Unverhofft kommt oft: am 09. August 2010 erstattete Strohmann Andreas Schilling bei der Polizei in Spenge Anzeige gegen mich. Tatvorwurf: § 353 StGB (Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen) sowie § 186 StGB (Üble Nachrede).
Der werte Komparse, der bereits bei "Ein Fall für Zwei" eine Treppe auf- und abschreiten durfte (ich berichtete) fühlt sich durch die in meinem Blog befindlichen Äusserungen diskreditiert und nahm nun sein Recht war, diesen für ihn unhaltbaren Zustand durch eine Strafanzeige zu rechtlichem Gehör zu bringen.
Nun, schauen wir uns zunächst einmal an, was das Strafgesetzbuch zu den beiden Vorwürfen ausspuckt und beginnen mit dem § 353 StGB:
Moment, da war doch was? Richtig, es tauchten doch vor einiger Zeit Teile einer Ermittlungsakte auf, zu der sich nach erdrückender Beweislage der Kalletaler Pferdehändler Frank Babenhauserheide bekannte? Nur was hat das mit mir zu tun? Ah, der Herr Schilling bezieht sich auf dieses Schreiben, welches ich in meinem Blog im Zusammenhang zu seiner Person veröffentlichte. Was die Veröffentlichung allerdings mit dem § 353 zu tun hat wird nur er selber wissen.
Weiter gehts mit dem § 186 StGB, nämlich der Üblen Nachrede. Das Strafgesetzbuch beschreibt dieses Vergehen wie folgt:
Auch dieser Tatvorwurf, werter Herr Komparse Schilling, wird ins Leere laufen. Immerhin haben Sie sich in einem Interview freiwillig zu Ihrer Tätigkeit geäussert und ich habe nichts anderes gemacht als über dieses Interview vollkommen wertfrei zu berichten, selbstverständlich unter entsprechender Quellenangabe. Sollte Ihnen das auf- und abgehen einer Treppe vor laufender Kamera heute gar peinlich sein? Wo wir gerade beim Thema Peinlichkeit sind: offenbar, und das äusserten Sie ja in der Strafanzeige gegen mich, fühlen Sie sich durch die Bezeichnung als "Strohmann" diskreditiert. Warum eigentlich? Immerhin übernahmen Sie nach meinem Aussteigen bis zur Liquidation der L & H GmbH die Geschäftsführung und zeigten mich in selbiger Funktion wegen Unterschlagung und Untreue von 75.000 Euro an. Zuvor verdingten Sie sich im Firmengeflecht des Frank Babenhauserheide als Postverteiler, der die diversen Briefkästen der Tarnfirmen leerte und die Post an die entsprechenden Stellen in Herford und Vlotho verteilte, nachdem Sie zuvor bereits als Strohmann für das mafiöse Firmengeflecht tätig waren und, nachdem Sie nicht mehr gebraucht wurden, von Frank Babenhauserheide gekündigt wurden um kurz darauf wieder einspringen zu dürfen. Stimmt nicht? Oh, stimmt doch, wie jederzeit beweisbar ist. Sagen Ihnen die Firmen Validea GmbH / SWP GmbH nichts mehr? Gerne helfe ich Ihnen hier auf die Sprünge:
Na, was haben wir denn da? Einen Handelsregisterauszug der SWP GmbH mit Sitz in Osnabrück. Und wer ist der Geschäftsführer? Richtig, Herr Strohmann Schilling: SIE!
Meine geneigte Leserschaft wird es bereits vermuten, der Form halber schreibe ich es dennoch nochmal deutlich: die SWP GmbH war eine der Vorgänger-GmbHs zum Geldeintreiben der Abofallen, u.a. von mega-downloads.net. Auch die SWP GmbH, welche in das Firmengeflecht rund um Babenhauserheide/Vlotho und Fritzmann/Wien eingebunden war, wurde irgendwann natürlich liquidiert um die Wege zu verschleiern und die Ermittlungen zu erschweren. Wen wundert es da noch, wenn der Liquidator der SWP GmbH einmal mehr Helmut Steffel ist? Jener Helmut Steffel, der später auch als Treugeber und dann als Liquidator der L & H GmbH auftauchte?
