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Samstag, 6. Oktober 2012

Bye, bye, sweed.de!

Lange hat es gedauert, nun ist es endlich Gewissheit: sweed.de ist offline. Der Hinweis auf der Drogenseite stammt offenbar vom Provider und lässt erahnen, warum die Seite nunmehr offline ist:

Screenshot sweed.de vom heutigen Tage

Ich bin mal gespannt, was es demnächst in der Presse über sweed.de zu lesen geben wird. Es ist sicher nicht ausgeschlossen, dass behördlicher Ungemach drohte wie zuvor in Sachen sweed.to. Immerhin sind die vermeintlichen "Kräutermischungen" nichts anderes als Designer-Drogen, vor denen mittlerweile weltweit gewarnt wird.

Wir erinnern uns? Falls nicht empfehle ich diesen Artikel hier.

Freitag, 7. September 2012

Digitale Welten GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 153928


In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

03.09.2012

Digitale Welten GmbH, Grünwald, Landkreis München, Schloßstr. 23, 82031 Grünwald. Prokura erloschen: Müller, Matthias, München, *21.02.1977; Xxxxx, Xxxxxxx, München, *xx.xx.19xx. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.8.2012 (Az. 1507 IN 1128/12) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.

Freitag, 15. Juni 2012

Landeskriminalamt warnt vor "Badesalz"-Drogen

Eine neue Variante aus der Gruppe der sogenannten Badesalz-Drogen verbreitet Angst und Schrecken: Die extremen Cocktails aus mehr als 200 verschiedenen Substanzen lösen Gewaltexzesse aus, die zu grauenhafter Selbstverstümmelung und vermutlich sogar zu Kannibalismus führen können.

Quelle & vollständiger Artikel: Focus-Online

Zum Thema "Badesalz" habe ich in diesem Blog unter anderem hier, hier und hier berichtet.
...
Landeskriminalamt warnt vor psychoaktiven Substanzen: Neue Horror-Partydroge macht extrem aggressiv - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/sucht/landeskriminalamt-warnt-vor-neuen-psychoaktiven-substanzen-horror-partydroge-macht-extrem-aggressiv_aid_767740.html

Freitag, 2. Dezember 2011

Zollfahndung sprengt europaweit tätigen Händlerring von Designerdrogen

Bundesweit zehn Hausdurchsuchungen und fünf Festnahmen; Fahnder stellen in Kellerlager 25 Kilogramm "Räuchermischungen" im Verkaufswert von über 125.000 Euro sicher

Insgesamt 80 Einsatzkräfte vollzogen unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I in einem wegen gewerbsmäßigen Schmuggels geführten Ermittlungsverfahren am 24. November 2011, in den frühen Morgenstunden, an verschiedenen Orten im Bundesgebiet erfolgreich Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine Gruppierung, welche mit "Legal Highs" genannten Designerdrogen handelte.Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten die Ermittler in den Großräumen München, Herford und Deggendorf insgesamt zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest.

Quelle und vollständiger Artikel: Pressemitteilung der Zollfahndung

Mittwoch, 30. November 2011

Abofallenbetreiber als Drogendealer, II

Designer-Drogen-Drehkreuz:  Wie die Verdächtigen Rauschgifte als Badesalz und Kräutermischungen verkauften


Herford. Ein Hinweis des schwedischen Zolls, der ein verdächtiges Paket aus China abfing und den Inhalt analysieren ließ, brachte deutsche Ermittler auf die Spure eines Kräuterdrogen-Kartells, das von München und aus dem Kreis Herford agiert haben und mehr als 350 Kilogramm Drogen umgesetzt haben soll - getarnt als Kräutermischungen oder Badesalz. Zollfahnder aus Nürnberg zerschlugen jetzt die Gruppierung (die NW berichtete exklusiv). Nun werden immer mehr Einzelheiten über den Einsatz der fränkischen Fahnder Donnerstag bekannt.

Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten die Ermittler in München, Herford und Deggendorf zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest. Gegen vier Personen wurde Haftbefehl erlassen. Ein Mann aus dem Kreis Herford, der ebenfalls eine zentrale Rolle in der Gruppierung spielen soll, wurde festgenommen und verhört, jedoch später wieder auf freien Fuß gesetzt.

