geistes Kind er ist.

So schreibt er in seinem Blögchen unter anderem wie folgt:

Screenshot vom 11.08.2012


...um dann noch nachzulegen:

Screenshot vom 11.08.2012
...und wie nachfolgend ersichtlich zu enden:

Screenshot vom 11.08.2012
Schöner kann man Law Hunting gar nicht zur Schau tragen, Herr Neuber. An dieser Stelle vielen Dank dafür! Der Form halber muss ich Sie aber darauf hinweisen, dass Sie hier völlig falsch liegen und unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen, die ich mir nicht bieten lassen werde.

Für die geneigte Leserschaft (und auch den werten Herrn Rechtsanwalt Neuber, der sich einmal mehr blamiert) gibt es hier den

Beschluss des Landgerichts Biefeleld über die Bewilligung meines Prozesskostenantrages.

Wohl bekomm´s, Herr Neuber...

Freitag, 10. August 2012

Verbraucherzentrale obsiegt gegen Inkassounternehmen und Abofallenbetreiber

Vor zirka 2 Jahren begann die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Banken und Sparkassen anzuschreiben, um diesen mitzuteilen, dass Inkassounternehmen über deren Konten "schmutziges Geld" aus Abofallen eintreiben. Viele der angeschriebenen Geldinstitute kündigten daraufhin die entsprechenden Konten.

Die "Deutsche Internetinkasso" hatte vor dem LG Frankfurt gegen ein solches Schreiben der VZ Brandenburg geklagt und nunmehr verloren. In dem bemerkenswert klaren Urteil wurde festgestellt, dass die von den Verbraucherzentralen versendeten Schreiben an Banken und Sparkassen deswegen gerechtfertigt sind, weil das fragliche Inkassounternehmen Forderungen eintreibt, die unter Verstoß von § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung erschlichen worden sind. Außerdem handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine von Art. 5 Grundgesetz umfasste freie Meinungsäußerung.

Nach zweijähriger Anstrengung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hofft die Verbraucherzentrale, dass dieses Urteil und die Einführung der Button-Lösung endlich dem Geschäftsmodell `Abofalle´ und gleichsam den unredlichen Inkassounternehmen die Grundlage entzieht.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Dienstag, 7. August 2012

Warnung vor nicht existenter "Inkasso Service GmbH" (Videobeitrag)

Das ORF hat sich auf die Spurensuche nach der Inkasso Service GmbH gemacht. Diese "Firma" verschickt nämlich in Österreich Klageandrohungen an vermeintliche Schuldner, die jedoch nie etwas bestellt haben. Spannend hierbei: die Inkasso Service GmbH gibt es gar nicht - und die angegebenen Adressen führen zu unbescholtenen Bürgern, die nun von aufgebrachten "Schuldnern" belagert werden:




Quelle: ORF via YouTube

Wie der österreichische Verein VPT heute mitteilt mutierte die Inkasso Service GmbH nun zur Firma "Forderungsmanagement" und teilt mit, dass auch die nunmehr neue Geschäftsanschrift falsch ist.

Freitag, 3. August 2012

Weiterer Erfolg gegen Abofallenbetreiber: INET-Dienstleistungen GmbH busted!

Wie unter anderem Antiabzockenet heute berichtet geht es der INET Dienstleistungen GmbH nun massiv an den Kragen:

"In einem unter dem Az.: 257 UJs 727590/11 - VMA bei der Staatsanwaltschaft München I geführten Ermittlungsverfahren wegen Betruges zu Lasten der Geschädigten sind aufgrund laufender Ermittlungen folgende Tatsachen bekannt. Auf dem Konto der UniCredit Bank AG, ehemals HypoVereinsbank AG, Kontonummer 10030726, der Firma INET-Dienstleistungen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zlatko ILIC, Nymphenburger Straße 4, 80335 München gehen Zahlungen aufgrund sogenannter Abofallen, sprich Geltendmachung unberechtigter Forderungen für Anmeldungen im Internet für sonst üblicherweise kostenlose Leistungen, ein.

Die unbekannten Täter versenden hierzu Schreiben mit Zahlungsaufforderungen, in denen sie den Empfängern vortäuschen, ein Inkassounternehmen zu sein. Die Zahlungsaufforderungen werden nicht unter der Firmenbezeichnung „INET-Dienstleistungen GmbH“ sondern unter der Firmenbezeichnung „Blue 180.Vermögensverwaltungs GmbH“ versandt. Als Geschäftsführer der Blue 180.Vermögensverwaltungs GmbH wird ebenfalls Zlatko ILIC aufgeführt."

Quelle: Bundesanzeiger, via Antiabzockenet

Über die INET Dienstleistungen GmbH (vormals: Blue 180 Vermögensverwaltungs GmbH) habe ich unter anderem hier und hier berichtet. Die heutige Mitteilung freut mich - und zeigt einmal mehr, dass sich die Schlinge um die Abofallebetreiber und deren Helfershelfer immer enger zuzieht. So darf es gerne weitergehen!