Tja, werter Komparse Schilling. Mit der Begrifflichkeit "Strohmann" werden Sie zweifelsfrei leben müssen. Seien Sie sich desweiteren der Tatsache versichert, dass ich mir rechtliche Schritte ebenso vorbehalte wie weitere Recherchen und Berichterstattungen über Sie. Wer auch immer Sie beauftragt hat, doch bitte der "Wir-zeigen-jetzt-alle-mal-den-Frickemeier-an"-Party beizuwohnen dürfte Ihnen damit einen Bärendienst erwiesen haben. Wetten?
Wieviele Verfahren hast Du jetzt insgesamt am laufen? ;-)
AntwortenLöschenWie auch immer, es verwundert mich, dass er keine Abmahnung hat schicken lassen => http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Das wäre sicherlich unangenehmer weil mit Anwaltskosten verbunden, aber jetzt, da er die Veröffentlichung offensichtlich schon länger kennt und nichts dagegen unternimmt ... who cares :-)
Als Faustformel gilt: Je mehr eine Person im öffentlichen Interesse steht, desto eher muss sie eine Berichterstattung mit Bildern dulden.
AntwortenLöschenJa nee, is klar. M.E. kommen die Personen aber nur durch Deine Berichterstattung in die Öffentlichkeit. Was mich in der Tat wundert ist, warum die Dich nicht wegen der Bildveröffentlichung anzeigen, denn immerhin handelt es sich nicht um Personen des öffentlichen Interesses, oder wie man das nennt.
AntwortenLöschenich frage mich manchmal was solches hirnloses handeln soll. die wissen doch das sie damit , außer papaierkram in mengen, nichts produktives und für sie hilfreiches erreichen können. was soll also solches dummspaming mit anzeigen und auch noch damit den polizeiapparat mißbrauchen wenns doch eh nix bringt. keiner lässt sich von den abzockern noch beeindrucken mit solchen kinderkram. sowas landet in der rundablage P und das wars.
AntwortenLöschenDiesel ganze Seite "jounarlistischer Blogl" soll doch nur davonl ablenken das Herr Frickemeier selbst von alleml wusste ws er seiner tat dort in der Firmel getan hat und als es Ihm zu heiß wurde und er ANGST bekamm meldete er es natürlich allen stellen TVl und Presse um seine Engel Haut zu präsentieren.....Meine sichtl der Dinge. Aber die Gerichte werden das schon durschauen sei es jetztl in der Anzeige oder auch inl einer der anderen...
AntwortenLöschenIch denk ma der bekommt schon sein fett weg wa!?
An den Anonymen Schreiber von 16:04
AntwortenLöschenKauf Dir mal ne Tüte Deutsch, hat mir auch gehilft :-)
^--- Icke denkel nicht mal daran....schreibe wat ich davon halte wa und nicht über deutschl unterricht
AntwortenLöschenEs wäre tatsächlich manchmal sinnvoll, einige Kommentare nicht frei zu schalten, siehe z.B. den anonymen Schreiberling von 16:04 Uhr.
AntwortenLöschenBTT: es heisst nicht umsonst "Law Hunting" und verbraucht damit Ressourcen beim Beklagten, sei es in Form von Zeit, oder Geld durch entstehende Anwaltskosten.
Natürlich entspricht dies einer Strategie, die durchschaubar ist, aber in vielen Fällen auch effektiv.
Ich persönlich denke aber, dass CF schon seine Vorkehrungen für solche Fälle getroffen hat.
Weiter so und viel Erfolg.
^-----Nur weil mal jemand etwas von einer anderen seite schreibelt soll er gleich nicht veröffentlicht werden? Dat wäre ja wohl mal einel sehr einsichtige sachlage der Dingel wa?! Also das muss ich ja Herrn Frickemeier zu gutenl heißen das er das auch Postet gehe aber mit dem das er angeblich hinters licht geführtl wurde und erst später herauskam was in der Firmel los ist nicht komform...dazu schreibt keiner wat zu meinen grundl gedanken....na danken wa?! Da hieß es nämlich:"jounarlistischer Blogl" soll doch nur davonl ablenken das Herr Frickemeier selbst von alleml wusste ws er seiner tat dort in der Firmel getan hat und als es Ihm zu heiß wurde und er ANGST bekamm meldete er es natürlich allen stellen TVl und Presse um seine Engel Haut zu präsentieren.....
AntwortenLöschenIch kaufe ein "L", wie "Legastheniker"
AntwortenLöschenJohn Doe
"die SWP GmbH war eine der Vorgänger-GmbHs zum Geldeintreiben der Abofallen, u.a. von mega-downloads.net."
