Posts mit dem Label Schilling werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Schilling werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Samstag, 24. September 2011

L & H GmbH i.L. (in Liquidation) schickt RA Andreas Neuber ins Rennen

Über den allseits bekannten Rechtsanwalt Andreas Neuber aus Krefeld berichtete ich in diesem Artikel erst kürzlich. Im Rahmen der umfangreichen Law Hunting-Kampagne gegen mich war es nun nicht wirklich ein Wunder, dass sich die Abzocker dieses Herren bedienen, der sich ja förmlich anbiederte. Eine Klage, wie angekündigt, wurde mir allerdings bis heute nicht zugestellt. Wieder einmal nur heiße Luft? Nun, das warten wir mal schick ab.

Fakt scheint jedenfalls zu sein, dass die Briefkastenfirma L & H GmbH, letzter Geschäftsführer: Andreas Schilling, jetziger Liquidator: Helmut Steffel (Wien), den werten Herrn Rechtsanwalt Neuber aus Krefeld mit der Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil gegen uns beauftragt hat. Exakt jener Herr Rechtsanwalt, der sich in seinem Internetblog unter anderem wie folgt äusserte:

Quelle: Internetblog des RA Andreas Neuber
Wie bereits erwähnt wird sich der werte Herr Rechtsanwalt Andreas Neuber aus Krefeld unter anderem an seinen Ankündigungen und Aussagen in seinem Blog messen lassen müssen. Schöner kann man eigentlich das Law Hunting der Nutzlosbranche gar nicht dokumentieren.

Update vom 30.09.2011: aufgrund zahlreicher Nachfragen nach weiteren Äusserungen habe ich einige Screenshots hier zusammengestellt. 

Ermittlungen gegen das Firmengeflecht werden nun vom Landeskriminalamt Niedersachsen geführt

Quelle: Neue Westfälische Zeitung vom 24.09.2011
Herford/Hannover. Es ist eines der umfangreichsten Wirtschaftsverfahren, das Beschuldigte aus dem Kreis Herford betrifft: Die Ermittlungen rund um die als "Internet-Abzock- und -Abofalle" bekannt gewordene Seite "Megadownloads" und das Inkassounternehmen L&H. Geführt wird der Komplex bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Hannover, die Konten mit mehr als einer Million Euro eingefroren hat.

Wie jetzt bekannt wurde, hat das Landeskriminalamt Niedersachsen die Ermittlungen übernommen, bestätigte Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Lendeckel, Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover. Die Anklagebehörde ermittelt seit mehr als eineinhalb Jahren "wegen des Verdachts des Betrugs und wegen möglicher Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht". Der Fall habe möglicherweise auch Auslandsbezüge. Nach Informationen aus dem Internet führt eine der Spuren dabei zu mehreren Verdächtigen nach Österreich. Deshalb und auch aufgrund des Umfangs sei das Landeskriminalamt (LKA) eingeschaltet worden - es habe einfach größere Kapazitäten. 

Quelle & vollständiger Artikel: NW-News, Ausgabe vom 24.09.2011

Sonntag, 7. August 2011

[Überschrift gemäß Einstweiliger Verfügung 6 O 351/11 entfernt]Thema: Sweed - und dessen Vertriebswege

[Passus gemäß Einstweiliger Verfügung entfernt]
[Passus gemäß Einstweiliger Verfügung entfernt]
Die Seite sweed.to weist im Impressum eine Ole Ltd. mit Sitz in Hong Kong aus. Eigentlich könnte dort auch Digitale Welten GmbH (vormals: mymovies GmbH) der umtriebigen Abzocker Müller & Xxxxx stehen, denn niemand anders als diese Kriminellen stecken hinter dem Webangebot. Schaut man sich mal an, auf welchem Server diese Seite liegt, so trifft man natürlich auf den rumänischen Server, auf dem auch heute noch die berühmt-berüchtigten Abofallen wie z.B. antivirus-security.net, netarena.tv, casting.ag, quiz.tv oder gar movie-tester.com liegen. Übrigens: auch die megapreis.ag - eine gemeinsame Unternehmung von Müller, Xxxxx und Babenhauserheide in Form einer Aktiengesellschaft - liegt auf exakt dem gleichen, seit langem bekannten Server der Abzocker.