Für Polizei und Justiz ist er kein Unbekannter (siehe Artikel zur Internet-Abzocke). Nun beschäftigt sich auch die auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft München I. mit ihm und seinen mutmaßlichen Komplizen. "Es geht um den Vorwurf des gewerbsmäßigen Schmuggels", erklärt Frank Rieger, Sprecher der Nürnberger Zollfahndung.

In den Büros im Kreis Herford, die dem Verdächtigen gehören, sollen nach dem bisherigen Stand die aus München kommenden großen Drogenlieferungen in Ein-Gramm Portionen umgepackt und teils verschickt worden sein. Nach NW-Informationen wurden in einem Keller des Mannes rund 25 Kilogramm der Substanzen gefunden.

Die Drogenlieferungen soll die Gruppierung als Kräutermischungen oder als Badesalz getarnt haben. Die Ermittler sprechen bei den Rauschmitteln von so genannten "Legal Highs", die als Designerdrogen bewertet werden, erklärt Frank Rieger weiter: "Ziel des Großeinsatzes war die Sicherstellung von Beweismitteln bei der europaweit tätigen Gruppierung."

Die Männer und Frauen sollen arbeitsteilig agiert haben. So wurden von ihnen chemisch hergestellte Pulvermischungen unter anderem als "Rostschutzmittel" kiloweise aus China importiert. Bislang gehen die Beamten davon aus, das 356 Kilo aus Fernost eingeführt wurden - die wohl einen Verkaufswert von mehr als zehn Millionen Euro haben.

"Die Ware wurde in München sowohl in Tütchen als Endverkaufseinheit zu je einem Gramm als auch in größeren Mengen in Großhandelspackungen für das europäische Ausland umverpackt", ergänzt Frank Rieger.Bei den in Kreis Herford gefundenen 25 Kilo handelt es sich um so genanntes "Sweed". Diese Räuchermischung enthält vermutlich künstlich hergestellte Stoffe, die ähnliche wie die im Hanf enthaltenen Drogensubstanzen wirken. Bisher ist aber noch nicht klar, wie hoch der Gehalt tatsächlich ist.

Verkauft wurden die Substanzen, die eigentlich unter das Arzneimittelgesetz fallen, über eine eigene Internet-Seite: "Auf dieser wurde das als ,top erfrischendes Badesalz’ beworbene Produkt den Kunden zum Preis von 29 Euro je Gramm - ein Vielfaches des Einkaufspreises - zum Kauf angeboten", erklärt Zollfahndungssprecher Rieger: "Auf der Internetseite gab die Gruppierung ihren Kunden auch erste Hinweise auf die möglicherweise doch nicht als Badesalz angedachte Verwendung der teuren Substanz gleich selbst: So erfolge die Abgabe des Badesalzes - angeblich - nur an volljährige Personen. Es werde eine diskrete Lieferung garantiert und - das "Badesalz" sei für Schwangere nicht geeignet."

Die fränkischen Ermittler gehen davon aus, dass das "Badesalz" zum Konsum durch Schnupfen, also ähnlich wie Kokain, vertrieben wurde. Die Ermittlungen in dem von Zollfahndung und Staatsanwaltschaft als komplex eingestuften Verfahren dauern an.

Herforder Verdächtiger wegen Abofallen im Visier
Der Mann, dessen Büros die Nürnberger Zollfahnder im Kreis Herford durchsuchte, hat jahrelange Erfahrung mit Ermittlungsverfahren und ist bereits bundesweit wegen so genannter Abofallen im Internet und einem fragwürdigen Inkassodienst bekannt.

Aktuell läuft gegen den Mann ein Groß-Verfahren der Hannoveraner Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität, über das die NW exklusiv berichtete: Es sind Ermittlungen rund um eine seit Jahren als "Internet-Abzock-Seite" bekannt gewordene Internetseite mit kostenpflichtigen Gratisprogrammen und ein von Herfordern in Hannover gegründetes Inkassounternehmen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat diese Ermittlungen übernommen, weil die Spuren in dem Fall – wie auch aktuell bei den Kräuterdrogen – ins Ausland führen. Bei den Wirtschaftsverfahren geht es um den Vorwurf des Betrugs und möglicher Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht.

