Sonntag, 4. September 2011

"Legal Highs" (z.B. Sweed oder Freedom der Münchner Abzocker) sind illegal

Ich berichtete hier zum Thema der Vertriebswege der sogenannten "Legal Highs" der Münchner Abzocker Matthias Müller und Xxxxxxxxx Xxxxx und wies darauf hin, dass das gefährliche Zeug in der Abzockzentrale Vlotho des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide verpackt und versandt wurde.

Dank einer durchgewunkenen Einstweiligen Verfügung aufgrund falscher Eidesstattlicher Versicherungen der Rechtsanwältin Corinna Lubbe sowie des Frank Babenhauserheide musste ich gewisse Passagen aus dem Beitrag entfernen. Das Landgericht Bielefeld sollte sich in diesem Zusammenhang für den heute erschienenen Artikel des Staatsanwaltes Jörn Patzak auf dem Beck Blog interessieren und auch einmal einen Blick in die Kommentare werfen.

Quelle: Beck Blog
Es ist schon erstaunlich und befremdlich, dass es in einem deutschen Rechtsstaat nicht möglich ist, so einem Treiben auf dem kurzen Dienstweg ein Ende zu bereiten. Vermutlich muss es auch in Deutschland erst Todesfälle mit den sogenannten "Legal Highs" der Abofallen-Abzocker geben, bevor gehandelt wird. In der Zwischenzeit machen sich die bekannten Größen der Abzockbranche weiterhin die Taschen voll und verstecken sich breit grinsend hinter ihren Tarnfirmen und Strohmännern.

Aufgrund zahlreicher Nachfragen zur Mahnwelle win-loads.net

Briefkopf der aktuellen Mahnschreiben zu win-loads.net
Dieser Artikel sorgt derzeit für ein enormes Feedback; sei es per Mail oder aber per Nachfragen in den Kommentaren. Man sollte eigentlich davon ausgehen, dass Geschädigte von Abofallen mittlerweile durch zahlreiche Beiträge in Print- TV- und nicht zuletzt in Internetmedien im Thema sein sollten. Dem ist offenbar auch heute noch nicht so, denn ganz offenbar lassen sich immer noch zahlreiche Menschen durch die in den Mahnschreiben aufgebaute Mahn- und Drohkulisse beeindrucken. Die Empfehlungen von seriösen Rechtsanwälten, Verbraucherschutzzentralen und auch Ermittlungsbehörden gelten nach wie vor:

  • Bleiben Sie stur!
  • Zahlen Sie nicht!
  • Eine Reaktion Ihrerseits ist erst dann gefordert, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Dem gilt es dann durch ein simples Häkchen im Formular zu widersprechen.
Rechtsanwalt Udo Vetter hat aktuell zu diesem Thema einen schönen Beitrag in seinem Law Blog (ausgezeichnet mit dem Grimme-Award) verfasst. Prädikat: Lesenswert!

In diesem Zusammenhang sei noch folgendes erwähnt:

Auf Anfrage an die kontoführende Bank teilte die Pressestelle mit, dass man sich "von Abofallen-Geschäftsmodellen deutlich distanziere" und in diesem Falle "bereits umfassend reagiert" habe.