Zurück zur "Kräutermischung" mit Namen Sweed: in einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird ausdrücklich vor dem Konsum von sogenannten "Legal Highs" wie z.B. Sweed gewarnt.

Kein Wunder, denn niemand weiß um die Zusammensetzungen, die in den "Kräutermischungen" tatsächlich enthalten sind. Es ist ein Katz- und Mausspiel mit den Behörden: werden verbotene Substanzen nach umfangreichen Laboranalysen vorgefunden, so wird die jeweils im Verkauf befindliche Version verboten und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BTMG). Doch blitzschnell gibt es einen Nachfolger, den es erst einmal erneut zu überprüfen gilt. So auch im konkreten Beispiel namens Sweed: die erste Version (Sweed Classic) wurde mit Wirkung zum 21. Januar 2011 verboten und durch die Version namens "Sweed" ersetzt. Auch die Version "Platin" wurde zum 21. Januar 2011 verboten. Eine interessante Abhandlung zu Sweed findet man übrigens hier.

Kommen wir nun zu den Vertriebswegen um die Brücke zurück zu den bekannten Abzockern zu schlagen:

[Passus gemäß Einstweiliger Verfügung entfernt]

[Passus gemäß Einstweiliger Verfügung entfernt]
Die als Inkassosachbearbeiter/innen eingestellten Mitarbeiter wurden nun mit Feinwaage, Mundschutz und Einmalhandschuhen ausgestattet und hatten den Auftrag, das Sweed in einem fensterlosen Kellerraum in Verpackungseinheiten von 3 Gramm  abzupacken. Hierzu standen entsprechende Klarsichttütchen zur Verfügung. Danach wurden die Verkaufseinheiten in handelsübliche Briefumschläge gesteckt, mit Briefmarken versehen und in den Postausgang gegeben. Ein Azubi hat die Ware dann mit der normalen Hauspost zur Post verbracht.

[Passus gemäß Einstweiliger Verfügung entfernt] Hier gab Frank Babenhauserheide seinen Inkassomitarbeitern den Arbeitsauftrag, den Inhalt in die vorhandenen, leeren Klarsichttütchen mit der Aufschrift "Sweed" umzupacken. Diese umgelabelte Ware wurde dann ebenfalls aus Vlotho an die Konsumenten versandt.

Im Februar diesen Jahres wollte dann ein männlicher Mitarbeiter der WEB Gesellschaft für Forderungseinzug sein Gewissen erleichtern und informierte telefonisch -aber dummerweise anonym- die Drogenfahndung über die Geschehnisse vor Ort. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld eröffnete zunächst ein Ermittlungsverfahren, stellte dieses aber nach kurzer Zeit wieder ein. Bei dieser männlichen Person kann es sich eigentlich nur um Strohmann Andreas Schilling handeln, der nachweisbar bei den Verpackungsvorgängen beteiligt gewesen und weiterhin der einzige männliche Mitarbeiter vor Ort war und zu dem Zeitpunkt mal wieder das Unternehmen des Babenhauserheide verlassen hatte. Heute scheint er dort zumindestens zeitweise wieder aktiv zu sein.

[Passus gemäß Einstweiliger Verfügung entfernt]
Muss nun noch erwähnt werden, dass die Vorkasse-Zahlungen von Sweed auf eine altbekannte Abzocktarnfirma namens RS Web Services erfolgt?

Ich bin mal auf die Reaktionen der Abzocker ob dieses Artikels gespannt und wage zu prognostizieren: es folgt (mal wieder) ein Law Hunting in Reinkultur. Es sei denn, sie haben aus der Vergangenheit gelernt, was ich aber für unwahrscheinlich halte.