Die niedersächsischen Ermittler haben bisher Konten mit mehr als einer Million Euro eingefroren. Die Masche der Verdächtigen: Im Internet boten sie die Gratisprogramme wie die Textverarbeitungssoftware Open-Office, das Bildbearbeitungsprogramm Irfanview oder den Adobe-Reader auf einer eigenen Seite zum Herunterladen an. Angeblich wurden Internet-Nutzer darauf hingewiesen, dass das Angebot 96 Euro kostet. Der Vorteil der kostenpflichtigen Gratisprogramme sollte angeblich ihre Virenfreiheit sein, erklärten Vertreter. Als Sitz des Unternehmens, das aus Sicht der Ermittler eine Scheinfirma ist, wurden die Vereinigten Arabischen Emirate gewählt.

Die niedersächsischen Ermittler gehen unter anderem dem Verdacht nach, dass viele Opfer nie auf der fraglichen Internet-Seite waren, sondern ihre Adressen eingekauft und sie dann angemahnt wurden. Viele Menschen zahlten tatsächlich, weil sie sich durch die immer wieder eingehenden Mahnschreiben unter Druck gesetzt fühlten.

Vielfach hatten die Opfer nicht einmal einen Computer. Bevor die Schwerpunktstaatsanwaltschaft die Ermittlungen übernahm, waren die Mahnbriefe unter anderem aus dem Kreis Herford versandt worden. (jwl)

Quelle: Neue Westfälische Zeitung

Dienstag, 29. November 2011

sweed.to: Zollfahndung sprengt Kräuterdrogen-Kartell

FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH
Herford/Nürnberg (jwl). Die Staatsanwaltschaft und Zollfahndung Nürnberg haben nun erste Details zu dem Schlag gegen die Händler von so genannten Kräuterdrogen bekannt gegeben.

"Insgesamt 80 Einsatzkräfte vollzogen unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I in einem wegen gewerbsmäßigen Schmuggels geführten Ermittlungsverfahren in den frühen Morgenstunden des vergangenen Donnerstages an verschiedenen Orten im Bundesgebiet erfolgreich Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine Gruppierung, welche mit "Legal Highs" genannten Designerdrogen handelte",  teilte die Zollfahndung Nürnberg mit und bestätigte damit die Meldung der NW.
FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH
Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten Ermittler in  München, Herford und Deggendorf zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest.

 

Sicherstellung von Beweismitteln

Ziel des Großeinsatzes war die Sicherstellung von Beweismitteln bei der europaweit tätigen Gruppierung, welche arbeitsteilig chemisch hergestellte Pulvermischungen unter anderem als "Rostschutzmittel" kiloweise aus China importiert hatte.

Die Ware wurde in München sowohl in Tütchen als Endverkaufseinheit zu je einem  Gramm Inhalt als auch in größeren Mengen in "Großhandelspackungen" für das europäische Ausland umverpackt.

FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH
So erfolgte der Weitervertrieb der als bedenkliches Arzneimittel einzustufenden und dem Arzneimittelgesetz unterfallenden Substanz unter dem Szenenamen "Freedom" den Ermittlungen zu Folge größtenteils über eine hierzu vom Kopf der Gruppierung eigens betriebene Internetseite.

Als Badesalz beworben

Auf dieser wurde das als "top erfrischendes Badesalz" beworbene Produkt den Endkunden zum Preis von 29 Euro je Gramm – ein Vielfaches des Einkaufspreises - zum Kauf angeboten.

Auf ihrer Internetseite gab die Gruppierung den Kunden erste Hinweise auf die möglicherweise doch nicht als Badesalz angedachte Verwendung der teuren Substanz gleich selbst: So erfolge die Abgabe des "Badesalzes" (angeblich) nur an volljährige Personen, es werde eine diskrete Lieferung garantiert und - das "Badesalz" sei für Schwangere nicht geeignet.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die als "Badesalz" beworbene Substanz gezielt zum Konsum durch Schnupfen vertrieben wurde.

FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH

356 Kilogramm aus China bezogen

Den bisherigen Ermittlungen zu Folge hat die Gruppierung bisher wohl insgesamt 356 Kilogramm chemische Mischungen aus China bezogen.

Im Gesamtkomplex der Ermittlungen gelang es den Zollfahndern bisher knapp 40 Kilogramm bedenklicher Arzneimittel, über ein  Kilogramm Cannabinoide sowie vergangenen Donnerstag im Keller eines im Großraum Bielefeld durchsuchten Anwesens bei einem Tatbeteiligten noch weitere rund  25 Kilogramm von der Gruppierung unter dem Szenenamen "Sweed" vertriebene und ähnlich wie früher "Spice" vermutlich Cannabinoide enthaltene Räuchermischungen sicherzustellen.

