Mittwoch, 1. September 2010

Der nächste, bitte! Oder: Strohmann Andreas Schilling zeigt mich an

Unverhofft kommt oft: am 09. August 2010 erstattete Strohmann Andreas Schilling bei der Polizei in Spenge Anzeige gegen mich. Tatvorwurf: § 353 StGB (Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen) sowie § 186 StGB (Üble Nachrede).

Der werte Komparse, der bereits bei "Ein Fall für Zwei" eine Treppe auf- und abschreiten durfte (ich berichtete) fühlt sich durch die in meinem Blog befindlichen Äusserungen diskreditiert und nahm nun sein Recht war, diesen für ihn unhaltbaren Zustand durch eine Strafanzeige zu rechtlichem Gehör zu bringen.

Nun, schauen wir uns zunächst einmal an, was das Strafgesetzbuch zu den beiden Vorwürfen ausspuckt und beginnen mit dem § 353 StGB:

Moment, da war doch was? Richtig, es tauchten doch vor einiger Zeit Teile einer Ermittlungsakte auf, zu der sich nach erdrückender Beweislage der Kalletaler Pferdehändler Frank Babenhauserheide bekannte? Nur was hat das mit mir zu tun? Ah, der Herr Schilling bezieht sich auf dieses Schreiben, welches ich in meinem Blog im Zusammenhang zu seiner Person veröffentlichte. Was die Veröffentlichung allerdings mit dem § 353 zu tun hat wird nur er selber wissen.

Weiter gehts mit dem § 186 StGB, nämlich der Üblen Nachrede. Das Strafgesetzbuch beschreibt dieses Vergehen wie folgt:

Auch dieser Tatvorwurf, werter Herr Komparse Schilling, wird ins Leere laufen. Immerhin haben Sie sich in einem Interview freiwillig zu Ihrer Tätigkeit geäussert und ich habe nichts anderes gemacht als über dieses Interview vollkommen wertfrei zu berichten, selbstverständlich unter entsprechender Quellenangabe. Sollte Ihnen das auf- und abgehen einer Treppe vor laufender Kamera heute gar peinlich sein? Wo wir gerade beim Thema Peinlichkeit sind: offenbar, und das äusserten Sie ja in der Strafanzeige gegen mich, fühlen Sie sich durch die Bezeichnung als "Strohmann" diskreditiert. Warum eigentlich? Immerhin übernahmen Sie nach meinem Aussteigen bis zur Liquidation der L & H GmbH die Geschäftsführung und zeigten mich in selbiger Funktion wegen Unterschlagung und Untreue von 75.000 Euro an. Zuvor verdingten Sie sich im Firmengeflecht des Frank Babenhauserheide als Postverteiler, der die diversen Briefkästen der Tarnfirmen leerte und die Post an die entsprechenden Stellen in Herford und Vlotho verteilte, nachdem Sie zuvor bereits als Strohmann für das mafiöse Firmengeflecht tätig waren und, nachdem Sie nicht mehr gebraucht wurden, von Frank Babenhauserheide gekündigt wurden um kurz darauf wieder einspringen zu dürfen. Stimmt nicht? Oh, stimmt doch, wie jederzeit beweisbar ist. Sagen Ihnen die Firmen Validea GmbH / SWP GmbH nichts mehr? Gerne helfe ich Ihnen hier auf die Sprünge:


Na, was haben wir denn da? Einen Handelsregisterauszug der SWP GmbH mit Sitz in Osnabrück. Und wer ist der Geschäftsführer? Richtig, Herr Strohmann Schilling: SIE!

Meine geneigte Leserschaft wird es bereits vermuten, der Form halber schreibe ich es dennoch nochmal deutlich: die SWP GmbH war eine der Vorgänger-GmbHs zum Geldeintreiben der Abofallen, u.a. von mega-downloads.net. Auch die SWP GmbH, welche in das Firmengeflecht rund um Babenhauserheide/Vlotho und Fritzmann/Wien eingebunden war, wurde irgendwann natürlich liquidiert um die Wege zu verschleiern und die Ermittlungen zu erschweren. Wen wundert es da noch, wenn der Liquidator der SWP GmbH einmal mehr Helmut Steffel ist? Jener Helmut Steffel, der später auch als Treugeber und dann als Liquidator der L & H GmbH auftauchte?


Tja, werter Komparse Schilling. Mit der Begrifflichkeit "Strohmann" werden Sie zweifelsfrei leben müssen. Seien Sie sich desweiteren der Tatsache versichert, dass ich mir rechtliche  Schritte ebenso vorbehalte wie weitere Recherchen und Berichterstattungen über Sie. Wer auch immer Sie beauftragt hat, doch bitte der "Wir-zeigen-jetzt-alle-mal-den-Frickemeier-an"-Party beizuwohnen dürfte Ihnen damit einen Bärendienst erwiesen haben. Wetten?