Übrigens, Herr Schilling: schade, dass Sie im Februar diesen Jahres nicht den Arsch in der Hose hatten unter Ihrem Klarnamen auszupacken, dann wäre dieser Artikel überflüssig gewesen und das Risiko, möglicherweise Menschenleben auf dem Gewissen zu haben, minimiert. Sweed kann nämlich, wie jede andere Droge auch, deren Inhaltsstoffe unbekannt sind, tödlich sein. Aber das wissen Sie ja.

[Hinweis] Gemäß der Einstweiligen Verfügungen des Frank Babenhauserheide (6 O 351/11) sowie der Rechtsanwältin Corinna Lubbe (6 O 350/11) wurde vom Landgerichts Bielefeld -wegen der Dringlichkeit ohne vorangegangener Verhandlungen- beschlossen, dass meine nun gelöschten Textpassagen aus dem Artikel zu entfernen seien. Dieser richterlichen Anordnung komme ich selbstverständlich nach.

Die Dringlichkeit ergibt sich laut Beschluss wie folgt:

[Zitat]"Die Dringlichkeit ergibt sich vorliegend unmittelbar aus der vom Antragsgegner veröffentlichten großen Zahl der Aufrufe des Artikels von über 178.000 Aufrufen".[/Zitat]

Schade, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld hier derart schlampig gearbeitet und sich nicht einmal die Mühe gemacht hat, diese vermeintliche Zahl zu hinterfragen oder sich von der Gegenseite beweisen zu lassen. Sie hätte schnell beweisbar herausgefunden, dass der Artikel nicht einmal 300 mal aufgerufen wurde... 


Durch die vermeintliche "Dringlichkeit" kam es leider zu keiner mündlichen Anhörung, sondern die beiden von Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer gestellten Anträge wurden einfach so durchgewunken. Man verlässt sich in einem solchen Falle auf die Eidestattlichen Versicherungen der Antragsteller, mit nichts etwas zu tun zu haben. Auf diese werde ich in Kürze gesondert reagieren.

Mittwoch, 13. Oktober 2010

StA Bielefeld stellt Ermittlungsverfahren gegen mich ein

Wir erinnern uns? Strohmann und Komparse Andreas Schilling, zeitweise Geschäftsführer der L & H GmbH und somit quasi mein "Nachfolger" im Firmengeflecht des Frank Babenhauserheide zeigte mich im August 2010 an.

Tatvorwurf: § 353 StGB (Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen) sowie § 186 StGB (Üble Nachrede)

Wie ich in meinem Artikel vom 01. September 2010 bereits darlegte nahm offenbar auch Herr Schilling an der illustren "Wir-zeigen-jetzt-alle-mal-den-Frickemeier-an"-Party teil.

Heute erreichte mich der schriftliche Hinweis der Staatsanwaltschaft Bielefeld, dass das Ermittlungsverfahren ("Tatvorwurf: Mitteilung über Gerichtsverhandlungen u.a.") gegen mich gemäss § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde.


Tja, liebe Abzocker und Helfershelfer, Realität voraus! Ganz so einfach ist es offenbar nicht, mich mundtot machen zu wollen. Oder anders formuliert: der Nächste, bitte!

Mittwoch, 1. September 2010

Der nächste, bitte! Oder: Strohmann Andreas Schilling zeigt mich an

Unverhofft kommt oft: am 09. August 2010 erstattete Strohmann Andreas Schilling bei der Polizei in Spenge Anzeige gegen mich. Tatvorwurf: § 353 StGB (Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen) sowie § 186 StGB (Üble Nachrede).

Der werte Komparse, der bereits bei "Ein Fall für Zwei" eine Treppe auf- und abschreiten durfte (ich berichtete) fühlt sich durch die in meinem Blog befindlichen Äusserungen diskreditiert und nahm nun sein Recht war, diesen für ihn unhaltbaren Zustand durch eine Strafanzeige zu rechtlichem Gehör zu bringen.