Die labortechnische Untersuchung dieser "Räuchermischungen" steht noch aus.

 

Vier Tatbeteiligte in U-Haft

"Von den fünf festgenommenen Tatbeteiligten befinden sich derzeit zwei Frauen und zwei Männer aufgrund bestehender Haftbefehle in Untersuchungshaft", teilte die Zollfahndung Nürnberg mit. 

Auf die Spuren der Gruppierung waren die Ermittler gestoßen, nachdem nach Hinweisen einer ausländischen Zollbehörde und Unstimmigkeiten bei der Einfuhr der Zoll eine labortechnische Untersuchung des Inhaltes der aus China stammenden Pakete veranlasst hatte.

Quelle: Neue Westfälische Zeitung

Freitag, 25. November 2011

Drogengeschäfte der Abofallenbetreiber am Ende?

Die Digitale Welten GmbH der Abzocker Müller und Xxxxx aus München scheint ein massives Problem zu haben, denn sowohl die Seite freedom.to ("Badesalze"), als auch sweed.to ("Kräutermischungen") sind seit heute abgeschaltet und nicht mehr erreichbar. Auch in einschlägigen Konsumentenforen wird mittlerweile darüber berichtet, dass Sweed bestellt und bezahlt, nicht aber geliefert wurde, man spricht von Betrug und Abzocke. Bedauerliche (?) Einzelfälle oder aber ein kalkulierter Schachzug der Abzocker, die zunehmend (nicht zuletzt aufgrund meiner Berichterstattung) in den Fokus der Ermittlungen von Drogenfahndung und Staatsanwaltschaft gerieten?

Ob die Ermittlungsbehörden endlich zugeschlagen und dem perfiden Treiben ein Ende setzten ist mir derzeit nicht bekannt, allerdings deutet vieles darauf hin. Einen reinen technischen Fehler schließe ich im Kontext allerdings aus und werde die Entwicklungen mit Argusaugen weiterhin beobachten und zeitnah berichten.

Folgende Artikel zum Thema dürften für Sie ebenfalls interessant sein:

Schaut man sich an, welche Projekte der Abzocker in kürzester Zeit gecanelt wurden so lässt das tief blicken. Sollte nun endlich das Ende des perfiden Netzwerkes eingeläutet worden sein? Es wäre fast zu schön um wahr zu sein...

Dienstag, 22. November 2011

Österreich macht es vor: AUS für "Legal Highs" ab Februar 2012

Chemische und natürliche psychoaktive Stoffe, die ihrer ursprünglichen Intention nach für Forschungs- und nicht für Konsumzwecke bestimmt waren, sollen in Österreich ab 1. Februar 2012 illegal sein. Denn immer mehr Menschen nützen diese Stoffe als "legale Alternative" zu Drogen. Am Dienstag wird ein entsprechender Gesetzesentwurf den Ministerrat passieren. Das neue Gesetz sieht für Händler Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor, Konsumenten sollen straffrei bleiben.

Bisher wurden und werden die Stoffe - meist von Jugendlichen - als sogenannte "Legal Highs" konsumiert. Dabei wurden gesetzliche Grauzonen genützt, um sich zu berauschen. Dem soll das "Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz" (NPSG) nun zuvorkommen. Die großen Probleme im Zusammenhang mit "Legal Highs" waren die unüberschaubar großen Mengen an verfügbaren Substanzen, die unerforschten Auswirkungen und Gesundheitsgefahren durch den Konsum sowie das Fehlen jeglicher Qualitätssicherung bei der Herstellung der einschlägigen Produkte.
[...]

Ab Februar machen sich Hersteller und Vertreiber von "Legal Highs" nun jedenfalls strafbar. Voraussetzung ist der Vorsatz, die Stoffe mit psychoaktiver Wirkung einzusetzen. Wird der Straftatbestand erfüllt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu rechnen.Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind vorgesehen, wenn die Straftat eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von mehr als zehn Menschen herbeiführt. Die Strafuntergrenze beträgt ein Jahr.

Quelle & vollständiger Artikel: krone.at

Pressemeldung der Polizei Bonn: Staatsanwaltschaft und Polizei Bonn beschlagnahmen umfangreiches Beweismaterial

Verkäufer von sogenannten "Kräutermischungen" im Visier von Justiz und Polizei

Seit Herbst 2010 ermitteln Staatsanwaltschaft und Bonner Polizei gegen Internethändler, die sogenannte „Kräutermischungen“ zum Kauf angeboten haben . Es bestand der Verdacht, dass diese Kräutermischungen Wirkstoffe enthielten, die unter das Betäubungsmittelgesetz bzw. das Arzneimittelgesetz fallen.

