Mittwoch, 13. Oktober 2010

StA Bielefeld stellt Ermittlungsverfahren gegen mich ein

Wir erinnern uns? Strohmann und Komparse Andreas Schilling, zeitweise Geschäftsführer der L & H GmbH und somit quasi mein "Nachfolger" im Firmengeflecht des Frank Babenhauserheide zeigte mich im August 2010 an.

Tatvorwurf: § 353 StGB (Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen) sowie § 186 StGB (Üble Nachrede)

Wie ich in meinem Artikel vom 01. September 2010 bereits darlegte nahm offenbar auch Herr Schilling an der illustren "Wir-zeigen-jetzt-alle-mal-den-Frickemeier-an"-Party teil.

Heute erreichte mich der schriftliche Hinweis der Staatsanwaltschaft Bielefeld, dass das Ermittlungsverfahren ("Tatvorwurf: Mitteilung über Gerichtsverhandlungen u.a.") gegen mich gemäss § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde.


Tja, liebe Abzocker und Helfershelfer, Realität voraus! Ganz so einfach ist es offenbar nicht, mich mundtot machen zu wollen. Oder anders formuliert: der Nächste, bitte!