Nun, schauen wir uns zunächst einmal an, was das Strafgesetzbuch zu den beiden Vorwürfen ausspuckt und beginnen mit dem § 353 StGB:

Moment, da war doch was? Richtig, es tauchten doch vor einiger Zeit Teile einer Ermittlungsakte auf, zu der sich nach erdrückender Beweislage der Kalletaler Pferdehändler Frank Babenhauserheide bekannte? Nur was hat das mit mir zu tun? Ah, der Herr Schilling bezieht sich auf dieses Schreiben, welches ich in meinem Blog im Zusammenhang zu seiner Person veröffentlichte. Was die Veröffentlichung allerdings mit dem § 353 zu tun hat wird nur er selber wissen.

Weiter gehts mit dem § 186 StGB, nämlich der Üblen Nachrede. Das Strafgesetzbuch beschreibt dieses Vergehen wie folgt:

Auch dieser Tatvorwurf, werter Herr Komparse Schilling, wird ins Leere laufen. Immerhin haben Sie sich in einem Interview freiwillig zu Ihrer Tätigkeit geäussert und ich habe nichts anderes gemacht als über dieses Interview vollkommen wertfrei zu berichten, selbstverständlich unter entsprechender Quellenangabe. Sollte Ihnen das auf- und abgehen einer Treppe vor laufender Kamera heute gar peinlich sein? Wo wir gerade beim Thema Peinlichkeit sind: offenbar, und das äusserten Sie ja in der Strafanzeige gegen mich, fühlen Sie sich durch die Bezeichnung als "Strohmann" diskreditiert. Warum eigentlich? Immerhin übernahmen Sie nach meinem Aussteigen bis zur Liquidation der L & H GmbH die Geschäftsführung und zeigten mich in selbiger Funktion wegen Unterschlagung und Untreue von 75.000 Euro an. Zuvor verdingten Sie sich im Firmengeflecht des Frank Babenhauserheide als Postverteiler, der die diversen Briefkästen der Tarnfirmen leerte und die Post an die entsprechenden Stellen in Herford und Vlotho verteilte, nachdem Sie zuvor bereits als Strohmann für das mafiöse Firmengeflecht tätig waren und, nachdem Sie nicht mehr gebraucht wurden, von Frank Babenhauserheide gekündigt wurden um kurz darauf wieder einspringen zu dürfen. Stimmt nicht? Oh, stimmt doch, wie jederzeit beweisbar ist. Sagen Ihnen die Firmen Validea GmbH / SWP GmbH nichts mehr? Gerne helfe ich Ihnen hier auf die Sprünge:


Na, was haben wir denn da? Einen Handelsregisterauszug der SWP GmbH mit Sitz in Osnabrück. Und wer ist der Geschäftsführer? Richtig, Herr Strohmann Schilling: SIE!

Meine geneigte Leserschaft wird es bereits vermuten, der Form halber schreibe ich es dennoch nochmal deutlich: die SWP GmbH war eine der Vorgänger-GmbHs zum Geldeintreiben der Abofallen, u.a. von mega-downloads.net. Auch die SWP GmbH, welche in das Firmengeflecht rund um Babenhauserheide/Vlotho und Fritzmann/Wien eingebunden war, wurde irgendwann natürlich liquidiert um die Wege zu verschleiern und die Ermittlungen zu erschweren. Wen wundert es da noch, wenn der Liquidator der SWP GmbH einmal mehr Helmut Steffel ist? Jener Helmut Steffel, der später auch als Treugeber und dann als Liquidator der L & H GmbH auftauchte?


Tja, werter Komparse Schilling. Mit der Begrifflichkeit "Strohmann" werden Sie zweifelsfrei leben müssen. Seien Sie sich desweiteren der Tatsache versichert, dass ich mir rechtliche  Schritte ebenso vorbehalte wie weitere Recherchen und Berichterstattungen über Sie. Wer auch immer Sie beauftragt hat, doch bitte der "Wir-zeigen-jetzt-alle-mal-den-Frickemeier-an"-Party beizuwohnen dürfte Ihnen damit einen Bärendienst erwiesen haben. Wetten?

