Sonntag, 20. November 2011

Drogengeschäfte der Abofallenbetreiber: hier die einst verbotenen Äusserungen

Unter dem Aktenzeichen 6 O 350/11 hatte die Rechtsanwältin Corinna Lubbe eine Einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt, da ich darüber berichtet habe, dass in der Abzockzentrale Vlotho des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide unter der Geschäftsadresse Möllberger Str. 11 sogenannte "Legal Highs" namens Sweed per Feinwaage abgewogen, verpackt und an Konsumenten verschickt wurden. Der Beschluss des Landgericht Bielefeld erfolgte ohne vorherige mündliche Verhandlung u.a. aufgrund der beigelegten Eidestattlichen Versicherung der Rechtsanwältin Corinna Lubbe. So musste ich erst einmal meinen Artikel überarbeiten.

Ich legte gegen diese Einstweilige Verfügung Widerspruch ein und so kam es zum Prozess vor dem Landgericht Bielefeld, über das Ergebnis habe ich in diesem Artikel berichtet.

Gemäss des gewonnenen Prozesses darf ich heute also wie folgt den ursprünglichen, überarbeiteten Artikel wieder um entscheidene Passagen erweitern:
  • Zu Beginn gelangte Sweed in großen Müllsäcken (der Inhalt wurde gewichtsmässig auf 20-30 kg beschrieben) auf dem Postwege nach Vlotho. Absender: Digitale Welten GmbH - Empfänger: eshopping direkt GmbH.
  • Kurze Zeit später wurde das Procedere umgestellt, das Sweed kam bereits kartonweise fertig abgepackt von der Digitale Welten GmbH zur eshopping direkt GmbH. Zeitweise allerdings mit der Aufschrift "Aura".
  • Unglaublich? In der Tat. Und dennoch die reine Wahrheit, die sogar beweisbar ist. Bedenkt man, dass gerade erst am letzten Mittwoch rund 300 Verpackungseinheiten aus München in Vlotho ankamen und die Inkassomitarbeiter/innen von Babenhauserheide beauftragt wurden, diese umgehend und möglichst schnell mit Sweed Classic auszuzeichnen und die gesamte Lieferung daraufhin nach Holland zu schicken, so fällt mir persönlich nichts mehr ein.
Das Rechtsanwältin Corinna Lubbe zumindestens zeitweise höchstpersönlich an den Maßnahmen teilnahm räumte ja ihr Rechtsbeistand und Lebensgefährte, Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer, vor Gericht ein. Somit ist das gerichtsbekannt.

Im Kontext zu den aktuellen Entwicklungen bin ich persönlich sehr gespannt, wann in diesem konkreten Falle behördlicherseits gehandelt wird. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein...

2 Kommentare:

  1. Es ist Kennzeichen der Abofallenmafia, als Kleinkriminelle alle Rechtsmittel für ihre Zwecke zu verwenden.

    Das Kennzeichen rührt u.a. daher, dass kriminelle RAe die Schwächen des Rechtssystems kennen und für ihre Zwecke auszunutzen wissen.

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  2. Macht wohl Spass, es den Abzockern mit ihrer Münze heimzahlen zu können?

    Stelle mir gerade das Hauptsacheverfahren Verbraucherzentrale vs. Burat vor, wenn die Frage gestellt wird, in welcher Eigenschaft Burat die einstweilige Verfügung veranlasst hat?

    Ich meine, dass sich doch niemand anderes von dem Aufruf der Verbraucherzentralen zum Kontoklatschen davon angesprochen fühlen kann, als die Herren Abofallensteller höchstpersönlich.

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