Sonntag, 4. September 2011

"Legal Highs" (z.B. Sweed oder Freedom der Münchner Abzocker) sind illegal

Ich berichtete hier zum Thema der Vertriebswege der sogenannten "Legal Highs" der Münchner Abzocker Matthias Müller und Xxxxxxxxx Xxxxx und wies darauf hin, dass das gefährliche Zeug in der Abzockzentrale Vlotho des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide verpackt und versandt wurde.

Dank einer durchgewunkenen Einstweiligen Verfügung aufgrund falscher Eidesstattlicher Versicherungen der Rechtsanwältin Corinna Lubbe sowie des Frank Babenhauserheide musste ich gewisse Passagen aus dem Beitrag entfernen. Das Landgericht Bielefeld sollte sich in diesem Zusammenhang für den heute erschienenen Artikel des Staatsanwaltes Jörn Patzak auf dem Beck Blog interessieren und auch einmal einen Blick in die Kommentare werfen.

Quelle: Beck Blog
Es ist schon erstaunlich und befremdlich, dass es in einem deutschen Rechtsstaat nicht möglich ist, so einem Treiben auf dem kurzen Dienstweg ein Ende zu bereiten. Vermutlich muss es auch in Deutschland erst Todesfälle mit den sogenannten "Legal Highs" der Abofallen-Abzocker geben, bevor gehandelt wird. In der Zwischenzeit machen sich die bekannten Größen der Abzockbranche weiterhin die Taschen voll und verstecken sich breit grinsend hinter ihren Tarnfirmen und Strohmännern.

1 Kommentar:

  1. "Rechtliche Situation

    Da die Inhaltsstoffe von Sweed nicht bekannt sind kann die Legalitätsfrage nicht genau geklärt werden. Sollte Sweed aber tatsächlich eine berauschende Wirkungen haben, so würde es unter das Arzneimittelgesetz fallen und wäre somit im freien Handel in Deutschland verboten. In Österreich und der Schweiz würden ähnliche Gesetze greifen.[1] Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Sweed verschiedene synthetische cannabinoidmimetische Stoffe enthalten kann."

    Quelle:
    http://de.pluspedia.org/wiki/SWEED_R%C3%A4uchermischung

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