Dienstag, 30. März 2010

Aus dem Auge, aus dem Sinn? Mitnichten. Schilling is back!

Sowas aber auch. Der Strohmann für Babenhauserheide, Andreas Schilling, fungierte zuletzt als Geschäftsführer der L & H GmbH und wurde Ende letzten Jahres als solcher abgesetzt.

Darf man aktuellen Gerüchten Glauben schenken, so ist der verlorene Sohn des Abzockers Babenhauserheide wieder zurückgekehrt. Zumindestens in der Möllenberger Str. in Vlotho scheint sich der ehemalige Postverteiler des Horsedealer-Imperiums erneut zu verdingen.

In welcher Funktion bleibt abzuwarten. Die Posten der Megapreis AG sind ja vergeben, aber wer weiß schon genau, welche Firmen es noch so gibt, für die man einen Strohmann braucht? Nun, früher oder später werden wir es wissen, denn eins ist so sicher wie das Amen in der Kirche: ein Babenhauserheide tut nichts ohne Berechnung.

Montag, 15. Februar 2010

Die ominöse Strafanzeige liegt nun endlich vor!

Es ist fast schon lustig, was sich gerade in der letzten Zeit so tut. So erreichte mich gestern eine Mail des Rechtsanwaltes Neuber mit der süffisanten Information, ihm läge nun die Strafanzeige vor, welche gegen meine Frau und mich erstattet worden sei. Ob er diese veröffentlichen dürfe, fragte er an. Ich war ein wenig erstaunt, denn mir lag bis heute nichts vor. Weder wurden wir zur Vernehmung vorgeladen, noch in gleichwelcher Art und Weise mit einer Strafanzeige konfrontiert.

Der geneigte Leser ist vermutlich ebenso verblüfft wie ich es bin - denn man sollte eigentlich davon ausgehen, daß zunächst die Betroffenen Kenntnis darüber erhalten würden. Bis natürlich auf denjenigen, der den Strafantrag stellte. Nur was hat ein Rechtsanwalt Neuber (für diejenigen, die selbigen nicht kennen sollten, empfehle ich einfach mal die Google-Suchmaschine zu benutzen...) denn mit einem Verkehrsanwalt Hasenbäumer zu tun? Eine interessante Frage im Kausalzusammenhang. Bevor ich hier eine persönliche Wertung abgebe und den sabbernden Advokaten Grund zu weiterem Law-Hunting gebe möge sich der Leser selbst einen Reim darauf machen und eins und eins zusammenzählen.

Offenbar verteilt der Verkehrsanwalt Hasenbäumer munter und flockig seinen ach so wichtigen, von Rechtsschreibfehlern nur so strotzenden Strafantrag. Das wurde aber nun wirklich mit der heissen Nadel getipselt, oder? An dieser Stelle, werter Herr Hasenbäumer, sei Ihnen gesagt: das wird ein rechtliches Nachspiel haben. Gewisse Äusserungen sind mir zwar hier im Blog untersagt (und daran werde ich mich sicher halten), diese Äusserungen kann ich allerdings in einer Strafanzeige gegen Sie formulieren. Ich denke, daß das im Zusammenhang mit Ihrer "Kundschaft" interessant sein dürfte für die Staatsanwaltschaft Bielefeld. Mehr dazu in Kürze.


Kommen wir nun zur Strafanzeige, die Verkehrsanwalt Hasenbäumer formulierte. Mir wurde selbige heute nämlich endlich zugespielt:

Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7

Diejenigen, die im Thema sind, werden sich gelinde gesagt totlachen. Diejenigen, die nicht im Thema sind, mögen meinen Blog von Beginn an lesen. Und diejenigen, die ein wenig in die Tiefe gehen und sich die dargestellten Zeiträume einmal anschauen werden schnell feststellen, zu welchem Zeitpunkt genau was passierte als Reaktion auf diesen Blog.