AntwortenLöschenNach meinen Recherchen im Internet trieb sie ausschließlich für MD Geld ein und existierte selbst für eine Abzockfirma ungewöhnlich kurz.
Die gleichnamige Firma in Wien:
"SWP GmbH
Strasse
Am Spitz 2-3
Plz, Ort A 1210 Wien
...
Geschäftsführung Helmut S***
Webadresse www.unternehmen24.at/313835y
...
Firmenprofil Inkassobüro
Firmenbuchnummer : FN 313835y
Datum Eintragung : 31.07.2008"
Quelle:
http://www.unternehmen24.at/313835y/SWP-GmbH
Mahnungsschreiben, abgeblich von der Wiener Firma:
"Letzte Mahnung vor Übergabe an das Inkassobüro
13. November 2008
Sehr geehrter Herr ***,
trotz der Rechnung vom 08.10.2008 und der darauffolgenden Mahnung per E-Mail konnten wir leider bis heute noch keinen Zahlungseingang der offenen Forderung der BlueByte FZE (www.mega-downloads.net) feststellen. Wir fordern Sie hiermit letztmalig mit Nachdruck auf, den nachstehenden Gesamtbetrag umgehend bis zum 27.11.2008 auf das nachfolgende Konto zu überweisen.
Offene Beträge:
Forderungssumme: 96,00
Mahnspesen: 4,50
Gesamtbetrag:EUR 100,50
Bitte geben Sie unbedingt folgenden Verwendungszweck an: M1123*** Zur Zahlungsabwicklung nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:
Bank: OLB AG
Kontoinhaber: SWP GmbH
KontoNr: 5107133000
BLZ: 28020050
Verwendungszweck: M1123***
IBAN: DE58280200505107133000 SWIFT/BIC: OLBODEH2
Nach Fristablaufsehen wir uns leider gezwungen unser Inkassounternehmen mit dem Eintreiben der Forderung zu beauftragen. Um weitere hohe Inkasso-, Anwalts-, Gerichts-, und Verfahrenskosten zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Zahlungsverpflichtung nunmehr ernst zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen SWP GmbH
Inkassounternehmen Österreich
SWP GmbH
Am Spitz 2-3
1210 Wien Österreich
Kontakt Deutschland SWP GmbH Postfach 6253 49095 Osnabrück
Kontakt (Serviceunternehmen) Telefon: 0180 501 215 23 Fax: 0180 501 215 24 info@swp-online.net "
Quelle (Beitrag vom 19.11.2008 18:20):
http://www.123recht.net/Hilfe---Mega-Download-Abzocke---WAS-NUN-__f109128__p135.html
Offen blieb, welche der beiden SWP GmbH's die Kontoinhaberin war (Wien oder Osnabrück?).
Die Postfachnummer 6253 der SWP GmbH in Osnabrück unterschied sich nur geringfügig von der langjährigen Postfachnummer 6251 des RA Olaf T. aus Osnabrück. Zufall?
Siehe:
http://pool.jrq.ch/fiqtion/llama.jpg
Quelle:
http://www.jrq.ch/index.php?thread=930
Olaf T. hat nach meinen Recherchen im Internet nie offiziell für MD inkassiert. Wer hat da was durcheinandergebracht? Siehe Kommentar Sonntag, den 07. Dezember 2008 um 12:27 Uhr:
http://www.kanzlei-richter.com/internet-abofallen/mega-downloadsnet-baeumchen-wechsle-dich-spiel-mit-dem-impressum.html
http://www.unternehmen24.at/Firmenbuchinformation/235FFC0CF99017
Löschensach ma fritzmann, lasst ihr nun schon die putzkolone euerer büros an die pc's? is ja furchtbar diese "L" geblubber
AntwortenLöschenAnonym hat gesagt…
AntwortenLöschen"^--- Icke denkel nicht mal daran....schreibe wat ich davon halte wa und nicht über deutschl unterricht"
wirft halt auch ein bezeichnendes Licht auf die übrigen Gehirnzellen, die gerade nicht zum Schreiben benutzt werden
Die Putzkolonne kann sicher besser Deutsch als dieser klägliche Versuch, so zu tun, als würde man nicht schreiben können, suggerieren soll.
AntwortenLöschenAllerdings muss ich mal meinen Respekt aussprechen, für die konsequent umgesetzte Rechtschreibschwäche. Man könnte denken, dass da jemand sogar kontrolliert, ob auch alles "richtig falsch" geschrieben wurde.