Bereits im Januar 2011 wurden bei fünf Tatverdächtigen Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht. Es konnte umfangreiches Beweismaterial (Kräutermischungen und Geschäftsunterlagen) sichergestellt werden.

Die Untersuchung der Kräutermischungen beim BKA bestätigten den Verdacht, dass die Mischungen berauschende Wirkstoffe enthielten, die dem Arzneimittelgesetz unterliegen und daher der Verdacht des „Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln“ gegen die Verkäufer besteht.

Grundsätzlich ist zwar die Bestellung und der Gebrauch von sogenannten „Kräutermischungen“ nicht strafbar. Es wurden jedoch in der Vergangenheit eine Vielzahl von Vergiftungserscheinungen bei Konsumenten festgestellt, zumeist im Bereich Süddeutschland aber auch im Siegerland, wo zwei Mädchen unter 14 Jahren nach dem Konsum solcher Kräutermischungen, die sie bei einem Händler aus einem anderen Bundesland gekauft hatten, kollabierten.

Trotz des gegen sie laufenden Ermittlungsverfahrens haben nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden die hiesigen Tatverdächtigen den Vertrieb ihrer Kräutermischungen fortgesetzt.

Wegen dieses Verhaltens beantragte die Staatsanwaltschaft Bonn erneut Durchsuchungsbeschlüsse, die heute Morgen (21.11.2011, ab 08:00 Uhr) in 12 Objekten vollstreckt wurden. Dabei wurde umfangreiches Beweismaterial beschlagnahmt und erhebliche Sach- und Vermögenswerte, die aus den illegalen Verkäufen stammen sollen, gesichert.


Quelle: Pressemeldung der Polizei Bonn

Pressemeldung der Polizei Mittelfranken: Händler für Kräuterdrogen festgenommen - Haftbefehl erlassen

Bild: KPI Schwabach
Schwabach (ots) - Intensive Ermittlungen der Kriminalpolizei Schwabach in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth führten jetzt zur Festnahme von drei Männern und zur Sicherstellung einer großen Menge Kräutermischungen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg erließ der Ermittlungsrichter gegen einen 41-Jährigen Haftbefehl. 

Eine richterlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung in Schwandorf und Schwabach am 15.11.2011 bei den Betreibern eines Internetversandhandels führte gestern zur Sicherstellung der annähernd 2000 Päckchen. Für einen Teil der durch den Onlinevertrieb offerierten Waren lagen bereits Gutachten vor. Diese zeigten, dass unter anderem synthetische Cannabinoide enthalten waren, die als höchst gesundheitsschädlich einzustufen sind.

Die beiden 41-jährigen Betreiber der Plattform und ein weiterer 51-jähriger Beteiligter wurden vorläufig festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle verbracht. Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg erließ gestern (16.11.2011) wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlich unerlaubtem Handel mit Arzneimitteln Haftbefehl gegen den 41-Jährigen aus Schwandorf. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Presseportal des Polizeipräsidiums Mittelfranken

Samstag, 19. November 2011

Legal Highs: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Das dürfte den Abzockern Babenhauserheide, Müller und Xxxxx so gar nicht schmecken: Heute veröffentlichte nämlich Staatsanwalt Jörn Patzak auf Beck Blog folgenden Artikel:

Die generelle Strafbarkeit von Legal Highs war ja bereits Gegenstand des Blogs. Mittlerweile sind einige Urteile von Strafgerichten im Zusammenhang mit Legal Highs ergangen:

1. Urteil gegen einen Legal-High-Erwerber: Das Amtsgericht Prüm war am 18.8.2011 mit einem Fall befasst, in dem dem (bereits einschlägig vorbestraften) Angeklagten der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen wurde, da dieser das Legal High-Produkt „Bonzai Winterboost“ mit dem Wirkstoff JWH-018 gekauft hatte (insgesamt 5 Päckchen à 3 Gramm zu einem Preis von 154,99 Euro). Der Angeklagte wendete ein, er habe sich auf den Verkäufer verlassen, der auf seiner Internetseite die Legalität des Produktes garantiert habe. Erfolglos: Das Amtsgericht Prüm verurteilte ihn wegen fahrlässigen Erwerbes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 300 Euro, da er damit hätte rechnen müssen, dass das gekaufte „Bonzai Winterboost“ dem BtMG unterstellte Substanzen enthält (Urt. v. 18.8.2011, 8031 Js 5084/11). Dies sei für ihn vorhersehbar gewesen, da er das Produkt zu Rauschzwecken bezogen habe und der hohe Preis nur darauf habe schließen lassen, dass dort illegale, psychotrop wirkende Mittel enthalten waren. Auch eine Sorgfaltspflichtverletzung liege vor, da der Angeklagte sich hinsichtlich der Rechtslage hätte informieren können und müssen.

Fazit: Falsches Vertrauen kann teuer werden!

2. Urteil gegen einen Legal-High-Verkäufer: Beim Amtsgericht Bernkastel-Kues war ein Verfahren gegen einen Internet-Händler anhängig, der im Zeitraum zwischen Sommer 2009 und Anfang 2010 in 51 Fällen Legal High-Produkte (Räuchermischungen, Badesalze und Raumdufterfrischer) an Zwischenhändler und Endabnehmer verkauft hatte (8032 Js 27098/09). In einem der Fälle enthielt das verkaufte Produkt einen (zu diesem Zeitpunkt) dem BtMG unterstellten Stoff, nämlich JWH-018, in allen übrigen Fällen andere synthetische Cannabinoide und Cathinon-Derivate, die nicht als Betäubungsmittel i.S.d. BtMG eingestuft waren. Das Amtsgericht Bernkastel-Kues verurteilte den Angeklagten am 26.8.2011 wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens von bedenklichen Arzneimitteln in einem Fall in Tateinheit mit fahrlässigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung.
In diesem Zusammenhang erwähnenswert erscheint mir auch eine Pressemitteilung des Polizeipräsidenten von Berlin vom 16.11.2011, wonach in Berlin-Friedrichshain ein „Headshop“, in dem Legal High-Produkte verkauft worden sind, von der Gewerbeaufsicht geschlossen wurde (s. www.berlin.de./polizei/presse-fahndung/archiv/362630/index.html).

Fazit: Der Vorwurf, gegen Legal High-Verkäufer werde nicht vorgegangen, tritt nicht zu!
Quelle: blog-beck.de

Mittwoch, 16. November 2011

Smartphone-Viren sind oft nur heiße Luft

Die Digitale Welten GmbH in München steht offenbar kurz vor der Lancierung eines neues Projektes. Zumindestens weist darauf die Startseite auf androscan.net hin, deren Domain den Münchner Abofallenbetreibern Müller und Xxxxx zuzuordnen ist.

Gerade erst fand ich einen interessanten Artikel zum Thema Antiviren für Smartphones und machte mir meine höchst eigenen Gedanken darüber, was uns da zukünftig aus München präsentiert werden wird. Lesenswert ist zu der Thematik ein heute erschienener Artikel von TelTarif, in dem es einleitend wie folgt heißt:
Sie reden vom Untergrundgeschäft mit mobiler Schadsoftware, von mangelndem Bewusstsein bei der Absicherung mobiler Geräte oder von einem großen Gefahrenpotenzial für mobile Geräte und deren Anwender: Sie, das sind die Hersteller von Antivirensoftware, die ihre Produkte gerne auf Smartphones sähen. Experten sind da anderer Meinung - und raten derzeit sogar eher von Scanner-Software ab. Wer bei Apps auf die Herkunft achtet, hat schon viel gewonnen.
"Man kann sagen, dass die Antiviren-Software-Hersteller ein großes Interesse haben, die Gefahr groß aussehen zu lassen, manchmal auch größer als sie wirklich ist", sagt Jürgen Schmidt, Chefredakteur des Fachdienstes "Heise Security". Die Smartphone-Bedrohung sei noch um etliches kleiner als beim Windows-PC. "Ein Virenscanner ist derzeit definitiv noch keine Pflicht fürs Smartphone."
Quelle: teltarif.de

Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen, wie genau sich das Angebot aus München präsentieren wird. Zugegeben: ich persönlich mag nicht daran glauben, dass ausgerechnet die umtriebigen Herren Müller und Xxxxx ein seriöses Geschäft zu betreiben gedenken. Aber man weiß das natürlich nie. Man hat ja auch schon Pferde vor Kalletaler Apotheken kotzen sehen.