Mittwoch, 7. Oktober 2009

Wo ist eigentlich der aktuelle Firmensitz der L & H GmbH?


Ich erwähnte bereits in einem Artikel, daß mich jede Menge Mails von Geschädigten erreichten, deren Einschreiben/Rückschein an die L & H GmbH als "unzustellbar" zurückkamen. Laut aktuellem Handelsregisterauszug ist der Firmensitz aber nach wie vor an der Färberstraße 3 in Hannover. Dankenswerterweise machte ein treuer Leser meines Blogs einen Abstecher an die Färberstraße 3 und teilte mir heute mit, daß:
  • an der angebenen Adresse kein Klingel- oder Briefkastenschild der L & H GmbH vorhanden sei
  • keine sonstigen Firmenschilder vorhanden seien
und weiterhin
  • die zufällig vorbeikommende Postmitarbeiterin auf Nachfrage äusserte, daß bereits seit Wochen keinerlei Post mehr an die Adresse geliefert würde.

Vermieterin der Büroräume war (zu meiner Zeit) Bennette Buchwald, die an gleicher Anschrift u.a. die PBS Verwaltungs GmbH führte. Diese Firma scheint offenbar auch ausgeflogen zu sein. Wie gesagt: keinerlei Firmenschilder an den Briefkästen oder Klingelschildern.

Sollten die Firmen gar ins benachbarte Nordrhein-Westfalen verlegt worden sein, um sich den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover (=Niedersachsen) zu entziehen?

Für sachdienliche Hinweise, wo nun der "Firmensitz" der L & H GmbH ist, bedanke ich mich im Voraus!

Donnerstag, 27. August 2009

Geschäftsführer der L & H GmbH: Andreas Schilling

Betrachten wir mal, wer nach meinem Ausstieg neuer Geschäftsführer der L + H GmbH wurde. Hier ist er: Andreas Schilling, nach eigenen Angaben "Privatermittler" und Kumpel von Frank Babenhauserheide. Er war bereits vormals als Strohmann der Abzockzentrale eingesetzt, wurde dann gefeuert - und ist nun wieder da.

Ich musste schmunzeln, als ich einen Beitrag in der Neuen Westfälischen Zeitung über ihn las: immerhin verdingte er sich als Komparse bei der ZDF-Serie "Ein Fall für Zwei". Schilling im Interview mit der NW: "Es war toll, meine Erwartungen wurden übertroffen", sagt Schilling, der ursprünglich nur als Zuschauer dabei sein wollte. Nun hat er einen Anwalt gespielt, der in Wiesbaden durchs Gerichtsgebäude flaniert. "Mit schwarzer Robe und Zivilprozessordnung unterm Arm."

Eine Sprechrolle war’s nicht, eher eine Gehrolle: "Ich musste den Flur entlang und die Treppe hinauf." Siebenmal sei in der ersten Einstellung die Klappe für ihn gefallen, dann war die Szene im Kasten. Dann Umbau und aus anderer Perspektive weiter. Wieder sieben Versuche. "Für einen Komparsen doch ganz gut, oder", fragt der gelernte Privatermittler und lacht.  

Dass er selbst Erfahrungen als Ermittler hat, sorgte für Neugier seitens der gestandenen Schauspieler am Set. Paul Frielinghaus, der als Anwalt Dr. Markus Lessing eine der beiden Hauptrollen spielt, wollte mehr wissen: "Er hat gefragt, ob man als Privatdetektiv tatsächlich öfter mal von hinten eins drüber bekommt - so wie Josef Matula in der Serie." Aber Schilling konnte ihn beruhigen: "Das passierte nicht."

Werter Komparse Andreas Schilling, ob diese Aussage nicht ein wenig unbedacht war? Ich könnte mir vorstellen, daß Sie die juristische Keule durchaus früher oder später treffen wird!